Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185722 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #645 am: 19. Januar 2017, 12:42:54 »
Grinsend! :cyclops:
Ehrlich gesagt hat mich dieses gewisse selbstzufriedene Fatzke-Grinsen immer irgendwie gestört. Wenigstens ist dieses durch die Untersuchungshaft und den Prozessverlauf weitgehend verschwunden.

Off-Topic:
Ja, es ist mir natürlich klar, dass es an mir liegt, dass dieses gewisse Grinsen mich stört. Man könnte nun nachforschen, weshalb es mich stört. Doch deswegen werde ich mich gewiss nicht in psychiatrische Behandlung begeben. Denn es gibt deutlich Wichtigeres.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #646 am: 19. Januar 2017, 12:44:01 »
Dies wird aber nicht stechen. Denn auch bei einer Schenkung stellt sich die Frage, ob diese zur freien Verfügung erfolgte oder zu einem bestimmten Zweck.

Auch wenn Strafrechtler sich nicht in zivilrechtlichen Details verlieren müssen/können/wollen so wären zweckgebundene Schenkungen doch etwas anderes als Geldanlagen. Mit der Schenkung hätte er kein fremdes Vermögen mehr zu verwalten.   

Aber ansonsten:

Der Typ redet und schreibt sich um Kopf und Kragen und merkt es nicht einmal.

Volle Zustimmung. Peter ist im Seerecht gefangen und fährt mit seinem SeelenverkäuferKahn ungebremst auf die Kante des Wasserfalles zu.
"Niemals aufgeben, niemals kapitulieren!" ist offenbar sein Motto
und die Anhänger rufen laut: "Bei Grabthars Hammer, Du sollst gerächt werden!".

 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #647 am: 19. Januar 2017, 13:11:16 »
Dies wird aber nicht stechen. Denn auch bei einer Schenkung stellt sich die Frage, ob diese zur freien Verfügung erfolgte oder zu einem bestimmten Zweck.

Auch wenn Strafrechtler sich nicht in zivilrechtlichen Details verlieren müssen/können/wollen so wären zweckgebundene Schenkungen doch etwas anderes als Geldanlagen. Mit der Schenkung hätte er kein fremdes Vermögen mehr zu verwalten.
Das scheint mir eine hypothetische Überlegung, da es für eine "Schenkung" oder "Überlassung" keinerlei belastbare Anzeichen gibt. Doch falls es Schenkungen gegeben hätte, wäre das Geld dann an Fatzke gegangen und dessen Eigentum geworden?
Ich glaube nein, es war ja immer die Rede davon, dass Geld an Vereine, Kassen, eine Bank, ans KRD usw. gegeben werde. Selbst wenn das Geld also ins Eigentum dieser Einrichtungen übergegangen wäre, hätte es nicht Fatzke gehört, sondern er hätte nur deren Vermögen verwaltet. Oder sehe ich das falsch?
Natürlich hat Fatzke ("Ich klau' doch nicht von mir selbst!") immer wie selbstverständlich unterstellt, dass alles Geld, das hereinkam, ihm gehörte und er damit machen konnte, was er wollte. Ich meine, dass eben gerade diese Einstellung kennzeichnend für schwere Untreue sei.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #648 am: 19. Januar 2017, 13:59:42 »
Dies wird aber nicht stechen. Denn auch bei einer Schenkung stellt sich die Frage, ob diese zur freien Verfügung erfolgte oder zu einem bestimmten Zweck.

