Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74182 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #75 am: 29. Juni 2017, 21:55:34 »
An die holde Staatsführung: Bitte verleiht doch unserer Entsorgungsfachkraft besagten Orden, der durch vielfältige Prozessberichterstattung doch gar verdient erscheint.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich eine Überprüfung der Gestaltung des Ordensemblems in Anregung bringen. Die Gestaltung des Kopfes könnte wohl ein wenig ästhetischer sein.

Vom weiteren Verfahren sind womöglich keine juristischen Perlen oder umwerfende neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zu erwarten. Aber die Aussagen der "Amtsleute" und das Verhalten des "Königs" scheinen mir durchaus Spannung zu versprechen. Da läge das eine oder andere "Schmankerl" drin. Abgesehen davon nimmt mich auch wunder, welche Verteidigungsstrategie am Ende wirklich gefahren wird. Wie es jetzt aussieht, kommt da allerdings nichts Schlaues mehr.


Eine andere Sache und Frage an die geschätzten Forumsmitglieder: Zum wiederholten Male habe ich auf Fratzenbuch geschaut. Da fanden sich vier Kommentare zum KRD-eigenen "Prozessbericht". Leider hat heute beim Versuch, diese aufzurufen, nur ein virtuelles Rädchen gedreht, aber die Kommentare sind nicht erschienen. Das geht mir seit einiger Zeit so.
Kommt jemand vielleicht an diese Kommentare heran? Vielleicht mache ich etwas falsch, liegt es an meiner Leitung oder am Browser. Andere haben vielleicht mehr Erfolg. Könnte ich die Kommentare sehen und sichten, würde ich jene, die hier interessieren könnten, rapportieren und ggf. kommentieren.
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Jean Dark

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #76 am: 29. Juni 2017, 22:11:08 »
Eine andere Sache und Frage an die geschätzten Forumsmitglieder: Zum wiederholten Male habe ich auf Fratzenbuch geschaut. Da fanden sich vier Kommentare zum KRD-eigenen "Prozessbericht". Leider hat heute beim Versuch, diese aufzurufen, nur ein virtuelles Rädchen gedreht, aber die Kommentare sind nicht erschienen. Das geht mir seit einiger Zeit so.
Kommt jemand vielleicht an diese Kommentare heran? Vielleicht mache ich etwas falsch, liegt es an meiner Leitung oder am Browser. Andere haben vielleicht mehr Erfolg. Könnte ich die Kommentare sehen und sichten, würde ich jene, die hier interessieren könnten, rapportieren und ggf. kommentieren.

Du hast es so gewollt. Leg ein Kissen auf Deinen Tisch, damit Dein Kopf beim Lesen nicht all zu hart aufprallt ...

 
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/107
« Antwort #77 am: 29. Juni 2017, 22:20:10 »
@Jean Dark Danke für den Screenshot!
Ich glaube, nun verstehe ich, warum mein Browser diese Kommentare nicht anzeigen wollte. Mein Browser scheint deutlich intelligenter zu sein als die Urheber besagter Kommentare.
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dtx

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #78 am: 30. Juni 2017, 00:20:07 »
Klingt in dem oben verlinkten Bericht der MZ leise der Vorwurf der Untreue an, oder bilde ich mir das nur ein?

Wenn, dann wäre er nicht unberechtigt.

Ein "Gemeinwohl" des Vereins gibt es nicht, nur ein Gemeinwohl aller. "Gemeinwohl des Vereins" ist also eigentlich ein Widerspruch in sich.

Ja, aber nicht unter der königlichen Definitionshoheit. Mit Verweis auf den Majestis Pluralis verstand man unter dem Gemeinwohl bekanntlich das Wohl des Fiduziars. Immerhin sollen ja 20% der Einnahmen tatsächlich für Versicherungsleistungen aufgewandt worden sein, wenn ich das recht in Erinnerung habe.

