Nun, der Zehnte war eine Abgabe an die jeweilige Pfarrei, gleichsam der Vorläufer der Kirchensteuer. Allerdings hatten im Lauf der Zeit viele weltliche Obrigkeiten den Zehnten an sich gezogen. Neben dem Zehnten standen der Pfarrei oftmals noch weitere Leistungen zu, dem Priester mussten zudem für Kasualien wie Taufen, Trauungen, Begräbnisse, Gedenkmessen u. dgl. Stolgebüren entrichtet werden, die für manche Priester sogar die Haupteinnahmequelle darstellten.
Neben den kirchlichen Abgaben standen dann erst die Leistungen an die weltlichen Obrigkeiten. Der Grundherr verlangte von Bauern in der Regel einen Grundzins und je nach dem zusätzlich einen Anteil an den Erträgen (sog. Teilpacht). Je nach Zeit und Ort kamen weitere Abgaben hinzu, etwa Abgaben bei Verheiratung und Tod usw.
Im Frühmittelalter wurden vor allem Naturalabgaben gefordert und persönliche Leistungen, der Frondienst. Dieser nahm - laut Lexikon des Mittelalters - "selten mehr als die Hälfte der Wochenarbeitszeit" ein. Später wurden Naturalabgaben und vor allem Frondienste mehr und mehr durch Geldleistungen abgelöst.
Daneben kamen aber auch weitere, meist indirekte Belastungen hinzu, etwa durch Monopole (Mühlenzwang, Salzregal u. dgl.). Ein Bauer konnte also sein Korn nicht dort mahlen lassen, wo es am billigsten war, sondern musste es in der Mühle seines Grundherrn mahlen lassen.
Und zuletzt waren Streitigkeiten bzw. wenigstens Diskussionen über die genaue Höhe von Abgaben aller Art eher die Regel als die Ausnahme, gerade dort, wo eine grundhörige Bevölkerung kaum über Bildung verfügte, war ein Gutsherr mehr oder weniger frei darin, wie er Abgaben berechnete bzw. festsetzte. Der Ausdruck "nach Gutsherrenart" dürfte daher seinen Ursprung haben.