Autor Thema: Hans Xaver Meier  (Gelesen 9911 mal)

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Hans Xaver Meier
« am: 24. Oktober 2016, 15:26:55 »
Ein fleissiger Aufklärer - was ist über ihn bekannt?

Bei ihm geht's hauptsächlich um UCC und die Lösung davon, indem man sich auf dessen Paragraphen beruft.

https://spotttoelpel.net/derspotttoelpel/hintergrundwissen-zum-geltenden-rechtssystem-hans-xaver-meier/
 

Müll Mann

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #1 am: 10. März 2019, 18:19:34 »
Ich grabe diesen Faden mal aus, weil es sich hier um den "Franz Hans Xaver" handelt, von dem Mario neuerdings so begeistert ist. Klar, wenn etwas von 2016 stammt dann entdeckt es der Rechtsgeleerte Romanowski erst 2019. Scheint ja ein Bombenkonzept zu sein.

Auf den ersten Blick handelt es sich um einen Abklatsch von OPPT, aber bei näherer Beschäftigung offenbaren sich durchaus eigene (wirre) Gedanken. In Ermangelung neuen Spielzeugs habe ich mir daher mal das Video


angetan und werde mich auch nach und nach mit den länglichen Schriftstücken auf http://www.humanitaeres-zentrum.de/hans-xaver-meier/ befassen.

Unser Protagonist ist, wie auch der schöne Adrian, gescheiterter Solar"unternehmer". Wobei Xaver wohl die Anlagen gebaut hat, mit dem Auftragboom nicht mehr hinterher kam bzw. seine Lieferanten. Ergebnis war eine Insolvenz, an der natürlich andere schuld haben. Wie der Insolvenzverwalter sogar sein Auto haben wollte, hat sich Xaver, der sich im Video selbst Alois nennt, angefangen mit dem Recht zu beschäftigen (oder was er dafür hält).

Allerdings teilt uns Alois gleich mit, dass er sich mit vielen englischsprachigen Quellen auseinandersetzen musste, aber doch gar kein Englisch könne, was so einiges erklären dürfte.

Also fangen wir an. Wir werden darüber aufgeklärt, dass es mehrere Ebenen des Rechts gäbe. Die erste Ebene ist das uns als Menschen von Geburt an gegebene Recht. Im Black's Law Dictionary fand unser Held aber keine Definition für Mensch, dort würde lediglich auf die Definition von "monster" verwiesen. Für ihn sind Menschen also Monster. Die von ihm verkündete Version "no inheritable blood" stammt aber nicht aus Black's Law Dictonary (wo es aber eine ähnlich lautende Definition von monster tatsächlich gibt) sondern aus Ballentine's Law Dictionary von 1930. Monster können folglich keine Land erben und Menschen damit auch nicht.  :scratch:
Für Debunk siehe: http://www.abovetopsecret.com/forum/thread233602/pg1

Die nächste Ebene sei dann das Kriegsrecht. Hier schweift unser Held ab und erläutert, dass Kriegsrecht die niedrigste Ebene und die Bibel die höchste Rechtsebene sei. Jedenfalls weil Deutschland ein von den USA besetztes Land sei würde auch bei uns das amerikanische Recht gelten, mit dem er sich daher befasst hätte.

Auf der nächste Ebene komme dann das Recht der Stiftungen oder Trusts. Es gäbe einen Treuhänder und einen Begünstigten. Der Treuhänder müsse die ganze Arbeit machen und der Begünstigte hätte den Nutzen davon. Der Staat würde versuchen, sich selbst als Begünstigten einzusetzen und den Menschen als Treuhänder. Aber weder Treuhänder noch Begünstiger hätten irgendwelche Rechte. Der Treuhänder wäre nur Befehlsempfänger und der Begünstigte hätte ja eh schon alle Vorteile und bräuchte nicht noch zusätzliche Rechte.

Die Wurzel allen Übels liegt im Jahr 1933. Nein, nicht Hitlergesetze oder so, es geht um den Emergency Banking Act mit dem der Staat sich bankrott erklärt hätte. Nein, hat er nicht, er hat im Gegenteil die Garantie für die Bankeinlagen übernommen. Problem war damals, dass die Leute massenweise ihr Geld von den Banken abheben wollten, es aber gar nicht so viel Bargeld gab, weil alles ausgegebene Geld damals noch zu einem gewissen Teil goldgedeckt sein musste. Roosevelt hat also die Banken geschlossen und mit dem EBA die Garantie für die Einlagen übernommen, um so das Vertrauen der Menschen in die Banken wieder herzustellen. Später ist diese Garantie in die Federal Deposit Insurance Corporation übergegangen (die auch der Grund dafür ist, dass Bankraub in den USA ein Bundesverbrechen ist und in die Zuständigkeit des FBI fällt).