Diese Devise stammt m. W. aus dem "Ur"-Kommunismus, ich kann aber jetzt aus dem Gedächtnis nicht sagen, ob sie von Marx, Engels oder noch einem Dritten stammt.

Als Dritter käme nur Lenin in Frage. Freilich soll sein Nachlaß auf Grund von Stalins Hinwirken nicht mehr ganz vollständig sein.

Jeder gibt, was er beitragen kann, und nimmt sich, was er braucht.
Das klingt gut, nur gibt es in der praktischen Umsetzung ein paar Schwierigkeiten.

Das Problem des real existierenden Sozialismus bestand darin, daß sich nur der erste Teil durchsetzen ließ. Ein Teil der Leute nahm, was er kriegen konnte. Legendär wurden Honeckers Worte, wonach "aus unseren Betrieben noch mehr herauszuholen sei". Gebrauchen konnte man quasi alles, denn rare Waren hatten die Funktionen einer Parallelwährung und man konnte ja im Vorhinein nicht wissen, was im Tauschhandel nachgefragt werden würde. Insofern unterscheidet sich Fitzeks Verhalten von dem anderer Leute zu DDR-Zeiten nur durch die Größenordnung. Ich bezweifle, daß es damals jemandem gelang, eine Million beiseite zu schaffen.

In den "realsozialistischen" Systemen hat man dies über Planwirtschaft und staatlichen Zwang geregelt, flankiert von einem System von Begünstigungen (gerade die später DDR soll Ehrentitel und Orden inflationär verteilt haben).

Das Eine hat aber mit dem anderen nicht viel zu tun. Die Planwirtschaft hat die tatsächlichen Bedürfnisse schon eingangs nie richtig abbilden können, weder die der Bevölkerung, noch die der Wirtschaftsbetriebe. Und dann wurden die Pläne meistens im Laufe des Jahres den sich ergebenden Möglichkeiten angepaßt, so daß am Ende immer eine volle Planerfüllung herauskam.

In Fatzkes KRD gab es aber weder das Eine noch das Andere. Man hat bei "Vision wird Pfusch" Dritte machen lassen, man hat sich auf die faule Haut gelegt und um Spenden gebettelt. Mit allerlei faulen Tricks hat man auch Leichtgläubige um ihre Barschaft erleichtert, vgl. die Prozesse. So wie im KRD geht Kommunismus nicht, aber auch Kapitalismus nicht. So geht überhaupt nichts.

Fitzek hat es immerhin vermocht, die Schattenseiten beider Systeme zum eigenen Vorteil miteinander zu verbinden:

Zitat
Die Gelder aus dem Gesundheitsfond seien für den Aufbau von „Strukturen“ genutzt und daher nicht in die NDGK überführt worden.
Also Veruntreuung!

Sieht so aus. Was genau mit den "neuen Strukturen" vernebelt wurde, hatten wir ja schon herausgearbeitet. Insofern kann auch ich die Idee, F. habe sich ausgerechnet an den Geldern in seinen Krankenversicherungen garantiert nicht vergriffen, überhaupt nicht nachvollziehen. Das, was da "Buchhaltung" genannt wurde, liefert eben gerade keinen Anhaltspunkt über die Verwendung der Mittel, die durch das KRD flossen. Sicher ist wohl nur, daß Fitzek mehr abgehoben hat, als seine Devotionalienhandlung, die Seminare und die Eintrittsgelder eingebracht haben können. Und diese "Überentnahmen" müssen zwangsläufig aus Geldern stammen, die explizit nicht für Fitzeks Lebensunterhalt, seine Geldstrafen und die "milden Gaben" an die Pudel - bekanntlich allesamt Zwecke des "königlichen Gemeinwohls" - gezahlt wurden.

Zitat
Als nächstes geht es um das Schreiben von M., in welchem dieser Fitzek angeblich bescheinigt hätte, dass die vorgelegte Vertragsversion aufsichtsfrei sei. Der Zeuge schränkt ein, dass die Formulierung im Vertrag tatsächlich keinen Rechtsanspruch beinhaltet hätte. Man müsse das jedoch im Zusammenhang mit der Werbung und dem sonstigen Auftritt sehen. Wenn der Auftritt den Eindruck vermitteln würde, dass ein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde, dann wäre der Ausschluss im Vertragstext eine überraschende Klausel im Sinne der AGB-Regelungen. Diese Klausel sei dann nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, der Rechtsanspruch und somit die Aufsichtspflicht würden dann wieder aufleben. Die Richterin liest den entsprechenden Passus aus dem Brief vor. Peter guckt irritiert, also ob der den Brief noch nie bis zu dieser Stelle gelesen hätte.
Tja. Hätt er mal den Brief ganz gelesen!

Wird er schon gelesen haben. Aber wir haben das ja schon in der Vergangenheit diskutiert: Hätte Fitzek klar und deutlich um Spenden gebeten und nicht bombensichere Anlagen mit Traumrenditen versprochen, würde er Erträge erwirtschaftet haben wie ein Straßenmusikant. Keiner seiner "Großspender" hat Fitzek tatsächlich den Lebensunterhalt finanzieren wollen. Die Leute, denen er mit der NDGK die Erfüllung ihrer Krankenversicherungspflicht anbot, gleich gar nicht. Denn das war ganz klar ein Leistungsversprechen. Daß das Leute dazu "mißbraucht" hätten, sich "die Zähne machen zu lassen" und kurz darauf zu verschwinden, war lediglich der unendlichen fiduziarischen Weitsicht geschuldet.

Zu 1:
Die angeklagten Fahrten waren vor den Urteilen von VG und OVG (guckst Du Terminliste im Prozessbericht). Rico soll aussagen, dass er auf Nachfrage dem Zopfkönig gesagt habe, dass der fahren dürfe bis sein Widerspruch entschieden sei. Sitzek wird von Rico wohl keinen Schadenersatz für die Falschauskunft verlangen, und falls doch, zahlt das die Haftpflicht. Die Frage ist vielmehr, ist Rico ein schlechter Anwalt oder bahnt sich hier eine uneidliche Falschaussage an?

Soweit ich mich erinnere, ist Rico mit dieser Aussage schon im Zeugenstand gewesen. Ich bin der Meinung, daß Fitzek keine rechtserhellende, sondern eine ergebnisorientierte Beratung nachgefragt haben dürfte. Ob man schon ein schlechter Anwalt ist, wenn man dem nachkommt, ist die Frage ...

Hintergrund: Gemäß § 80 I VwGO hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung. Rico sah nun die Mitteilung des Landratsamtes, dass die Rückgabe des Führerscheins als Rückgabe der Fahrerlaubnis zu werten sei, als feststellenden Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch statthaft ist. Der Widerspruch hätte somit aufschiebende Wirkung gehabt, Fitzek hätte bis zur Bescheidung fahren dürfen. Jedoch ist die Fahrerlaubnis des Impertinators nicht durch die Mitteilung des Landratsamtes erloschen, sondern durch die Rückgabe. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Gegen diesen ist ein Widerspruch nicht statthaft und somit auch keine aufschiebende Wirkung gegeben.

Je nun, daß die Sache nicht ohne einen Haken abgehen konnte, dürfte den beiden klar gewesen sein. Anwaltliches Irren, sei es noch so hanebüchen, ist nicht strafbar. Es rettet aber, wie wir bereits gesehen haben, Fitzek auch nicht vor dem Knast. Da holt ihn auch die Haftpflicht des Anwalts nicht raus.

Zu 2.
Vermutlich soll Martin bestätigen, dass Fitzek den Führerschein von einer "offiziellen" Stelle in Paraguay erhalten habe (die Außenstelle der Führerscheinstelle im Hinterzimmer einer Kneipe oder sowas) und somit nicht auf die Idee kommen musste, dass da was faul sei.

