Die hier genannten Fälle haben sich für Erstaunen gesorgt und erzeugen bis heute einen gewissen Unterhaltungswert in den Kanzleien. Es ist schon tragisch, dass Rechtsanwälte nicht unreflektiert Irgendwelches pseudojuristisches Geschwurbel weitergeben und auch noch für ihre Dienste bezahlt werden müssen.
Aber zum Glück wird die Empfehlung am Ende wohl dafür sorgen, dass es keinen Rechtsanwalt gibt, welcher die Mandaten hier annehmen wird - das ist so eine Art Frühwarnsystem, dass der Manadat ein Reichsbürger oder zumindest ein Querulant ist.
Daher befürworte ich dieses Vorgehen ausdrücklich!
Ich versuche mich nun mal an einer Übersetzung:
Fall 1 - der Mandant wollte irgendeinen Kleinkram (Räumung, Durchsuchung, Pfändung, …) vor die EMRK bringen. Nachdem der Anwalt sich die pseudojuristischen Argumente angehört hab gab er eine Empfehlung ab wie man das richtig angeht. Als der Mandat jedoch darauf bestand so vorzugehen wie er es für richtig hielt wurde ihm freundlich erklärt, dass man ihm dann nicht helfen könne.
Fall 2 - Der Anwalt wurde für eine aussichtslose Sache angestellt, der Mandant wurde zu den Möglichkeiten beraten, bestand jedoch auf ein selbst entworfenes Vorgehen. Der Rechtsanwalt versuchte sich daher in Schadensbegrenzung und kündigte danach das Mandat.
Eventuell wurde der Mandat zusätzlich aufgrund des ausbleibenden Erfolgs ausfallend und weigerte sich zu bezahlen.
Fall 3 - Der Anwalt hat zähneknirschend in einer aussichtslosen Sache eine Beschwerde für seinen Mandaten eingelegt. Dieser hielt dieses Vorgehen jedoch nicht für ausreichend und wollte es lieber damit versuchen die Legitimität des Gerichts anzuzweifeln. Ihm wurde ruhig und freundlich erklärt, dass das keinen Erfolg haben würde, da der Mandant darauf bestand sah man das als Grund das Mandat aufzulösen.
Fall 4 - Der Anwältin wurden vorbereitete Schriftsätze in reichsbürgerlichen Stil vorgelegt - sie erklärte der Mandantin, dass dies keinen Erfolg bringe und pseudojuristischen "Quatsch" sei. Dieser war jedoch etwas penetranter und weigerte sich das einzusehen, da die Anwätin keine Lust auf die Mandantin hatte nahm sie das Mandat erst gar nicht an.
Fall 5 - Der "Rechtsdienstleister" hat den besagten Anwalt angerufen und meinte diesen belehren zu müssen wie er vorzugehen habe (vermutlich nachdem dieser nicht auf das vom Mandant gewünschte Vorgehen eingehen wollte).
Da sich der Anwalt nicht von Laien belehren und vermutlich auch beschimpfen lassen wollte beendete er die Zusammenarbeit.