Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74205 mal)

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Offline KarlKlammer

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #195 am: 5. Juli 2017, 15:52:11 »
Es gibt eine Einlassung von Peterleang: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/einlassung-war-die-ndgk-jemals-eine-versicherung.html

Die "Einlassung" ist (wie erwartet) völlig wirr. Vielleicht bin ich einfach nicht so erleuchtet wie Peter I., aber ich verstehe schon die Fragen in Verbindung mit den späteren Ausführungen nicht. Einerseits will Fitzek ausweislich der Fragen völlig alleine entschieden und zumindest gegenüber einer "Abgesicherten" eine Leistungsverweigerung angedroht haben, womit er wohl belegen will, dass kein Rechtsanspruch auf eine Leistung bestand. Auf der anderen Seite führt er zwei Seiten weiter aus, dass die NDGK ja keine Leistungen erbracht, sondern diese nur vermittelt habe. Was denn nun? Vielleicht sollte er auch mal darlegen, wie diese "Leistungsvermittlung" funktioniert haben soll. Ich bezweifle, dass die NDGK-Mitglieder im Krankheitsfall für Dritte Gelder nachgeschossen haben; vielmehr wird das Geld irgendwo in Fitzeks wirrem Organisationskonstrukt abgezweigt worden sein, was bedeutet, dass er sich auch hier zumindest nahe an der Grenze zur Untreue bewegt (Umgekehrt gilt das natürlich für die eingenommenen Gelder ebenfalls, wenn er diese völlig willkürlich verpulvert hat).

Belustigend finde ich immerhin den im letzten und vorletzten Absatz durchschimmernden Größenwahn. Ich bin sehr gespannt darauf, ob das Gericht es sich verkneifen kann, in der Urteilsbegründung den ein oder anderen Seitenhieb gegen Fitzek auszuteilen.

[edit]

versteht irgendjemand hier die Formulierung

Zitat von: Einlassung"
[...] Wir sitzen hier aus freiem Willen, interagieren mit Ihnen auf Armeslänge und verhandeln mit Ihnen darüber, wie Wir den Personen in der Bundesrepublik helfen können. [...]
?

"Armeslänge" ergibt keinen Sinn, meint er "Augenhöhe"?
« Letzte Änderung: 5. Juli 2017, 15:55:51 von KarlKlammer »
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Offline Evil Dude

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Wahrscheinlich meint er, dass alles anders wird, wenn er nur die Richterin in die Finger bekommt! Wie wir ja alle wissen, scheut sich der "Oberste Sufferäng" nicht, auch bei Frauen "Hand anzulegen"!  :whistle:

Aber zurück zum "Inhalt". Hat er nicht schon mehrfach zugegeben, dass "ER" die NDGK und auch der/die Verein(e) ferngesteuert hat. Jetzt, wo die Sache "gelaufen" ist, fällt "IHM" auf einmal ein, das die BaFin nie korrekt adressiert hat?  :liar:
Wieso konnte ND sich nicht "wehren"? Hat er keinen zum zuschlagen gefunden?
Kein Wunder, dass die Richterin "zickig" wird, wenn sie den Müll auch noch Wort für Wort lesen muss! Da würde ich mir auch einen schnellen Tod oder wenigstens eine Pumpgun wünschen!  :facepalm:
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dtx

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Zitat
Auf die Interaktion mit der BaFin bezogen bedeutet das, Wir entscheiden folglich selbst, auf welche
Weise wir interagieren, ob und wie Wir abwickeln und wie Wir weiter vorgehen.

Realitätsverweigerung 2.0

Zumindest die Meßlatte, unter der der Anwalt schwerlich bleiben können wird. Es gibt aber ja noch mehr:

Zitat
So sind Wir froh, ersatzweise mithilfe der Strafgerichtsbarkeit endlich eine Klärung erreichen zu können, auch wenn Wir deshalb nun schon als Unschuldiger über ein Jahr unter annähernden Isolationshaftbedingungen auf Unsere Freiheit verzichten müssen.