Weiter geht es bei unserer Konifere mit der Executive Order 6102 die den privaten Goldbesitz unter Strafe stellte (Rechtsgrundlage ist der Trading with the Enemy Act, der bis heute die Grundlage für die Sanktionen gegen Kuba ist). Laut seiner Version wurden die Leute damals aufgefordert, ihr Gold bei der Post abzugeben. Tatsächlich sollten die Leute ihr gehortetes Gold nur verkaufen, um die Geldmenge im Umlauf zu erhöhen. Die FED konnte nämlich keine weiteren Kredite mehr geben, weil ihre Goldreserven komplett beliehen waren. Durch den Verkauf des gehorteten Goldes konnte die FED ihre Reserven erhöhen und die Geldmenge im Umlauf stieg.
Aufgehoben wurde die Beschränkung des privaten Goldbesitzes in den USA übrigens erst Ende 1974.

Alois gelangt zu seinem ersten Höhepunkt, die am 5. Juni 1933 verfügte House Joint Resolution 192 (oder kurz HJR-192). Laut Alois Franz Hans Xaver (oder wie immer der Typ nun heißen mag) beschloss die Regierung (nein, es war der Kongress) damals, die Bevölkerung und ihre Arbeitsleistung zu verpfänden. Wegen der EO 1602 gab es ja kein Gold mehr, und damals wäre Gold = Geld gewesen. Als Gegenleistung hätte der Präsident versprochen, dass die Leute nie mehr Rechnungen bezahlen müssten (bei anderen Deppen heißt es, dass sogar das Bezahlen von Rechnungen verboten worden wäre). Der tatsächliche Inhalte der HJR-192 war  jedoch, dass Verträge, die Bezahlung in Gold vorsahen, zwangsweise auf Bezahlung in Geld umgestellt wurden.
1933 sollen auch die Geburtsurkunden eingeführt worden sein. Dadurch wurdee die Menschen zu Personen und waren fortand Gegenstand des Vermögens. Oder so.  :scratch:
Tatsächlich gab es Ende der 30er Jahre eine hohe Nachfrage nach Geburtsurkunden, weil damals wegen des Krieges die Beschäftigung von Ausländern verboten wurde und es die Notwendigkeit gab, sein Alter nachzuweisen. Das Geburtsregister in den USA gibt es aber landesweit bereits seit 1902.

Franz Hans Dingens fragt sich nun, warum wir trotzdem noch Rechnungen bezahlen müssen. Die naheliegende Antwort wäre, dass wir keine amerikanischen Staatsbürger sind, aber Alois hat da eine viel verschwurbeltere Erklärung. Das Nichtzahlen der Rechnungen sei nämlich den amerikanischen Bürgern versprochen worden, aber der Präsident hätte den Bürgerstatus einfach abgeschafft und durch ein Trustverhältnis ersetzt. Aus den Bürgern wurden Co-Treuhänder der Sozialversicherung. Tatsächlich gab es 1935 den Social Security Act. Durch diesen wären wir alle zu Angestellten eines Staatsunternehmens geworden.

Unser Arbeitgeber hat also als AGB das Grundgesetz herausgebracht, dem wir folgen müssen. Wenn nicht, dann kann ich zwar nicht rausgeschmissen werden, aber muss Strafe zahlen.

Weiter geht es mit der Erkenntnis, dass auf der Welt nur Kommerz stattfinden würde. Durch die Geburtsurkunde wurde aus unserem Namen Vermögen generiert, indem wir eine Firma geworden sind.

Zitat
Der Name ist quasi eine Firma
Die erste richtige Aussage in den bis hierhin 18 Minuten Video.  :clap:

Alle diese Firmen werden in Puerto Rico geführt, hätte die amerikanische Richterin Anna von Reitz (richtig Anna Maria Riezinger) rausgefunden, die aber keine Richterin der BAR sei. In Wirklichkeit ist sie gar keine richtige Richterin sondern ein souvereign citizen, so eine Art Alaska-Variante des GCLC.

Jetzt kommen wir zum UCC als nächste Rechtsebene. Eine Steuererklärung vom Finanzamt ist ein Angebot des Finanzamts an die juristische Person. Der UCC wurde vom Vatikan entwickelt vor 2.000 Jahren. Xaver benutzt den UCC um ganz schnell aus ihm auszusteigen, weil der UCC Betrug sei.

@Helvetia Ist das bei 20:43 rechts im Hintergrund Marcel? Der Vortrag findet jedenfalls in der Schweiz statt.

