Autor Thema: Der Kläger ist kein Völkerrechtssubjekt.  (Gelesen 1513 mal)

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Der Kläger ist kein Völkerrechtssubjekt.
« am: 20. Oktober 2016, 20:08:32 »
Ein kurzes, aber prägnantes Urteil des VG Berlin. Ein offenkundiger Reichsbürger belästigte den Bundespräsidenten, dass dieser ihm seine reichsdeutsche Staatsangehörigkeit bestätigen sollte. Die Frage nach dem "warum?" dürfte sich erübrigen. :facepalm:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1kjr/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE160016854&documentnumber=10&numberofresults=7803&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint
 
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Offline Ceilo

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Re: Der Kläger ist kein Völkerrechtssubjekt.
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2016, 22:35:05 »
Auch nett: "Sofern der Klage das Begehren des Klägers auf Bescheidung einer an den Bundespräsidenten gerichteten Petition zu entnehmen sein sollte, so ist dieser etwaige Anspruch jedenfalls durch die Klageerwiderung erfüllt"