Weder die vielen Gerichtsverfahren, noch ein Jahr U-Haft haben auch nur ansatzweise bei F. einen Umdenkprozeß einleiten können. Er würde demnach, falls man ihm ob des absoluten Mangels an Einsichtsfähigkeit den 20er zugestünde und ihn aus der U-Haft entließe, fünf Minuten später mit hinreichender Wahrscheinlichkeit am Lenkrad eines Autos sitzen.

Lesen wir weiter:

Spoiler
Ebenso ergibt sich daraus, daß es ein gemischttypischer Vertrag war, bei dem
der Schwerpunkt des Vertrages aufgrund der umfassenden Leistungsangebote eindeutig im
Mitgliedsvertrag des Vereins NeuDeutschland lag. Der Verein bot zum Beispiel verschiedenste
Ausbildungen und folgendes Leistungsspektrum an, das allen Mitgliedern offenstand und alle
Mitglieder nutzen konnten. Daraus ist ersichtlich, daß die Leistungen der NDGK nur ein sehr
geringer Teil der vielen angebotenen Leistungen im breiten Spektrum des Vereines waren. Es gab
zum Beispiel:
- ein eigenes Café („Wunderbar“),
- umfangreiche Seminarangebote,
- Klavierunterricht,
- TV/Internet-Sender und Produktion,
- DVD-Produktion,
- Werbeagentur,
- T-Shirt-Druck,
- kostenfreie oder entgeltliche Vermietung von Zimmern, Räumen, Flächen,
- Durchführung einer eigenen Technologiemesse,
- Entwicklungshilfeprojekte in Dritte-Welt-Ländern (z.B. Marmorimport aus Indien, Kultur- und
Kunsthandwerk aus Indonesien u.a.)
- Zweckbetriebe zum Verkauf der importierten Güter aus den Entwicklungshilfeprojekten und
Einsatz der damit erzielten Einnahmen wiederum zum Aufbau von Gemeinwohlstrukturen, z.B.
Läden „Engelswelten“ und „Zauberreich“,
- Marmorzuschnitt und Nutzung und Verkauf an Mitglieder,
- Metallbearbeitung und Nutzung und Verkauf an Mitglieder,
- Tischlerei und Nutzung durch Vereinsmitglieder,
- Gärtnerei zur Erzeugung von Bio-Lebensmitteln,
- Kooperationskasse mit eigener Währung („Engelgeld“),
- Technologieforschung,
- Angebot alternativer, kindgerechter Schulkonzepte,
- Lackiererei und Airbrush-Design,
- Übernachtung in Wittenberg und bei Mitgliedern,
- Catering,
- Imbiss, Crêperie,
- Feste und Veranstaltungen (z.B. Sommerfest, „Vision-wird-Tat“, Mitmach-Veranstaltungen, Tage
der offenen Tür)
- eigene Gesetze, eigene Gerichtsbarkeit, eigene weitere Strukturen
Allein daran ist erkennbar, daß die NDGK als Zweckbetrieb nur einen sehr geringen Anteil an dem
breiten Spektrum der Angebote der Vereinigung NeuDeutschland hatte.
Später kamen dann noch hinzu:
- der eigene Internet-Markt „kadari.de“, auf dem tausende Produkte als Genussrecht in Anspruch
genommen werden konnten, von tausenden Bio-Lebensmitteln bis hin zu Baustoffen oder zum
Boot oder Auto,
- die „Königliche Reichsbank“ als Herausgeber der „E-Mark“, um für Vereinigungsmitglieder im
internen Verrechnungskreis mithilfe der E-Mark Waren und Dienstleistungen tauschen zu können,
- das Angebot weiterer sogenannter, wie es der Zeuge Gohr nannte, „königlicher Versicherungen“,
für den Ruhestand und z.B. Haftpflicht, die dann erst getätigt werden, wenn in diesem Verfahren
die Aufsichtsfreiheit und Legalität Unserer Tätigkeiten bestätigt würde.
- Kindereinrichtungen,
- Akademie,
- und anderes
[close]