Auch das Thema ist doch durch. Zwar ist es sehr wahrscheinlich, daß Fitzek mit dem Argument sogar Recht hat. Aber zum einen durfte er mit dem Lappen eh nur in Paraguay fahren und zum anderen längstens ein Jahr nach Ausstellung. Dann hätte er ihn wieder verlängern lassen müssen, was er - da er nur zweimal kurz hintereinander dort war - nachweislich unterließ. Daß man die Sache nun damit klärt, daß der Lappen schon von vornherein gefälscht war, ist zwar nicht gerade schön, aber im Endeffekt irrelevant. Dafür, daß er den tatsächlich längst abgelaufenen Führerschein hier immer noch rotzfrech als einen gültigen präsentiert, geschieht im mit dem Anklagepunkt "Urkundenfälschung" kein Unrecht.

Und natürlich wirkt es sich strafverschärfend aus, Richter zu verarschen, wenn auch nicht offiziell.

Der gängige Umgangston in Strafprozessen ist für unbedarfte Zuhörer manchmal schon schwer nachvollziehbar. Daß es dafür Zuschläge geben sollte, glaube ich eher nicht, sonst würden sich die Verteidiger anders verhalten.

Die Fälschung war sehr schlampig gemacht, in Folie eingeschweißtes Papier mit einem Tintendrucker. Der königliche Führerschein hatte da mehr Qualität, sprich die Pudel hätten das besser gefälscht (die hätten zumindest ein Gültigkeitsdatum gehabt, wenn auch nur das vom nächsten Tag).

Im Amt vorgestempelte Ausweisformulare vorrätig zu haben und da das Paßbild AUF den Stempel zu kleben (einer der Kritikpunkte) war in den Neunzigern in Paraguay durchaus üblich. Und das Ablaufdatum ergibt sich einfach aus der Rechtslage, muß also bei dem Typ Führerschein, den Fitzek kriegen konnte, nicht zwangsläufig ausgewiesen sein. http://cabana-frankonia.blogspot.de/2013/03/manchmal-nervts-die-odyssee-der.html

Zitat
Zuerst ein paar Infos vorweg. Die Führerscheine in Paraguay gelten nur für 5 Jahre und man braucht für Auto und Motorrad zwei Führerscheine, einen fürs Auto und einen fürs Moto und der erste Führerschein als Ausländer gilt nur für ein Jahr und ist ein sogenannter Touristenführerschein. Und genau so einen hatten wir, einen Touristenführerschein der im April heuer verlängert, bzw. neu ausgestellt musste.
Da wir schon einen Führerschein hatten, gingen wir davon aus, dass wir nur zur Muni (= Municipalidad de Atyrá, das ist die Gemeindeverwaltung von Atyrá) brauchen und die uns einen ausstellen. ...

Und so sehen die Dinger aus:
« Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 02:24:19 von dtx »
 
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Seltsam:
Wenn man die von der NDGK veröffentlichten Statistiken nimmt, die dargestellten monatlichen Werte für Ein- und Ausgaben der NDGK aus den Diagrammen addiert, kommt man in der Zeit von 2009 bis 2012 auf Einnahmen von knapp 900.000 EUR und Ausgaben von reichlich 130.000 EUR.
Im Prozess in erster Instanz war laut MZ die Rede von lediglich ca. 320.000 EUR Einnahmen. Jetzt schwirrte die Zahl von auch nur 360.000 bzw. knapp 400.000 durch die Gegend. Wohlgemerkt für NDGK und Gesundheitsfonds, zu dem ich momentan keine Zahlen gefunden habe.

Laut NDGK-eigener Statistik gab es jedoch sogar einen Überschuss von mindestens 760.000 EUR.  :scratch:

Zudem stellt sich die Frage, wo das Geld überhaupt geblieben ist. Mit Zweckentfremdung wird ja in der 2010er Statistik sogar noch geprahlt.

