Autor Thema: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"  (Gelesen 155925 mal)

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #360 am: 4. April 2017, 13:33:34 »
Da fällt mir nur eins ein: widerwärtig.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Brüllaffe

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #361 am: 4. April 2017, 18:36:22 »
Eine kurze Laudatio, eine lange und dann noch 2 Kommentare, ganz schön fleißig von ÖPNV-Nutzer Mike....aber widerlich trifft es schon richtig  :puke:
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Offline BlueOcean

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi
« Antwort #362 am: 4. April 2017, 18:58:18 »
Ich finde das richtet sich selbst. Eine schöne Anleitung wie man es eben keinesfalls machen sollte. Mit ein paar Änderungen könnte man daraus leicht ein warnendes Fallbeispiel machen. Arbeitstitel: "REICHSBÜRGERALLTAG - REICHSBÜRGERPLEITEN"
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Müll Mann

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #363 am: 4. April 2017, 19:52:41 »
Soweit ich dem wirren Geschreibesel entnehmen konnte ging es gar nicht um eine Erhöhung der Grundsteuer  sondern durch die Bebauung hat sich schlicht der Grundstückswert verändert. Unbebaute Grundstücke werden nach dem Sachwertverfahren bewehrtet und bebaute Grundstücke nach dem Ertragswertverfahren.
Richtiger Ansprechpartner wäre da aber das Finanzamt, welches den Einheitswertbescheid erlassen hat. Dessen Festsetzung ist binden für den Steuermessbescheid und den Gundsteuerbescheid. Für die ersten zwei ist beim erlassenen Finanzamt binnen eines Monats Einspruch zu erheben (Verfahren nach Steuerrecht), gegen den Gundsteuerbescheid dagegen ist Widerspruch bei der Gemeinde einzulegen (Verfahren nach Verwaltungsrecht).

Mit dem Hebesatz hat das gar nix zu tun. Wie richtig geschrieben wurde ist der in Verl mit 265 % auch sehr niedrig.

Es gibt allerdings kein einfaches Verfahren um aus dem Einheitswert (der bei den vorhandenen Daten bei etwa 1,3 Mio EUR liegen dürfte) auf den Verkaufspreis eines Grundstücks zu schließen.

Fazit: Reichsdepp hat falschen Bescheid angegriffen und nicht bedacht, dass durch die Bebauung eines Grundstücks der Wert steigen kann.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #364 am: 4. April 2017, 20:20:42 »
So ganz durchgestiegen durch die Geschichte bin ich nicht, nachdem ich alle ernst zu nehmenden Berichte, die hier verlinkt wurden, gelesen hatte.
Nach Heerleins Mimimi ging es angeblich um eine Grundsteuer von 12.000 Euro nach Bebauung (ja, ist eigentlich klar, dass ein bebautes Grundstück auch einen höheren Wert hat und damit auch bei der Grundsteuer aufschlägt), daraus scheint aber eine Schuld von fast 24.000 geworden zu sein. Wie macht man das? Das wäre dann wohl die Steuer für zwei Jahre, oder es kommen noch happig Zinsen und Unkosten hinzu.
Weiter ist dann auch von der Bank die Rede, die ein Guthaben von über einer Million eintreiben möchte.
Wie die RD das geschafft haben, bleibe dahin gestellt. Vermutlich haben sie wirklich den falschen Bescheid angefochten oder eben gar nicht angefochten, sondern irgendwas wie "Zurückweisung" geschrieben oder sonstwas.

Aber die Frage, die mich eigentlich immer wieder bewegt, ist die:
Wie kann jemand, der über offensichtlich wertvolle Grundstücke verfügt, auf denen zudem Gebäude stehen, die vermietet sind, ein derartiges Theater veranstalten, statt einfach die vergleichsweise geringe Grundsteuer zu bezahlen?
Beziehungsweise: Wie stellt man es an, über wertvolle, vermietete Liegenschaften zu verfügen, aber die vergleichsweise geringe Grundsteuer dafür nicht bezahlen zu können?
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Offline echt?