Auch wenn Strafrechtler sich nicht in zivilrechtlichen Details verlieren müssen/können/wollen so wären zweckgebundene Schenkungen doch etwas anderes als Geldanlagen. Mit der Schenkung hätte er kein fremdes Vermögen mehr zu verwalten.
Das scheint mir eine hypothetische Überlegung, da es für eine "Schenkung" oder "Überlassung" keinerlei belastbare Anzeichen gibt. Doch falls es Schenkungen gegeben hätte, wäre das Geld dann an Fatzke gegangen und dessen Eigentum geworden?
Ich glaube nein, es war ja immer die Rede davon, dass Geld an Vereine, Kassen, eine Bank, ans KRD usw. gegeben werde. Selbst wenn das Geld also ins Eigentum dieser Einrichtungen übergegangen wäre, hätte es nicht Fatzke gehört, sondern er hätte nur deren Vermögen verwaltet. Oder sehe ich das falsch?
Natürlich hat Fatzke ("Ich klau' doch nicht von mir selbst!") immer wie selbstverständlich unterstellt, dass alles Geld, das hereinkam, ihm gehörte und er damit machen konnte, was er wollte. Ich meine, dass eben gerade diese Einstellung kennzeichnend für schwere Untreue sei.

Fitze möchte das ja so darstellen, dass ihm selbst das Geld zur freien Verfügung aufgedrängt wurde. Wobei man jetzt genau genommen wieder differenzieren muss: "das Geld" auf der Bank stellt eine Forderung des Kontoinhabers gegen das Kreditinstitut dar. An der Forderung wird kein Eigentum erworben (nur Schuldrecht, kein Sachenrecht). Geld in Form von Scheinen und Münzen ist eine (oder mehrere) Sache(n), daran kann Eigentum erworben werden.

Geht es um die Guthaben bei der Bank könnte Peter zivilrechtlich aber immer noch versuchen, sich auf Schenkung zu berufen. Dies wäre der Weg: Schenkungsversprechen durch Geldgeber an Peter, Bestimmung eines Dritten (Vereins) als Zahlungsempfänger durch Peter, Zahlung an diesen Dritten in Erfüllung des Schenkungsversprechens.

Wenn der Dritte (Verein) die Forderung vereinnahmt, die für Peter bestimmt war, kann Peter durchaus die Herausgabe an sich verlangen.

So weit wird das hier aber nicht gehen, die Nachweise dürften durch Peter kaum zu führen sein, dafür war die bisherige Einlassung (was man so mitbekommt) zu chaotisch.
Aber es ist schon nachvollziehbar, dass das Gericht offenbar nachfasst, ob die Geldgeber denn die Vorstellung hatten, sich von ihrem Geld zu trennen oder ob dieses lediglich zwecks Verwaltung in andere Hände gegeben werden sollte. Das Rechtsverhältnis ist aufzuklären, wenn von Verwahrpflichten ausgegangen werden soll.
Es sieht auch nicht danach aus, als würde die Untreue im Verhältnis von Peter zu einem oder mehreren Vereinen geprüft, mein Eindruck war, dass das Verhältnis der Geldgeber unmittelbar zu Peter geprüft werden sollte.


 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #649 am: 19. Januar 2017, 14:20:13 »
So weit wird das hier aber nicht gehen, die Nachweise dürften durch Peter kaum zu führen sein, dafür war die bisherige Einlassung (was man so mitbekommt) zu chaotisch.
Aber es ist schon nachvollziehbar, dass das Gericht offenbar nachfasst, ob die Geldgeber denn die Vorstellung hatten, sich von ihrem Geld zu trennen oder ob dieses lediglich zwecks Verwaltung in andere Hände gegeben werden sollte. Das Rechtsverhältnis ist aufzuklären, wenn von Verwahrpflichten ausgegangen werden soll.
Um die vorsitzende Richterin zu zitieren, die auf Fatzkes Frage, was denn helfen könnte, antwortete: "Eine ordentliche Buchführung."
 
