Autor Thema: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"  (Gelesen 8195 mal)

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Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« am: 27. Februar 2014, 20:24:19 »
Ich wollte mich jetzt nicht extra anmelden, aber kann jemand hierzu etwas genaueres sagen:

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?67189-Staatliche-Selbstverwaltung&p=937167&viewfull=1#post937167

Zitat
Jetzt greift der selbsternannte "Rechtsbeistand" aus Freudenstadt Richter/INNEN mit Mahnbescheiden von je 968.647,29€ an, Schadensersatz wegen angeblicher Verfehlungen im Dienst. Es soll keine Vorschusspflicht für den Erlass von Mahnbescheiden geben, daher kein Risiko für den Antragsteller, denn lt. seinen früheren im Internet geposteten Aussagen hat er kein Geld.

Geht das schon länger so? Davon hatte ich noch nirgends was gelesen.
 

Emil Nordström

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #1 am: 28. Februar 2014, 14:29:15 »
Können nur angmeldete Benutzer sehen.
 

Offline kairo

Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #2 am: 28. Februar 2014, 15:25:39 »
Freudenstadt - das kann doch nur der allseits beliebte Herr Peters sein. Dem ist das zuzutrauen.

Aber, wie schon gesagt - ich kann das auch nicht lesen.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #3 am: 28. Februar 2014, 17:56:51 »
Und was soll das bringen? Der Empfänger des Mahnbescheids legt Widerspruch ein, und das war's.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline vollstrecker

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #4 am: 28. Februar 2014, 20:31:35 »
Bei uns kam dementsprechend neulich eine Mail von der Verwaltung, mit dem Hinweis, unbedingt Widerspruch einzulegen und den Vorgang zu melden
 

Offline kairo

Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #5 am: 28. Februar 2014, 20:58:10 »
"Verfehlungen im Dienst" sind überhaupt keine Grundlage für einen Mahnbescheid.
 

Offline Illuminatus

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #6 am: 1. März 2014, 10:35:07 »
Bei Mahnbescheiden findet allerdings halt keine wirkliche Sachprüfung statt, weswegen Widerspruch in diesem Fall immer geboten ist.
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen
 

Offline kairo

Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #7 am: 1. März 2014, 13:34:43 »
Aber Voraussetzung für eine Mahnung ist ja eine Rechnung. Hat Peters die auch vorgelegt?
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #8 am: 1. März 2014, 14:05:03 »
Hallöle,

Aber Voraussetzung für eine Mahnung ist ja eine Rechnung.
Soweit ich informiert bin, brauchst du nur den MB zu beantragen, geht sogar online. Ob Rechnung oder nicht, ist wurscht. Die Kosten legst du aus und ab geht's.

Hat Peters die auch vorgelegt?
Spielt IIRC doch auch keine Rolle. Dem MB wird widersprochen, es kommt anschließend zu Verfahren. Dann solltest du allerdings deinen Anspruch glaubhaft vor dem Richter beweisen. So habe ich das in älteren Zeiten selber hautnah kennengelernt. Sollte das zu platt oder falsch geschildert sein, bitte ich um Ergänzungen/Korrekturen.
Brick
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Offline vollstrecker

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #9 am: 2. März 2014, 00:34:11 »
Passt so
 

Offline kairo

Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #10 am: 2. März 2014, 10:32:16 »
Na gut, ich bin kein Experte, dann wird das wohl so sein. Die betroffenen Richter jedenfalls wissen das sicherlich bestens und haben, sofern es diese Mahnbescheide gibt, Widerspruch eingelegt.

Aber so weit ich weiß (ein gewisses Halbwissen habe ich schon), führt der Widerspruch auch nicht automatisch zu einer Verhandlung. Wenn der Urheber des Mahnbescheides die Sache nicht weiter verfolgt, hat sich das nach zwei Jahren (oder drei?) erledigt. Er kann die Sache vor Gericht bringen, aber er muss nicht. Selbstverständlich wäre Herr Peters gut beraten, es bleiben zu lassen. Damit ist es wahrscheinlich, dass er es nicht bleiben lassen wird.
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #11 am: 2. März 2014, 10:49:36 »
Hallöle,

... Er kann die Sache vor Gericht bringen, aber er muss nicht. ...
Da war ich dann doch zu salopp:

aus http://dejure.org/gesetze/ZPO/696.html
Zitat
Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens,

aus http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/wispr.htm
Zitat
Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss ein streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden.

Du hast Recht. Nach einem Widerspruch kann es zum Verfahren kommen oder nicht.

Brick, auch kein Jura-Profi
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Offline kairo

Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #12 am: 7. März 2014, 17:46:16 »
So schnell wird der gute Herr Peters keinem helfen, er braucht jetzt erst mal selbst reichsrechtlichen Beistand.

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2014/03/06/werner-peters-am-fruhen-morgen-des-05-03-2014-verhaftet-ohne-gultigen-haftbefehl/

Erzwingungshaft ... hat er seine Schulden nicht bezahlt? Bei seinen wahrscheinlichen Einkünften als Rechtsbeistand würde mich das nicht wundern.
 

Offline vollstrecker

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #13 am: 7. März 2014, 19:31:21 »
Da fragt man sich doch, wie ein geistig verwirrter Imker ohne Sachkenntnis und Akteneinsicht beurteilen kann, ob der HB gültig ist... okay... in einer Welt, in der wakenews die Presse ist, die ZPO für Erzwingungshaft gilt und Richter Vollstreckungshaftbefehle unterschreiben, in der Welt ist der Ostfriesen-Imker natürlich ein Rechtssachverständiger...
 

Offline Steuerbeamter

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Re: Mahnbescheide gegen Richter durch "Rechtsbeistand"
« Antwort #14 am: 15. April 2014, 07:11:58 »
Letzte Woche erhielten wir alle die Warnung vor den Mahnbescheiden, der Name Peters wurde leider nicht angeführt, sondern die Warnung kam allgemein inkl. Hinweisen, wie man dagegen vorgeht.

Laut den Infos eines Kollegen soll Peters wirklich in Haft sein, aber wegen § 160 StBerG, was aber gar nicht möglich ist. Andere Gerüchte sprechen davon, dass es wohl Erzwingungshaft (wegen was) sein soll, angeordnet vom AG oder LG Stuttgart.

Weiß jemand was genaueres?
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«