Klingt in dem oben verlinkten Bericht der MZ leise der Vorwurf der Untreue an, oder bilde ich mir das nur ein?
Wenn, dann wäre er nicht unberechtigt.
Ein "Gemeinwohl" des Vereins gibt es nicht, nur ein Gemeinwohl aller. "Gemeinwohl des Vereins" ist also eigentlich ein Widerspruch in sich.
Ja, aber nicht unter der königlichen Definitionshoheit. Mit Verweis auf den Majestis Pluralis verstand man unter dem Gemeinwohl bekanntlich das Wohl des Fiduziars. Immerhin sollen ja 20% der Einnahmen tatsächlich für Versicherungsleistungen aufgewandt worden sein, wenn ich das recht in Erinnerung habe.
Diese Devise stammt m. W. aus dem "Ur"-Kommunismus, ich kann aber jetzt aus dem Gedächtnis nicht sagen, ob sie von Marx, Engels oder noch einem Dritten stammt.
Als Dritter käme nur Lenin in Frage. Freilich soll sein Nachlaß auf Grund von Stalins Hinwirken nicht mehr ganz vollständig sein.
Jeder gibt, was er beitragen kann, und nimmt sich, was er braucht.
Das klingt gut, nur gibt es in der praktischen Umsetzung ein paar Schwierigkeiten.
Das Problem des real existierenden Sozialismus bestand darin, daß sich nur der erste Teil durchsetzen ließ. Ein Teil der Leute nahm, was er kriegen konnte. Legendär wurden Honeckers Worte, wonach "aus unseren Betrieben noch mehr herauszuholen sei". Gebrauchen konnte man quasi alles, denn rare Waren hatten die Funktionen einer Parallelwährung und man konnte ja im Vorhinein nicht wissen, was im Tauschhandel nachgefragt werden würde. Insofern unterscheidet sich Fitzeks Verhalten von dem anderer Leute zu DDR-Zeiten nur durch die Größenordnung. Ich bezweifle, daß es damals jemandem gelang, eine Million beiseite zu schaffen.
In den "realsozialistischen" Systemen hat man dies über Planwirtschaft und staatlichen Zwang geregelt, flankiert von einem System von Begünstigungen (gerade die später DDR soll Ehrentitel und Orden inflationär verteilt haben).
Das Eine hat aber mit dem anderen nicht viel zu tun. Die Planwirtschaft hat die tatsächlichen Bedürfnisse schon eingangs nie richtig abbilden können, weder die der Bevölkerung, noch die der Wirtschaftsbetriebe. Und dann wurden die Pläne meistens im Laufe des Jahres den sich ergebenden Möglichkeiten angepaßt, so daß am Ende immer eine volle Planerfüllung herauskam.
In Fatzkes KRD gab es aber weder das Eine noch das Andere. Man hat bei "Vision wird Pfusch" Dritte machen lassen, man hat sich auf die faule Haut gelegt und um Spenden gebettelt. Mit allerlei faulen Tricks hat man auch Leichtgläubige um ihre Barschaft erleichtert, vgl. die Prozesse. So wie im KRD geht Kommunismus nicht, aber auch Kapitalismus nicht. So geht überhaupt nichts.
Fitzek hat es immerhin vermocht, die Schattenseiten beider Systeme zum eigenen Vorteil miteinander zu verbinden:
Die Gelder aus dem Gesundheitsfond seien für den Aufbau von „Strukturen“ genutzt und daher nicht in die NDGK überführt worden.
Also Veruntreuung!
Sieht so aus. Was genau mit den "neuen Strukturen" vernebelt wurde, hatten wir ja schon herausgearbeitet. Insofern kann auch ich die Idee, F. habe sich ausgerechnet an den Geldern in seinen Krankenversicherungen garantiert nicht vergriffen, überhaupt nicht nachvollziehen. Das, was da "Buchhaltung" genannt wurde, liefert eben gerade keinen Anhaltspunkt über die Verwendung der Mittel, die durch das KRD flossen. Sicher ist wohl nur, daß Fitzek mehr abgehoben hat, als seine Devotionalienhandlung, die Seminare und die Eintrittsgelder eingebracht haben können. Und diese "Überentnahmen" müssen zwangsläufig aus Geldern stammen, die explizit nicht für Fitzeks Lebensunterhalt, seine Geldstrafen und die "milden Gaben" an die Pudel - bekanntlich allesamt Zwecke des "königlichen Gemeinwohls" - gezahlt wurden.
Als nächstes geht es um das Schreiben von M., in welchem dieser Fitzek angeblich bescheinigt hätte, dass die vorgelegte Vertragsversion aufsichtsfrei sei. Der Zeuge schränkt ein, dass die Formulierung im Vertrag tatsächlich keinen Rechtsanspruch beinhaltet hätte. Man müsse das jedoch im Zusammenhang mit der Werbung und dem sonstigen Auftritt sehen. Wenn der Auftritt den Eindruck vermitteln würde, dass ein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde, dann wäre der Ausschluss im Vertragstext eine überraschende Klausel im Sinne der AGB-Regelungen. Diese Klausel sei dann nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, der Rechtsanspruch und somit die Aufsichtspflicht würden dann wieder aufleben. Die Richterin liest den entsprechenden Passus aus dem Brief vor. Peter guckt irritiert, also ob der den Brief noch nie bis zu dieser Stelle gelesen hätte.
Tja. Hätt er mal den Brief ganz gelesen!
