PS: eines der Strafverfahren gegen mich wurde jetzt eingestellt. Aber nicht das wegen Verhetzung. Anklage ist aber keine in Sicht. Die Rückgabe des Raubgutes leider auch nicht. Aber jetzt kommt die Zeit der Kreuznägel.WE.
Ja, Waldi mach's doch nicht so spannend.
Wenn nicht das Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingestellt worden ist, dann bleibt doch nur noch das Strafverfahren hinsichtlich der Veröffentlichung amtlicher Akten - als Du in geistiger Umnachtung Deine polizeiliche Ermittlungsakte online gestellt hattest.
O.k., dieses Strafverfahren ist also eingestellt worden, aber sicherlich nicht mangels hinreichenden Tatverdachts. An dem Vorliegen des objektiven Tatbestandes kann schließlich nicht gezweifelt werden - und außerdem würdest Du dann ganz anders schreiben und jubilieren
Es handelt sich um einen Freispruch 2. Klasse, den Du allerdings wieder mal erstklassig zu verkaufen versuchst. Das Strafverfahren ist also aus Opportunitätsgründen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.
Also, Waldi, Ball schön flach halten, denn eine solche Einstellung bleibt in Deinem Strafregister sichtbar
- so als Gedankenstütze für die Richter in künftigen Strafverfahren.
Demnächst wirst Du wahrscheinlich auch wieder das Betteln anfangen, wenn der Zahlungstermin für die Geldauflage näher rückt.