Es gibt kein privates Geld, es gibt nur öffentliches Geld nach HJR-192 und das hat keinen Wert. Wir geben kein Geld, wir geben mit dem Euroschein nur ein Zahlungsversprechen. Daher ist aller Handel ein Betrug.  :dontknow:
Weil wir aber Personen sind, Treuhänder im Bankrott, müssen wir durch zwei Paragraphen aussteigen: UCC 1-308 und UCC 1-103
Der UCC ist ein riesen Kompendium, keiner blickt durch, das muss auch so sein, weil es ein Betrug ist. Mit dem UCC 1-308 legt man Rechtsmittel ein, dass man nicht Subjekt irgend eines Handels wird.

Zitat
Ich behalte mir die Rechte vor nicht gezwungen zu werden, um unter irgend einen kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ich nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. Und weiterhin werde ich keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgend einem nicht offenbartem Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz.

Keine Ahnung wo er den Quatsch her hat, aus dem oben verlinkten tatsächlichen Text des UCC 1-308 schafft nicht mal der Google-Übersetzer so einen Blödsinn zu generierern. Der tatsächliche UCC 1-308 regelt nur die Möglichkeit, unter Vorbehalt zu leisten. Das Geschwurbel über die Übernahme in die eigenen AGB ist auch Schwachsinn, weil eine AGB ja gerade das Abweichen von dem gesetzlich vorgesehenen Normalfall regeln will. Weiterhin ist der UCC 1-308 nur in Verbindung mit einer Leistungserbringung sinnvoll. Es heißt schlicht: Ok, ich zahle, aber ich erkenne den Anspruch nicht an. Der UCC 1-308 heißt nicht: Ich erkenne den Anspruch nicht an, also zahle ich nicht.
Laut der Konifere im Video soll man sich mit UCC 1-308 seine Rechte reservieren, weil man die sonst später nicht geltend machen kann.  :facepalm:

Jetzt kommt die 5. Ebene des Gewohnheitsrecht, die bei uns Bürgerrecht heißen würde. Laut Franz Hans Xaver könne man im Gewohnheitsrecht nur bestraft werden, wenn man erwiesenermaßen jemanden absichtlich geschädigt hätte. Hier würfelt er jetzt Common Law und Gewohnheitsrecht munter durcheinander. Was er wohl meint sind die Common Law tort Regelungen, was man bei uns als unerlaubte Handlung bezeichnen würde. Und natürlich wird ein Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (das meint er wohl mit Bestrafung) nur fällig, wenn man jemanden geschädigt hat. Aber das ist keine Strafe sondern ein Schadenersatz. :banghead: Allerdings wird der auch bei fahrlässiger und nicht nur bei vorsätzlicher Verursachung fällig.

Laut Gewohnheitsrecht kann einen niemand zu einer Handlung zwingen. Daher ist ein Strafzettel wegen nicht angeschnalltem Fahren nach Gewohnheitsrecht nicht zulässig. Ins  Gewohnheitsrecht würde man nun über den UCC 1-103 kommen

Zitat
Alle Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit inkl. des allgemeinen Handelsrechts und des für die Geschäftsfähigkeit relevanten Rechts müssen den UCC ergänzen.
Das ist wohl eine abgespeckte Variante des Absatz (b), der aber besagt, dass diese anderen Regelungen neben dem UCC gelten, wenn der UCC sie nicht ersetzt. Aber die Konifere meint, dass das UCC das Gewohnheitsrecht nicht ausschließen kann (doch, genau das steht in UCC 1-103 (b)) und dass durch die Reservierung der Rechte über UCC 1-308 die Anwendung des UCC erzwungen werden kann. Diese Auslegung ist nun ja, abwegig wäre noch zu mild formuliert.

Nach 28 Minuten Geschwurbel lenkt der Vortragende jetzt ein uns sagt, dass er nicht behauten würde, dass das irgendjemand so akzeptiert.

So, ich brauche jetzt erst einmal eine Pause von so viel geballter juristischer (In)kompetenz.
« Letzte Änderung: 10. März 2019, 18:31:17 von Müll Mann »
 

Offline Helvetia

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #2 am: 10. März 2019, 20:08:49 »
@Helvetia Ist das bei 20:43 rechts im Hintergrund Marcel? Der Vortrag findet jedenfalls in der Schweiz statt.

Meiner Ansicht nach ist das eher nicht Marcel (mit dem Vorbehalt, dass ich schlecht im Erkennen von Gesichtern bin).

Allerdings scheint es sich mir bei der Person ( >:D :P) links im Bild ab 27:09 um Markus Zimmermann zu handeln.

Dieser Vortrag ist mir auch schon ein paarmal untergekommen, wobei ich ihn nie in voller Länge geschaut habe. Dass er in der Schweiz stattgefunden hat, wusste ich aber nicht. Woher kommt diese Info?

Einem Ausspruch von Carl-Pöter, ungefähr von 2017, ist zu entnehmen, dass auch er schon mit Hans Xaver Meier zusammengearbeitet hat. Die beiden fahren ja auch eine ähnliche Schiene bei ihrem Geschwurbel. Hervorstechendes Merkmal ist insbesondere die Bibel als "höchste Rechtsebene" oder was auch immer.
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Müll Mann

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #3 am: 10. März 2019, 20:18:19 »
Dass er in der Schweiz stattgefunden hat, wusste ich aber nicht. Woher kommt diese Info?
Er macht ein paar Bemerkungen zwischendurch, dass er nicht wisse wie das hier in der Schweiz sei.


links im Bild ab 27:09 um Markus Zimmermann zu handeln.
Passt, er sagt am Anfang, dass ihn ein Markus zu dem Vortrag eingeladenn hat. Das war im August 2016.
 
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #4 am: 11. März 2019, 10:07:01 »
Der Typ rechts taucht auch später mehrmals auf. Ich bin mir nicht sicher, es könnte sich aber vielleicht doch um eine damals noch gepflegtere Erscheinung von klein Marcel handeln.

Alois Wieauchimmer kommt dann auch noch auf einen "Anwendungsfall" zu sprechen: einen "Strafzettel" in Zürich wegen "überhöhter Geschwindigkeit". Da habe ich dann nicht weiter hören mögen. Strafzettel gibt es in der Schweiz nicht, der Tatbestand nennt sich zudem "Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit" usw. usf. Wenn jemand das Kunststück fertig bringt, schon durch drei Wörter völligen Unsinn zu verzapfen, braucht man sich den Rest nicht anzutun.
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #5 am: 11. März 2019, 16:59:55 »
Aus dem "Hintergrundwissen"-PDF des superklugen Möchtegernjuristen:
Zitat
humanus: (zusammengesetzt aus lat. humus = niedrig, Erde und anus = Ring bzw. das hintere Körperteil (kein Witz!)
Soll ich jetzt :facepalm: oder doch lieber :rotfl: nehmen?
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #6 am: 11. März 2019, 22:28:11 »
In seinem "Hintergrundwissen" arbeitet sich unser Franzl Xaver (Nebenbei: Hat er eine Ahnung, wem er diesen Doppel-Vornamen zu danken hat? Immerhin hatte jener Namensvetter einen vergleichsweise weiten Horizont und kam bis Japan, was damals nicht selbstverständlich war.) zunächst am Vatikan ab. Wenn er übrigens behauptet, "der Vatikan" habe "vor 2000 Jahren" UCC geschaffen, kann das schon deswegen nicht sein, weil das im Jahr 16 gewesen wäre. Da war Jesus aber noch nicht öffentlich aufgetreten, hatte keine Jünger, war nicht gekreuzigt, und den Vatikan haben die römischen Bischöfe auch erst ein paar hundert Jahre später geschenkt erhalten, dort ihren Sitz haben sie auch erst sei der Rückkehr aus Avignon im 15. Jahrhundert.
Nun, Franzl Xavers Weisheiten:
Zitat
Die RÖMISCHE KURIE steht über allen Gerichten, das Kanonische Kirchenrecht steht über allem Recht. Jedes aktuelle irdische Gesetz und jedes aktuelle irdische Rechtssystem hat somit [mit einer einzigen Ausnahme] seine mittelbare oder unmittelbare Herkunft im Römischen Kirchenrecht, welches seine Ursprünge wiederum aus antiker Zeit (Babylon etc.) herleitet. Der VATIKAN als -angeblich- oberste Legitimität hat das gesamte irdische Gesellschaftssystem auf einem Treuhandsystem aufgebaut.
Das haben übrigens nicht einmal die machtvollsten Päpste in der Geschichte behauptet, auch nicht die eingefleischtesten Kurialen. Aber nu, schaun ma weiter:
Zitat
Die päpstlichen Gesetze verpflichten jedermann [Bened. XIV., De Syn, Syllabus Prop 28, 29,44]
“Darüber hinaus werden päpstliche Gesetze verpflichtend, ohne von den säkularen Herrschern akzeptiert oder bestätigt zu werden.” [Syllabus, prop. 28, 29, 44].
“Falls der Souveräne Papst trotzdem auf der Einhaltung seines Gesetzes besteht, muss dem gehorcht werden.” [Bened. XIV, De Sgn Dioec., lib., ix, c vii, n 4. Prati., 1844].
Das sieht zunächst nach "ordentlichen" Quellennachweisen aus. Man braucht aber nur einen zweiten Blick darauf zu werfen, um festzustellen, dass dies Quark ist. "Syllabus" ist der "Syllabus errorum" von Pius IX. aus dem 19. Jahrhundert. Benedikt XIV. hat hingegen im 18. Jahrhundert gelebt. Schon das macht misstrauisch.
Offenbar verwertet Franzl Xaver hier eine "Quelle", die Sätze (Propositiones, daher die Abkürzung "Prop") aus dem "Syllabus errorum" auf die Quellen zurückführt, in denen Päpste diese Sätze verworfen haben. Im Syllabus selbst findet man Sätze wie "Darüber hinaus werden päpstliche Gesetze verpflichtend, ohne von den säkularen Herrschern akzeptiert oder bestätigt zu werden." nicht. Denn der Syllabus ist, wie sein Name sagt, eine Zusammenstellung (angeblicher) Irrtümer. Schaut man dort die Propositiones 28, 29 und 44 nach, lesen sich diese so:
