Nix als Missverständnisse Teil 2
Martin Rutter erschien im Gegensatz zum letten Prozess in Klagenfurt ohne Maske, mit Attest, welches in Klagenfurt anerkannt wird, in Wien wurde es nicht anerkannt. Die Staatsanwältin wendete ein, dass das vom Landesgericht für Strafsachen Wien eingeholte Gutachten ergab, dass es keinen medizinischen Grund gibt, weshalb der Angeklagte keine Maske tagen sollte. Der Richter lies es zu, dass der Angeklagte FRISCH getestet ohne Maske das Gericht betritt. Im Saal durften alle geimpften, genesenen und getesteten die Maske abnehmen. Trotzdem trug ich egoistischer Weise zu meinem Selbstschutz meine Maske weiter.
Die Staatsanwältin trug vor, das Martin immer nur von Kinderschänder sprach, wenn er über Schwule oder Lesben sprach.
Der Anwalt trug vor, dass es niemals auch nur den Hauch einer Verhetzung gab. Jenny hatte die Fahne nur deshalb zerrissen, da sie glaubte in den aufgemaltem Herzen das berüchtigte Pädophilen-Symbol Spiralherz zu erkennen.
Dann wurden wieder die Videos wie im ersten Prozess abgespielt, ….
Die Staatsanwältin fordert eine harte Strafe, der Anwalt einen Freispruch, insbesondere da das Facebook Video mit Jenny nur entstand, da Martin der Jenny eine Möglichkeit geben wollte Ihren Standpunkt kund zu tun während Jennys Facebook Account gesperrt war.
Der Richter spricht Martin im Zweifel frei, da er immer nur von Kinderschändern sprach und man es ihm nicht beweisen kann, dass der die LGBT Community meinte.
Die Staatsanwältin legte sofort Berufung ein.
Ein war ein sehr kurzer Prozess Keine 30 Minuten!