Einige Verfahren sind ja gegenwärtig ausgesetzt, weil eben in Halle die Anklage verhandelt wird, die voraussichtlich die höchste Strafe ergeben wird. Im Strafrecht gibt es ja verschiedene Zuständigkeitsregeln, etwa das Tatort- oder Begehungsort-Prinzip, daneben spielt aber auch die Schwere der Tat eine Rolle, gemessen jeweils an der Höchststrafe; daher hat, auch wenn andere Anklagen zeitlich eher erhoben und zugelassen wurden, eben jetzt der Untreue-Vorwurf Vorrang.
Ein Berufungsverfahren steht ja noch aus, die Termine sind, meine ich, für den Frühling angesetzt, also ziemlich bald nach dem absehbaren Ende in Halle. Daneben gibt es verschiedene Verfahren wegen der gesammelten Verkehrsdelikte, die jetzt ebenfalls erst einmal ruhen. Der Unfall gegen Ende 2015, bei dem ein Kind verletzt wurde, ist m. W. noch gar nicht angeklagt, jedenfalls war davon bisher nichts zu hören.
Weiter gibt es ja immer noch "Geschäfte", die bisher nicht angeklagt wurden.
Ich gehe davon aus, dass wenigstens die Berufungsverfahren stattfinden werden. Bei den anderen Anklagen stellt sich natürlich die Frage, wie es nach dem Urteil im laufenden Prozess in Halle aussehen wird. Je nach dem, wie dort die Strafe ausfällt, könnten sich manche der leichteren Fälle erledigen, da dann deren Ausgang für die Bildung der Gesamtstrafe unerheblich sein könnte.
Bei der "Reichsbank" stellt sich die Frage, wegen welchen Straftatbestandes Anklage erhoben würde. Wäre es wiederum Untreue, könnte sich die Strafe erheblich erhöhen. Dann würde die Sache wohl verhandelt werden. Wären es nur unerlaubte Bankgeschäfte, wäre der Einfluss auf die Höhe der Strafe wohl gering.
Aber erst einmal muss das Urteil in Halle abgewartet werden.
Es fällt mir inzwischen schwer, den Überblick über alle Verfahren, die gegen Fatzke laufen oder liefen, zu behalten. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Fatzke selbst noch einen Überblick darüber hat - den Durchblick hatte er ja nie.