Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 174656 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1560 am: 16. März 2017, 04:40:31 »
Die Presseschau:







« Letzte Änderung: 16. März 2017, 09:52:05 von Das Chaos »
 

Offline Fottzilla

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1561 am: 16. März 2017, 06:54:35 »
heute.de berichtet
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.
 

Offline Gutemine

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1562 am: 16. März 2017, 08:55:08 »
Ein Kommentar zum Urteil ....  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
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Offline hotztheplotz

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1563 am: 16. März 2017, 08:58:08 »
Zitat
beispielsweise rund 120.000€ für einen Bali-Urlaub mit Lebensgefährtin Annett
Das muss ein Schreibfehler sein.  :think:

Zitat
Ob die Frau bei einer Niederlage zu Fitzek steht wollte sie nicht sagen
Wollte sie sich überhaupt nicht äußern oder nur zu dieser Frage nicht? Wir werden es ja bald wissen.


Der Artikel des Hofberichterstatters ist auffallend kurz gehalten. So kennt man Thilo de Shilo gar nicht.
 

Offline nomenklatur

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1564 am: 16. März 2017, 09:07:15 »
Ein Kommentar zum Urteil ....  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Man muss es halt nur drehen wie man will und schon ist man anerkannt(er Realitätsverweigerer).
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Gondor braucht keinen Föhnig!
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1565 am: 16. März 2017, 10:30:28 »
Zitat
beispielsweise rund 120.000€ für einen Bali-Urlaub mit Lebensgefährtin Annett
Das muss ein Schreibfehler sein.  :think:
...

Eine journalistische Interpretation von zwei Fakten, die die Richterin in den Raum gestellt hat ohne dabei direkt eine Verbindung zu behaupten.
Die einen nennen es journalistische Fahrigkeit, die sich leicht auf- und erklären lässt, die anderen benutzen wohl ein hässliches Wort mit "L".
Es war ein netter Tritt vor das Scheinbein des Angeklagten mit dessen eigenen Mitteln, die Richterin ist mir sympathisch. :D

...
P.F: „Ich hätte mir ja auch 50.000€ nehmen können und abhauen können. Habe ich aber nicht! Stattdessen habe ich es in die Gemeinschaft investiert! Ich habe die ganze Zeit wie ein Mönch gelebt!
Richterin: „Das tut mir leid!“
P.F: „Was tut ihnen leid?“
Richterin: „Das sie wie ein Mönch gelebt haben. […] Aber anscheinend waren sie ja auch auf Bali. Hier finden sich monatlich wiederkehrende Einträge im Kassenbuch, das sie Geld entnommen hätten. Vor der Reise haben sie (Ich glaube es waren 120.000€) entnommen. Danach lange Zeit nichts.“
...
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Offline Das Chaos

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1566 am: 16. März 2017, 11:11:22 »
..
Es war ein netter Tritt vor das Scheinbein des Angeklagten mit dessen eigenen Mitteln, die Richterin ist mir sympathisch. :D

..

Unbezahlbar!
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Gutemine

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1567 am: 16. März 2017, 11:17:25 »
"Fidschek"...
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1568 am: 16. März 2017, 12:03:38 »
Ich war schon immer der Meinung, dass man (bestenfalls durchschnittliche) Intelligenz nie mit Gerissenheit verwechseln darf! Es ist zwar gerissen, wenn man irgendwelchen Deppen 2 Mio für geistigen Dünnpfiff abluchst, intelligent gemacht ist es aber nur dann, wenn man dafür nicht jahrelang in den Knast muss!  ;D

Ein bißchen Knast in jungen Jahren - wenn man das bei guter Gesundheit überlebt - und dafür den Rest des Lebens ausgesorgt, das gilt durchaus als aktzeptabler Deal.

