Autor Thema: Mahjo muss in den Knast  (Gelesen 11590 mal)

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Offline Matt Eagle

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Mahjo muss in den Knast
« am: 22. Februar 2014, 20:28:04 »
http://www.youtube.com/watch?v=-ypoMfsMV1A

Und es ist wieder mal interessant, wie Mahjo anspricht, sich einen Strafverteidiger zu suchen. Hat er nicht vor ein paar Wochen noch jemanden beschimpft, weil er sich nicht von ihm und Dennis hat verteidigen lassen? Und seine ganzen Reichsrechtsachverständigen und Spezialexperten lassen ihn auch hängen, Lothar Beck ist "überlastet"-
« Letzte Änderung: 22. Februar 2014, 20:38:01 von Matt Eagle »
 
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Offline Alouette

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #1 am: 23. Februar 2014, 00:02:05 »
Richter: Angeklagter.Ihnen wird zur Last gelegt,
Sie hätten an dem Mast gesägt.
Angeklagter: Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.
Richter: Und dabei hat Sie's fast geschrägt?Angeklagter: Jawohl,ich hab den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt.
Richter: Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung
ganz andere Angaben gemacht.
Ich zitiere Sie wörtlich:
Ich habe diesen Gast zersägt,
weil er sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich der Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefälschten Zaster prägt
und Schuh' aus Alabaster trägt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient,dass ihn der Mast erschlägt.
Das haben Sie doch in der Vernehmung gesagt.
Herr Zeuge,können Sie diesen Hergang bestätigen?
Zeuge: Nein,das war ganz anders.Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit dem Quast gepflegt.
Richter: Das tut doch gar nichts zur Sache!
Zeuge: Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
weiss,dass das keine Hast verträgt.
Richter: Aber das spielt doch nun überhaupt keine Rolle!
Zeuge: Doch.
Da hat's sich im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast auf's Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erlegt.
Richter: Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird das denn nun belegt?
Verteidiger: Aber Herr Richter,wenn ich als Verteidiger
mal etwas dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Phantast,der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrein'n,dass ihn der Mast erschlägt.
Aber zurück zu meinem Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man sich in das Laster trägt,
und sich der Wunsch nach Zaster regt,
kommt's vor,dass man den Gast erschlägt,
und ihn dann auf das Pflaster legt.
Richter: Das genügt,die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Gast erschlägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
dass er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
wird ihm das nicht zur Last gelegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht passt,der trägt
die Kosten des Verfahrens.
Gezeichnet: Richter Ahrens.


Das Gericht zieht sich
zum Besäufnis zurück.
Das Urteil lautet: Freibier!
http://www.golyr.de/otto-waalkes/songtext-der-fall-des-angesaegten-mastes-165220.html
« Letzte Änderung: 23. Februar 2014, 00:11:57 von Alouette »
 
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Offline Alouette

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #2 am: 23. Februar 2014, 00:10:35 »
Schiss in der Hose, dir hilft keiner und wenn du Anträge schreibst, verschleppst du die Sache und zahlst noch drauf. Das kapiert ihr ♥♥♥en eben nicht!
 

Offline Olopax

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #3 am: 23. Februar 2014, 00:40:02 »
Zitat
Das Gericht zieht sich]
zum Besäufnis zurück.

Ach deshalb gibt es keine Unterschriften :)
Jetzt wird es verständlich!
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Offline hair mess

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #4 am: 23. Februar 2014, 08:14:14 »
Diese Art von Urteilen kommt weder ohne Unterschrift, noch die Taten ohne Unterschicht aus. Wohlgemerkt nicht Unterschicht schlechthin, sondern unterbelichtete Unterschichten. Denn Andere würden sich nicht unterstehen, solche Geschichten zu unternehmen, was ja das besondere Licht auf diese Schichten legt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Olopax

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #5 am: 23. Februar 2014, 10:06:26 »
Diese Art von Urteilen kommt weder ohne Unterschrift, noch die Taten ohne Unterschicht aus. Wohlgemerkt nicht Unterschicht schlechthin, sondern unterbelichtete Unterschichten. Denn Andere würden sich nicht unterstehen, solche Geschichten zu unternehmen, was ja das besondere Licht auf diese Schichten legt.

Wie prosaisch, Heute wirds wohl Schichtsalat geben :)
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Offline D.B.Cooper

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #6 am: 23. Februar 2014, 10:13:40 »
Erst Sch**** bauen, worum ihn niemand gebeten hat, und dann andere um Geld betteln, um der Gefängnisstrafe zu entgehen. Soll er einfahren.

Aber vielleicht boxen ihn ja seine NSL-Kumpels da raus, insbesondere TIKS.  :toothy10:
« Letzte Änderung: 23. Februar 2014, 10:21:31 von Storch »
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline Das Chaos

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #7 am: 23. Februar 2014, 16:12:10 »

Aber vielleicht boxen ihn ja seine NSL-Kumpels da raus, insbesondere TIKS.  :toothy10:

Da boxt ihn Keiner raus; er hat eh bisher Glück gehabt. Allenfalls könnte man über eine Reduzierung der Tagessatzhöhe für den H/IVler reden.
Ansonsten: den Vollstrecker fragen, ob er die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abtragen darf.
Andrerseits: Mario und arbeiten - eine contradictio in adiecto
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline vollstrecker

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #8 am: 23. Februar 2014, 16:49:40 »
Gehe stark davon aus, dass er es abarbeiten dürfte, wenn er zahlungsunfähig und arbeitswillig ist ...
 

