Zur Verwunderung der Richterin und der Staatsanwaltschaft, welche heute mit einem Abschlussplädoyer der verteidigenden Anwälte sowie dem Schlusswort von Peter gerechnet hatten, trug Peter drei unerwartete Einlassungen vor.
Mich hat es überhaupt nicht überrascht, dass Fitzek wie gewohnt die auch mit ihm abgesprochene Planung torpediert, um in der Haltung und auf dem Niveau eines trotzigen Kleinkinds gegenüber der Justiz die ihm noch verbliebene Macht zu demonstrieren. Allerdings erinnert mich diese eigentlich nur ungezogene Obstruktion fatal an den in seinen Kreisen gebräuchlichen Begriff von "den letzten Zuckungen".
In seiner
"Einlassung zur Staatsgründung des Königreiches Deutschland" mokiert er sich über die durchaus naheliegende Frage der vorsitzenden Richterin wie die von Beamten erwartete Loyalität mit einer Mitgliedschaft in Fitzeks Konstrukten vereinbar sei:
"Als Begründung wurde angeführt, daß diese „Loyalitätserklärung“ zum GG ausschließe, sich in einer Organisation zu engagieren, die die Bundesrepublik nicht anerkennen würde oder gar abschaffen möchte."Was für mich eine durchaus berechtigte Frage darstellt. Fitzek hingegen führt aus:
"Das Königreich Deutschland ist ein souveräner „Staat im Staate“ Bundesrepublik Deutschland, wie es hier der Herr Röder von der Deutschen Bundesbank in seinem Schreiben zitierte." Was eher beweist, dass Fitzek wohl keine Ahnung hat was mit dem Begriff vom "Staat im Staate" gemeint ist. Er versteht das wörtlich und irrt fundamental wenn er glaubt, dass ein Herr von der Bundesbank durch das Schreiben einer Aktennotiz seinen Phantasiestaat zu realem Leben erwecken könnte.
Entsprechend absurd weiter:
"Dabei befindet er sich als souveräner Staat geographisch innerhalb der Bundesrepublik, ist von dieser jedoch durch Sezession auf dem Gebiet des Deutschen Staates auf friedliche Weise völkerrechtskonform abgespalten worden." So wie bekanntlich jeder Schrebergarten (Staatsterritorium) mit einer Haus- oder Gartenordnung (Verfassung) und ein paar Gästen (Staatsvolk), die leicht angesäuselt "Sezession" rufen, umgehend zu einer völkerrechtskonform souverän konstituierten Nation mutiert.
"Die Auffassung der illegalen sogenannten „Verfassungsfeindlichkeit“ (die korrekt „Grundgesetzfeindlichkeit“ heißen sollte) und derartige Aussagen zeigen, daß die vorsitzende Richterin noch zu wenig Informationen hat, um die tatsächliche Rechtslage oder die Vorgänge rund um die Staatsgründung des Königreiches Deutschland korrekt einschätzen zu können." Es ist aber Fitzek, der nicht korrekt einzuschätzen vermag, dass seine an mehr als zwanzig Prozesstagen wiederholte "Jura Fiction" die Richterin weder beeindruckt noch überzeugt hat.
Ähnlich unzutreffend meint er:
"Da durch die Betrachtung des Filmes der Staatsgründungszeremonie das Königreich Deutschland von Ihnen nun zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden ist, bin ich hier aufgefordert, umfassende Darlegungen zu machen, um dem Gericht die Grundgesetzkonformität dieser Handlungen darzulegen und alle Nachweise zu erbringen, die für die Anerkennung der Staatlichkeit erforderlich sind." Mitnichten! Niemand hatte ihn zu Darlegungen oder Erklärungen aufgefordert. Vielmehr war vereinbart, dass Plädoyers gehalten werden und er sein Schlusswort vortragen kann.
