P. S.: Blickt eigentlich noch einer durch, auf welche Zeit sich die Einzelstrafen ohne Bonus inzwischen summieren? Ist er schon zweistellig?
Nein, zweistellig wird es nicht. Die Höhe der Gesamtstrafe ist Kaffeesatzleserei, weil ein Großteil der Taten gesamtstrafenfähig sind. Bei Tatmehrheit werden nicht einfach die Strafen für jede einzelne Tat zusammengezählt, es gibt für alle Folgetaten einen Rabatt. Genommen wird die schwerste Tat (die höchste Einzelstrafe) und dazu wird jede weitere Einzelstrafe, verringert um einen Abschlag, addiert. Die Gesamtstrafe darf dabei die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.
Um Deine Frage beantworten zu können müssten wir also die zeitliche Lage der einzelnen Fahrten kennen. Selbst dann wäre es schwierig zu erahnen, welchen Abschlag die Richter unserem Möchtegern-Monarchen gönnen. Dieser dürfte nicht unerheblich von seinem Auftrit bei Gericht abhängen.
Neben der hier verbundenen Verfahren kommen noch weitere Urteile hinzu, zum Beispiel die bereits bezahlte Geldstrafe wegen verbotenem Waffenbesitzes. Im Urteil der 1. Instanz in der Versicherungsgeschichte wurde die Geldstrafe wegen des Angriffs auf die Rathausmitarbeiterin einbezogen und dann noch ein Rabatt gegeben, weil die Geldstrafe bereits bezahlt war. Da wir auch hier keine eindeutige Faktenlage haben ...
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und gehe von einer Gesamtfreiheitsstrafe zwischen18 und 24 Monaten (ohne Bewährung) für die drei verbundenen Verfahren aus. Dazu kommen dann später noch die Strafe für die Veruntreuung sowie die Strafe für die abgetrennten Fahrten und die Beleidigung des Richters.
Weiterhin ist noch die Strafe aus Bayreuth offen, die aber nicht nennenswert ins Gewicht fallen dürfte.
Alle Komplexe zusammen dürften so bei 5 bis 6,5 Jahren liegen.