Es sieht auch nicht danach aus, als würde die Untreue im Verhältnis von Peter zu einem oder mehreren Vereinen geprüft, mein Eindruck war, dass das Verhältnis der Geldgeber unmittelbar zu Peter geprüft werden sollte.
In diesem Sinne habe ich auch die Anklageschrift gedeutet. Die Staatsanwaltschaft und offenbar auch das Gericht gehen davon aus, dass Fatzke der faktisch mehr oder weniger einzige Verfügungsberechtigte war bzw. derjenige, der über das Geld eben faktisch verfügt hat. (Was mit Leuten - wie Frl. S. oder wie der "Vereinsvorstand" - geschieht, die rechtlich verpflichtet gewesen wären, sich um das Geld zu kümmern, bleibe dahingestellt.)
Ich ergänze nur wiederum (ich habe darauf mehrfach schon hingewiesen): Fatzkes "Vereine", "Kassen", "Bank", "Stiftungen", "Staat" usw. haben im Rechtssinne wohl nie wirklich existiert. Jedenfalls bei den Vereinen fehlte es immer am Erwerb der Rechtspersönlichkeit. Insofern hat es wohl auch keinen Verein gegeben, dem rechtlich Geld zugeflossen wäre, der irgendwelche Ansprüche auf den Erwerb der Gelder hatte oder für den Fatzke handeln konnte. Von daher stellt sich wohl auch strafrechtlich die Frage nach Untreue im Verhältnis zu den Vereinen nicht, da man schwerlich einem Verein gegenüber untreu sein kann, den es gar nicht gibt.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #650 am: 19. Januar 2017, 14:39:06 »
So weit wird das hier aber nicht gehen, die Nachweise dürften durch Peter kaum zu führen sein, dafür war die bisherige Einlassung (was man so mitbekommt) zu chaotisch.
Aber es ist schon nachvollziehbar, dass das Gericht offenbar nachfasst, ob die Geldgeber denn die Vorstellung hatten, sich von ihrem Geld zu trennen oder ob dieses lediglich zwecks Verwaltung in andere Hände gegeben werden sollte. Das Rechtsverhältnis ist aufzuklären, wenn von Verwahrpflichten ausgegangen werden soll.
Um die vorsitzende Richterin zu zitieren, die auf Fatzkes Frage, was denn helfen könnte, antwortete: "Eine ordentliche Buchführung."

Da man bei der Verwaltung eigenen Vermögens keine Buchführung führen muss (selbst wenn es bei der Erstellung von Steuererklärungen hilfreich sein kann), gehe ich daher davon aus, dass das Gericht von fremdem Vermögen ausgehen und damit die Untreue bejahen wird.

Das wird die Pudel angesichts der weiter anberaumten Termine (4 Stück) aber bestimmt nicht davon abhalten demnächst zu verkünden, dass Peter zu Ostern wieder im Kreis seiner Lieben weilen wird.

Es sieht auch nicht danach aus, als würde die Untreue im Verhältnis von Peter zu einem oder mehreren Vereinen geprüft, mein Eindruck war, dass das Verhältnis der Geldgeber unmittelbar zu Peter geprüft werden sollte.

Das war nur eine Anmerkung wegen des Posts:

Zitat von: Pantotheus

Selbst wenn das Geld also ins Eigentum dieser Einrichtungen übergegangen wäre, hätte es nicht Fatzke gehört, sondern er hätte nur deren Vermögen verwaltet. Oder sehe ich das falsch?

Vermutlich dürfte es tatsächlich so sein, dass keine weiteren juristischen Personen oder Personenvereinigungen neben Peter wirksam errichtet wurden.


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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #651 am: 19. Januar 2017, 14:53:00 »
Die Staatsanwaltschaft und offenbar auch das Gericht gehen davon aus, dass Fatzke der faktisch mehr oder weniger einzige Verfügungsberechtigte war bzw. derjenige, der über das Geld eben faktisch verfügt hat.

Das hat doch Amtmann Schulz im MZ Interview (bei Minute 4:20) auch bestätigt: "Er hat den Tresor gehabt, da hat er den Schlüssel von gehabt, so weit kann ich mich erinnern, dass das so gewesen ist und dass er das Geld immer von den Banken immer gleich runterzieh."
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #652 am: 19. Januar 2017, 15:12:04 »
Dies wird aber nicht stechen. Denn auch bei einer Schenkung stellt sich die Frage, ob diese zur freien Verfügung erfolgte oder zu einem bestimmten Zweck.