Die Staatsanwaltschaft stellt sich offensichtlich ähnliche Fragen.
Zitat
Die Staatsanwältin will nun wissen, wofür die überschüssigen Gelder genutzt wurden. Peter verweist wieder auf die Gemeinwohlförderung und wird von der Staatsanwältin belehrt, dass das Geld nur für die Leistungserbringung und die Verwaltungskosten hätte verwendet werden dürfen.

In der jetzigen Verhandlung legt Fitzek anscheinend sehr viel Wert darauf feststellen zu lassen, dass er sich nicht bereichert hätte, obwohl es ihm offenbar gar nicht zum Vorwurf gemacht wird.
Zitat
Peter diskutiert jetzt mit der Richterin, ob diese Frage für das Verfahren relevant ist und gibt erst Ruhe, als Zeuge und Richterin zustimmen, dass Peter sich nicht persönlich bereichern wollte.

Wieso soll das jedoch eigentlich klar sein? Gab's da kürzlich nicht sogar ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil wegen Untreue?  :whistle:

 
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Ich bitte unsere Staatsführung untertänigst, unserem Volkshelden Müll Mann seinen hochverdienten Außendienst-Orden zukommen zu lassen!

das hat meine volle Unterstützung, den hat sich @Müll Mann sich allein für diesen Aktion verdient!
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline DinoVolare

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Selbstverständlich findet der Vorschlag mit dem Orden für @Müll Mann auch meine Unterstützung.

Danke für den Prozessbericht und die schon mal vorab für die noch Folgenden.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #82 am: 30. Juni 2017, 08:35:51 »
In der jetzigen Verhandlung legt Fitzek anscheinend sehr viel Wert darauf feststellen zu lassen, dass er sich nicht bereichert hätte, obwohl es ihm offenbar gar nicht zum Vorwurf gemacht wird.
Zitat
Peter diskutiert jetzt mit der Richterin, ob diese Frage für das Verfahren relevant ist und gibt erst Ruhe, als Zeuge und Richterin zustimmen, dass Peter sich nicht persönlich bereichern wollte.

Wieso soll das jedoch eigentlich klar sein? Gab's da kürzlich nicht sogar ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil wegen Untreue?  :whistle:
Lieber @Pirx Klar ist das auch meiner Meinung nach nicht, aber für den Vorwurf der Untreue ist es belanglos, ob Fatzke sich bereichert hat. Ich wiederhole mich: Untreue setzt keine Bereicherung voraus. Untreue ist grundsätzlich pflicht-  bzw. zweckwidrige Vermögensverwendung (vereinfacht gesagt). Dass Fatzke sich persönlich bereichert hat, ist gleichsam noch das Sahnehäubchen auf der Untreue, aber sogar wenn er das ganze Geld armen Kindern gegeben hätte, die es wirklich gebrauchen konnten, wäre dies Untreue, weil nicht der Bestimmung entsprechend verwendet.
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dtx

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Hier noch ein Artikel zum paraguayanischen Touristenführerschein:

https://wochenblatt.cc/besser-man-ist-informiert/

Genau genommen hätte Fitzek sich die 135.000 Gs (ca. 20 Euro) auch sparen können. Hier noch eine andere Variante eines paraguayanischen Führerscheines. Diese Frau scheint im Gegensatz zu den Leuten im anderen Beitrag alles fahren zu dürfen, was Räder hat ...
« Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 10:24:08 von dtx »
 

Müll Mann

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Auf die Gefahr hin mich wieder unbeliebt zu machen, aber das mit der Untreue ist keineswegs so eindeutig.

Der § 266 StGB hat zwei Tatbestände: 1. Missbrauch einer nach außen wirkenden Vertretungsmacht und 2. Treuebruch. Beide Varianten erfordern aber die Schädigung fremder Vermögensinteressen.

