Ich grabe diesen Faden mal aus, weil es sich hier um den "Franz Hans Xaver" handelt, von dem Mario neuerdings so begeistert ist. Klar, wenn etwas von 2016 stammt dann entdeckt es der Rechtsgeleerte Romanowski erst 2019. Scheint ja ein Bombenkonzept zu sein.
Auf den ersten Blick handelt es sich um einen Abklatsch von OPPT, aber bei näherer Beschäftigung offenbaren sich durchaus eigene (wirre) Gedanken. In Ermangelung neuen Spielzeugs habe ich mir daher mal das Video
angetan und werde mich auch nach und nach mit den länglichen Schriftstücken auf
http://www.humanitaeres-zentrum.de/hans-xaver-meier/ befassen.
Unser Protagonist ist, wie auch der schöne Adrian, gescheiterter Solar"unternehmer". Wobei Xaver wohl die Anlagen gebaut hat, mit dem Auftragboom nicht mehr hinterher kam bzw. seine Lieferanten. Ergebnis war eine Insolvenz, an der natürlich andere schuld haben. Wie der Insolvenzverwalter sogar sein Auto haben wollte, hat sich Xaver, der sich im Video selbst Alois nennt, angefangen mit dem Recht zu beschäftigen (oder was er dafür hält).
Allerdings teilt uns Alois gleich mit, dass er sich mit vielen englischsprachigen Quellen auseinandersetzen musste, aber doch gar kein Englisch könne, was so einiges erklären dürfte.
Also fangen wir an. Wir werden darüber aufgeklärt, dass es mehrere Ebenen des Rechts gäbe. Die erste Ebene ist das uns als Menschen von Geburt an gegebene Recht. Im Black's Law Dictionary fand unser Held aber keine Definition für Mensch, dort würde lediglich auf die Definition von "monster" verwiesen. Für ihn sind Menschen also Monster. Die von ihm verkündete Version "no inheritable blood" stammt aber nicht aus Black's Law Dictonary (wo es aber eine ähnlich lautende
Definition von monster tatsächlich gibt) sondern aus Ballentine's Law Dictionary von 1930. Monster können folglich keine Land erben und Menschen damit auch nicht.
Für Debunk siehe:
http://www.abovetopsecret.com/forum/thread233602/pg1Die nächste Ebene sei dann das Kriegsrecht. Hier schweift unser Held ab und erläutert, dass Kriegsrecht die niedrigste Ebene und die Bibel die höchste Rechtsebene sei. Jedenfalls weil Deutschland ein von den USA besetztes Land sei würde auch bei uns das amerikanische Recht gelten, mit dem er sich daher befasst hätte.
Auf der nächste Ebene komme dann das Recht der Stiftungen oder Trusts. Es gäbe einen Treuhänder und einen Begünstigten. Der Treuhänder müsse die ganze Arbeit machen und der Begünstigte hätte den Nutzen davon. Der Staat würde versuchen, sich selbst als Begünstigten einzusetzen und den Menschen als Treuhänder. Aber weder Treuhänder noch Begünstiger hätten irgendwelche Rechte. Der Treuhänder wäre nur Befehlsempfänger und der Begünstigte hätte ja eh schon alle Vorteile und bräuchte nicht noch zusätzliche Rechte.
Die Wurzel allen Übels liegt im Jahr 1933. Nein, nicht Hitlergesetze oder so, es geht um den
Emergency Banking Act mit dem der Staat sich bankrott erklärt hätte. Nein, hat er nicht, er hat im Gegenteil die Garantie für die Bankeinlagen übernommen. Problem war damals, dass die Leute massenweise ihr Geld von den Banken abheben wollten, es aber gar nicht so viel Bargeld gab, weil alles ausgegebene Geld damals noch zu einem gewissen Teil goldgedeckt sein musste. Roosevelt hat also die Banken geschlossen und mit dem EBA die Garantie für die Einlagen übernommen, um so das Vertrauen der Menschen in die Banken wieder herzustellen. Später ist diese Garantie in die Federal Deposit Insurance Corporation übergegangen (die auch der Grund dafür ist, dass Bankraub in den USA ein Bundesverbrechen ist und in die Zuständigkeit des FBI fällt).