Bei Peter I. (dem einsitzenden) kann man imho nicht mehr von "jungen Jahren" reden. Und eine beträchtlicher Teil der fehlenden 1,3 Mio dürfte sinnlos verschleudert worden sein. Siehe Bali-Urlaub oder das herumgondeln mit Eurowings (oder war das Air-Berlin) um nachzuweisen, dass der Königreichsdeppen-Pass von Fluggesellschaften "diplomatisch anerkannt" wird. Das hat er doch sicher auch alles mit dem Geld anderer bezahlt. Dazu diverse Strafbefehle etc. für die Verkehrsverstöße usw., ich erinnere an Hof, wo er "zufällig" am Tag zuvor "Geld abgehoben" hatte (man möge selbst raten, von welchem Konto). Ich bin mir sicher, dass einiges von dem Geld auch dafür draufgegangen ist, dass er sich als "etwas besonderes" vorkommen konnte.

Mein Fazit: Er ist gerissen genug, Geld von leichtgläubigen Tr0tteln zu ergaunern, aber nicht intelligent genug, es zusammenzuhalten und dabei möglichst unauffällig zu agieren. Daran ist auch sein aufgeblähtes Ego schuld.

Was mir aber reichlich sauer aufstösst, ist, dass man ihm seine Aussagen als Geständnis auslegt, obwohl er mit keinem Wort darauf eingegangen ist, wo die 1,3 Mio hingekommen sind. Da ist er meiner Meinung nach mit 3 Jahren 8 Monaten richtig gut weggekommen. Man kann nur hoffen, dass die weiteren Gerichte mit dem Serienstraftäter nicht so überaus gnädig umspringen und bei der Gesamtstrafenbildung an die Obergrenze gehen, damit möglichst etwas in der Nähe von 10 Jahren rauskommt.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1569 am: 16. März 2017, 12:15:05 »
Was mir aber reichlich sauer aufstösst, ist, dass man ihm seine Aussagen als Geständnis auslegt, obwohl er mit keinem Wort darauf eingegangen ist, wo die 1,3 Mio hingekommen sind.
Er hat sich stellenweise um Zopf und Kragen geschwurbelt, das könnte man durchaus als Mini-Teilgeständnis werten. Dass er dafür ein Leckerli von der Kammer bekommen hat, macht es eher noch witziger.  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1570 am: 16. März 2017, 12:37:00 »

Am Ende beschrieb das Gericht die Zusammensetzung der Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Zu seinen Gunsten wurden ihm das Geständnis, seine (meist) ruhige Art vor Gericht und das Begleichen zweier Strafbeträge (Wohl Zahlungen an die BaFin?) angerechnet.
Letztere (150 Tagessätze – 5 Monate) wurden mit dem heutigen Urteil zu einer Gesamtstrafe (4 Jahre und 1 Monat) zusammengefasst. Da er die ersten 150 Tagessätze verbüßt hat, wurden diese bereits abgezogen, sodass eine im Urteil 3 Jahre und 8 Monate rauskamen.

Bei den Geldstrafen wundere ich mich immer, daß niemand danach fragt, wo ein Mensch bar jeder regulären Einkünfte die Kohle hergenommen hat. Andere in der Situation arbeiten oder sitzen das ab.

Ich geb Dir recht und wünsch mir auch immer eine ideelle Sekunde vor der Übergabe des Geldes an das Gericht, in dem dieser Betrag für zivile oder öffentliche Forderungen gepfändet werden könnte.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline DerDude

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1571 am: 16. März 2017, 12:37:18 »
Fidschek ;D  hat aus der Tatsache, dass sich dem Prozess kein Nebenkläger angeschlossen hat, geschlussfolgert, dass es keine Geschädigten gebe.

Wäre das überhaupt möglich gewesen bzw. hätte das für Geschädigte Sinn gemacht?

Ansonsten kann ich mit der Aussicht, dass Fitschek real 3 Jahre (plus X?) einsitzt, gut leben.

That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Das Chaos

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1572 am: 16. März 2017, 12:48:44 »
...
Wäre das überhaupt möglich gewesen bzw. hätte das für Geschädigte Sinn gemacht?
...

