Verhandlung vom 17.01.17
Überblick:
1. Einlassung von Fitzek nach § 257 StPO zu einem vorangegangenen Film
2. Zeugenvernahme
3. Ausfall einer Zeugin, Terminfestlegungen
Zu 1. Einlassung von Fitzek
Fitzek beginnt mit einer wohl vorher angekündigten Einlassung nach
§ 257 StPO, die allerdings etwas sehr ins Grundsätzliche geht. Das
Thema wäre ein 29.minütiger Film gewesen, der an einem Vortag in die
Verhandlung eingebracht wurde. Fitzek nützt die Gelegenheit zu einer
ausführlichen Darstellung seiner Sichtweise.
Zunächst tritt er der Darstellung entgegen, er habe eine Versicherung
betrieben. Dies war aufgrund der Ausschlußklauseln nicht der Fall; in
den wenigen anderen Verträgen hätte eine Mitarbeiterin die Klauseln
eigenmächtig geändert. (Wir erinnern uns: Verhandlungsgegenstand ist
nicht die Krankenversicherung, sondern die Kooperationskasse ...)
Fitzek spricht weiter über die Neue Deutsche Gesundheitskasse
(NDGK). Aus seiner Sicht sind die Gesetze widersprüchlich, es gäbe ja
extra die Möglichkeit einer "anderweitigen Absicherung", die er
anbieten möchte, weil er kein Teil eines gemeinschädlichen, also
kriminellen Systems sein wolle, in dem die Pharmaindustrie
bestimme. Man dürfe die Menschen auch nicht in eine Krankenkasse
zwingen, schließlich garantierte die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte in Art. 14 auch die Freiheit, einer Vereinigung nicht
beizutreten.
Er habe versucht, Krankenkassen zu beraten, aber die
Hilfe sei nicht angenommen worden. Ohne Anspruch auf eine Leistung
hätten die gesetzlichen Krankenkassen aber seine nicht als
anderweitige Absicherung anerkannt und daher ihre Mitglieder auch
nicht entlassen.
Die NDGK-Mitglieder hätten nie eine Krebserkrankung gehabt. Die
Einzahlungen seien auch keine Versicherungsbeiträge gewesen, deswegen
sei die Verwendung der Überschüsse auch keine unzulässige
Vermischung. (Anmerkung: Lücken in der Logik dieses Berichts liegen
nicht notwendigerweise an dem Berichterstatter!)
Die StA fragt, was das mit der Verhandlung zu tun habe - es gehe
nicht um die Gelder der NDGK, sondern der Kooperationskasse, und das
Problem sei, daß die Gelder nicht verfolgbar seien. Fitzek
antwortet, er wolle vermeiden, daß die Vermischung als Untreue
verstanden würde, außerdem sehe er eine Vorverurteilung in der Presse
und wolle dieser entgegentreten, Er sieht kein Problem, schließlich
habe das alles nur dem Gemeinwohl gedient.
Die Vorsitzende Richterin (VR) wirft ein, Fitzek habe nicht zu
beurteilen, ob das unter Gemeinwohl falle, und das alles habe nur
funktioniert, weil immer frisches Geld hineingekommen sei und in der
Krankenkasse sehr viele junge und damit wenig krankheitsanfällige
Leute gewesen seien. Es interessieren hier aber nur die Gelder der
Kooperationskasse.
Fitzek räumt ein, er wolle das andere weglassen, und arbeitet ein paar
Minuten am Laptop. Er setzt fort, die Maßnahmen der BaFin seien alle
rechtswidrig gewesen, die BaFin habe das auch erkannt und mildere
Mittel anwenden müssen. Deswegen hätten die Schreiben der BaFin nur
Entwurfscharakter gehabt. Er sei im übrigen kein König, sondern nur
Treuhänder und Platzhalter. Er wolle einen wissenschaftlich fundierten
Gegenentwurf zum Überwachungsstaat, deswegen habe er die eigene Bank
gegründet. Diese sei kein Kreditinstitut. Im übrigen gebe die EZB nur
Kunstgegenstände heraus, die Wahlgesetze seien grundgesetzwidrig, die
Parlamente nicht richtig besetzt und daher die EZB und die EU
überhaupt nicht richtig beschlossen.
Die VR unterbricht Fitzek und wirft ein, das alles erinnere sie sehr an
einen umfangreichen Brief aus der Haftpost und dies sei keine Einlassung
nach § 257 StPO. Das derart ausführliche Vornehmen von Bewertungen sei
dem Schlußwort vorbehalten. Der § 257 erlaube keine Ausführungen zum
Sinn und Zweck des Euros, sondern nur zu Beweismitteln oder
Zeugenaussagen. Die StA merkt an, daß sich Fitzek unendlich oft
wiederhole.
Fitzek äußert darauf, er wolle seine Gewissensnot
erklären. Der Verteidiger regt an, diese Erklärung ohne
Rechtsnachteile zu den Akten zu reichen. Fitzek räumt ein, daß seine
Erklärung keinen Bezug zu Beweismitteln hat.