Weiter geht es bei unserer Konifere mit der
Executive Order 6102 die den privaten Goldbesitz unter Strafe stellte (Rechtsgrundlage ist der
Trading with the Enemy Act, der bis heute die Grundlage für die Sanktionen gegen Kuba ist). Laut seiner Version wurden die Leute damals aufgefordert, ihr Gold bei der Post abzugeben. Tatsächlich sollten die Leute ihr gehortetes Gold nur verkaufen, um die Geldmenge im Umlauf zu erhöhen. Die FED konnte nämlich keine weiteren Kredite mehr geben, weil ihre Goldreserven komplett beliehen waren. Durch den Verkauf des gehorteten Goldes konnte die FED ihre Reserven erhöhen und die Geldmenge im Umlauf stieg.
Aufgehoben wurde die Beschränkung des privaten Goldbesitzes in den USA übrigens erst Ende 1974.
Alois gelangt zu seinem ersten Höhepunkt, die am 5. Juni 1933 verfügte House Joint Resolution 192 (oder kurz
HJR-192). Laut Alois Franz Hans Xaver (oder wie immer der Typ nun heißen mag) beschloss die Regierung (nein, es war der Kongress) damals, die Bevölkerung und ihre Arbeitsleistung zu verpfänden. Wegen der EO 1602 gab es ja kein Gold mehr, und damals wäre Gold = Geld gewesen. Als Gegenleistung hätte der Präsident versprochen, dass die Leute nie mehr Rechnungen bezahlen müssten (bei anderen Deppen heißt es, dass sogar das Bezahlen von Rechnungen verboten worden wäre). Der tatsächliche Inhalte der HJR-192 war jedoch, dass Verträge, die Bezahlung in Gold vorsahen, zwangsweise auf Bezahlung in Geld umgestellt wurden.
1933 sollen auch die Geburtsurkunden eingeführt worden sein. Dadurch wurdee die Menschen zu Personen und waren fortand Gegenstand des Vermögens. Oder so.
Tatsächlich gab es Ende der 30er Jahre eine hohe Nachfrage nach Geburtsurkunden, weil damals wegen des Krieges die Beschäftigung von Ausländern verboten wurde und es die Notwendigkeit gab, sein Alter nachzuweisen. Das Geburtsregister in den USA gibt es aber landesweit bereits seit 1902.
Franz Hans Dingens fragt sich nun, warum wir trotzdem noch Rechnungen bezahlen müssen. Die naheliegende Antwort wäre, dass wir keine amerikanischen Staatsbürger sind, aber Alois hat da eine viel verschwurbeltere Erklärung. Das Nichtzahlen der Rechnungen sei nämlich den amerikanischen Bürgern versprochen worden, aber der Präsident hätte den Bürgerstatus einfach abgeschafft und durch ein Trustverhältnis ersetzt. Aus den Bürgern wurden Co-Treuhänder der Sozialversicherung. Tatsächlich gab es 1935 den
Social Security Act. Durch diesen wären wir alle zu Angestellten eines Staatsunternehmens geworden.
Unser Arbeitgeber hat also als AGB das Grundgesetz herausgebracht, dem wir folgen müssen. Wenn nicht, dann kann ich zwar nicht rausgeschmissen werden, aber muss Strafe zahlen.
Weiter geht es mit der Erkenntnis, dass auf der Welt nur Kommerz stattfinden würde. Durch die Geburtsurkunde wurde aus unserem Namen Vermögen generiert, indem wir eine Firma geworden sind.
Der Name ist quasi eine Firma
Die erste richtige Aussage in den bis hierhin 18 Minuten Video.
Alle diese Firmen werden in Puerto Rico geführt, hätte die amerikanische Richterin Anna von Reitz (richtig Anna Maria Riezinger) rausgefunden, die aber keine Richterin der BAR sei. In Wirklichkeit ist sie gar keine richtige Richterin sondern ein souvereign citizen, so eine Art Alaska-Variante des GCLC.
Jetzt kommen wir zum UCC als nächste Rechtsebene. Eine Steuererklärung vom Finanzamt ist ein Angebot des Finanzamts an die juristische Person. Der UCC wurde vom Vatikan entwickelt vor 2.000 Jahren. Xaver benutzt den UCC um ganz schnell aus ihm auszusteigen, weil der UCC Betrug sei.