Auch wenn Strafrechtler sich nicht in zivilrechtlichen Details verlieren müssen/können/wollen so wären zweckgebundene Schenkungen doch etwas anderes als Geldanlagen. Mit der Schenkung hätte er kein fremdes Vermögen mehr zu verwalten.   
Ich muss mich jetzt (wohl wiederholt) als Strafrechtsunkundiger outen. Aber: Mit ein wenig Akrobatik kann man mE auch eine auflagenverbundene Schenkung noch unter die Untreue fassen.
Eine Schenkung ist ein Rechtsgeschäft. Auf Vollzug der Auflage besteht ein eigener Anspruch. Bei Nichtvollzug kann die Schenkung zurückgefordert werden (und zwar nach Rücktritt bzw. Bereicherungsrecht). Sofern die Auflage der Vermögensverwendung als Vermögensinteresse des Schenkenden gewertet werden kann, hätte der Beschenkte durchaus eine durch Rechtsgeschäft entstandene Pflicht erworben, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Untreue setzt lediglich eine Verletzung der Interessen voraus, nicht notwendigerweise des Vermögens selbst. Ein Nachteil wäre dann ggf. bereits der ideelle Nachteil, dass das Ziel der Schenkung nicht erreicht wurde. Zumindest aber fällt durch die (Miss-) Wirtschaft von Peter dem Sitzenden eine Liquidierung der Rückgabeansprüche wohl flach…

Disclaimer: Jemand der Strafrecht kann, wird mich mit dieser Argumentation vermutlich vom Hof jagen und dabei unflätige Dinge unter Rückbezug auf Auslegungspraktiken von anno dazumal brüllen… Also vielleicht nicht zu Eigen machen… ;-)
(Ein echter Strafrechtler würde übrigens auch schon deshalb nie auf die Idee kommen, weil er Zivilrecht nicht versteht. *duck und renn*)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #653 am: 19. Januar 2017, 15:40:13 »
Die Staatsanwaltschaft und offenbar auch das Gericht gehen davon aus, dass Fatzke der faktisch mehr oder weniger einzige Verfügungsberechtigte war bzw. derjenige, der über das Geld eben faktisch verfügt hat.

Das hat doch Amtmann Schulz im MZ Interview (bei Minute 4:20) auch bestätigt: "Er hat den Tresor gehabt, da hat er den Schlüssel von gehabt, so weit kann ich mich erinnern, dass das so gewesen ist und dass er das Geld immer von den Banken immer gleich runterzieh."

Die von den Pudeln veröffentlichte Anklageschrift (das war die, die für den Antrag auf Zulassung der Anklage von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde) beinhaltete nach meiner Erinnerung die Untreuevorwürfe wegen der einzelnen Abhebungen von Fitzek bei den örtlichen Banken. Ob er das Geld danach in seinen Tresor gelegt oder direkt nach Polen oder in die Schweiz gebracht hat dürfte für den Straftatbestand der Untreue nicht mehr relevant sein.

Zu der Frage der Schenkung unter Auflage müsste Fitzek in der Art argumentieren, dass für den Vollzug einer Auflage es zunächst erforderlich ist, dass die Schenkung vollzogen wird. Damit gibt es für ihn kein fremdes Vermögen mehr.
Dass er den schenkweise erhaltenen Betrag zurückzahlen müsste ist die zivilrechtliche Folge. Ein strafrechtlicher Untreuevorwurf weil jemand seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt dürfte darauf schwerlich zu stützen sein.
Eventuell käme ein Eingehungsbetrug in Betracht, wenn er sich Schenkungen unter Auflage versprechen ließ mit dem Vorsatz, diese Auflagen nicht zu erfüllen. So etwas ist aber hier nicht angeklagt und muss sicher nicht vertieft werden.
 
