Dies wird aber nicht stechen. Denn auch bei einer Schenkung stellt sich die Frage, ob diese zur freien Verfügung erfolgte oder zu einem bestimmten Zweck. Nun war immer die Rede davon, dass mit dem Geld "neue Strukturen" aufgebaut, "stabile Sachwerte" erworben und "gemeinwohlorientierte" Zwecke verfolgt werden sollten.
Erstes Problem: keine Buchführung, die eine diesen Zwecken entsprechende Verwendung der eingeworbenen Mittel nachweisen würde;
zweites Problem: keine neuen Strukturen;
drittes Problem: keine stabilen Sachwerte, überhaupt kaum Werte;
viertes Problem: Das "Gemeinwohl" spielte stets im Wesentlichen nur rhetorisch eine Rolle, wirklich offenkundig dem Gemeinwohl nützende Verwendungen sind nicht auszumachen, stattdessen haben Fatzke und andere Zeugen zugegeben, dass Mittel verschleudert (Wasserauto, Pyrolyseanlage, verrottender Marmor, dubiose Grundstückgeschäfte usw.) und zudem für den eigenen Lebensunterhalt verwendet wurden, offenbar auch für Geldstrafen u. dgl. ausgegeben.
Fazit: Wenn nicht auch noch nachgewiesen wird, dass die Geldgeber Fatzke eben gerade keine Zweckbindung geben wollten, dann ist die Untreue bereits gegeben. Nur wird der Nachweis, dass es keine Zweckbindung gab, allein schon durch die eigenen Aussagen, die Werbeflyer usw. unmöglich gemacht. Auch jetzt schwadroniert ja Fatzke vor Gericht davon, dass "neue Strukturen" aufgebaut werden sollen usw., von den angeblichen "stabilen Sachwerten" hat er eigenhändig in seinen Anträgen geschrieben usw.
Der Typ redet und schreibt sich um Kopf und Kragen und merkt es nicht einmal.
Sollte er eine milde Strafe erhalten oder am Ende gar keine, dann sehe ich dafür nur die Möglichkeit, dass der Gutachter ihm eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.