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #365 am: 4. April 2017, 20:39:31 »
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Müll Mann

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #366 am: 4. April 2017, 20:42:29 »
Beziehungsweise: Wie stellt man es an, über wertvolle, vermietete Liegenschaften zu verfügen, aber die vergleichsweise geringe Grundsteuer dafür nicht bezahlen zu können?

Naja, das Grundstück scheint ja mehr der Bank zu gehören. Vielleicht der Standardfehler, zwar die Zinsen refinanziert aber nicht die Tilgung.
 

dtx

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #367 am: 4. April 2017, 21:12:28 »
Wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid gerichtet und darauf gestützt wurde, daß die Kommune ihren Hebesatz plausibel machen solle, war es schade ums Papier und die Briefmarke. Wie hier schon festgestellt wurde, sind der Einheitswert- und der Grundsteuermeßbescheid anzugreifen (beim Finanzamt).
Da da aber nicht draufsteht "Zahlen Sie bis zum ..." wird das von steuerrechtlich unbedarften Leuten gerne unterlassen. Bis die Kommune dann die Hand aufhält, sind die Rechtsbehelfsfristen für die Grundlagenbescheide längst verstrichen (läuft übrigens genauso auch bei der Gewerbesteuer). Der Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid mit der Begründung, man wolle nachgewiesen haben, wie die Stadtverwaltung die Beschlußvorlage an die Ratsversammlung vorbereitet habe, in der der Hebesatz beschlossen wurde, ist vollumfänglich witzlos. Zumal ein Einspruch nichts daran ändert, daß die Steuer fällig und zu zahlen ist. Eine Aussetzung der Vollziehung gibt es nicht für reichsbürgerliches Gefasel, sondern nur bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes.

Sind die Steuerraten nicht fristgemäß zum 15. Februar, Mai, August und November gezahlt worden, kommen 1% Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat der Säumnis und ggf. Vollstreckungskosten hinzu. Damit kriegt man aber die Schulden nicht bis zum Ende des laufenden Jahres verdoppelt. Und es ght ja, so wie der Artikel es darstellt, bei den Forderungen der Stadt auch nicht nur um die Grundsteuer eines Jahres.

http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/21735750_Polizeipraesenz-bei-Zwangsversteigerung-in-Verl.html

Spoiler
...
Die LeKuPack eG hatte am Dienstagabend das Gericht per Fax wissen lassen, die Forderungen der Stadt gegenüber der Grundstückseigentümerin beglichen zu haben. Dabei ging es um rund 26.500 Euro für seit 2014 nicht bezahlte Grundsteuern, Kanalbenutzungsgebühren, Mahngebühren, Säumniszuschläge und Zinsen. Die Stadt widersprach dieser Tilgungsbehauptung: Der Zahlung fehlte die eindeutige Zuordnung, die erst in einem zweiten Schreiben nachgeschoben wurde. Stattdessen habe der Verwendungszweck "Kautionsstellung" gelautet, ein Begriff, den das Zwangsversteigerungsrecht gar nicht kennt.

Ihr Ziel, damit die Zwangsversteigerung in letzter Minute zu verhindern, verfehlte die LeKuPack eG zwar. Den Zuschlag erteilte das Gericht gestern dennoch nicht und setzte als Termin dafür Donnerstag, 13. April, an. Zwei Wochen lang hat die Schuldnerin also die Möglichkeit, beim Prozessgericht gegen die Vollstreckung zu klagen und den Zuschlag bis zur Klärung in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Bielefeld aussetzen zu lassen.
...
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« Letzte Änderung: 4. April 2017, 21:32:56 von dtx »
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #368 am: 4. April 2017, 21:30:50 »
Ich vermute (hab jetzt, ehrlich gesagt, keine Lust, meinen entsprechenden Bescheid rauszusuchen), dass zu dem oben gesagten noch die ausgeprägte Lese-Inkompetenz unserer Kundschaft hinzukommt.
Normalerweise steht im Begleittext immer drin, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid keine aufschiebende oder aufhebende Wirkung hat.
Sprich: Der Betrag ist erst mal zu zahlen, wenn dann im Widerspruchsverfahren was andres rauskommt, bekommt man das ggf. zu viel gezahlte Geld zurück.
Ist nicht schön, ist aber halt erst mal so.
Wenn man das nicht gelesen oder nicht begriffen hat und sich auf die Position begibt "Dann brauch ich gar nichts zahlen", dann hat man halt einfach Pech gehabt, wenn dann mal der GV vor der Tür steht. Aber bei denen ist ja so viel aufgelaufen, dass die Sache mit der Grundsteuer noch das kleinere Problem ist (aber dafür das, bei dem man das meiste Mimimi von sich geben kann).
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Offline Pantotheus

