Da wird wohl wieder mal die Sammelbüchse herumgereicht werden müssen. 5.000 Euro Bewährungsauflage...
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Samstag, 12. Januar 2019
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Kreis Germersheim
Kandel: Demo-Schläger bekommt Bewährung
Die Übergriffe auf der März-Demo des AfD-gesteuerten Bündnisses „Kandel ist überall“ haben erste Konsequenzen: Wegen Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Vermummungsverbot, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Amtspersonen sowie Beleidigung verurteilte jetzt das Amtsgericht Kandel einen 46-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauert fünf Jahre. Als Auflage muss der Angeklagte 5000 Euro an die Landeskasse bezahlen.
Videos und Fotos von der Demo am 3. März 2018 in Kandel zeigten, wie der Angeklagte mit anderen Demonstranten in der Rheinstraße zweimal eine Polizeikette durchbrach, einem Polizisten einen Wassersack in den Rücken warf, einen anderen Polizisten schlug. Die Schutzkleidung der Beamten verhinderte, dass sie verletzt wurden. Der Angeklagte hatte sich vermummt und beleidigte die Polizisten.
Im Hooligan-Block eingereiht
Der Angeklagte lief in einem dichten Block von Hooligans mit. Dieser war an prominenter Stelle eingereiht: Hinter dem ersten Transparent, mit dem die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum die Demonstration anführte, und vor dem zweiten Transparent, das unter anderem von der AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst getragen wurde. Der Abstand zwischen beiden Transparenten betrug vielleicht 40 bis 50 Meter – und dort liefen überwiegend Hooligans. Für Höchst belegt ein Foto, dass sie die Angriffe auf die Polizei beobachtet haben muss. Baum lief nur 20, 30 Meter voraus.
Vor Gericht gab er alle Vorwürfe der Anklage ohne Umschweife zu. Denn es ging um viel für den 46-Jährigen, der endlich im Leben Fuß gefasst hatte. Sein Strafregister enthält 19 Einträge, bis Anfang des Jahres stand er unter Führungsaufsicht, hatte eine lange Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verbüßt. Alkohol und Drogen bestimmten bis dahin sein Leben. Im Maßregelvollzug habe er eine Therapie gemacht. Doch nicht nur das: Er habe sich intensiv mit seinem Leben auseinandergesetzt. Spontane Aktionen und der Wunsch immer der Coolste zu sein, hätten meist zu den Straftaten geführt, gab er zu. Deshalb brachte er seinen wichtigsten Vorsatz auf den Nenner: Erst überlegen, dann handeln. Doch als er sich an jenem Märztag zur Demo nach Kandel aufmachte, vergaß er den guten Vorsatz.
Am FCK-Trikot erkannt
„Ich bin weder rechts noch links, es ging mir nur um das ermordete Mädchen“, erklärte er dem Richter seine Teilnahme. Er habe an dem Tag zufällig ein Trikot des FC Kaiserslautern getragen und „alte Bekannte“ hätten ihn dadurch wiedererkannt. „Es hätte mir klar sein müssen, dass ich diese Leute wieder treffe“, obwohl er nie zu den Hooligans gezählt habe, sah der Angeklagte ein. Es seien Leute da gewesen, die provoziert und gestichelt hätten, außerdem Gegendemonstranten. „Manche sind losgestürmt und ich war mittendrin.“
Verteidigerin Brigitte Bertsch fand in dem Buch „Psychologie der Massen“ von Gustave Le Bon aus dem Jahr 1895 zahlreiche Stellen, die auf Demos in Kandel zutreffen könnten. Wie zum Beispiel, dass der Einzelne sich von der Masse mitreißen lasse und damit Verantwortung abgebe. Den zitierten Einschätzungen könne das Gericht folgen, so der Amtsrichter.
Nie mehr Demo
Im Strafverfahren habe ihr Mandant nun die Verantwortung übernommen, fuhr die Anwältin fort. „Es war eine irrsinnig blöde Aktion“ entschuldigte sich der Angeklagte. Und „nie mehr auf eine Demo“ stehe für ihn fest.
Endlich mit einem festen Arbeitsvertrag und als Ehemann mache das Leben jetzt richtig Spaß, war der 46-Jährige froh über die Chance der Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. |mldh/lap