Befugnis zur Nebenklage § 395 StPO wäre nicht gegeben, allenfalls Adhäsionsklage, § 403ff. StPO, die wäre auch sinnvoll gewesen, weil keine Gerichtskosten für den Kläger anfallen und kein Anwaltszwang besteht: Die Forderungen können zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1573 am: 16. März 2017, 12:52:41 »
Ja, ich stimme darin @Tuska zu: Fatzke hat bereits in den Haftprüfungsanträgen Sachverhalte zugegeben, die ihn belasten. Seine zahlreichen Einlassungen haben ebenfalls Eingeständnisse belastender Tatsachen enthalten. Aus den Berichten über das Verfahren sind weitere Bemerkungen bekannt, mit denen er solche belastende Momente eingeräumt hat.
Das Einräumen oder Anerkennen einen belastender Tatsachen bezeichnet man im Allgemeinen als Geständnis. Da Fatzke wohl meistens (oder vielleicht sogar immer) nicht erkannt hat, dass die Tatsachen ihn belasteten, und weil er der Frage nach der Verwendung bzw. dem Verbleib der gesuchten Summen immer ausgewichen ist und diese nicht beantwortet hat, dürfte hier von einem Teilgeständnis auszugehen sein.

Die Urteilsbegründung wäre interessant, und es ist zu hoffen, dass diese veröffentlich werden wird. Eine Pressemitteilung des Landgerichts Halle zum Urteil konnte ich bisher noch nicht finden, vielleicht kommt ja da noch etwas nach.
Insgesamt sind die 3 Jahre 8 Monate wohl noch glimpflich für Peterleang den I(nhaftierten).

Nu, wadde me ma die Revision ab.

@DerDude Über die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Nebenklage hatten wir bereits früher diskutiert. Die Aussicht, Geld wieder zu erlangen, dürfte nahe Null sein. Auch im Blick auf Unkosten, vergeudete Lebenszeit oder auch nur die Blamage, öffentlich als Geprellter aufzutreten, ist eine Nebenklage wohl eher nicht sinnvoll.
Dass sie bei Untreue nicht möglich ist, hatten wir bereits festgehalten. Die Privatklage scheidet ohnehin aus. Somit bliebe nur ein Adhäsionsprozess, wobei die für die Nebenklage genannten Momente der Sinnlosigkeit entsprechend gewertet werden dürften. Am Ende erhält der Adhäsionskläger vielleicht ein Urteil, das ihm eine bestimmte Summe zuspricht, doch dann muss er diese auf dem Wege der Zwangsvollstreckung noch durchsetzen, was bei Fatzke und dem KRD ergebnislos verlaufen dürfte.

Aus der Tatsache, dass es keine Privat- , Neben- oder Adhäsionskläger gibt, ist grundsätzlich nichts ableitbar. Niemand muss sich als Kläger in einem Strafverfahren beteiligen, die Klage betreibt der Staat durch die Anklagebehörde, in Deutschland ist dies die Staatsanwaltschaft. Mir sind auch Juristen bekannt, die sehr entschieden die Meinung vertreten, in einem Strafverfahren sollten gar keine Klagerechte Privater zugelassen werden, diese würden nur stören und stellten eine Asymmetrie zwischen Anklage und Verteidigung dar. Sie huldigen der reinen Lehre, im Strafverfahren klage der Staat gegen den Bürger, im Verwaltungsgerichtsverfahren der Bürger gegen den Staat und im Zivilverfahren Bürger gegen Bürger. Das kann man so sehen, die Praxis sieht - zumal in Deutschland mit den besonderen Rechtszügen der Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit sowie mit der Verfassungsbeschwerde - halt meist ein wenig anders aus.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline dieda

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1574 am: 16. März 2017, 13:14:53 »
Mal eine ganz andere Frage an die Exbärden hier:

Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in Verbindung mit dem offensichtlich demächst auch anstehenden Verkauf des Krankenhausgeländes, so dass dann die offene Restforderung genau bekannt ist, jetzt auf die Restliquidierung des KRD und damit auch auf die Durchgriffshaftung gegenüber den anderen GbR- Mitgliedern? Kann jetzt Oppermann mit Verweis auf das Urteil die noch offenen Forderungen u.a. bei den schon insolventen Pudeln, bei den sonstigen Mitspielern, Anlegern und möglichen Hintermännern direkt beitreiben?

Können gegebenfalls gegen weiter Personen, die nun im Verdacht der Beihilfe stehen, jetzt eigene Ermittlungsverfahren eröffnet, gegebenenfalls sogar Durchsuchungsbeschlüsse beantragt werden? Wie geht es da nach so einem Urteil weiter?
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper