Autor Thema: Begriffsdefinition Reichsbürger  (Gelesen 3717 mal)

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Offline Oberstes_souterrain

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Begriffsdefinition Reichsbürger
« am: 12. März 2017, 14:39:45 »
Vorgeblich sind die KRDler ja keine RD ...  :liar:

Genau so keine RD wie das Wasserauto funktioniert...
 

Offline kairo

Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #1 am: 12. März 2017, 15:25:07 »
Es ist alles eine Frage der Definition. Reichsfuzzis im engeren Sinne sind die Leute vom Kindergarten KRD wirklich nicht, denn das sind die Leute, die glauben, wir würden heute noch im niemals untergegangenen Reich leben, das es bis 1945 gab. (In dem leben wir ja wirklich, aber das ist nicht das, was die meinen). Die Bundesrepublik sei nur eine feindliche Wirtschaftsverwaltung der Besatzer usw. usw. und wir würden nächste Woche die Grenzen von 1937 oder 1914 oder 1648 oder 1228 wiederkriegen. Vielleicht sogar noch den Kaiser. Mindestens aber müsste die Weimarer Republik wiederhergestellt werden. Und dann müssten wir endlich einen Friedensvertrag kriegen.

Dem KRD ist ja der klitzekleine Unterschied zwischen Deutschem Reich und Bundesrepublik egal, und die Grenzen der ersteren auch. Sie machen ihren eigenen Staat auf, ohne sich auf ausgemusterte Vorgängermodelle zu berufen. Genau so machen das auch die meisten "staatlichen Selbstverwalter".

Die klassischen "Reichsbürger" mit Weimarer Reichsverfassung (oder auch Bismarckscher) scheinen eine vom Aussterben bedrohte Spezies zu sein. Vielleicht sollten wir mal ein wenig für sie tun. Allerdings wüsste ich nicht, was das sein könnte.
 
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Offline Bundespolizei

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #2 am: 12. März 2017, 15:33:31 »
Es ist alles eine Frage der Definition. Reichsfuzzis im engeren Sinne sind die Leute vom Kindergarten KRD wirklich nicht...

Alles eine Frage der Deutungshoheit:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Liste_von_Reichsb%C3%BCrger_Bezeichnungen

Den Begriff Reichsfuzzis werden wir natürlich nachtragen! 
 

Offline Helvetia

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #3 am: 12. März 2017, 15:43:07 »
Es ist alles eine Frage der Definition.

Stimmt schon - man bedenke auch die Klientel in Österreich und der Schweiz, wo man sich nicht auf das Deutsche Reich ab 1871 berufen kann. Irgendwie hat sich aber hier in der Schweiz trotzdem der Begriff "Reichsbürger" als Sammelbezeichnung für die Staatsverweigerer durchgesetzt. Nach anfänglicher Mühe verwende ich ihn mittlerweile immer lieber, auch weil die Betroffenen immer so schön beleidigt sind, wenn man sie "Reichsbürger" nennt  >:D Genau wie die Gefolgschaft vom Fitzek  ;D Darum würde ich auch diese erst recht so bezeichnen. Sowieso, getroffene Hunde bellen  ;)
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Offline kairo

Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #4 am: 12. März 2017, 16:28:17 »
Es ist alles eine Frage der Definition.

Stimmt schon - man bedenke auch die Klientel in Österreich und der Schweiz, wo man sich nicht auf das Deutsche Reich ab 1871 berufen kann.

Gerade in Österreich, das ja ab 1866 nicht mehr zu "Deutschland" gehörte, als der Deutsche Bund endete. Obwohl Österreich 1919 beschloss, ein
Teil Deutschlands zu werden, was ihm die Alliierten aber wieder ausredeten. Also blieb Österreich getrennt von Deutschland, von einem kleinen Intermezzo mal abgesehen.

Was aber die hochverehrte Oberundüberpräsidentin Monika Unger (die mit den Herzchen) nicht daran hindert, immer wieder auf der Grundlage dessen zu arumentieren, was in Deutschland (nicht in Österreich) nach 1945 galt. Das verwundert mich immer wieder.
 

Offline Ceilo

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #5 am: 12. März 2017, 17:47:18 »
Vielleicht sollte man einfach von "Reichsdeppen" sprechen, um allen gerecht zu werden. Die einen Deppen wähnen sich in einem (jedenfalls in der gewähnten Form) untergegangenen Reich, die anderen wollen mal eben eines gründen. Und den staatlichen Selbstverwaltern können wir sagen, dass wir "Reich" als Lehnübersetzung aus isländisch "ríki" verstehen, was "Staat" bedeutet.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #6 am: 12. März 2017, 18:08:02 »
Vielleicht sollte man einfach von "Reichsdeppen" sprechen, ...

Durchaus möglich, hat aber ein wenig den Hang zur Formalbeleidigung

Mein Lieblingsbegriff kommt aus dem Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Hämmer, Dome (unschlagbar):

Staatsverweigerer

... das trifft's in der Mehrzahl der Fälle.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Aloysius

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #7 am: 12. März 2017, 18:30:14 »
Den Begriff finde ich ebenfalls am sinnigsten und auch zielführendsten. So sehr auch mir allerlei schmähende Begriffe für die Klientel von der Zunge rollt, es ist besser, es sachlicher zu halten. Und der Begriff "-verweigerer" trifft ja den Kern sehr gut. Es wird sich versucht, allen möglichen unangenehmen Bestandteilen der Staatsangehörigkeit zu entsziehen, bei selbstverständlicher Beibehaltung der angenehmen Teile, wie jede finanzielle oder sonstige Annehmliochkeit.

