Kleiner Hinweis: Der Name eines Menschen ist rechtlich bereits geschützt, und zwar durch das Privatrecht (bürgerliche Recht): Wer etwa feststellt, dass jemand Anderer in seinem Namen handelt, etwa Waren bestellt, seinen Namen als den eigenen ausgibt u. dgl., kann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts klagen.
Je nach dem sind auch Straftatbestände erfüllt. Wenn jemand etwa Waren auf fremden Namen bestellt, kann dies als Betrug gewertet werden, unter fremdem Namen ausgestellte Bestellungen, Briefe u. dgl. können ggf. als Urkundenfälschung gelten. Grundsätzlich sind auch Ehrverletzungstatbestände dadurch zu erfüllen, dass man sich als jemand Anderer ausgibt und diesen durch sein Benehmen in den Augen Dritter herabsetzt.
Auch die Namen juristischer Personen sind geschützt, wobei es einige Unterschiede gibt, die hier nicht interessieren.
Der Schutz eines Namens gilt grundsätzlich auch für erlaubte und tatsächlich verwendete Abwandlungen des eigenen Namens (daher kann der Bernd S., der eigentlich Bernhard getauft wurde, nicht Gerd L., der eigentlich Gerhard L. getauft worden ist, wegen dieser Namensverkürzung ans Bein pinkeln), ebenfalls geschützt können seit längerer Zeit gebrauchte Pseudonyme wie Künstlernamen u. dgl. sein, wenn sie eindeutig der eigenen Person zuzuordnen sind. Dazu gibt es auch bereits Urteile und mithin eine gefestigte Rechtsprechung.