« Letzte Änderung: 19. Januar 2017, 15:45:27 von Tonto »
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #654 am: 19. Januar 2017, 16:39:28 »
Die Ausgangslage ist doch aber die, dass Fatzke vorgegeben hat, im Namen und auf Rechnung eines Vereins Geld entgegenzunehmen. Das ist an sich ein alltäglicher Vorgang, ich kann z. B. Geld annehmen, das meinem Arbeitgeber zusteht. Dann nehme ich es aber nicht als Privatperson an, sondern ich nehme es für meinen Arbeitgeber an.
Nun hat es aber mangels Rechtspersönlichkeit keinen Verein gegeben, dieser war ja nur vorgetäuscht. Somit steht eine Schenkung an Fatzke als Person doch gar nicht im Raum. Die strafrechtlich relevante Frage wäre doch dann, ob Fatzke das angenommene Geld in Verwahrung oder Verwaltung hatte mit dem Auftrag, dieses dem nicht existierenden Verein zu übergeben, was der Schenkende aber nicht wissen konnte.
Wenn ich das Geld, das mir jemand zu Gunsten meines Arbeitgebers gibt, eben diesem abliefere, dann endet meine Verantwortung für das betreffende Geld. Diese liegt nun beim Arbeitgeber (sei es, dass er Eigentum daran erworben hat, sei es, dass er das Geld nur zur Verwaltung erhalten sollte). Was aber gilt, wenn ich das Geld nicht meinem Arbeitgeber abliefere, sondern anderweitig verwende?
Nun wird das im Falle Fatzke dadurch verkompliziert, dass der gedachte Empfänger gar nicht existierte. Die Leistung an den (nicht existierenden) Verein war somit von Anfang an unmöglich.
Liegt nun Eingehungsbetrug vor? Oder doch Untreue? Oder wird gar ein dritter Tatbestand erfüllt?
@Strafrechtler
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Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #655 am: 19. Januar 2017, 17:00:50 »
Ich glaube nein, es war ja immer die Rede davon, dass Geld an Vereine, Kassen, eine Bank, ans KRD usw. gegeben werde. Selbst wenn das Geld also ins Eigentum dieser Einrichtungen übergegangen wäre, hätte es nicht Fatzke gehört, sondern er hätte nur deren Vermögen verwaltet. Oder sehe ich das falsch?
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Und genau damit hat er sich aufgrund seines patriarchisch narzistischen Grundproblems selbst von hinten durch die Schädeldecke ins Knie geschossen.
Schaff das erst mal.
Das macht ihn doch schon wieder einzigartig.
Ab dem Zeitpunkt, in dem das Geld da war, war ihm egal von wem und für was. Es diente nur seiner Selbstverwirklichung, somit seiner Selbstverherrlichung und seiner Selbstvera(r)schung. Denn er kapiert es ja bis heut nicht, dass man nicht alles tun kann, was man will. Keiner.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2017, 17:03:42 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #656 am: 19. Januar 2017, 17:03:24 »
Auch wenn ich Strafrecht mehr als ungerne mache, ich habe eben noch einmal einen Blick in die Anklageschrift geworfen. Wenn das in etwa der Inhalt der zugelassenen Anklage sein sollte, wird (neben dem unerlaubten Bankgeschäft) folgendes vorgeworfen:

Auf das Konto des Vereins Ganzheitliche Wege e.V. wurden knapp 1,5 Mio € von Anlegern eingezahlt.
Von diesem Konto hat Fitze 27 Mal Barabhebungen getätigt von Januar 2011 bis November 2012, in der Summe 1.347.500,- €.
Angeklagt wird Untreue in besonders schwerem Fall.

Fitze wird offenbar als Hintermann/Drahtzieher gesehen, unabhängig davon, unter welcher Bezeichnung er nach außen aufgetreten ist.
Das Gericht ist nicht an die rechtliche Wertung der Staatsanwaltschaft gebunden, die aus dem Prozeßbericht insbesondere von @Sandmännchen (an dieser Stelle nochmals der ausdrückliche Dank) erkennbare Fragerichtung des Gerichtes deutet für mich darauf hin, dass diese Bewertung wohl geteilt wird.