Bei der Kooperationskasse war die Fremdheit des Vermögens problemlos gegeben. Es gab einen Rückzahlungsanspruch, somit war dafür Sorge zu tragen, dass sich das Vermögen mindestens nicht vermindert, teilweise gab es sogar Renditeverspreche. Somit bestand eine vertragliche Vermögensbetreuungspflicht.

Bei Versicherungen sieht die Sache etwas anders aus. Hier ergibt sich die Treuepflicht aus den §§ 259ff. SGB V für gesetzliche Krankenkassen bzw §§ 128, 157 VAG (neue Fassung). Zu Zeiten der NDGK galt noch die alte Fassung VAG, aber die suche ich jetzt nicht raus. Jedenfalls haben private Krankenversicherungen ein Sicherungsvermögen anzulegen und für dessen Verwaltung einen Treuhänder zu bestellen. Das ist im Fall der NDGK nicht geschehen, daher scheidet der Treuebruchstatbestand im Fall der NDGK aus.

Der Missbrauchstatbestand erfordert, dass eine äußere Vertretungsmacht dazu missbraucht wird, die im Innenverhältnis bestehenden Beschränkungen zu überschreiten. Wenn also eine vertretungsberechtigte Person einer privaten Krankenversicherung Gelder aus dieser Versicherung abzweigt, dann ist das eine Untreue gegenüber der privaten Krankenversicherung, aber nicht gegenüber den Beitragszahlern der Krankenversicherung.

Im Fall NDGK gab es jedoch keine solche Krankenversicherung als juristische Person. Die NDGK bestand, nach Ansicht der BaFin, nur aus Fitzek selbst. Gegen sich selbst kann Fitzek keine Untreue begehen, da es dann an der Fremdheit des Vermögens scheitert. Für die Abzweigung der Beitragsgelder für eigene Zwecke ergäbe sich somit keine Strafbarkeit nach § 266 StGB, es handelt sich höchstens um eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 126, 130, 332 VAG. (Keine Zufuhr zum bzw unerlaubte Entnahme aus dem Sicherungsvermögen).

Beim Gesundheitsfond wäre genau zu prüfen, ob dieser vom Ganzheitliche Wege eV betrieben wurde. Dann bestünde zumindest der Anfangsverdacht einer Untreue gegenüber dem Vereinsvermögen.

Eine Unterschlagung nach § 246 StGB würde übrigens auch wieder an der fehlenden Fremdheit scheitern, da die Gelder ja nicht mehr den Beitragszahlenden gehören. Auch hier wieder eine Möglichkeit, wenn die Gelder beim Gesundheitsfond dem Ganzheitliche Wege eV zustehen würden.

Lange Rede, gar kein Sinn. In Dessau geht es nicht um Untreue, Unterschlagung oder ähnliches. Es spiel für die Unerlaubtheit des Versicherunsgeschäftes überhaupt keine Rolle was mit den Geldern gemacht wurde. Das haben die Pudel schon beim Urteil 1. Instanz nicht verstanden, dass nicht festgestellt wurde, dass Peter sich bereichert hätte, weil es für den Tatbestand des § 140 VAG a.F. völlig belanglos ist, nicht etwa weil er sich wirklich nicht bereichert hat.

