Der "Treuhänder des Reiches" hat zum Monatsende bzw. Jahresanfang gleich zweimal die Verfassung geändert.
Das kommt davon, wenn man den Verfassungstext nicht allgemein genug gestaltet bzw. zu sehr auf wörtliche Auslegungen solcher Texte erpicht ist.
Zunächst wurde an ganzen 9 Artikeln herumgewerkelt...
[...]
...um dann eine knappe Woche später u.a. den Art. 78 (3) gleich nochmal zu ändern
Die E-Mark ist nun auch gesetzl. Zahlungsmittel:
Peter der Staatsmann verliert langsam selbst den Überblick über seine ganzen Währungen, Sparhefte und Bankkonten.
Hatte er gestern noch ein Gesetz zur Einführung der E-Mark erlassen...
Reichsgesetzblatt Jahrgang 2014 Nr. 3
ausgegeben zu Lutherstadt Wittenberg am 17. Februar 2014
Gesetz zur Einführung der E-Mark.
... hat er heute, also lediglich
1 Tag später, gleich mal nachgebessert:
Reichsgesetzblatt Jahrgang 2014 Nr. 4
ausgegeben zu Lutherstadt Wittenberg am 18. Februar 2014
Gesetz zur Änderung des E-Mark-Gesetzes.
Warum? Er hatte das KRB-Girokonto mit dem KRB-Onlinekonto verwechselt
Vielleicht sollte er als "Staatsoberhaupt" demnächst mal über Gesetzes
entwürfe nachdenken.
Wenn wir ihm nun stecken, dass in Art. 3 (2)
... Einzahlung von Banknoten oder Münzen der Währung des Königreiches Deutschland ...
ein Plural fehlt,
... Einzahlung von Banknoten oder Münzen der Währungen des Königreiches Deutschland ...
wird er dann morgen das "
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des E-Mark-Gesetzes" veröffentlichen ?!
Ahhh, ich sehe gerade, dass er diesbezüglich vorgesorgt hatte!
Steht doch im geänderten Verfassungstext Art. 78 (3) auch schon der Singular
Bis zur Einführung der Reichsmark gilt der ENGEL und die E-Mark als gesetzliche Währung.