Nun konnte diese ganze Litanei von angeblichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nur deshalb so rotzfrech aufgezählt werden, weil sie nahezu vollständig erlogen ist. Denn für so ziemlich jede dieser Betätigungen (von "und anderes" einmal abgesehen) wäre ansonsten eine Buchführung anzufertigen, Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu entrichten, weil "NeuDeutschland" damit, selbst wenn es als gemeinnützig anerkannt wäre, in Konkurrenz zu anderen Unternehmungen stand. Und das Gemeinnützigkeitsrecht ist nicht dazu da, jemandem Konkurrenzvorteile gegenüber anderen Unternehmern zu verschaffen.
 
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Müll Mann

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Peter fährt bei der NDGK 3 Verteidigungslinien:

1. Kein Rechtsanspruch
2. Kein gemeinschaftlich getragenes Risiko
3. Nur Nebenleistung

Die Aufzählung seiner ganzen gefitzten Aktionen (bitte mal mit der Liste im Wiki abgleichen) soll nur dem Zweck dienen zu beweisen, dass die NDGK nur eine klitzekleine Leistung neben dem riesen Angebot von NeuDeutschland ist. Kadari zB war aber schon zu Zeiten des KRD. Fitzel versteh halt nicht, dass die Sache mit Haupt- und Nebenabrede sich zB auf Wartungsverträge bezieht. Da ist die Hauptleistung die Wartung und nur die Nebenleistung die Versicherung (dass nix kaput geht nach der Wartung). Damit ist nicht gemeint, dass ich eine Versicherungsleistung für etwas habe, was nichts mit der Hauptleistung zu tun hat. Sonst könnten zB Reiserücktrittsversicherungen ja auch aufsichtsfrei angeboten werden.

Das mit dem Geldgeschiebe untereinander soll belegen, dass es keine Solidargemeinschaft gab und somit eine einzelvertragliche Absicherung und kein Verschicherungsgeschäft vorliegen würde. Das haben aber schon die BaFin-Zeugen erläutert, dass eine schlechte Kalkulation wohl nicht zur Aufsichtsfreiheit führen kann.


Edith ergänzt noch den Weg, den diese Einlassung ins Zwergenreich genommen hat:

Peter schrieb die Einlassung auf seinem Notebook. Der Anwalt machte dann im Gericht Fotos der einzelnen Bildschirmseiten dieses Textes mit seinem Mobiltelefon. Diese druckte er aus und übergab die Ausdrucke Peter und dem Gericht. Peter verlas dann die einzelnen Bildschirmseiten vom Papier. Diese Bildschirmfotos sind dann wohl als Ausdruck oder Datei zu den Pudeln gelangt die diese wieder abgetippt haben.

Kommentar der Richterin nach dem Verlesen zu den Schöffen: Das konnte ich Ihnen leider nicht ersparen.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2017, 17:09:46 von Müll Mann »
 

dtx

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Die Aufzählung seiner ganzen gefitzten Aktionen (bitte mal mit der Liste im Wiki abgleichen) ...

Können wir machen, wird aber zu nichts führen. Denn der Lackier- und Airbrushbetrieb bspw. ist ja wohl nur deshalb auf die Liste gekommen, weil einer der beiden Oberpudel das mal gelernt hat. Eine Lackierei wäre Oppermann bei seinem Hausbesuch aufgefallen, deren Einrichtung hätte dann Spuren auf seinen Bestandsverzeichnissen hinterlassen.

... soll nur dem Zweck dienen zu beweisen, dass die NDGK nur eine klitzekleine Leistung neben dem riesen Angebot von NeuDeutschland ist.