Wird er schon gelesen haben. Aber wir haben das ja schon in der Vergangenheit diskutiert: Hätte Fitzek klar und deutlich um Spenden gebeten und nicht bombensichere Anlagen mit Traumrenditen versprochen, würde er Erträge erwirtschaftet haben wie ein Straßenmusikant. Keiner seiner "Großspender" hat Fitzek tatsächlich den Lebensunterhalt finanzieren wollen. Die Leute, denen er mit der NDGK die Erfüllung ihrer Krankenversicherungspflicht anbot, gleich gar nicht. Denn das war ganz klar ein Leistungsversprechen. Daß das Leute dazu "mißbraucht" hätten, sich "die Zähne machen zu lassen" und kurz darauf zu verschwinden, war lediglich der unendlichen fiduziarischen Weitsicht geschuldet.
Zu 1:
Die angeklagten Fahrten waren vor den Urteilen von VG und OVG (guckst Du Terminliste im Prozessbericht). Rico soll aussagen, dass er auf Nachfrage dem Zopfkönig gesagt habe, dass der fahren dürfe bis sein Widerspruch entschieden sei. Sitzek wird von Rico wohl keinen Schadenersatz für die Falschauskunft verlangen, und falls doch, zahlt das die Haftpflicht. Die Frage ist vielmehr, ist Rico ein schlechter Anwalt oder bahnt sich hier eine uneidliche Falschaussage an?
Soweit ich mich erinnere, ist Rico mit dieser Aussage schon im Zeugenstand gewesen. Ich bin der Meinung, daß Fitzek keine rechtserhellende, sondern eine ergebnisorientierte Beratung nachgefragt haben dürfte. Ob man schon ein schlechter Anwalt ist, wenn man dem nachkommt, ist die Frage ...
Hintergrund: Gemäß § 80 I VwGO hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung. Rico sah nun die Mitteilung des Landratsamtes, dass die Rückgabe des Führerscheins als Rückgabe der Fahrerlaubnis zu werten sei, als feststellenden Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch statthaft ist. Der Widerspruch hätte somit aufschiebende Wirkung gehabt, Fitzek hätte bis zur Bescheidung fahren dürfen. Jedoch ist die Fahrerlaubnis des Impertinators nicht durch die Mitteilung des Landratsamtes erloschen, sondern durch die Rückgabe. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Gegen diesen ist ein Widerspruch nicht statthaft und somit auch keine aufschiebende Wirkung gegeben.
Je nun, daß die Sache nicht ohne einen Haken abgehen konnte, dürfte den beiden klar gewesen sein. Anwaltliches Irren, sei es noch so hanebüchen, ist nicht strafbar. Es rettet aber, wie wir bereits gesehen haben, Fitzek auch nicht vor dem Knast. Da holt ihn auch die Haftpflicht des Anwalts nicht raus.
Zu 2.
Vermutlich soll Martin bestätigen, dass Fitzek den Führerschein von einer "offiziellen" Stelle in Paraguay erhalten habe (die Außenstelle der Führerscheinstelle im Hinterzimmer einer Kneipe oder sowas) und somit nicht auf die Idee kommen musste, dass da was faul sei.
Auch das Thema ist doch durch. Zwar ist es sehr wahrscheinlich, daß Fitzek mit dem Argument sogar Recht hat. Aber zum einen durfte er mit dem Lappen eh nur in Paraguay fahren und zum anderen längstens ein Jahr nach Ausstellung. Dann hätte er ihn wieder verlängern lassen müssen, was er - da er nur zweimal kurz hintereinander dort war - nachweislich unterließ. Daß man die Sache nun damit klärt, daß der Lappen schon von vornherein gefälscht war, ist zwar nicht gerade schön, aber im Endeffekt irrelevant. Dafür, daß er den tatsächlich längst abgelaufenen Führerschein hier immer noch rotzfrech als einen gültigen präsentiert, geschieht im mit dem Anklagepunkt "Urkundenfälschung" kein Unrecht.
Und natürlich wirkt es sich strafverschärfend aus, Richter zu verarschen, wenn auch nicht offiziell.
Der gängige Umgangston in Strafprozessen ist für unbedarfte Zuhörer manchmal schon schwer nachvollziehbar. Daß es dafür Zuschläge geben sollte, glaube ich eher nicht, sonst würden sich die Verteidiger anders verhalten.
Die Fälschung war sehr schlampig gemacht, in Folie eingeschweißtes Papier mit einem Tintendrucker. Der königliche Führerschein hatte da mehr Qualität, sprich die Pudel hätten das besser gefälscht (die hätten zumindest ein Gültigkeitsdatum gehabt, wenn auch nur das vom nächsten Tag).
Im Amt vorgestempelte Ausweisformulare vorrätig zu haben und da das Paßbild AUF den Stempel zu kleben (einer der Kritikpunkte) war in den Neunzigern in Paraguay durchaus üblich. Und das Ablaufdatum ergibt sich einfach aus der Rechtslage, muß also bei dem Typ Führerschein, den Fitzek kriegen konnte, nicht zwangsläufig ausgewiesen sein.
http://cabana-frankonia.blogspot.de/2013/03/manchmal-nervts-die-odyssee-der.html Zuerst ein paar Infos vorweg. Die Führerscheine in Paraguay gelten nur für 5 Jahre und man braucht für Auto und Motorrad zwei Führerscheine, einen fürs Auto und einen fürs Moto und der erste Führerschein als Ausländer gilt nur für ein Jahr und ist ein sogenannter Touristenführerschein. Und genau so einen hatten wir, einen Touristenführerschein der im April heuer verlängert, bzw. neu ausgestellt musste.
Da wir schon einen Führerschein hatten, gingen wir davon aus, dass wir nur zur Muni (= Municipalidad de Atyrá, das ist die Gemeindeverwaltung von Atyrá) brauchen und die uns einen ausstellen. ...
Und so sehen die Dinger aus: