Wer einmal ins Wiki schaut und die dort verzeichneten Urteile erster Instanz, kann leicht rechnen:
Die Freiheitsstrafen machen zusammen gezählt rund 8 Jahre aus. Hinzu kommen 425 Tagessätze.
Bei einer Gesamtstrafenbildung werden diese Urteile, sofern sie bestätigt und rechtskräftig werden, irgendwie berücksichtigt werden müssen.
Bei diesen Verfahren und insbesondere Urteilen der ersten Instanz handelt es sich allerdings nur um diejenigen, die uns bekannt geworden sind. (Man erinnert sich des besonderen "Transparenz"-Begriffs des KRD: Fatzkes Haftbeschwerde wurde bspw. zeitnah veröffentlicht, von der Entscheidung über diese ist allerdings seitens KRD bisher kein Pieps hörbar geworden. Gut, die KRDler haben zur Zeit womöglich andere Sorgen, aber es ist halt schon bezeichnend, was jeweils verschwiegen wird.) Möglicherweise sind da noch mehr Urteile, namentlich in Rechtskraft erwachsene Strafbefehle, die auch berücksichtigt werden müssten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ausrechnen zu wollen, welche Gesamtstrafe am Ende herausschauen wird, halte ich für gewagt.
Was die laufende Untersuchungshaft angeht, hatte ich bereits früher darauf hingewiesen, dass möglicherweise nicht die Verurteilung durch das Landgericht und die Gefahr, dass Fatzke sich dem Antritt der Strafe durch Flucht entziehen werde, dafür ausschlaggebend sein könnte, sondern dass womöglich Untersuchungshaft im Blick auf ein laufendes neues Ermittlungs- bzw. Hauptverfahren bestehen könnte. Dass da ziemlich sicher noch einige Sachen folgen werden, ist ja bekannt. Der Verkehrsunfall mit Verletzung eines Kindes ist zum Beispiel bisher noch nicht Gegenstand eines Verfahrens gewesen. Ich glaube nicht, dass das einfach so unter den Teppich gekehrt werden kann.
Aber um einen bekannten französischen König zu zitieren: "Man wird sehen."