Bastel ihm doch schnell mal eine Handlungsvollmacht.
Ne, die hat der Mitarbeiter doch (sonst schriebe er es doch nicht). Erst muss Mike sich korrekt identifizieren, dazu gehört auch eine postalische Adresse. Einige unserer Klientel haben bereits angefragt, doch diesen wurde halt keine Auskunft erteilt, weil sie sich nicht zweifelsohne ausweisen konnten.
Mike verwechselt halt, dass es z. B. bei Amazon geht, weil bei Amazon mit der E-Mail-Adresse bereits weitere geschäftliche Verbindungen gespeichert sind. Beim SSL sind Warenlieferungen ja eher die Ausnahme, daher reicht sein Auskunftsbegehren nicht.
Im Schritt 1 müsste daher zunächst seine E-Mail-Adresse über den postalischen Weg verifiziert werden, da reicht halt kein Postfach. Der Zusteller macht letztendlich die Zustellung und Verifikation.
Also @Mike: Der Hinweis mit der Adresse ist nicht ganz falsch.