Also sag auch ich:

Staatsverweigerer
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #8 am: 12. März 2017, 19:02:40 »
Off-Topic:
Jein, Staatsverweigerer trifft auf viele zu, aber viele möchten auch "endlich wieder einen Rechtstaat" haben. Hier herrscht ja nur Willkür und Rechtbeugung bzw. "sind es alles Firmen". Also verweigern sie sich nicht grundsätzlich einem Staat, sie trachten ja sogar eher nach einem starken Staat, nur eben haben sie andere Vorstellungen davon, was ein Staat ist. BRD-Verweigerer oder Staatsleugner wäre die korrektere Bezeichnung.
Staatsverweigerer sind für mich eher die Freeman Bewegung, Selbstverwalter, die, die sagen ich bin "Mensch" und unterstehe keiner staatlichen Ordnung.
« Letzte Änderung: 12. März 2017, 19:05:02 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline Aloysius

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #9 am: 12. März 2017, 19:22:21 »
Da hast du auch recht, ist schon kompliziert mit der breiten Bandbreite an Verweigererern und Reichssehnsüchtlern oder -Reichserschaffer und Fitzer.
 

Offline DesasterMaster

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #10 am: 12. März 2017, 19:37:54 »
Dann käme ja noch "Den-aktuellen-Staats-Verweigerer" in Frage. ;)
aber es stimmt schon, auf Leute wie Bauchi z.B. trifft Reichsbürger ja nicht zu.....
Allerdings würde jede offizielle Änderung der geläufigen Bezeichnung durch die Kundschaft als Erfolg interpretiert werden.
Deswegen bleibt erst mal alles so wie es ist. Eine Liste mit zulässigen internen Bezeichnungen wird zeitnah durch die liebende SSL-Regierung bereit gestellt......
 

Offline Gutemine

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transfer
« Antwort #11 am: 12. März 2017, 20:00:27 »
Off-Topic:
Jein, Staatsverweigerer trifft auf viele zu, aber viele möchten auch "endlich wieder einen Rechtstaat" haben. Hier herrscht ja nur Willkür und Rechtbeugung bzw. "sind es alles Firmen". Also verweigern sie sich nicht grundsätzlich einem Staat, sie trachten ja sogar eher nach einem starken Staat, nur eben haben sie andere Vorstellungen davon, was ein Staat ist. BRD-Verweigerer oder Staatsleugner wäre die korrektere Bezeichnung.
Staatsverweigerer sind für mich eher die Freeman Bewegung, Selbstverwalter, die, die sagen ich bin "Mensch" und unterstehe keiner staatlichen Ordnung.

Staatsverweigerer ist grundsätzlich ein falscher Begriff. Egal welcher Organisation, Königreich oder Regierung sie angehören, es sind grundsätzlich "Staatsfetischisten". Das sieht man auch daran, welchen Aufwand sie betreiben irgendwelche Papier, Formulare, Ämter, Ministerien etc.pp. zu erfinden.
Sie wünschen sich nichts sehnlicher als einen Staat. Allerdings einen, der wirklich von der Wiege bis zur Bahre absolut alles regelt, alles seinen unverrücktlichen Platz hat und in dem es keinen Fortschritt oder Veränderungen gibt, zumindest nicht in Bereichen, die sie nicht verstehen können (was quasi alles ist :D )
Wären sie keine Staatsfetischisten, würden sie sich nicht die Mühe machen einen eigenen Staat zu erfinden oder gründen.

Die einzige Ausnahme sind hier die Freeman, wobei auch die zwischenzeitlich versuchen Strukturen zu bilden.
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Offline kairo

Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #12 am: 12. März 2017, 21:38:19 »
Staatsverweigerer

... das trifft's in der Mehrzahl der Fälle.

Außer bei denen, die in irgendeiner Weise staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Soll es ja vereinzelt geben. Wenn man nur die Grenzen weit genug zieht, sind es eigentlich alle.
 

Offline Das Chaos

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #13 am: 12. März 2017, 22:16:39 »
...
Außer bei denen, die in irgendeiner Weise staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Soll es ja vereinzelt geben. Wenn man nur die Grenzen weit genug zieht, sind es eigentlich alle.

Ich sehe das Problem der Ausweitung der Begriffe schon auch. Bis vor ein paar Jahren hat der Begriff Reichsbürger hier im Forum ja auch den Kernbegriff des Phänomens der Ablehnung unseres Staates noch ganz gut gepasst; jetzt aber mit dem starken Aufkommen von Bewegungen  (vor allem bei unseren alpenländischen Nachbarn), bei denen  ein wie auch immer geartetes Reich nicht mehr im Vordergrund steht, rückt die Reichsideologie aus dem Kernbereich einer entsprechenden Sammelbezeichnung.
Kleinster gemeinsamer Nenner all der von uns beobachteten Gruppen erscheint mir die Ablehnung des Staates zu sein. Ob die jeweiligen Wahnbefangenen selbst eigenen Staatsvorstellung anhängen, ist dabei unerheblich, denn es ist unsere Deutungshoheit (insbesondere meine), die nach einer Neufokussierung der Begrifflichkeiten trachtet. Wenn wir nach deren Selbstverständnis gingen, müssten wir sie die Erwachten nennen. Das widerstrebt mir.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline vollstrecker

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #14 am: 12. März 2017, 23:10:43 »
Staatsverweigerer gefällt mir