Mit dem wiederkehrenden Vorwurf konfrontiert, Fitzek habe durch Untreue Schäden bei den Anlegern verursacht, wandte sich dieser oft fragend zum Publikum: „Habt ihr einen Schaden erlitten?“ – Das Publikum erwiderte lachend: „Nein“ – daraufhin resümierte er: „Sehen sie? Kein Schaden!“
Logisch, daß die Empfänger der "milden Gaben" nichts eingebüßt haben.
Auch verwies er oft auf die fehlenden Nebenkläger und begründete damit, dass es keinen Schaden gegeben habe.
Auf die Vorwürfe des Gerichts, dass das Geld (1,3 Mio. €) weg sei, erwiderte er, dass das Gericht lüge. Er habe nämlich bis zum letzten Cent aufgeschlüsselt wohin das Geld geflossen ist.
Das Gericht stellte fest, dass die Bank zwar Aufzeichnungen erstellte, wann welches Geld in die Bank floss, es aber unterließ Aufzeichnungen zu erstellen für was es ausgegeben wurde. Anscheinend war es Fitzek (wohl auch seine Tochter) der öfters Geld abhob. Das wurde im Kassenbuch wie folgt notiert: „60.000€ Peter“.
Völlig korrekt. Das Buchhaltungskonto heißt "Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter" (SKR 03: 0584) (IKR: 1658) (SKR 04: 0962)
Was der Gesellschafter mit dem geborgten Geld macht, ist nicht Gegenstand der Bankbuchhaltung. Wenn die Darlehnsgewährung überhaupt rechtens war, dann aber auch nur solange, wie die Anleger ihre Sparguthaben noch nicht abheben wollten.
Wohin das Geld geflossen ist, konnte das Gericht nicht mehr nachvollziehen.
Mußte es auch nicht (obwohl das sicher nicht schlecht gewesen wäre). Als Gantz und andere ihr Geld zurückhaben wollten, war nichts da. Das reicht dann schon.
Fitzek hingegen beteuerte es würde nur in die Gemeinschaft geflossen sein. Folgendes Gespräch entstand:
P.F: „Ich hätte mir ja auch 50.000€ nehmen können und abhauen können. Habe ich aber nicht! Stattdessen habe ich es in die Gemeinschaft investiert! Ich habe die ganze Zeit wie ein Mönch gelebt!
Na, dann:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40350295.htmlSpoiler
...
Daß Ordensschwestern in Krankenhäusern die 60-Stunden-Woche praktizieren und dabei, wie jüngst der italienische "Corriere della Sera" errechnete, die Arbeit von drei weltlichen Tarifkräften leisten, ist gar nicht so selten. "80jährige Mitschwestern", berichtet eine von den Barmherzigen Schwestern in Freiburg, "sind bei uns noch in der Krankenpflege tätig."
...
und
Spoiler
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"Aber die Gelübde", spottet ein ehemaliger Kapuziner, "sind eben auch nicht mehr, was sie gewesen sein sollen." Das Gelübde der Armut, beispielsweise, ist eher eine Farce. Zwar haben die Ordensleute nach abgelegter Profeß kein persönliches Eigentum mehr, alles gehört dem Orden. Doch dafür haben die Ordensleute, wie es der Münsteraner Jesuit Michael Sievernich ausdrückt, "Besitz, keine Geldsorgen und einen gesicherten Lebensabend". Als "ein bißchen dürftig" empfindet er lediglich, daß er "zeitlebens auf einer Art Studentenbude wohnen und sich vom Essen aus einer Großküche ernähren muß".
Im Detail schwankt der Grad der persönlichen Armut von Orden zu Orden und häufig von Ordensmitglied zu Ordensmitglied erheblich. Während die Kleinen Brüder Jesu sich in ihren bescheiden eingerichteten Wohnungen nur mit dem Notwendigsten ausstatten und alles Überzählige tatsächlich an Bedürftige weitergeben, ist ein Dominikaner mit Mercedes 200 und komfortabler Wohnung, der sein Taschengeld noch durch die milden Gaben reicher Freunde und die wöchentlichen Besuche deutscher Spielkasinos auf bessert, keine Erfindung und typisch für das heutige Verständnis von Ordensarmut.
...
Daß Fitzek weder von
ora, noch von
labora etwas gehalten haben dürfte (egal, in welcher Reihenfolge) wird wohl bekannt sein.