Offline Das Chaos

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #9 am: 23. Februar 2014, 20:35:53 »
.... wenn er zahlungsunfähig und arbeitswillig ist ...

Zahlungsunfähig auf alle Fälle: Die Pfändungsfreigrenze bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern und einer Frau liegt bei € 1.659,99, die Grundsicherungsleistungen nach SGB II liegen zusammengerechnet weit darunter und sind darüber hinaus pfändungsfrei.
Bleibt noch der Arbeitswille; den braucht er aber im Knast auch (und sei es mit massivem Willensbruch).
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Offline Das Chaos

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #10 am: 23. Februar 2014, 22:52:30 »
Unser Klügster hat einen Einwand; ob er es wohl wagt meine Antwort freizuschalten.

http://reichsreste.wordpress.com/2014/02/23/liebes-chaos-laber-nicht/
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Offline GeneralKapitalo

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #11 am: 23. Februar 2014, 23:24:54 »
Ohh man, was für ein Klischee. Auf einen Satz, acht (wenn auch relativ kurze) Zeilen, das kriegen auch nur die Reichis hin.

Aber seis drum, ein klein wenig Mitleid hab ich sogar. Wenn dann hätte ich ihm den Knast wegen "Fragen stellens im Bezug auf den Holonikolaus" gewünscht.
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Offline Alouette

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #12 am: 24. Februar 2014, 00:38:32 »
Zitat
Gehe stark davon aus, dass er es abarbeiten dürfte, wenn er zahlungsunfähig und arbeitswillig ist ...

Jesus sagte der Glaube versetzt Berge!  ;D  Der geht nicht arbeiten!

 

Offline Das Chaos

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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #13 am: 24. Februar 2014, 03:01:08 »
Wir lachen hier über Mario Romanowski und vergessen dabei, dass es noch dümmer geht; viel dümmer:
Zitat
    Und oft gefragt juckt hier nen Scheißdreck, da sollte man dann schon Insieder fragen und in meinen 11 Jahren Haft habe ich noch keinen einzigen Ersatzfreiheitstrafer in Arbeit gesehen Denn an dieser Stelle greift keine Strafvollzugsordnung da es schon im StGB geregelt ist. Wer betrügt macht sich strafbar und Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht Gewinn bringend sein denn die JVA dient zur Verbüßung einer in diesem Falle nicht bezahlten Geldstrafe. Und wenn ein Gefangener dann seinen Tagessatz in der JVA ab arbeiten würde dann wäre das erstens Freiheitsberaubung ( denn Nachts ist er auch in Haft) und zum zweiten Betrug. Im Falle einer Ersatzfreiheitsstrafe ist es eben keine Zeitliche Freiheitsstrafe, sondern ein Ersatz für eine nicht bezahlte Geldstrafe welche in Tagessätzen fest gelegt ist.Und ich habe in ganzen 11 Jahren noch keinen Ersatzfreiheitsstrafer im offenen Vollzug gesehen das ist eine glatte Lüge um irgend etwas zu beschönigen. Du super Jurist!

PS. Arbeit jein und die wird dann aber verrechnet und nicht ausbezahlt, geht direkt an Tante Justizgeschäftsstelle ( wobei die Nachtlogia dann aber eine Frechheit ist) und wer nicht will muss nicht der kann den Gammel auch absitzen oder sich auslösen lassen. In den meisten Fällen haben die Anstalten eh keine Arbeit für Kurzstrafer. Und natürlich schalt ich deine Antwort frei du Superjurist damit du dich gleich mal zum Deppen machen kannst du oller Sesselfurtzer ohne Planung was so alles geht und nicht geht in einer JVA. Und an deinen Nachredner noch nen schönen Gruß ich bin weder ein Depp noch ein Reichi. Weißt du was mich an euch Drecks Gesokse wundert? Dass ihr *** eure Weisheiten nicht auf den politisch aktiven Blogs und Foren zum besten gebt wie zum Beispiel NPD oder früher bei den Reps oder den anderen Einschlägigen. Warum haltet ihr dort eure blöden Fressen denn, kann es sein dass die euch Deppen in der Luft zerreißen würden? Jedenfalls fällt das schon auf das dort von euch nicht ein einziger auch nur ein klitzekleines bisschen Aktiv ist. Weder auf den Links sozialistischen noch auf den Rechtsnationalen. Gibt schwer nach zu denken sehr schwer! Ach ihr seid eben dumme Schwätzer der eine noch weniger Ahnung als der andere, und viel viel Schiß in der Hose von den richtigen doch noch belangt werden zu können wenn ihr dort euren Dünnschiss zum besten geben würdet gell DrxDs? Alte Schweinebacke.

http://reichsreste.wordpress.com/2014/02/23/liebes-chaos-laber-nicht/comment-page-1/#comment-122

Wem fällt hier noch was dazu ein? Mir nicht.
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Re: Mahjo muss in den Knast
« Antwort #14 am: 24. Februar 2014, 03:37:58 »
ohja, die Reaktion von TTA  C:-)
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