Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2012 um 14:06 Uhr
Von: "Mag. Tamara Kabas" <
[email protected]>
An:
[email protected]Cc: "'Dr. Rainer Gross - Präsident NÖ. Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung'" <
[email protected]>
Betreff: Natalia Lanegger
Sehr geehrter Herr Ing. Lassy!
Ich beziehe mich auf Ihr Email an und Ihr Telefonat mit Frau Brunner und bedauere, dass dieses Ihren Angaben nach nicht zufriedenstellend verlaufen ist.
Das Bezirksgericht Neunkirchen hat mit Beschluss vom 8.5.2012 den NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung zum Sachwalter von Frau Lanegger bestellt. Die Auswahl des Sachwalters obliegt dem Gericht, das stets das Wohl des/der Betroffenen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung zu stellen und in einer vorgegebenen Reihenfolge vorzugehen hat. Primär ist eine vom Betroffenen selbst gewählte oder von einer nahe stehenden Person empfohlene Person, sekundär eine nahe stehende Person und, wenn eine solche nicht vorhanden oder nicht geeignet ist, der örtlich zuständige Sachwalterschaftsverein zum Sachwalter zu bestellen. Kann dieser die Sachwalterschaft nicht übernehmen, muss ein Rechtsanwalt, Notar oder eine andere geeignete Person bestellt werden.
Frau Lanegger steht seit März 2006 unter Sachwalterschaft. Als Sachwalter waren im Lauf der Jahre zuerst Rechtsanwälte, später ein Vereinssachwalter (in Wien) bestellt. Am 6.12.2012 hat das Bezirksgericht Neunkirchen in Anwesenheit eines Sachverständigen, der Betroffenen und ihrer Sachwalterin überprüft, ob die Sachwalterschaft aufrecht erhalten bleibt oder ob eine Änderung, allenfalls Beendigung, zu erfolgen hat. Frau Lanegger selbst meinte dazu, dass sie ursprünglich wollte, dass die Sachwalterschaft beendet wird, sie es sich jedoch mittlerweile so überlegt hat, dass die Sachwalterschaft aufrecht bleiben und sich weder die Person des Sachwalters noch der Umfang der Sachwalterschaft ändern soll. Das Gericht hat nach Prüfung des Sachverhalts ausgesprochen, dass die Sachwalterschaft unverändert bestehen bleibt.
Sachwalter stoßen in ihrer Tätigkeit regelmäßig auf ein Spannungsfeld zwischen verschiedenen Interessen, oftmals auch zwischen den Betroffenen und deren nächsten Angehörigen. Gemeinsam ist den Sachwaltern und den Angehörigen dabei grundsätzlich die Sorge um die Betroffenen. Unsere Vereinssachwalter und Vereinssachwalterinnen stehen auf der Seite des/der Betroffenen und vertreten dessen/deren Interessen, die sie sorgfältig ermitteln und verfolgen. Deren Erreichung hängt bis zu einem gewissen Grad von der Mitwirkung der Betroffenen ab. Die Vereinssachwalterin Frau Brunner kommt ihren Aufgaben nach und setzt die im Rahmen der Sachwalterschaft erforderlichen und möglichen Maßnahmen, um Frau Lanegger bestmöglich zu unterstützen und zu vertreten. So konnte sie innerhalb kurzer Zeit ein Vertrauensverhältnis zu ihrer Klientin aufbauen und ihr die notwendigen Betreuungsangebote machen. Frau Brunner hat Frau Lanegger bei der Wahrnehmung der medizinischen Versorgung unterstützt und klärt ihre finanziellen Ansprüche. Diesen Aufgaben wird Frau Brunner – wie bereits erwähnt auch auf eigenen Wunsch von Frau Lanegger - weiterhin mit größter Sorgfalt nachkommen.
Freundliche Grüße
Mag. Tamara Kabas
Leitung Sachwalterschaft
Geschäftsstelle Wr. Neustadt
NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
und Bewohnervertretung
Herrengasse 25/1.Stock
2700 Wr. Neustadt