Als Fachmann - ich glaube ich kann mich so bezeichnen - kann ich nur den Kopf schütteln, bei dieser Gesamtansicht von Dummheit. Wenn ein Unternehmer ein wenig mit der Behörde zusammenarbeitet und nach seinen Möglichkeiten schon während der Ermittlungen zahlt, dann lässt sich auch bezüglich der Säumniszuschläge was machen und auch eine Zwangsversteigerung kann in der Regel vermieden werden. Säumniszuschläge entstehen nun mal zu dem ursprünglich festgesetzten Betrag und nicht zu der am Ende eines Verfahrens verbleibenden Steuer. Ist die Entstehung der Säumniszuschläge aber mit dem Sinn und Zweck der Entstehung nicht vereinbar, so sind sie zur Hälfte zu erlassen. Und evtl. geht auch ein bisschen mehr.
Aber wo fängt man da an die Sache zu erklären.