Nun, ich kann hier nun einen eigenen kleinen Erfolg gegen den Reichsirrsinn bekanntgeben.
Ich bekam vor einigen Wochen eine Ermittlungsakte zur Einleitung der Vollstreckung auf den Tisch, die schon über die Verhältnisse aufgebläht war. Klassisches Reichsfuzzivergehen: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Da man es natürlich nicht bei einem simplen Strafbefehl belassen konnte, wurde das Verfahren über das Landgericht bis an das Oberlandesgericht getrieben, die natürlich nicht sonders auf das übliche Geschwafel im Bereich VwVfg-Menschenrechte-fehlende_Unterschrift-ZPO_Ausfertigung etc. pp. eingingen.
Dennoch wurde sich sogar danach noch weiter beschwert, wo man sich dann an hiesigen Begrifflichkeiten wie "Geschäftsnummer" statt "Aktenzeichen" echauffierte, sodass dann auch noch der Kostenansatz bis zum Bezirksrevisor gereicht werden musste. Dazwischen natürlich immer wieder weitere Geschwurbelschreiben, selbstverständlich immer an den Behördenleiter gerichtet.
Nun, als ich das Ganze dann endlich zur Vollstreckung bekam, schwante mir Übles. Den gleichzeitig mit der Einleitungsverfügung kam auch schon das erste Schwurbelschreiben, das an mich gerichtet war. (Und an den Behördenleiter, natürlich.)
Nun, ich entschied mich dann dazu, ein Vierzeiler zu verfassen, mit den Inhalt, dass die Ausführung unseres werten Reichsverblödeten bzgl. ZPO, VwVfG und Konsorten ins Leere gingen, da sie für das Strafverfahren und das sich anschließende Vollstreckungsverfahren zuvorderst StPO und StVollstrO maßgeblich sind und die anderweitig genannten Vorschriften erst einmal grundsätzlich keine Anwendung finden. Denn das hatte bislang weder Abteilungsleiter noch Behördenleiter noch sonst irgendwer getan. Dazu noch der Vermerk, dass ich die Vollstreckung im üblichen Rahmen fortsetzen werde.
Und es geschah ein Wunder: Die komplette Strafe samt den angefallenen Gerichtskosten war mit Eingang des nächsten Schwurbelschreibens gezahlt. Klare Worte können also durchaus helfen.