Er setzt aber weiter fort, daß er gegen die öffentliche Darstellung
angehen wolle. Die Engel seien eine durch Sachwerte gedeckte,
zinsfreie Währung, die Geld im KRD sei. Der BaFin sei es um
Zerschlagung gegangen.
Er erklärt im folgenden das partizipatorische Darlehen. Dazu habe es
einen Musterentwurf eines Bundesministeriums gegeben, der aber nicht
benutzt worden sei, weil er keine Individualisierung ermöglicht
habe. Dazu seien 2-3 % bei gewinnorientierten und 7-9 % bei
gemeinnützigen Zwecken vorgesehen. Es habe keine
Vermögensverwaltungspflichten gegeben. Das System erzeuge Verlierer
und sei kriminell.
Eine Anmeldung als Bank sei daher nicht möglich und entsprechendes
Verlangen der Behörden sei deren Einschätzungsfehler. Per Schild sei
darauf hingewiesen worden, daß man bei Betreten temporär
Staatszugehöriger werde, deswegen sei die Öffentlichkeit
ausgeschlossen gewesen.
Es sei falsch, daß er eine Krankenkasse betrieben habe, und ebenso,
daß er über 500 Mitglieder gehabt habe. (Anmerkung: Wir erinnern uns,
worum es nochmal in der Verhandlung geht?)
Nun wendet er sich der Thematik um Richard G. zu. Dieser habe ihm
persönlich 200.000 € zugewendet, mit den Worten, er solle seinen Staat
damit machen. Er habe überhaupt sein ganzes Vermögen an viele
verschiedene Leute verschenkt, in der Hoffnung, daß das dann gut
werde. Fitzek habe versucht, ihn davon abzuhalten.
Die VR wendet ein, R.G. habe aber auch ein Sparbuch über 600.000 €
angelegt, und deswegen sitze Fitzek hier.
Darüberhinaus habe eine Frau W. von Martin Schulz im Vorfeld der
Abwicklung einen Brief bekommen. Es hieß, sie würden zur Abwicklung gezwungen,
aber wenn der Vertrag nun abgewickelt werde, gebe es keine
Insolvenzmasse und es sei kein Geld da. Deswegen hätten sie die
Möglichkeit geschaffen, innerhalb der nächsten zwei Wochen einem neuem
KÜ-Vertrag zuzustimmen. Das Geld gehe dann zur Reichsbank über und
würde auf E-Mark/Engel umgestellt. Das könne man dann für Kadari
nutzen. Man müsse diesen Vertrag abschließen, sonst seien die Gelder
verloren. Sobald das KRD nach Art. 116 GG Rechtsnachfolger der
Bundesrepublik sei, würde sie ihr Geld aber in jedem Fall
erhalten.
Die VR stellt fest, daß diesem Schreiben zufolge das Geld bereits weg
gewesen sei.
Fitzek greift nochmals auf, daß die Spende des R.G. dem Aufbau von
Strukturen gedient habe. R.G. habe bezüglich des Sparbuchs die KÜ
unterschrieben und sein ganzes Geld in einem schwärmerischen Gefühl
verschenkt. Später habe er aber anfänglich 350, mittlerweile 700 € monatliche
Grundsicherung erhalten.
Die VR wendet ein, daß Fitzek das Geld nicht mehr habe, die
Monatszahlung stattdessen aus Spenden stamme und 700 € monatlich etwas
anderes als 600.000 € sei. Er habe vielleicht viel Geld verschenkt,
die 600.000 € wären aber kein Geschenk gewesen. Die Aushänge an der
Reichsbank seien zur Verwechselung geeignet gewesen.
Fitzek äußert, daß alle, die keinen KÜ abgeschlossen hätten, auch ihr
Geld zurück bekommen hätten. Die VR wendet ein, daß eine Frau W. ihr Geld
eben nicht erhalten hätte. Sie hätten hier durch Unterlagen Dinge
belegt, und Fitzek sage einfach das Gegenteil. Das sei zumindest sehr
ungeschickt.
Fitzek führt fort, manche seiner Dinge, wie das Fahren mit selbstgemachten
Kennzeichen würde vielleicht als lustig empfunden - worauf die VR
unterbricht, daß das nicht witzig sei, und wenn jemand umgefahren
würde, zahle keine Versicherung und er habe am Ende auch kein
Geld.
Fitzek setzt fort, er sei vom Kennzeichenmißbrauch durch das OLG Naumburg
freigesprochen worden.
Die VR bittet, er möge eine Zusammenziehung der Vorwürfe vermeiden; es
gehe ja gerade in dem Verfahren nicht um diese Vorwürfe. Fitzek meint,
er wolle eine Voreingenommenheit vermeiden. Er denke, Presse sei dazu
da, zu hetzen, deswegen sei auch der oft kritisierte Begriff
"Lügenpresse" richtig. Er habe aus aus der Sache gelernt, daß die
erstinstanzlichen Richter dazu angehalten würden, Leute vom Recht
abzuhalten, und man erst in der letzten Instanz Recht bekomme. Daher
verfolge er alles bis in die letzte Instanz.