Zitat
28. Die Bischöfe dürfen ohne Erlaubnis der Staatsregierung nicht einmal apostolische Schreiben veröffentlichen.
29. Die vom Papst verliehenen Gnaden müssen für ungültig angesehen werden, wenn sie nicht durch die Staatsregierung nachgesucht worden sind.
44. Die Staatsgewalt kann sich in Sachen der Religion, der Sittenzucht und des geistlichen Regiments mischen. Sie kann also über die Weisungen urteilen, welche die Hirten der Kirche ihrem Amte gemäß zur Norm der Gewissen erlassen, und kann sogar über die Verwaltung der heiligen Sakramente und über die zu deren Empfang nötigen Dispositionen entscheiden.
Man findet hier also gerade nicht das, was die katholische Kirche lehrt, sondern etwas Anderes. (Dass es sich jeweils um Gegensätze handelt, ist nicht zwingend.) Warum hier also der Syllabus zum Nachweis von behaupteten Machtansprüchen der Päpste zitiert wird, ist nicht einsichtig. Im Syllabus selbst finden sich solche Sätze schlicht nicht, sondern nur solche, die die katholische Kirche damals als falsch ansah (und teilweise bis heute für falsch hält).
Dann muss natürlich der Klassiker "Unam sanctam" herhalten:
Zitat
Bulla Unam Sanctam von Papst Bonifatius VIII vom 18. November 1302 (und alle konsekutiven CQV-TRUSTS hieraus): “Porro subesse Romano Pontifici omni humanae creaturae declaramus, dicimus, definimus et pronunciamus omnio esse de necessitate salutis”.
„Wir erklären, sagen, definieren und verkünden nun aber, dass es für jede menschliche Kreatur zum Heil unbe-dingt notwendig ist, dem Römischen Bischof unterworfen zu sein.“ (Selbstlegitimierung eines Absolutheitsan-spruchs zur Kontrolle der Erde und aller Lebewesen durch den Papst)
Zunächst fällt auf, dass das Original einen Fehler enthält ("omnino" wäre richtig, "omnio" gibt es gar nicht). Auch hier wieder: schludrig zitiert. Es mag durchaus sein, dass Bonifaz VIII. einen "Absolutheitsanspruch zur Kontrolle" erhoben hat, nur hatte er damit recht wenig Erfolg. Stichwort: Attentat von Anagni. Seine Nachfolger gerieten in die Abhängigkeit des Königs von Frankreich ("Exil" in Avignon).
Auch die Übersetzung ist zumindest ungenau. "humana creatura" ist einfach der Mensch als Geschöpf oder "menschliches Geschöpf". "Kreatur" (vor allem, wenn dabei an Tiere gedacht wird) führt eher in die Irre. In der Tat haben die Päpste Ansprüche nur auf Menschen geltend gemacht, nicht auch auf Tiere oder was auch immer.
An diesem Punkt läuft sich dann Franzl Xaver alias Alois mit seiner Argumentation bereits tot: Seine Grundbehauptung, dass "Recht" nur für "Personen" gelte, aber nicht für Menschen, wird gerade hier konterkariert, denn was in seiner Übersetzung anders klingt, nimmt eben gerade den Menschen in Anspruch (wobei, ich wiederhole mich, dieser Anspruch der Päpste immer schon bestritten wurde).
Bis hierhin für heute. Zwischenergebnis: Da schreibt jemand, der von grundlegenden Dingen keine Ahnung hat.
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #7 am: 11. März 2019, 22:38:22 »
@Pantotheus
Erinnerst du dich an Sürmel-Monsters Definition von "Superanus"?  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #8 am: 11. März 2019, 22:39:59 »
Sürmelis Definition von "Superanus" trifft auf ihn selbst ja durchaus zu.
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #9 am: 12. März 2019, 08:17:59 »
und den Vatikan haben die römischen Bischöfe auch erst ein paar hundert Jahre später geschenkt erhalten, dort ihren Sitz haben sie auch erst sei der Rückkehr aus Avignon im 15. Jahrhundert

*hüstel*
Du meinst vermutlich 14. Jhd.
Denn die Rückkehr aus Avignon war 1377, Gregor XI. nahm seine Residenz gleich im Vatikan.
Residenz deshalb, weil Sitz des Papstes ist weiterhin die Lateranbasilika (caput et mater onmium ecclesiarum orbis terrarum) und der Lateranpapalst.  S. Giovanni in Laterano steht  auch heute noch im Rang über S. Pietro in Vaticano.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Müll Mann

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #10 am: 12. März 2019, 08:39:08 »
Denn der Syllabus ist, wie sein Name sagt, eine Zusammenstellung (angeblicher) Irrtümer.
Also ich finde, dass eine Zusammenstellung von Irrtümern eine dem Reichsdeppentum würdige Quelle ist.
 
