Wittenberg -
Die Liste der Verfahren ist beeindruckend. Allein am Amtsgericht Wittenberg hat Peter Fitzek viel Zeit verbracht - und die Justiz viel Zeit gekostet.
Richterin Jeanette Preissner hat am Mittwoch aufgeführt, was dem selbst ernannten „König“ hier alles so zur Last gelegt wurde: darunter Körperverletzung, Vergehen nach dem Waffengesetz, Tempoverstöße, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und bekanntlich hat der Gründer eines Fantasiestaates in Apollensdorf nicht nur hier Prozesse am Hals.
Lange schien das den einstigen Koch nicht sonderlich zu beeindrucken, der Gerichtssaal ist schließlich auch eine Bühne. Inzwischen reagiert der früher dauerlächelnde Wittenberger bisweilen gereizt und dünnhäutig, die Monate in Untersuchungshaft in Halle setzen ihm offenkundig zu.
„Eine Katastrophe“, beschwerte er sich am Mittwoch in Saal 207 des Amtsgerichtes: „22 Stunden Einschluss, kaum soziale Kontakte, Sport aller zwei Wochen, das Essen ist furchtbar: Man wird verdonnert, körperlich und geistig abzubauen.“
Den Eindruck hat Fitzek am Mittwoch nicht gemacht. Nachdem ihm die Handschellen abgenommen worden waren, packte er diverse Akten und einen Laptop aus und überließ mitnichten nur seinem Verteidiger Björn Fehse das Reden. Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit entgegnet er wie immer: „Königreich Deutschland“.
Einmal mehr lautet der Vorwurf in Wittenberg: Fahren ohne Fahrerlaubnis - in 27 Fällen
zwischen Juli 2014 und Mai 2016. Mal ist der „König“ mit einem silberfarbenen BMW in der Dresdener Straße gestoppt worden, mal mit einem blauen im Teucheler Weg, mal mit einem Mercedes auf der Roten Landstraße. Fitzek leugnet das nicht: „Lügen ist nicht seine Art“, bemerkt der Anwalt.
Sattsam bekannt ist, dass Fitzek 2012 seinen Führerschein im Landratsamt abgegeben hat, bei Gründung seines Fantasiestaates. Allerdings habe ihm ein Anwalt damals gesagt, Autos dürfe er trotzdem bewegen - weil die Fahrerlaubnis bestehen bleibe.
Dass dem nicht so ist, hat inzwischen das Verwaltungsgericht geurteilt und das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das aber, argumentiert Verteidiger Fehse, habe sein Mandant nicht voraussehen können. Fehse verweist zudem auf einen Führerschein aus Paraguay, der gelte, weil Fitzeks Wohnsitz die Schweiz ist.
In Paraguay habe der Wittenberger im Übrigen ein Grundstück erworben, was ihn berechtige, dort Dokumente zu erhalten. Und last not least sei da ja auch noch der vom „Königreich“ ausgestellte Führerschein: Dass der gelte, sei Fitzeks Überzeugung. Der spricht nach wie vor von „Hoheitsgebiet, Staatsvolk und Verfassung“.
Bei der Verhandlung in Wittenberg hat unter anderem die Frage eine Rolle gespielt, ob der Führerschein aus Paraguay echt ist oder eine „Totalfälschung mit aufgeklebtem Bild und manuell geschnittenen Kanten“, wie Richter Ronald Waltert, der als Zeuge geladen war, sagte.
Geklärt werden soll das durch ein Gutachten, das die Verteidigung beantragt hat. Gehört werden soll am nächsten Verhandlungstag außerdem der Anwalt, auf dessen Rat hin sich Fitzek weiter hinters Steuer setzte, trotz des Führerscheinverzichtes.
Eine Rolle spielen wird zudem der zweite Teil des aktuellen Verfahrens, bei dem es um Beleidigung geht. Der Angeklagte soll im Februar 2016 einen Wittenberger Richter, eben Ronald Waltert, als „faschistischen Richter“ beschimpft haben. Erschwerend kommt hinzu, dass er diese Äußerung in einem Interview wiederholte.
Auch das leugnet Fitzek nicht, allerdings habe er Waltert nicht beleidigen wollen. „Das hat sich aus dem Gang der Hauptverhandlung ergeben. Ich wollte mehrere Beweisanträge stellen.“ Die aber seien abgelehnt worden. Das Gericht habe sich „über gesetzliche Bestimmungen hinweg gesetzt“, wie zu Zeiten des Nationalsozialismus, so Fitzek.
Waltert wies das ruhig zurück und verneinte eine Frage der Richterin, ob der Angeklagte sich entschuldigt habe. Fitzek sagte später noch gönnerhaft: „Ich habe nichts gegen Menschen, er ist ein Opfer des Systems.“
Der „König“ hatte seinen Auftritt. Ob er allerdings, wie er hofft, als freier Mann und ohne Handschellen zu den nächsten Verhandlungsterminen erscheint, bleibt abzuwarten. Im Prozess vor dem Landgericht Halle wegen Untreue in Millionenhöhe steht in Kürze das Urteil an.
Und die Amtsgerichte Wittenberg und Dessau-Roßlau haben bereits Freiheitsstrafen von acht Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Urteile wurde Berufung eingelegt.
Die Verhandlung am Amtsgericht Wittenberg soll am 13. und 15. März jeweils ab 9.15 Uhr fortgesetzt werden. (mz)
– Quelle:
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