Er springt zum Begriff des Grundbesitzes. Da Grund alles unter Wasser
und Boden alles über Wasser bezeichne, sei das Seerecht
maßgeblich. Er greift danach die Klassiker unserer Kundschaft auf -
Scheingesetze, Nazigesetze, falsche Besetzung, durch Entnazifizierung
sei alles aufgehoben, auch die Steuergesetze. Man habe ihm erklärt,
ein Amtsrichter müsse nach den Vorschriften seines Dienstherren entscheiden.
Die VR wendet ein, er möge nicht die Richter der Rechtsbeugung
beschuldigen. Wenn ein Urteil von einer höheren Instanz aufgehoben
wird, so bedeute das nicht, daß in der niedere Instanz Rechtsbeugung
begangen worden sei. Der Dienstherr könne ihr zwar vorschreiben, um
welche Uhrzeit verhandelt werden dürfe, aber in die Entscheidungen
greife er nicht im geringsten ein.
Fitzek entgegnet, das sei seine Meinung, und er sei ja juristischer
Laie. Er spricht weiter zu seiner Führerscheinrückgabe, Zwangsgeldern
und einer Stromabschaltung, weil die Bank eine Unterschrift nicht
anerkannt habe. Er fragt, ob das die ersten gezielten
Zerstörungsversuche gewesen seien.
(Die Schreibhand freute sich nun über 10 Minuten Pause.)
Zu 2. Zeugenvernahme
Danach wird eine Zeugin (Z) vernommen.
Ende 2011 sei sie nach einem Tag der Offenen Tür Mitglied im Verein Neudeutschland geworden, im
Sparbuch waren 2012 zunächst ca. 25.000, dann an einem Tag 20.000
Einzahlung und 20.000 € Auszahlung vermerkt. Sie habe noch an der
"Staatsgründung" teilgenommen, ansonsten aber an nichts.
Ihre Vorstellung, was mit dem Geld passieren solle, wäre die Förderung
des Grundgedankens, etwas für die Menschheit zu tun, auch das
Gesundheitshaus finde sie gut. Persönlich sei von ihr dabei nichts
angestrebt. Auf die Frage, was aus dem Geld geworden sei, antwortete
sie, es liege nun auf dem Sparbuch. Sie mache viel ehrenamtlich, was
ihre ganze Energie in Anspruch nehme, auf das KRD habe sie keinen
Einfluß. Ursprünglich habe sie Oppermann gebeten, das Geld
zurückzuzahlen, dies dann aber zurückgenommen, weil es nicht
möglich war. Das Geld sei gebunden gewesen, und deswegen dann eine
Immobilie zu verkaufen, mache keinen Sinn. Auf Nachfrage, ob sie
Martin Schulz kenne, verneint sie. Ihr sei klar gewesen, daß man
erst darüber sprechen müsse, wenn man Geld zurück haben will. Sie habe
es jedenfalls weder zurückgefordert, noch in Engel umgewechselt. Sie
würde sich ja nur runterziehen, wenn sie sich mit so unsicheren Sachen
beschäftigen würde.
Beruflich sei sie Steuerberater, mache chinesische Medizin und sei auch
Bewegungstherapeutin und Sekretärin gewesen.
Auf Nachfrage der StA nach Beiträgen im Verein Neudeutschland sagt
sie, sie habe anfänglich Beiträge bezahlt. Später sei es möglich
gewesen, die Beiträge vom Sparbuch abzubuchen, das habe sie
gewollt. Das sei aber nicht geschehen. Es habe sich ja auch vieles
geändert. Sie habe niemals etwas in Engel gekauft.
Das Gericht hat in seinen Akten zwei Fassungen ihres Sparbuchs, die
sich in den Eintragungen teilweise unterschieden. Darüber wird am
Richtertisch gesprochen, in den Details für Zuschauer nur schwer zu
verstehen.
3. Ausfall einer Zeugin, Terminfestlegungen
Als nächstes hätte eine weitere Zeugin vernommen werden sollen. Die VR
stellte die korrekte Ladung und das unentschuldigte Nichterscheinen
fest, verhängte auf Antrag der StA ein Ordnungsgeld von 150 €,
ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft, außerdem die Umlage der Mehrkosten
und zur Sicherung des Erscheinens die Vorführung am nächsten
Verhandlungstag sowie Verhaftung am Abend des Vortags.
Der Termin am morgigen 18.1. wird aufgehoben, nächster Termin der
Freitag, 20.1.
Generell wurde noch von den folgenden Zeugen gesprochen:
- Michaela K.
- Rene S.
- Benjamin M.
und von einer Einlassung zur Aussage von Rico S.
Daneben wurden noch Termine besprochen. Fitzek äußert, daß er
sehr unter der Untersuchungshaft leide, in der er 23-24 Stunden am Tag
eingeschlossen sei, und er hakt nach, warum im Februar so ein langes
Loch sei. Die VR begründet das mit Urlaub.