Da muss ja alles erst angedroht, angestellt, zugestellt und eingeplant werden!!! Ich mich schon, dass der Staat überhaupt noch handlungsfähig ist.
Kann man denn z.B. eine Fliegerbombe einfach so sprengen? Oder müsste man nicht erst mal den Eigentümer ermitteln und ihm dann, im Ausland natürlich über die diplomatische Vertretung, eine Aufforderung zur Entfernung zustellen, dann eine Anhörung, dann ein Zwangsgeld androhen, dazu anhören, das Zwangsgeld bescheiden, die Vollstreckung androhen, dazu wieder anhören, dann weil fruchtlos die Ersatzvornahme androhen, anhören, die Ersatzvornahme europaweit ausschreiben, dann nochmal die Notwendigkeit überprüfen, erst mal die Kosten für die Ersatzvornahme in den Haushalt einstellen, dazu die Genehmigung der Regierung abwarten, bis man dann ... nachdem man die Gegend im Umkreis von 2 km gesperrt und geräumt hat, tatsächlich fremdes Eigentum sprengen darf?
Die mitbetroffene Bevölkerung hat ja auf schödes "Allgemeininteresse" (wie etwa die Nutzung einer Straße) keine durchsetzbaren Rechte, ganz im Gegensatz zum Störer, der ein korrektes und schonendes Verwaltungsverfahren verlangen darf, selbst wenn er sich um nichts kümmert. Irgendwie ist das alles richtig, aber gleichzeitig auch falsch.