Mir scheint, dass die Befragung der Zeugin K. dazu dienen sollte zu beweisen, dass die NDGK keine Versicherungsgeschäfte gemacht habe. Was dabei heraus schaut, ist eine andere Frage.
Man kann aus der Befragung heraus hören, dass die NDGK wie eine Versicherung Risikoprüfungen und Leistungsausschlüsse vorgenommen hat, dass sie ferner Risikokalkulationen durchführte u. dgl. mehr, was für eine Versicherung zumindest nicht untypisch ist. Weiter kann man die Aussagen so verstehen, dass Rechnungen mit Ausnahmen bei einer Person selbstverständlich getätigt wurden, dass also eine Leistungspflicht durchaus vorhanden war. Im fraglichen Fall ging es ja, so kann man die Aussagen deuten, darum, dass die Auffassungen, was die NDGK zu vergüten habe, auseinander gingen, also nicht die grundsätzliche Pflicht zur Leistung, sondern nur einzelne Leistungen zur Debatte standen.
Insgesamt sehe ich also nicht, dass diese Aussagen, wenn sie denn sinnrichtig aufgezeichnet wurden, den Beweis dafür erbringen, dass die NDGK keine Versicherung war.
Die nachfolgenden Ausführungen zum Thema "Nebenabrede" vermögen auch nicht den Eindruck zu erwecken, dass es damit weit her ist. Ich verweise auf das, was
@Müll Mann ausgeführt hat. Auch das Argument, dass man nur als Mitglied eines Vereins der NDGK beitreten konnte, vermag mich nicht zu überzeugen. Dass Versicherungsverträge mit einer Mitgliedschaft oder einem anderen Vertragsverhältnis gekoppelt sind, kommt relativ oft vor. Auch das Gefasel über "Solidargemeinschaft" scheint mir wenig ergiebig, zumal man argumentieren könnte, dass Solidarität in Reinform vorliege, wenn ein Mitglied unmittelbar ein anderes unterstütze.
Am Ende kommt dann noch etwas Handelsrecht-UCC-Geschwafel, das wieder einmal beweist, dass Fatzke durchaus ein RD ist. Das Ganze ist dann noch ein wenig mit seiner eigenen Herrlichkeit übertüncht. Narzissmus eben.
Ich fürchte nur, dass in Fatzkes Denken nun die Folgerung eintritt, dass das, was er behauptet, bewiesen sei, da er es ja gesagt habe.