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #369 am: 4. April 2017, 21:39:43 »
Das grundsätzliche "Spiel" ist mir aus dem Strafbefehlsverfahren bekannt. Da gibt es durchaus Leute, die erst reagieren, wenn sie eine Aufforderung, den Strafbefehl endlich zu bezahlen, verbunden mit der Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe, erhalten. (Und dann soll dann bitte schön der Anzeigende seine Anzeige zurückziehen, die ja sowieso illegal und böse und daher ungültig war ... [Wie soll man etwas zurückziehen können, was ohnehin ungültig ist?]) Zumal bei den "Rechtskenntnissen" von RD (und Leckebusch gehört ja zu den "Staatsgründern") muss man wohl davon ausgehen, dass sich die Betreffenden teilweise gar nicht, dann verspätet und erst noch falsch gewehrt haben.
Daneben bleibt aber fraglich, wie sich die Steuer "verdoppelt" hat. Denkbar schein mir, s. o., dass eben zwei Jahre lang nicht bezahlt wurde. Aber würde die Stadt das mit sich machen lassen?
Dass die Bank mit am Tisch sitzt, könnte evtl. ein Hinweis darauf sein, dass man es auch unterlassen hat, die Grundschuld zu bedienen (seien es Zinsen, seien es Tilgungsraten oder auch beide). Eine unmittelbare Aussage dazu habe ich aber nicht gefunden.
Das Verwirrspiel um die angebliche Bezahlung der geschuldeten Summe und das "Aktenzeichen", das vermeintlich nur verwechselt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass sich die Summen aus Steuern, Zinsen, Kanal- und sonstigen Gebühren zusammensetzt, wobei nicht klar ist, wie sich die Summen verteilen. Nun ist es ja schon so, dass man bei ausstehenden Beträgen verschiedener Art darauf achten sollte, dass diese an den richtigen Ort gelangen. Möglicherweise gibt es auch Vorschriften, worauf im Zweifelsfall Zahlungen anzurechnen sind.
In spekuliere mal, weil ich keine genaueren Informationen sehen kann.

Es bleibt aber die Frage, wie die Betreffenden es so weit kommen lassen konnten (oder sogar aktiv herbei geführt haben). Anders als der typische RD scheinen sie ja nicht von Hause aus arme Schlucker zu sein, sondern über Vermögen zu verfügen. Immerhin gehören ihnen Grundstücke, die teilweise sogar überbaut sind, und das auch nicht billig. Die Gebäude haben ja einiges gekostet, und die Bank wird wohl nicht über eine Million ohne Sicherheiten und ein Mindest-Eigenkapital vergeben haben. Da auch noch eine Miete anfällt, frage ich mich schon, wie man sich dann so in den Schlammassel reiten kann, dass am Ende nur Notverkauf oder Zwangsversteigerung bleiben. Das grenzt ja fast an Kunstfertigkeit, sich so zu ruinieren.
« Letzte Änderung: 4. April 2017, 21:42:34 von Pantotheus »
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dtx

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #370 am: 4. April 2017, 21:48:16 »
...
Sprich: Der Betrag ist erst mal zu zahlen, wenn dann im Widerspruchsverfahren was andres rauskommt, bekommt man das ggf. zu viel gezahlte Geld zurück.

Jein. Es ist nicht völlig sinnfrei, die Beiträge der Vorposter zu lesen, wenn da das Prozedere schon erklärt wurde.

Ist nicht schön, ist aber halt erst mal so.

