Hab das Buch endlich wiedergefunden, daher hier nun Schachtschneider original:
Allemal ist die Bundesrepublik Deutschland so, wie sie sich ausweislich Art. 20 Abs. 1 GG versteht, ein Staat. Sie ist es nach den Kriterien des Völkerrechts; denn sie besteht aus den drei erforderlichen Elementen Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt (BVerfGE 123, 267, Absatz 198) und ist von der Völkergemeinschaft anerkannt. Sie ist auch staatsrechtlich ein Staat, denn sie ist "eine Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen", die republikanische Definition Kants des freiheitlichen Staates, der Republik (MdS, Bd. 7, S. 431). Deutschland ist auch ein Verfassungsstaat. Das Grundgesetz ist sein Verfassungsgesetz, funktionell fraglos, weil es Deutschland als Staat mit allen Elementen einer neuzeitlichen Verfassung, insbesondere mit Grundrechten, ordnet, wie auch legitimatorisch, weil es trotz des Einflusses der Besatzungsmächte 1949 im Laufe der Jahrzehnte von den Deutschen als ihre Staatverfassung angenommen ist. Es gibt kein höheres Gesetz über die Entstehung eines Verfassungsgesetzes. Insofern greift die normative Kraft des Faktischen, die Georg Jellinek gelehrt hat. Das vielfache staatliche Unrecht nimmt Deutschland nicht den Staatscharakter, obwohl die politische Klasse Deutschland zunehmend in einen Unrechtsstaat, in ein latrocinium (eine Räuberbande) im Sinne des Kirchenvaters Augustinus, verwandelt, weil ihm mehr und mehr die Gerechtigkeit mangelt, vornehmlich durch die Integration in die Europäische Union.
Schachtschneider, Die Souveränität Deutschlands, Rottenburg 2012, S. 185
Es gilt, die Verfassung der Deutschen und deren Verfassungsgesetz, das Grundgesetz, zu verteidigen, notfalls durch Widerstand der Bürger gegen die Politiker. Damit die verfassungswidrige Verfassungswidrigkeit nicht zum Verfassungsgewohnheitsrecht wird, ist der Widerspruch vor allem der Rechtsgelehrten notwendig. Dieser Widerspruch ist Verfassungspolitik, ein weentlicher Grund meiner Verfassungsbeschwerden und Schriften zum Verfassungsrecht, zumal derer gegen die souveränitätswidrige europäische Integration. Die Kolportage von der "Deutschland GmbH" jedoch, die kein Staat sei, ist allenfalls schlechte Satire.
Schachtschneider, a.a.O., S. 186
Durch das World Wide Web (WWW) geistern Äußerungen, dass die SHAEF-Gesetze nach wie vor gelten und die Verhältnisse des Deutschen Reiches bestimmen würden, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht mehr bestehe. Sie sei entweder gar nicht entstanden oder durch die Aufhebung des früheren Beitrittsartikels 23 des Grundgesetzes untergegangen; denn wegen dieser Aufhebung habe das Grundgesetz seinen Geltungsbereich verloren. Diese Auffassung ist unhaltbar. Ich spreche sie an, weil sie viele Menschen besorgt. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist völlig klar und im Übrigen im Grundgesetz und in vielen Gesetzestexten und auch in Vertragstexten angesprochen. Deutschland und das Staatsgebiet Deutschlands gemäß dem Zwei-plus-Vier-Vertrag (dazu II) sind von allen Staaten anerkannt. Die Präambel des Grundgesetzes nennt mit den Ländern Deutschlands auch das Staatsgebiet, wie es dort heißt, Deutschlands und den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Jedenfalls ist es, weltweit anerkannt, das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschlands. Art. 144 Abs. 2 GG, der auf Art. 23 GG a. F. Bezug nimmt, ist obsolet, zum einen, weil Art. 23 GG durch den europäischen Integrationsartikel ersetzt worden ist, zum anderen, weil es kein Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt, in dem die Anwendung des Grundgesetzes trotz dessen Geltung, wie diese Vorschrift voraussetzt, Beschränkungen unterliegt.
Schachtschneider, a.a.O., S. 191
Ich denke diese Zitate belegen zur Genüge, dass Schachtschneider zwar streitbare Positionen einnimmt und von der EU nicht viel hält, sich aber keinesfalls als Stichwortgeber der Reichsdeppen eignet. Im Gegenteil ist Schachtschneider eher ein Grundgesetz-Patriot.