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #11 am: 12. März 2019, 17:02:30 »
Du meinst vermutlich 14. Jhd.
Denn die Rückkehr aus Avignon war 1377, Gregor XI. nahm seine Residenz gleich im Vatikan.
Ja, aber nicht lange, sondern ging schnell wieder weg und starb fern von Rom (was seine Zeitgenossen übrigens freundlicherweise als Strafe Gottes für seinen Weggang aus Rom interpretierten). Die Wahl seines Nachfolgers führte zum "großen abendländischen Schisma" (ein m. E. etwas hochgegriffener Name), das zu konkurrierenden Päpsten in Rom, Avignon, Pisa und zeitweise noch an weiteren Orten führte. Unangefochten in Rom nahmen die Päpste erst nach der Wahl Martins V. und dem Ende des Konzils von Konstanz wieder ihren Sitz, und das war eben halt nun mal erst im 15. Jahrhundert.
Residenz deshalb, weil Sitz des Papstes ist weiterhin die Lateranbasilika (caput et mater onmium ecclesiarum orbis terrarum) und der Lateranpapalst.  S. Giovanni in Laterano steht  auch heute noch im Rang über S. Pietro in Vaticano.
Liturgisch hat die Lateranbasilka zwar den höheren Rang als der Petersdom, aber verwaltet wird die römisch-katholische Kirche vom Vatikan aus, von dort aus werden auch die Beziehungen zu den Staaten und internationalen Organisationen unterhalten, selbst in der kirchlich-liturgischen Praxis findet das Meiste im Bereich des Vatikans (Petersdom, Petersplatz, Audienzhalle) statt. Der Lateran ist auch nicht Teil des Vatikanstaates, sondern nur exterritorial. Im Wesentlichen ist der Vorrang des Laterans also noch liturgischer Art und auch da weitgehend nur Theorie und nicht Praxis.
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Offline kairo

Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #12 am: 12. März 2019, 17:09:47 »
Der Lateran ist auch nicht Teil des Vatikanstaates, sondern nur exterritorial. Im Wesentlichen ist der Vorrang des Laterans also noch liturgischer Art und auch da weitgehend nur Theorie und nicht Praxis.

Die Laterankirche ist Teil des Vatikanstaates und daher vom Standpunkt Italiens aus tatsächlich exterritorial. Genau wie etwa auch Castelgandolfo und ein paar andere Objekte in und um Rom.
 

Offline Pantotheus

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #13 am: 12. März 2019, 17:33:36 »
Schau mal hier: http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19290211_patti-lateranensi_it.html#TRATTATO_FRA_LA_SANTA_SEDE_E_L’ITALIA


Weiter geht es mit Aloisls "Hintergrundwissen". Wir befinden uns auf Seite 7. Nachdem Er die Bulle "Unam sanctam" (mit einem Fehler) zitiert hat, fährt unser Aloisl fort:
Zitat
ller Lebewesen durch den Papst)
Bereits hier können wir die Anwendung des Vermutungsprinzips klar erkennen. Was ist eine menschliche Kreatur? Was bedeutet, unterworfen zu sein? Ist das ein Handelsangebot und wem bietet ein Mensch, der Papst, den Abschluss dieses Handelsvertrags an? Von wem hat er dieses Recht? Wo ist unsere Zustimmung und wo sind unsere Vertragsunterschriften? Ja, übrigens, gilt die Unam Sanctam heutzutage immer noch?
An dieser Stelle erkennen wir die Verwandtschaft mit CPHs "BAR-Vermutungen". Zugleich wird aber deutlich, dass Aloisl eine petitio principii macht. Einmal davon abgesehen, dass es da nicht viel zu vermuten gibt, weil bspw. "humana creatura" ganze eindeutig Mensch bedeutet, stellt Aloisl einfach den Grundsatz auf, dass jegliches "Recht" ein "Handelsvertrag" sei und der ausdrücklichen Zustimmung eines jeden Verpflichteten bedürfe. Dies verkennt allerdings, dass es (durchaus vor-rechtlich) Verhältnisse gibt, in denen die Zustimmung eines Verpflichteten zur Verpflichtung nicht erforderlich ist. Andernfalls wäre eine Gesetzgebung gar nicht möglich.
Aber nota bene: Genau das ist es ja, was RD nicht passt. Sie wollen sich gesetzlichen Verpflichtungen entziehen, die nun einmal auch für sie gelten.