Die Regel sorgt dafür, daß nicht gegen jeden Bescheid aus Jux und Tollerei vorgegangen und daß überhaupt mal etwas bezahlt wird. Offensichtlich fehlerhaft oder rechtswidrig veranlagte Beträge werden nicht vollstreckt,wenn man das beantragt. Aber nach der Darstellung der Reichsdödel zu urteilen waren die Bescheide ja in Ordnung.

Wenn man das nicht gelesen oder nicht begriffen hat und sich auf die Position begibt "Dann brauch ich gar nichts zahlen", dann hat man halt einfach Pech gehabt, wenn dann mal der GV vor der Tür steht.

Auch zum Zeitpunkt des ersten ungebetenen "Vertreterbesuches" ist noch Zeit, munter zu werden. Aber die ist irgendwann natürlich weg. Und der Anwalt scheint auch erst konsultiert worden zu sein, als die Versteigerung schon terminiert war.

@Pantotheus

Zitat
Daneben bleibt aber fraglich, wie sich die Steuer "verdoppelt" hat. Denkbar schein mir, s. o., dass eben zwei Jahre lang nicht bezahlt wurde. Aber würde die Stadt das mit sich machen lassen?

Das steht in dem Zeitungsartikel. Bei der im Einspruch vermutlich zum Ausdruck gebrachten Unwilligkeit, überhaupt irgendwelche Grundstücksabgaben zu entrichten und einer solchen Schuldsumme darf die Stadt nicht lange fackeln.
« Letzte Änderung: 4. April 2017, 21:53:21 von dtx »
 

dtx

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #371 am: 5. April 2017, 20:50:21 »
Die Rennsemmel wurde zum Top-Angebot geadelt:
 

Offline Gutemine

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #372 am: 6. April 2017, 08:12:21 »
Mike dreht vor Glück genauso am Rad wie Rüdiger. Die Teilungen sind zum größten Teil von ihm selbst, er hat wirklich alle Gruppen in denen er Mitglied ist damit zusgespamt. In einigen wurden die Beiträge schon wieder entfernt, in anderen die Möglichkeit zur Kommentierung ausgeschaltet.

Aber bei den total denk- und merkbefreiten wird es auf jeden Fall ankommen und weiter die Runde machen.

Diese Aktion dürfte für den Orden "Mitarbeiter des Jahres" wirklich reichen.  ;D :clap:
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #373 am: 13. April 2017, 21:25:52 »
Unser hochgeschätzter Kommissar Mimimi hatte ja noch eine "filmische Darstellung", sowie die Aufdeckung von etlichen Skandalen angekündigt, gar nicht zu reden davon, dass er ja davon ausging, dass seine "juristisch unwiderlegbaren", angeblich noch anhängigen Verfahren einen endgültigen Zuschlag möglich machen würden.

Das dürfte wirlich die Krönung seiner "juristischen" Laufbahn bzw. Tätigkeit sein.  :facepalm: :facepalm:

Spoiler
Verl Nobilia bekommt den Zuschlag bei Zwangsversteigerung

Entscheidung: Das Verfahren zur Zwangsversteigerung der Immobilie Schinkenstraße 1 und eines Nachbargrundstücks kam jetzt zum Abschluss - ohne große Sicherheitsvorkehrungen
Natalie Gottwald
13.04.2017 | Stand 13.04.2017, 19:00 Uhr

Verl. In zwei Mal fünf Minuten kam am Donnerstagvormittag ein Vorgang zum Abschluss, der die Verler Stadtverwaltung knapp zwei Jahre lang intensiv beschäftigt hat: Die Zwangsversteigerung der Immobilie Schinkenstraße 1 sowie eines unbebauten Nachbargrundstücks. Beim ersten Termin vor dem Gütersloher Amtsgericht am 30. März gab es erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, vor dem Saal war ein zusätzlicher Metalldetektor aufgestellt worden und es gab verstärkte Polizeipräsenz.

