Gestohlene Gerichtsakte: Reichsbürgerin zu 14 Monaten Haft verurteiltDamals hatte alles zusammengepasst: Eine Gruppe rotzfrecher Reichsbürger, eine ängstliche und butterweiche Richterin … sowie justizeigene Wachleute, die mit seltener Unfähigkeit und Feigheit auf die Randale im Gerichtssaal reagierten. Die Reichsbürger hatten gepöbelt, sich vornehmlich am Richtertisch aufgehalten, mit Papieren und sogar mit der Gerichtsakte geworfen. Letztere nahmen sie dann auch gleich mit, als sie […]
Reichsbürgerin betont, dass sei keine Reichsbürgerin sei…
Damals hatte alles zusammengepasst: Eine Gruppe rotzfrecher Reichsbürger, eine ängstliche und butterweiche Richterin … sowie justizeigene Wachleute, die mit seltener Unfähigkeit und Feigheit auf die Randale im Gerichtssaal reagierten.
Die Reichsbürger hatten gepöbelt, sich vornehmlich am Richtertisch aufgehalten, mit Papieren und sogar mit der Gerichtsakte geworfen. Letztere nahmen sie dann auch gleich mit, als sie unbehelligt das Gerichtsgebäude verlassen konnten. Die Angelegenheit ging durch die Medien, und sogar Justiz und die politisch Verantwortlichen bekamen mit, dass da etwas „suboptimal“ gelaufen war, wie es im heutigen Neusprech heißt.
Gegen die damals Angeklagte, Manuela H., wurde Haftbefehl erlassen, woraufhin sie der reichsdeutsche Übermut wohl verließ. Sie flüchtete ins Ausland – aber nicht in das Traumparadies aller Reichsbürger, nach Putin-Russland, sondern ausgerechnet nach Spanien. Und dort hatte man kein Problem damit, die Staatsleugnerin an Deutschland auszuliefern.
Nun wurde Manuela H. zu 14 Monaten Haft verurteilt.
Bewährung gab es für die vielfach vorbestrafte Frau nicht. Das Urteil reiht sich ein in viele Vorfälle von mutmaßlichen „Reichsbürgern“, mit denen sich die deutschen Behörden auseinandersetzen müssen. (N24)
Aber auch die damaligen Komplizen bekamen ihr Fett weg:
Gegen vier Helfer sind Strafbefehle erlassen worden, wovon zwei bereits rechtskräftig sind. Der Fall eines 39-Jährigen soll am 11. Mai in Kaufbeuren verhandelt werden. Er hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Manuela H. war es unter anderem zum Verhängnis geworden, dass ihre Helfer das asoziale Gebaren vor Gericht gefilmt und stolz auf YouTube veröffentlicht hatten:
Die inzwischen in der Justizvollzugsanstalt Memmingen inhaftierte Hauptbeschuldigte wollte sich in ihrer Verhandlung zu den Vorwürfen nicht äußern. Doch Amtsrichter Sebastian Pottkamp konnte auf die Aussage der Angeklagten ebenso verzichten wie auf Zeugen. Ihm reichte das sichergestellte Video und die Aussage der 51-Jährigen bei der Ermittlungsrichterin in München nach der Auslieferung. Dort hatte sie den Diebstahl zugegeben.
Der übliche Reichsbürger-Witz durfte natürlich auch diesmal nicht fehlen:
Bei der Haftrichterin und auch am Donnerstag betonte die Frau, dass sie keine „Reichsbürgerin“ sei.
Natürlich: Peter Fitzek, Rüdiger Klasen/Hoffmann, Peter Frühwald, und wie diese Flitzpiepen sonst noch so heißen, sind allesamt keine Reichsbürger. Adolf Hitler war auch kein Nazi. Es gibt schließlich kein einziges Dokument, wo er sich selbst so genannt hätte. Die 14 Monate Haft erhielt die Nicht-Reichsbürgerin als Gesamtstrafe:
Nachdem die Frau wegen Fahrens ohne Führerschein bereits rechtskräftig zu acht Monaten Haft verurteilt war, verhängte der Richter für den Aktendiebstahl nun die gleiche Strafe. Aus den beiden Einzelurteilen bildete Pottkamp die Gesamtstrafe von 14 Monaten Haft. Er schloss sich damit dem Staatsanwalt an, der Pflichtverteidiger hielt 10 Monate für ausreichend. Nach 45 Minuten war das Verfahren beendet – ganz ohne „Getobe und Geschrei“, wie der Ankläger das Geschehen vor 14 Monaten umschrieb.
Quelle:
Gestohlene Gerichtsakte: Reichsbürgerin zu 14 Monaten Haft verurteilt
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