@dtx Auf die Zweckentfremdung hatte ich bereits von Anfang an immer wieder hingewiesen. Dass es keine irgendwie geartete Zweckbindung gab oder eine Überprüfung, wofür jeweils Geld ausgegeben wurde, ist offensichtlich. Fatzke, aber auch seine Jünger gehen offensichtlich auch jetzt noch davon aus, dass mit dem eingenommenen Geld gemacht werden durfte, was immer eben gemacht wurde.
Mein Eindruck ist, das Fitzek sich darüber nie wirklich Gedanken gemacht hat. Es mag ja sein, daß er von dem Unsinn, den er vor den Anlegern verzapft hat, um an ihre Kohle zu kommen, irgendwann mal überzeugt war. Nun habe ich mir seine "Verfassung" nicht angesehen. Aber wenn da außer der Tatsache, daß die First Lady vom KRD freigehalten werden soll, irgendetwas konkretes über die "neuen Strukturen" dringestanden hätte, wäre das jemandem von Euch aufgefallen und hier diskutiert worden. So muß man eben davon ausgehen, daß lediglich eine normale Monarchie geschaffen werden sollte, in der der Hof praßt und die Untertanen zahlen. Das Fitzek das nicht laut sagt, ist klar. Aber so ist es eben gehandhabt worden. Und jetzt lief in Halle die erste Folge von "Nürnberg 2.0", von dem der Wittenburger Rüde schon immer geschwärmt hat.
Was Fatzkes "Entnahmen" angeht, so sind diese wahrscheinlich schon als "Darlehen" an ihn zu werten.
Wie schon gesagt: Wenn man irgendetwas anderes hätte annehmen (und anklagen) wollen, hätte daie StA dem Fitzek das jetzt zur Überzeugung des Gerichts beweisen müssen. Und damit tun sich Richter erfahrungsgemäß immer schwer, weil man Leuten nicht hinter die Stirn schauen kann - schon gar nicht fünf Jahre später.
Kein Unternehmen vergibt Darlehen an Gesellschafter, Mitglieder ihrer Organe oder Mitarbeiter, wenn dadurch die Liquidität gefährdet wird oder gar die Fortführung der Geschäfte. Zeichnen sich entsprechende Engpässe ab, wird rechtzeitig versucht, ausstehende Darlehen einzuziehen. Weiter werden Darlehen auch nicht einfach so vergeben, ohne dass eine Kreditprüfung stattfindet, d. h. abgeklärt wird, ob derjenige, der das Geld erhalten soll, auch kreditwürdig ist. In diesem Rahmen können durchaus Fragen nach dem Zweck bzw. der Verwendung des Geldes gestellt werden, entsprechende Unterlagen sollten zumindest in den sonstigen Geschäftsunterlagen vorhanden sein.
Das ist die Theorie. Nur handelt für "das Unternehmen" aber nicht selten der Kreditnehmer, der sich im Gesellschaftsvertrag als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB (das Verbot von Geschäften mit sich selbst) befreit hat. Auch diese Befreiung ist per se nichts ehrenrühriges, solange sie nicht mißbraucht wird, sonst müßte der Chef eines solchen Ladens ausschließlich von Lichtnahrung leben.
Diesem Problem versucht man letztlich im Falle der Pleite mit dem Strafgesetzbuch und dem Durchgreifen der Haftung für Verbindlichkeiten beizukommen, die der GF für das Unternehmen einging, obwohl er ihm vorher die Mittel zu deren Begleichung entzogen hat. Im Grunde nichts anderes als das, was wir jetzt in Halle erlebt haben.
Bei Fatzke gab es solche Vorkehrungen offensichtlich nicht. Da zumindest nominell Dritte Organe seiner "Vereine" waren, ...
Waren sie das? Wenn es stimmt, daß den Betroffenen das von Fitzek lediglich hinterher irgendwann mal nebenbei mitgeteilt wurde, dann habe ich so meine Zweifel, daß es eine reguläre Wahl gegeben hat. Nur hatte offenbar
nicht jeder den A.... in der Hose, spätestens in dem Moment zum Vereinsgericht zu laufen oder von sich aus da Einblick zu nehmen und gegen die falsche Eintragung vorzugehen. Nach dem Schwund an Staatsvolk dürfte es in der Vergangenheit schon einige Leute gegeben haben, die sich von Fitzek nicht alles gefallen ließen. Freilich nicht die, die ins KRD liefen, weil sie dessen Kost und Logis meinten nötig zu haben.
... hätten diese entweder die Entnahmen billigen oder sie verhindern müssen. Dies ist aber offenkundig nicht geschehen. Damit komme ich wieder zum Punkt: strafbare Unterlassung.
Korrekt. Denn wenn man ein Amt bekleidet, ohne reale Möglichkeiten zu haben, den daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen, ist die Ehre dieses Amtes nichts anderes als ein Schleudersitz auf die Anklagebank.
@Pantotheus