Der Grund: Mitglieder der Reichsbürger-Szene wurden im Umfeld der Immobilienbesitzerin vermutet und saßen auch zum Verhandlungstermin im Publikum. Die Sicherheitsbehörden wollten mit den verschärften Einlassbedingungen und der Polizeipräsenz verhindern, dass sich Szenen, wie sie sich zum Beispiel vor zwei Jahren bei einer Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Bielefeld abgespielt haben, wiederholen und dass Videos, wie sie damals entstanden sind, als Propagandamaterial der Reichsbürger-Szene im Internet erscheinen. Videos sind tatsächlich verhindert worden. Eine umfangreiche Berichterstattung aus Reichsbürgersicht über die Verhandlung am 30. März in Gütersloh kursiert aber dennoch auf einschlägigen Seiten im Internet. Eine so genannte "Laudatio" darauf "wie ,hochanständige? Herren und Beamte eine stille Enteignung vor kritischer Öffentlichkeit verbergen wollen" wird hier gehalten.

Dass das Zwangsversteigerungsverfahren gegen das an der Schinkenstraße 1 ansässige Unternehmen LeKuPack wegen nicht gezahlter Steuern (seit 2014) und Abgaben von der Stadt Verl angestrengt worden war und dass der Verler Küchenhersteller Nobilia mit dem Höchstgebot den Zuschlag erteilt bekam, wird dort wie folgt zusammengefasst: "Eine Verschwörung der gesamten ostwestfälischen Staatsmacht - Gütersloh / Verl gegen Kritiker (. . .). Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers". Der Redakteur der Neuen Westfälischen, der über den ersten Termin vor dem Amtsgericht berichtet hatte, wird darüber hinaus als "Hetzer-Orts-Reporter" und der Obrigkeit "genehmer Journalist" verunglimpft.

Zwei Wochen hätte die Beklagte, die in beiden Gerichtsterminen nicht persönlich erschien, Zeit gehabt, gegen die Vollstreckung zu klagen. Das ist nicht passiert. Nach der Erteilung des Zuschlags am Donnerstag erklärte Andreas Hützen, Rechtsvertreter der Schuldnerin, sogar direkt den Rechtsmittelverzicht im Namen seiner Mandantin. Die Stadt Verl schloss sich in Person des Ersten Beigeordneten Heribert Schönauer an. Damit scheint der Fall erledigt: Für 1,1 Millionen Euro bekam Nobilia den Zuschlag für das 5.564 Quadratmeter große Grundstück und die Immobilie an der Schinkenstraße 1 zugesprochen. Für 250.000 Euro wurde auch der Zuschlag für das unbebaute 3.561 Quadratmeter große Nachbargrundstück an den Küchenhersteller erteilt. "Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang", sagte Heribert Schönauer im Amtsgericht. "Er bestätigt uns darin, mit der Zwangsversteigerung den richtigen Weg gegangen zu sein."

Die Firma LeKuPack, in der zurzeit noch der normale Betrieb läuft, wird das Gebäude an der Schinkenstraße 1 nun räumen müssen - innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist. Für die Stadt Verl endet damit ein enormer Verwaltungsaufwand, denn nicht nur die ungezahlten Steuern haben im Rathaus für viel Arbeit gesorgt. "Dadurch dass die Reichsbürger-Szene den Staat grundsätzlich nicht anerkennt, wird auch die postalische Zustellung offizieller Schreiben zum Problem", erklärt Schönauer. Solche Post werde einfach nicht angenommen. "Im Rathaus sind zahlreiche Ordner mit diesen Vorgängen gefüllt", so Schönauer. Doch glücklicherweise habe das jetzt ein Ende.
[close]
http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/schloss_holte_stukenbrock/21750457_Nobilia-bekommt-den-Zuschlag-bei-Zwangsversteigerung.html
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Offline Gutemine

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #374 am: 14. April 2017, 04:17:07 »
Nachdem Mike ja bei seinem Busenkumpel Leckebusch so extrem erfolgreich war, "kümmert" er sich jetzt -in seiner Funktion als "Investigativjournalist" auch um andere Fälle.

Heute: Die Haftstrafe für den Außenminister des Freistaat Preussen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Besuch bei Staatenbündlerin Marcia.

Wie auch Rüdiger sieht Mike die "Reichsbürgermischpoke" jetzt als echte Nachfolger der im 3. Reich verfolgten Juden.  :banghead: :puke:
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