Wenn das Gericht zu einer anderen rechtlichen Einschätzung bezüglich abzuurteilender Straftaten käme wäre ein Hinweis erteilt worden, damit die Beteiligten sich entsprechend einstellen können. Das hätte theoretisch der Fall sein können, aus dem Mimimi der Pudel konnte ich aber nicht erkennen, dass die von einem Richtungswechsel etwas mitbekommen hätten. So etwas wäre aber sicher als "Erfolg" gewertet worden im Sinne von: Peter ist unschuldig.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #657 am: 19. Januar 2017, 19:13:44 »
Es  <sc. das eingezahlte Geld> diente nur seiner Selbstverwirklichung, somit seiner Selbstverherrlichung und seiner Selbstvera(r)schung.

Genau genommen dient wohl so ziemlich alles, was er tut, seiner Selbstverwirklichung, Selbstverherrlichung und Selbstbestätigung. Das bringt Narzissmus so mit sich.

Denn er kapiert es ja bis heut nicht, dass man nicht alles tun kann, was man will. Keiner.
Da gilt es zu unterscheiden: Man kann natürlich Dinge wollen, die unmöglich sind, etwa weil sie den Naturgesetzen widersprechen.
Dann gibt es Dinge, die zwar möglich sind, die man aber aus Gründen, die nicht der eigenen Willkür unterliegen, selbst nicht erreichen kann, zum Beispiel zum Mars fliegen, was an sich technisch heute schon möglich sein sollte, aber halt ein Schweinegeld kostet. Wenn man nicht ein paar Milliarden übrig hat, wird daraus halt nichts.
Endlich gibt es Dinge, die man sehr wohl tun kann, aber die man nicht tun darf oder nicht tun sollte. Natürlich kann man diese trotzdem tun, muss dann aber mit den Folgen leben. So kann man natürlich aus zwanzig Metern Höhe in ein Gewässer springen, das an dieser Stelle nur zwei Meter tief ist. Wenn man sich danach im Rollstuhl wiederfindet, ist das dann eben so.
Man kann auch seine Nachbarn schneiden, den Müll dauernd zu früh vors Haus stellen, den Flur als Fahrradkeller benutzen und dergleichen mehr, braucht sich dann aber nicht zu wundern, wenn sie einen links liegen lassen oder die Hilfe verweigern, wenn man einmal auf sie angewiesen wäre.
Zuletzt kann man auch gegen jede Menge Gesetze verstossen und mehrere Straftatbestände erfüllen, was allerdings entsprechende Strafen nach sich ziehen kann bis hin zum Aufenthalt in einer JVA.
Der typische RD - und Fatzke zeigt trotz entgegen gesetzter Beteuerungen dessen Symptome - möchte aber eben genau diese aufgeführten Dinge tun: sich nicht an Gesetze halten, seine Mitmenschen vor den Kopf stossen und drangsalieren oder gar Dinge tun, die naturgesetzlich unmöglich sind (Auftriebskraftwerk). Der typische RD möchte das alles aber ohne nachteilige Folgen für sich selbst tun, weshalb es dann auch entsprechendes Mimimi gibt, wenn die typischen Folgen eintreten. Fatzke macht da keinerlei Ausnahme.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #658 am: 19. Januar 2017, 21:45:22 »
Wenn man von Gandalf ausgeht: "verbrannte Finger sind der beste Lehrmeister", dann hält Fitzelchen aber schon seit Jahren seine Hände auf die glühende Herdplatte gedrückt. Beide. Grinsend! :cyclops:

Irrtum. Die Herdplatte wurde erst kürzlich eingeschaltet, womit Fitzek ob seiner jahrelangen Erfahrungen nun eigentlich nicht mehr rechnen mußte.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #659 am: 20. Januar 2017, 11:03:22 »
Naja, soviel wie Prinz "El Fizzomante" in seinem Leben schon vergeigt hat, ich denke, da war schon Saft auffe Kochplatte..... :cyclops:
Eucalize Legalyptus!
-Ein Koala

In wenigen Wochen haben wir H. in die Ecke gedrängt dass er quietscht!
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