Richterin: „Das tut mir leid!“
Ihr Gesicht hätte ich dabei sehen wollen ...
Auf die Frage, wo das Geld nun sei, erhob sich Fitzek drehte seine Taschen auf links und sagte: „Ich habe es nicht!“
Klar, er wird ja nicht das Waldstück dabeihaben.
Auf den Einwand Fitzeks hin (den er wohl während der Prozesstage bereits geltend gemacht hat) die Unterbrinung der JVA sei schlechter Qualität entgegnete die Richterin: „Außerdem haben Sie über Jahre hinweg auch keine Steuern gezahlt. Öffentliche Einrichtungen kosten nun einmal Geld. Würden Menschen wie Sie auch einmal Steuern zahlen, dann wäre die Qualität der JVA´s vielleicht eine andere“ – Dennoch verwies sie auf die guten Standards in Deutschland – auch gemessen an anderen westlichen Gefängnis-Standards.
Na ja, der "Rote Ochse" stammt eben aus dem 19. Jahrhundert. Wer mal nach Frankfurt a. M. kommt, kann sich ansehen, was das mitunter bedeuten KANN, aber nicht muß (
https://www.klapperfeld.de/de.html - beim Besichtigen der Zellen bedenke man, daß das ehem. Polizei- und Abschiebegefängnis von 1886 bis 2001 in Betrieb war)
Am Ende beschrieb das Gericht die Zusammensetzung der Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Zu seinen Gunsten wurden ihm das Geständnis, seine (meist) ruhige Art vor Gericht und das Begleichen zweier Strafbeträge (Wohl Zahlungen an die BaFin?) angerechnet.
Letztere (150 Tagessätze – 5 Monate) wurden mit dem heutigen Urteil zu einer Gesamtstrafe (4 Jahre und 1 Monat) zusammengefasst. Da er die ersten 150 Tagessätze verbüßt hat, wurden diese bereits abgezogen, sodass eine im Urteil 3 Jahre und 8 Monate rauskamen.
Bei den Geldstrafen wundere ich mich immer, daß niemand danach fragt, wo ein Mensch bar jeder regulären Einkünfte die Kohle hergenommen hat. Andere in der Situation arbeiten oder sitzen das ab.
Neben den obigen Vorfällen war die ganze Gerichtsverhandlung von ständigen Zwischenrufen Fitzeks gezeichnet. Schauprozess, Hexenprozess, etc. Man könne ihm genauso gut ein Kreuz bringen.
Das Mittel der Wahl dürfte in solchen Fällen ein Ordnungsgeld sein. Da werden pro freche Bemerkung (von Beleidigungen a la Fitzek gar nicht zu reden) auch schon mal drei- oder vierstellige Beträge fällig. Zahlbar an der Gerichtskasse.
FAZIT:
Alles in allem war die Verhandlung lustig und unterhaltend. Die Richterin wirkte souverän, aber strahlte m.M. nach zu wenig Autorität aus. Statt Fitzek bei Störungen in die Schranken zu weisen (Sie sagte lediglich: Wir haben Ihnen auch zugehört, jetzt müssen sie auch uns zuhören) ging sie meist auf seine Zwischenrufe ein. Meist entkräftigte sie seine Aussagen. Es wirkte zwischenzeitlich aber manchmal wie ein Dialog zwischen den beiden und dass dieser vielleicht noch etwas am Urteil ändern könnte.
Das Gericht zeigte öfters Sinn für Humor und gab Fitzek die ein oder andere verbale Ohrfeige, siehe oben.
Die war dann aber wohl - genauso wie Fitzeks Einlassungen während des Prozesses - für dieses spezielle Publikum gedacht.
@Sandmännchen Leider bekommen wir den den Wutanfall nicht mit, wenn Peter Ich-lege-Rechtsmittel-ein Fitzek dort erfährt, daß er
1. Keine Berufung einlegen kann
2. die Revision begründen muß
3. Es in keinem Fall eine Beweisaufnahme mit stundenlangem Fitzekgelaber geben wird
4. das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Revision wegen offensichtlicher Unbegründetheit ohne Verhandlung ablehnt
Fitzeks Verhalten nach zu urteilen, kann man den Anwälten nicht vorwerfen, ihn nicht ausführlich beraten zu haben.