@Helvetia Ist das bei 20:43 rechts im Hintergrund Marcel? Der Vortrag findet jedenfalls in der Schweiz statt.
Es gibt kein privates Geld, es gibt nur öffentliches Geld nach HJR-192 und das hat keinen Wert. Wir geben kein Geld, wir geben mit dem Euroschein nur ein Zahlungsversprechen. Daher ist aller Handel ein Betrug.
Weil wir aber Personen sind, Treuhänder im Bankrott, müssen wir durch zwei Paragraphen aussteigen:
UCC 1-308 und
UCC 1-103Der UCC ist ein riesen Kompendium, keiner blickt durch, das muss auch so sein, weil es ein Betrug ist. Mit dem UCC 1-308 legt man Rechtsmittel ein, dass man nicht Subjekt irgend eines Handels wird.
Ich behalte mir die Rechte vor nicht gezwungen zu werden, um unter irgend einen kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ich nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. Und weiterhin werde ich keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgend einem nicht offenbartem Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz.
Keine Ahnung wo er den Quatsch her hat, aus dem oben verlinkten tatsächlichen Text des UCC 1-308 schafft nicht mal der Google-Übersetzer so einen Blödsinn zu generierern. Der tatsächliche UCC 1-308 regelt nur die Möglichkeit, unter Vorbehalt zu leisten. Das Geschwurbel über die Übernahme in die eigenen AGB ist auch Schwachsinn, weil eine AGB ja gerade das Abweichen von dem gesetzlich vorgesehenen Normalfall regeln will. Weiterhin ist der UCC 1-308 nur in Verbindung mit einer Leistungserbringung sinnvoll. Es heißt schlicht: Ok, ich zahle, aber ich erkenne den Anspruch nicht an. Der UCC 1-308 heißt nicht: Ich erkenne den Anspruch nicht an, also zahle ich nicht.
Laut der Konifere im Video soll man sich mit UCC 1-308 seine Rechte reservieren, weil man die sonst später nicht geltend machen kann.
Jetzt kommt die 5. Ebene des Gewohnheitsrecht, die bei uns Bürgerrecht heißen würde. Laut Franz Hans Xaver könne man im Gewohnheitsrecht nur bestraft werden, wenn man erwiesenermaßen jemanden absichtlich geschädigt hätte. Hier würfelt er jetzt Common Law und Gewohnheitsrecht munter durcheinander. Was er wohl meint sind die Common Law tort Regelungen, was man bei uns als unerlaubte Handlung bezeichnen würde. Und natürlich wird ein Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (das meint er wohl mit Bestrafung) nur fällig, wenn man jemanden geschädigt hat. Aber das ist keine Strafe sondern ein Schadenersatz.
Allerdings wird der auch bei fahrlässiger und nicht nur bei vorsätzlicher Verursachung fällig.
Laut Gewohnheitsrecht kann einen niemand zu einer Handlung zwingen. Daher ist ein Strafzettel wegen nicht angeschnalltem Fahren nach Gewohnheitsrecht nicht zulässig. Ins Gewohnheitsrecht würde man nun über den UCC 1-103 kommen
Alle Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit inkl. des allgemeinen Handelsrechts und des für die Geschäftsfähigkeit relevanten Rechts müssen den UCC ergänzen.
Das ist wohl eine abgespeckte Variante des Absatz (b), der aber besagt, dass diese anderen Regelungen neben dem UCC gelten, wenn der UCC sie nicht ersetzt. Aber die Konifere meint, dass das UCC das Gewohnheitsrecht nicht ausschließen kann (doch, genau das steht in UCC 1-103 (b)) und dass durch die Reservierung der Rechte über UCC 1-308 die Anwendung des UCC erzwungen werden kann. Diese Auslegung ist nun ja, abwegig wäre noch zu mild formuliert.
Nach 28 Minuten Geschwurbel lenkt der Vortragende jetzt ein uns sagt, dass er nicht behauten würde, dass das irgendjemand so akzeptiert.
So, ich brauche jetzt erst einmal eine Pause von so viel geballter juristischer (In)kompetenz.