Was immer er damit sagen will. Nimmt man die tatsächlichen Verhältnisse, war das wohl neben der kostenfreien Unterbringung die einzige Leistung an die übrigen Mitglieder. Ganz anders beim ADAC, trotzdem bietet der die Auslandskrankenversicherung nicht aufsichtsfrei an.

Kommentar der Richterin nach dem Verlesen zu den Schöffen: Das konnte ich Ihnen leider nicht ersparen.

Unser Mitleid wird ihnen ewig nachschleichen.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2017, 17:17:00 von dtx »
 

Müll Mann

  • Gast
Was immer er damit sagen will.

Das BVerwG hat mal festgestellt, dass Versicherungsleistungen als Nebenleistung aufsichtsfrei sind. Nebenleistung setzt aber voraus, dass der Kunde kein eigenständiges Interesse an der Nebenleistung ohne die Hauptleistung hat. Eine klassiche Nebenleistung ist die Transportversicherung oder ein Garantieversprechen. Allerdings werden Gebrauchtwagengarantien schon nicht mehr als Nebenleistung gesehen, bei Neuwagengarantien mit kurzer Laufzeit ist dies noch möglich.

Bei Fitzels "Angeboten" dürfte der Fall umgekehrt liegen, da hat der Kunde wohl weniger Interesse an der "Hauptleistung" kostenloser Schlafplatz im Königreich als an der "Nebenleistung" Krankenversicherung. Von daher hat sich der Mini-Monarch mit der Einlassung wohl wieder selber ein Ei auf die Schiene genagelt.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #201 am: 5. Juli 2017, 18:10:33 »
Mir scheint, dass die Befragung der Zeugin K. dazu dienen sollte zu beweisen, dass die NDGK keine Versicherungsgeschäfte gemacht habe. Was dabei heraus schaut, ist eine andere Frage.
Man kann aus der Befragung heraus hören, dass die NDGK wie eine Versicherung Risikoprüfungen und Leistungsausschlüsse vorgenommen hat, dass sie ferner Risikokalkulationen durchführte u. dgl. mehr, was für eine Versicherung zumindest nicht untypisch ist. Weiter kann man die Aussagen so verstehen, dass Rechnungen mit Ausnahmen bei einer Person selbstverständlich getätigt wurden, dass also eine Leistungspflicht durchaus vorhanden war. Im fraglichen Fall ging es ja, so kann man die Aussagen deuten, darum, dass die Auffassungen, was die NDGK zu vergüten habe, auseinander gingen, also nicht die grundsätzliche Pflicht zur Leistung, sondern nur einzelne Leistungen zur Debatte standen.
Insgesamt sehe ich also nicht, dass diese Aussagen, wenn sie denn sinnrichtig aufgezeichnet wurden, den Beweis dafür erbringen, dass die NDGK keine Versicherung war.

Die nachfolgenden Ausführungen zum Thema "Nebenabrede" vermögen auch nicht den Eindruck zu erwecken, dass es damit weit her ist. Ich verweise auf das, was @Müll Mann ausgeführt hat. Auch das Argument, dass man nur als Mitglied eines Vereins der NDGK beitreten konnte, vermag mich nicht zu überzeugen. Dass Versicherungsverträge mit einer Mitgliedschaft oder einem anderen Vertragsverhältnis gekoppelt sind, kommt relativ oft vor. Auch das Gefasel über "Solidargemeinschaft" scheint mir wenig ergiebig, zumal man argumentieren könnte, dass Solidarität in Reinform vorliege, wenn ein Mitglied unmittelbar ein anderes unterstütze.

Am Ende kommt dann noch etwas Handelsrecht-UCC-Geschwafel, das wieder einmal beweist, dass Fatzke durchaus ein RD ist. Das Ganze ist dann noch ein wenig mit seiner eigenen Herrlichkeit übertüncht. Narzissmus eben.