Zweite Fußangel bei einer Strafbarkeit nach § 266 StGB ist übrigens, dass es streitig ist, ob  ein Verstoß gegen ein auf Basis eines verbotenen oder sittenwidrigen Vertrages entstandenes Treueverhältnis überhaupt in den Schutzbereich des § 266 StGB fällt (sog. Ganovenuntreue).
« Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 10:34:18 von Müll Mann »
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #85 am: 30. Juni 2017, 10:53:47 »
Unbeliebt machen muss man sich deswegen nicht. Ich glaube, dass in obigen Beiträgen zwei Dinge zusammen betrachtet wurden, nämlich die Verurteilung in erster Instanz in Dessau wegen mehrfacher Untreue und das Herumreiten darauf, dass Peterleang sich angeblich nicht bereichert habe, am Dienstag in der Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit den unerlaubten Versicherungsgeschäften.
Da stimme ich voll und ganz zu: Die Frage, ob Peterleang oder ein anderer Beteiligter sich an den Geldern, die als "Absicherung" gedacht waren, bereichert hat oder nicht, ist für die Erlaubtheit des Geschäfts völlig bedeutungslos. Der Betrieb einer Versicherung ist nicht deswegen illegal, weil jemand sich persönlich bereichert hat oder bereichern könnte. Wenn man es so herum betrachten will, dann bereichern sich die Angestellten von Versicherungen, Banken u. dgl. Betrieben, indem sie Arbeitsentgelt erhalten. (Natürlich geben sie dafür auch etwas, nämlich ihre Arbeitskraft.)
Auch für die Bankgeschäfte, die in Dessau angeklagt waren, spielt die Frage der Bereicherung keine Rolle.
Aber eben auch für die Untreue ist diese Frage ohne Bedeutung, weil Bereicherung nicht zur Definition des Tatbestandes gehört.
(Auf einem anderen Blatt steht, dass es ziemlich offensichtlich ist, dass Fatzke und seine Anhänger persönlich von den Geldern profitiert und sich also bereichert haben, gleichgültig, unter welchem schönen Begriff die Summen eingenommen wurden.)

Ich vermute, dass dieses Herumreiten auf der angeblich nicht erfolgten Bereicherung dazu dient, zumindest moralisch vor den verbliebenen Anhängern gut da zu stehen. Da wird wohl am Märtyrerbild gemalt. Gleichzeitig steht Fatzke wohl vor sich selbst gut da, kann also sein Selbstbild retten.

Eine ganz andere Baustelle ist, was die Staatsanwaltschaft alles hätte anklagen können. Ob Untreue bei der NDGK usw. sinnvoll gewesen wäre, wäre wohl zu überlegen. Vielleicht träfe hier eher Betrug zu. Auch das wurde hier schon debattiert.
Vielleicht hätte man noch Unterlassen der Buchführung mit anklagen können, das wäre ja wohl ein "sicherer Fall".
Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft sich schon Gedanken gemacht haben wird. Mit der Anklage wegen unerlaubter Bankgeschäfte bzw. hier in zweiter Instanz unerlaubter Versicherungsgeschäfte liegt doch wohl auch ein "sicherer" oder wenigstens "ziemlich sicherer" Fall vor, der nicht die Rechts- und Beweisprobleme von Untreue oder Betrug aufweist.
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Müll Mann

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Die Untreue wurde in Halle, nicht in Dessau verhandelt.

Untereu setzt keine persönliche Bereicherung, wohl aber die Gefährdung fremder Vermögensinteressen voraus. An der Fremdheit scheitert es hier.

Betrug ist auch nicht, da die NDGK ja sehr wohl Leistungen erbracht hat. Es lag also keine Täuschung vor, da Peter ja seine Gegenleistung erbringen wollte und sogar erbracht hat.
 
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Offline Evil Dude

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Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei der "Krankenversicherung" doch einzig um die Frage, ob es eine (wenn auch nur teilweise) Leistungspflicht der "Krankenkasse" gab.
Falls es sie gab, unterlagen sie der Aufsicht der Bafin, falls nein, wäre das nicht so gewesen.
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #88 am: 30. Juni 2017, 11:16:51 »
Da stimme ich voll und ganz zu: Die Frage, ob Peterleang oder ein anderer Beteiligter sich an den Geldern, die als "Absicherung" gedacht waren, bereichert hat oder nicht, ist für die Erlaubtheit des Geschäfts völlig bedeutungslos. Der Betrieb einer Versicherung ist nicht deswegen illegal, weil jemand sich persönlich bereichert hat oder bereichern könnte. Wenn man es so herum betrachten will, dann bereichern sich die Angestellten von Versicherungen, Banken u. dgl. Betrieben, indem sie Arbeitsentgelt erhalten. (Natürlich geben sie dafür auch etwas, nämlich ihre Arbeitskraft.)

Nun, der Tausch Arbeitskraft gegen Geld oder Kopierpapier gegen Geld ist per se keine Vermögensschädigung des zahlenden Unternehmens, weil das für das Geld ja etwas bekommt. Nach Ausführungen der Richterin wären neben den Ausgaben für die Versicherungsleistungen nur noch Verwaltungsausgaben zulässig gewesen - F. hätte das Ding also als Kapitalgesellschaft betreiben und sich als Gesellschafter-GF ein vertraglich festgelegtes, angemessenes GF-Gehalt auszahlen können, ohne daß das an sich justiziabel gewesen wäre:

https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/statistik/finanzen/vorstand/2015/vorstandsgehaelter-2015/

Eine ganz andere Baustelle ist, was die Staatsanwaltschaft alles hätte anklagen können. ...

Gute Frage. F. hatte wohl nur Glück, daß ihm kein Großschaden ins Haus lief, mit dem er die Kasse nach der planmäßigen Verschlankung ihrer Finanzbasis unweigerlich gegen die Wand gefahren hätte.

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei der "Krankenversicherung" doch einzig um die Frage, ob es eine (wenn auch nur teilweise) Leistungspflicht der "Krankenkasse" gab.
Falls es sie gab, unterlagen sie der Aufsicht der Bafin, falls nein, wäre das nicht so gewesen.

Im Grunde richtig. Nur sind wir wieder bei dem Dilemma, welches F. schon bei den Bankgeschäften hatte: Spendenbettelei hätte nichts oder nur Krümel eingebracht, mit denen sich Fitzek nicht abgeben wollte. Eine nennenswerte Mitgliederschaft konnte er nicht kriegen, wenn den Leuten klar gewesen wäre, daß sie außerdem unverändert weiter wie bisher in ihre alte Krankenkasse einzahlen mußten. Das hätte kaum einer gemacht. Verspricht er aber die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, ist das zwangsläufig ein wenn auch nicht explizit beworbenes Leistungsversprechen. Und daß es Bemühungen einzelner Leute gab, von ihrer Kasse in die NDGK zu wechseln, ist ja nun bekannt.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 11:26:28 von dtx »
 

Müll Mann

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #89 am: 30. Juni 2017, 11:26:04 »
Gute Frage. F. hatte wohl nur Glück, daß ihm kein Großschaden ins Haus lief, mit dem er die Kasse nach der planmäßigen Verschlankung ihrer Finanzbasis unweigerlich gegen die Wand gefahren hätte.

Laut Michaela gab es 2 Großschäden und laut Fatzke sollten die Erträge der anderen "Zweckbetriebe" von NeuDeutschland eventuelle Schadensereignisse auffangen können.
Ich erhoffe mir da von der Vernehmung am Montag bessere Einblicke. Die StA hatte auch noch eine Buchprüferin an die Auswertung gesetzt, aber die kann Montag nicht als Zeugin aussagen, deswegen geht es ja auch erst um 10:30 Uhr los. Hoffentlich kommt die noch an einem der anderen Tage. Die hatte genau aufgedröselt mit welcher Vertragsversion welche Gelder eingenommen wurden. Eine Mühe die Richter R sich damals nicht machen wollte.

Die Buchprüferin vom LKA hatte dagegen die Geldströme verfolgt. also auf welches Konto was an Versicherungsbeiträgen eingezahlt wurde und wohin geld von den Konten gegangen ist. Da kamen schon in der 1. Instanz Sachen vor, die eindeutig Fitzeks Privakram waren. Ist aber auch nicht erstaunlich, wenn es zB das Konto seiner Mutter ist.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, Staatstragender, Pirx, Aughra