@emz "Fiktion" sind Staaten, Bundesländer, Gemeinden, Behörden, Gerichte usw.: alles nur vorgetäuscht, nicht rechtens. Nach Carlchens Auffassung, wenn ich sie richtig deute, kann ein Mensch einem anderen gegenüber nur Rechtsansprüche geltend machen, wenn dieser jenem zugestimmt hat. Im Grunde gibt es in Carlchens Vorstellung also nur Individuen, die sich allein durch freiwillig eingegangene Verträge verpflichten können.
Allerdings bleibt dann fraglich, woher z. B. die Frist kommt, binnen der man einem Affen David widersprechen muss, damit dieser nicht gültig wird. Wer setzt eine solche Regel fest - gegen den Willen des Gegenübers? Warum sollte ein wie auch immer geartetes Papier jemandem gegenüber Rechtskraft erlangen, der dieses Papier entweder gar nicht gesehen oder es zwar gesehen, dessen Inhalt aber nicht zugestimmt hat?
An diesem Punkt gibt es - für RD nicht ungewöhnlich - einen inneren Widerspruch: Entweder gibt es von Natur aus keine Instanz, die gegenüber irgendwem etwas gültig festlegen kann, ohne dass dieser zugestimmt hat, oder es gibt eben eine solche Instanz, die auch gegen den Willen eines Betroffenen diesem gegenüber bindend etwas festlegen kann. Wenn es eine solche Instanz gibt, kann sie auch etwas festsetzen, etwa eine Widerspruchsfrist. Gibt es aber keine solche Instanz, kann es auch keine Widerspruchsfrist geben, weil diese ja von irgendwem festgesetzt werden müsste. (Unproblematisch ist eine ausdrückliche Annahmefrist: Wenn A ein Angebot an B schickt und dabei eine Frist zur Annahme setzt, kommt einfach kein Vertrag zustande, wenn B die Annahme nicht binnen der Frist erklärt hat. Dabei wird nicht gegen jemandes Willen über denselben verfügt.)
Was nun die Frage nach Anwälten, Anklage und Verteidigung angeht, so geht die Antwort aus Carlchens weiter oben besprochenen Darlegungen hervor: Erstens sind Anwälte, zumal Staatsanwälte, Teil der "Fiktion". Zweitens stellt Carlchen sich das als eine Art Vertragsschluss vor: Wer sich verletzt glaubt, schreibt seinen Affen David mit den angeblichen Verletzungen, seinen Forderungen und Begründungen, sendet diesen an den angeblichen "Schuldner" dieser angeblichen Verletzung, wartet die Widerspruchsfrist ab und sendet dann die Unterlagen dem "Gericht". Da der Widerspruch natürlich ausbleibt (Warum sollte jemand, der bei Verstand ist, auch einem solchen Schrieb widersprechen?), ist der Inhalt des Affen Davids "die Wahrheit"
TM, die Verletzung gilt als gestanden, der "Vertrag" als angenommen, die (Geld-)Forderung als gültig usw. Das "Gericht" muss das dann nur noch förmlich feststellen, registrieren und "vollstrecken" - wobei es bei der Vollstreckung Schwierigkeiten geben dürfte, da ja spätestens bei einem Vollstreckungsversuch ein Konflikt mit der echten Staatsgewalt unausweichlich ist. Je nach dem können die "Sheriffs" des "Gerichts" wegen (versuchter) Nötigung, Erpressung, Drohung, Amtsanmaßung usw. ins Visier der echten Justiz geraten. Die Straftatbestände, deren Bezeichnung und Definition unterscheiden sich zwischen D, AUT und CH ein wenig, aber dem Grundsatz nach geht es in allen drei Staaten in dieselbe Richtung.
Um es nochmal vereinfacht zu sagen: Carlchen will keine Anwälte, und dank des Affen Davids sind diejenigen, die solche verschicken, selbst die Ankläger, weshalb es keine Staatsanwälte braucht (quasi ein Privatklageverfahren). Wer nicht widerspricht, ist automatisch geständig, mehr braucht es nicht. Das Verfahren ist darauf hin angelegt, dass die "Beklagten" auch alle "geständig" und somit gleichsam automatisch verurteilt sind.