Doch lesen wir weiter:
Zitat
[...] der Begriff „menschliche Kreatur“, wenn diese als eine rechtsgültige Bezeichnung für „Mensch“ gedacht war, ist als Vertragspartner im Kirchenrecht nicht dekliniert (definiert), sodass es von vorneherein nie zu einem rechtmäßigen Handelsvertrag mit uns hätte kommen können. Mangels Vertragspartei und mangels Zustimmung einer (nichtexistenten) Vertragspartei kann es keinen rechtmäßigen Kontrakt geben. Auch das kanonische Recht betrachtet uns als seelenlose Personen, die wir bewiesenermaßen nicht sind.
Hier versteht er schon einmal nicht, was die Bulle wirklich sagen will. Sie will ihrer Intention nach den Menschen in Anspruch nehmen, und zwar den Menschen als sittliches Wesen (die berühmt-berüchtigte "Herrschaft über die Gewissen", die in den letzten Jahren Johannes Pauls II. aus der Rumpelkammer der Geschichte wieder hervorgezogen wurde).
Interessant ist Aloisls Umgang mit Fremdwörtern: Deklinieren scheint er für ein Synonym von Definieren zu halten, was aber falsch ist.
Fremdwörter sind weiter bei Aloisl Glückssache:
Zitat
Übrigens: 2011 wurde die Unam Sanctam liquidiert, aber nichts dergleichen hat sich auf unser Leben bisher ausgewirkt.
Wie soll man eine Bulle "liquidieren"?
Sein Erstaunen darüber, dass sich keine konkreten Auswirkungen der Aufhebung eines Textes, dessen Anspruch von Anfang an noch nie wirklich ganz ernst genommen wurde, zeigen, spricht sodann für sich.

Aloisl kommt dann auf spätere Texte der Päpste zu sprechen:
Zitat
Auch dieses Handelsangebot weisen wir zurück, denn als Vertragspartner der Bulle Romanus Pontifex kommen wir Menschen nicht in Betracht, da der Begriff „jemand“ oder „Mensch“ als Vertragspartner im Kirchenrecht nicht definiert ist. Die meisten von uns sind zudem keine Nichtgetauften (implizite Definition für „Mensch“ gemäß Canon 96), ergo keine Menschen nach kanonischer Definition, sodass es uns als Getaufte definitionsgemäß offen steht, die Urkunde zu verletzten oder nicht. Die Bulle ist für uns somit null und nichtig und löst Ihre Rechtswirkung hiermit und für immer auf, nunc pro tunc, praeterea praeterea. Wir Menschen sind geistige Wesen und bean-spruchen mangels Vertragsgrundlage unser angeborenes ESTATE / Vermögen / Eigentum und unseren Körper als unseren alleinigen autorisierten Anspruch. Jeder einzelne von uns erklärt souverän die unheilbare Nichtigkeit dieser Bulle. (Ihr merkt schon: wir üben ein wenig Spitzfindigkeit und Rechtsjargon, denn diese werden wir später noch dringend brauchen!)
Hier bezieht er sich augenscheinlich auf Texte von Tucci-Jarraf, die ja gerne "nunc pro tunc" und "praeterea preterea" (mit Schreibfehler) verwendet.
Auffällig ist auch hier wieder, wie er Texte aus verschiedenen Zeiten munter durcheinander wirft. Mit Canon 96 ist anscheinend auf den CIC 1983 verwiesen, der aber viele ältere Kirchenrechtstexte implizit aufgehoben hat. Da müsste man eigentlich schauen, was noch gilt und was nicht.

Es kommt aber noch besser:
Zitat
Mit der Bulla Aeterni Regis von Papst Sixtus IV. vom 21.6.1481 und ebenso der Einberufungsbulle von Papst Paul III (sowie allen konsekutiven CQV-TRUSTS ab dem Jahr 1537) haben uns die Päpste unsere Seele gestoh-len. Für uns Menschen besteht aus den oben genannten Rechtsgründen per Anfechtung und Zurückweisung keine vertragliche Bindewirkung; die Bullen und ihre Derivate hieraus sind unheilbar nichtig nunc pro tunc. Jeder einzelne von uns beansprucht seinen Körper als sein alleiniges Eigentum sowie seine Seele und seinen Geist als seine ureigenste Bewusstheit.
Im Grunde bemerkt er gar nicht, dass er sich hier widerspricht: Hatte er bisher behauptet, dass das Kirchenrecht auf die "seelenlose" Person abstelle, wir aber Menschen seien, spricht er hier davon, die Päpste hätten "uns" (ich fühle mich davon allerdings nicht betroffen) "die Seelen gestohlen". Wenn dem so wäre, wären ja alle Menschen tatsächlich "seelenlos" und somit "Personen" in dem von ihm eigenwillig definierten Sinne. Tja, und dann wäre es ja auch möglich, dass dieses Kirchenrecht tatsächlich auf diese "seelenlosen Personen" wirkt.

