Ich hätte da mal eine Frage als juristischer Laie.
Ich verfolge nun hartgeld.com schon eine Weile. Am Anfang war's nur die gelegendliche Dosis von verwirrten Verschwörungstheorien zum Lachen, aber mittlerweile bin ich schon ziemlich entsetzt über die dort offen zur Schau gestellte pure Menschenverachtung und Rücksichtslosigkeit. Wenn die nur die Möglichkeit hätten ungestraft zu morden, dann würden die doch ohne mit der Wimper zu zucken sofort loslegen. Wieso greift bei hartgeld nicht der Verhetzungsparagraph?
Wenn ich mir so den Verhetzungsparagraphen § 283 StGB Abs 1 ansehe:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,
Trifft doch auf Eichelburg zu. Er hat einen öffentlichen Internetblog (sogar mit korrekt wirkendem Impressum, ist im doch eindeutig zuweisbar), der laut Alexa Ranking eine doch beträchtliche Reichweite besitzt (Eichelburg ist da auch stolz drauf).
Ziffer 1:
Spoiler
zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
Die Posts auf hartgeld enthalten doch ziemlich eindeutig ernst gemeinte Gewaltfantasien und -aufforderungen gegen Menschen eindeutig bestimmter Religionsrichtungen, Rassen und Weltanschauung. Müsste sich doch recht gut sichern und zuordnen, und durchentsprechende Gutachten beweisen lassen? Wenn die Menschen dahinter durch irgendeinen dummen Zufall and die "Schalthebel der Macht" gelangen würden, dann würden die doch ohne mit der Wimper zu zucken sofort die dort geschilderten Szenarien in die Tat umsetzen. Und sie sind auch sehr offensiv in ihrem Bemühren, ihre Ideologie weiter zu verbreiten.
Ziffer 2:
Spoiler
in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder
Also wenn bei hartgeld keine ernstgemeinte Absicht hinter den Postings steht, dann weiss ich auch nicht mehr. Die Disclaimer, dass das alles nur Fiktion und nicht ernstgemeint ist, sind doch eindeutig nur ein Feigenblatt. Und wenn man sich so die Postings unter dem ET Interview durchliest, dann wird hartgeld doch auch von einer nicht zu unterschätzenden Öffentlichkeit wahr- und zumindest teilweise ernst genommen.
Ziffer 3:
Spoiler
Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f sowie § 321k, die von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, billigt, leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt, wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe aufzustacheln,
Nun, ich kenn die genannten Paragraphen nicht, aber bei Ziffer 2 steht ein "oder" am Ende, also muss Ziffer 3 ja nicht zwingend zutreffen.
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Ist ja mal ein guter Anfang, und wenn ich mir so die folgenden Absätze anschaue, dann müssten dort doch auch noch ein paar Jährchen zu holen sein.
Lese und interpretiere ich den Gesetzestext falsch? Für was ist der Verhetzungsparagraph da, wenn nicht als Schutz gegen so Typen wie den Eichelburg? Leute wie er sind doch die überzeugten Fußsoldaten der nächsten faschistischen Gewaltherrschaft. Irgendwie müssen die doch in ihre Schranken verwiesen werden können.