Beihilfe ist eine andere Sache. Diese dürfte in allen diesen Fällen gegeben sein. Nur: Sie muss ihm natürlich nachgewiesen werden. Dank der Video-Aufzeichnungen, die er auch noch gleich selbst veröffentlicht, dürfte das allerdings nicht allzu schwer fallen.
Anstiftung erfordert da schon etwas mehr. Ob das durch "Formulierungshilfe" allein schon gegeben ist, kann man wohl nur im Einzelfall ausmachen.
Wenn wir davon ausgehen, dass die Leute, die zu Hofmann kommen, an sich schon beabsichtigen, Bescheide von Behörden oder Gerichten nicht zu akzeptieren, sondern dagegen vorzugehen, dann kann er sie auch nicht dazu "bestimmen". Nehmen wir weiter an, dass sie auch grundsätzlich bereit sind, mit allen Mitteln, auch mit rechtswidrigen, vorzugehen, dann kann er sie darin höchstens bestärken, aber sie nicht dazu "bestimmen".
Hier kommt dann nur Beihilfe in Frage oder das, was in Deutschland als "Aufstiftung" bezeichnet wird: Dem Täter, der sich bereits zur Tat entschlossen hat, legt der "Aufstifter" eine schwerere Tat nahe als die, die er ursprünglich begehen wollte. Das wäre immer noch eine Unterart der Anstiftung. Auch eine "Umstiftung" ist denkbar: Der Täter wollte eine bestimmte Straftat begehen, der "Umstifter" überzeugt ihn aber davon, eine andere als die geplante Tat auszuführen.
Dies hängt aber alles davon ab, welche Absichten die Beteiligten hatten und ob ihnen diese nachgewiesen werden können. Beihilfe ist also zumindest beweisrechtlich der "sicherere" Tatbestand. Und dass Hofmann Beihilfe geleistet hat, steht ja fest.
Nun kommt bei seiner Klientel natürlich noch die Frage hinzu, ob diese nicht so naiv und rechtsunkundig ist, dass man von Verbots- oder Rechtsirrtum ausgehen müsste. Weiter stellt sich eventuell auch die Problematik des internationalen Verhältnisses. Nationales Recht scheint es bei den RD ja nicht zu geben, da es ja auch gar keine Staaten gibt. Somit kann jemand bei Hofmann in Kärnten aufschlagen, der aus D oder CH stammt und mit den dortigen Behörden im Streit liegt. Was das für die anwendbaren Gesetze und die Rechtshilfe bedeutet, lassen wir vorerst besser einmal weg.