Wenn er davon spricht, "juristischen Jargon" etwas "einzuüben", so handelt es sich letztlich nur um Rabulistik.
So viel erstmal für heute. Wir stehen gerade auf Seite 8 von 184.
« Letzte Änderung: 12. März 2019, 18:05:22 von Pantotheus »
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #14 am: 12. März 2019, 20:18:59 »
Nachdem sich unser Alois oder Franz Xaver am Kirchenrecht abgearbeitet hat, kommt er zu dieser erstaunlichen Behauptung:
Zitat
Wir haben jedoch keinen Grund mehr, uns weiterhin aufzuregen, denn das Recht der Römischen Kirche ist bereits aufgelöst. Seht selbst!
Wie bitte? Das Recht der römisch-katholischen Kirche soll nicht mehr gelten? Das sehen die Katholiken vermutlich ein wenig anders. Aber "seht selbst"!
Zitat
Auflösung des Römischen Rechts: Seit dem 21. Juni 2011 ist die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst, über Ritus Mandamus und Ritus Probatum; öffentlicher Eintrag Nummer 983210-331235-01004. Hiermit ist alle Recht-sprechung des Römischen Reiches auf der Erde null und nichtig. Alle Cestui Que Vie -Trusts sind seit dem 15. August 2011 über den Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus aufgelöst. (Öffentlicher Eintrag des Doku-mentes Nummer 983210-341748-240014) Dies beinhaltet die Auflösung des Trusts und Amtes bekannt als Aeterni Regis, und als die „Ewige Krone“ oder „die Krone“ nebst all ihrer Ablegern, die Beendigung aller Sied-lungsurkunden (settlement certificates), Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, der Bonds und Ansprüche (claims) einschließlich der Autoritäten der Bank for International Settlements (BIS = Zentralbank der Zentralbanken) .
Hier scheint alles Mögliche und Unmögliche durcheinandergequirlt worden zu sein. Ein Ritus ist entweder ein alternativer Begriff für Ritual oder ein bestimmter liturgischer Brauch, so gibt es in der lateinischen Kirche den römischen, den Mailänder und den mozarabischen Ritus, in den Ostkirchen etwa den byzantinischen Ritus, den alexandrinischen und weitere. Es gibt auch keinen "Ritus Mandamus".
Allerdings gibt es (oder gab es) im englischen Recht und damit zum Teil bis heute im angelsächsischen Rechtskreis so genannte "writs". Das sind bestimmte einen Prozess einleitende Formeln, von denen eine in der Tat als "Mandamus" bekannt ist. Einen writ unter dem Namen "Probatum" kenne ich nicht, allerdings gibt es einen "writ of probate", der der Einleitung einer Testamentsvollstreckung dient. Vielleicht liegt hier eine Verwechslung vor.
Die fraglichen päpstlichen Bullen regeln natürlich nicht das, was ihnen hier unterstellt wird. "Romanus Pontifex" verlieh Heinrich dem Seefahrer das Privileg, gegen "Feinde des Christentums" zu kämpfen und die Besiegten zu versklaven (was nach christlicher Auffassung schon damals eigentlich nicht erlaubt war), "Aeterni Regis" grenzte die kolonialen Ansprüche Spaniens und Portugals ab (und war schon damals rechtlich umstritten).
Cestuy que vie Act ist ein englisches Gesetz über Verschollenheit und wird gewiss nicht vom Kirchenrecht irgendwie betroffen.
Auch die weiteren "Verdächtigen" haben mit der römisch-katholischen Kirche nichts zu tun und werden von deren Recht nicht beeinflusst.
Sucht man ein wenig nach Quellen, findet man nur RD-typische Seiten. Vielleicht macht sich hier auch Aloisls magere Kenntnis des Englischen bemerkbar, denn einige der Behauptungen scheinen tatsächlich aus dem englischsprachigen Raum zu stammen.
Was es mit der angegebenen Registernummer auf sich hat, konnte ich nicht ermitteln, einen Zusammenhang mit amtlichen Akten des Vatikans scheint sie aber nicht zu haben.

Das gleich danach folgende Motu proprio von Franziskus von 2013 kann ich als hier bereits ausreichend bekannt überspringen. Der übliche Blödsinn wird daraus herausgelesen oder hinein gedeutet, wie man's nimmt.
Für heute reicht es mir vorerst.
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