Ich fürchte nur, dass in Fatzkes Denken nun die Folgerung eintritt, dass das, was er behauptet, bewiesen sei, da er es ja gesagt habe.
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Von daher hat sich der Mini-Monarch mit der Einlassung wohl wieder selber ein Ei auf die Schiene genagelt.

Irgendein Talent hat eben auch der dümmste König! Selbst wenn es ein schädliches ist!  :clap:
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #203 am: 5. Juli 2017, 18:42:08 »
Nachtrag:

Beim nochmaligen Überdenken ist mir noch aufgefallen, dass Fatzke in dieser Einlassung offenlegt, was er unter "Individualabrede" versteht. Offenbar glaubt er, dass unterschiedliche, "individuelle" Prämien, Leistungsausschlüsse u. dgl. einen seiner Verträge (und damit wohl alle insgesamt) zu "Individualabreden" mache.
Ich verweise dazu auf das, was @Müll Mann weiter oben schon dazu ausführte, was auch meine Wenigkeit dazu sagte.
Nehmen wir als Beispiel eine andere Finanztransaktion: Anleihen. Dadurch, dass ein Unternehmen verschiedene Arten von Anleihen ausgibt, die sich in einzelnen Bedingungen, in der Höhe der Verzinsung, der Laufzeit oder der Stückelung unterscheiden, werden diese nicht zu Individualabreden. Auch nicht dadurch, dass jemand 5.000, jemand Anderer 10.0000 Euro usw. zeichnet. Die grundsätzlichen Bedingungen, die der Anleihe ihr Gepräge geben, bleiben dadurch gleich.
Eine Individualabrede müsste schon in wesentlichen Elementen auf den jeweiligen Vertragspartner zugeschnitten sein.
Das sehe ich hier nicht.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #204 am: 5. Juli 2017, 19:47:46 »
...
Ich fürchte nur, dass in Fatzkes Denken nun die Folgerung eintritt, dass das, was er behauptet, bewiesen sei, da er es ja gesagt habe.

Wenn für die Richtigkeit einer Aussage keine Beweise zur Verfügung stehn, muß es auch ohne gehn. Im Gegensatz zu Dir vermute ich eher, daß sich die Richterin nicht die Mühe macht, die ganzen Klopse aus der "Einlassung" zu polken.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #205 am: 5. Juli 2017, 21:27:43 »
Eine Individualabrede müsste schon in wesentlichen Elementen auf den jeweiligen Vertragspartner zugeschnitten sein. Das sehe ich hier nicht.

Die Banane, die ich gerade gegessen habe, war gelb. Aber nicht so gelb wie die anderen.
Daraus folgt, dass es eine Neu-Deutsche Individual-Banane gewesen sein muss!

Viele Schlafschafe denken, man müsse im Supermarkt Geld für eine Banane bezahlen, in Wirklichkeit ist die nur eine Nebenleistung. Die Hauptleistung ist das Beobachten der Vögel auf der Buche vor dem Haus, während ich sie esse. Und weil dort immer andere Vögel sitzen, kosten Bananen im Supermarkt auch nicht immer gleich viel.

[ich glaube, mit diesem Wissen kann ich Dozent an der Akademie für Geistheit und Selbstfaltung werden.]
« Letzte Änderung: 5. Juli 2017, 22:05:11 von Königlicher Hofnarr »
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Zitat von: Fitzek
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Und das tippt er ohne rot zu werden in das von der Bundesrepublik gestellte Notebook während er neben dem soundsovielten von der Bundesrepublik bezahlten Pflichtverteidiger sitzt...
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #208 am: 6. Juli 2017, 09:58:34 »
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Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #209 am: 6. Juli 2017, 10:13:07 »
Unterkunft und Verpflegung nicht zu vergessen.  :whistle:

Und die aktuelle königliche Leibgarde. :salut:

Und wenn es an die Öffentlichkeit geht der silberfarbene Schmuck an den Armen und Füssen.
 
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