Trotzdem kritisiert er erneut:
"Aufgrund von Informationsmangel haben Sie zudem die Ziele der Vereinigungen immer noch nicht erkennen können. Das zeigen Ihre Aussagen und auch Ihre Körpersprache." Nun beurteilt Fitzek das Wissen einer Richterin schon anhand ihrer Körperhaltung. Und dann ist Zeit für Selbstbeweihräucherung:
"Wir wollen dazu den Gemeinden alle Infrastruktur kostenfrei zur Verfügung stellen, so daß die Basis nach den Vorgaben des Subsidiaritätsprinzipes in Eigenverantwortung und unter Anforderung der subsidiären Hilfsverpflichtungen der übergeordneten Sozialeinheiten eine Erneuerung zu leisten imstande ist." Fitzeks sogenannte "Infrastruktur" besteht aber aus nicht mehr als einer inkonsistenten Verfassung und ein paar dahin geschluderten Gesetzen, die nicht einmal er selbst befolgt; der Schönwetter-Gesundheitsversicherung sowie der mittellosen Reichsbank, die beide ein wenig über dem Niveau eines Kinderpost-Spiels liegen; und letztlich der sehr überschaubaren Leistung die Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt mit ein paar fragwürdigen Änderungen abzuschreiben. Und wohl nur Fitzek mag es wundern, dass noch keine Gemeinde in Deutschland an dieser "Infrastruktur" Interesse gezeigt hat.
"Das alles begründet sich im sogenannten „Staatsaufbauprinzip“ der Subsidiarität. Das finden Sie tiefer erläutert in meiner sogenannten „Verfassungsbeschwerde“." Wobei Fitzek hier natürlich unerwähnt lässt, dass seine Beschwerde umgehend abgewiesen wurde. In der Folge versucht er viele lachhafte aber umfangreiche Schriftgrundlagen seines Königreichs in die Verhandlung einzuführen.
Um dann wieder zu behaupten:
"Der Film zeigte deutlich, daß ich das gewählte Oberhaupt bin und in der Interaktion nach außen in der Funktion des Staatsoberhauptes in der „Wir-Form“ zu interagieren aufgefordert bin." Das zeigte der Film nicht! Eine wie auch immer geartete Wahl ist nicht zu sehen. Fitzek wird einfach zum Oberhaupt akklamiert. Von mehreren hundert Anwesenden unterschreiben gerade einmal sieben Personen die sogenannte Gründungsurkunde, die nicht auf Fitzeks Stellung oder Position eingeht. (Und es sei angemerkt, dass von den sieben Personen mittlerweile fünf Fitzeks Phantasiereich wieder verlassen haben.) Und irgendeine Aufforderung zur Interaktion in der historisierenden "Wir-Form" ist nun schon gar nicht zu erkennen.
Danach trägt es ihn etwas aus der Kurve:
"Das deshalb, da ich in dem Fall den gemeinschaftlichen Willen der im Staatsverein organisierten An- und Zugehörigen vertrete." LOL... Hat er wirklich "Staatsverein" gesagt und geschrieben. Ja!
Aber flugs wieder von der Wirklichkeit in das Reich der Phantasie:
"Die Verfassungsordnung des Königreiches Deutschland fördert Friedfertigkeit und Liebesfähigkeit. Alle Aktivitäten sind ausschließlich friedliche Angebote zur Verwirklichung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung." Wie eine Verfassung "Liebesfähigkeit" fördern soll ist mir nicht ganz klar. Aber "freiheitlich-demokratisch" ist sein Königreich nicht. Es ist vielmehr absolut, totalitär und elitär.
Mit der dreisten Behauptung, dass sein Staatswesen freiheitlich und demokratisch sei, schwurbelt Fitzek nun einen frei erfundenen Zusammenhang mit dem Grundgesetz herbei:
"Insofern hat sowohl die Europabeamtin als auch die Finanzbeamtin ihre Loyalitätserklärung oder ihren Eid „auf das GG und die Gesetze“ sehr ernst genommen. Es geht hier doch erstrangig um die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung." Und versteigt sich danach noch in die Illusion, dass aus dem Grundgesetz eine Pflicht zur Unterstützung des Königreichs abzuleiten sei:
"Das ist sogar ihre Pflicht, denn ihr Eid verlangt keine Loyalitätserklärung zur Herrschaftsordnung Grundgesetz, sondern die Pflicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzustehen. ... Alles andere wäre Verrat an diesem Eid." Diese Logik ist ohne erhebliche KRD-Verstrahlung zwar nicht nachvollziehbar. Aber das erklärt immerhin warum ihm das Gericht da auch nicht folgen möchte.
Nach längeren Geschwafel über die vermeintliche Staatlichkeit seines Staatsvereins stellt der Staatsvereins-Vorsitzende folgende Forderung (an ein Strafgericht!):
"Wir erwarten, daß sich das Gericht an das GG und das den einfachen Gesetzen übergeordnete Völkergewohnheitsrecht hält." Und schwadroniert weiter warum die Schaffung einer Reichsbank und ähnliche Aktivitäten unbestreitbar einen souveränen Staat begründen.
"Damit ist das Königreich Deutschland eine friedliche, freiheitliche, basisdemokratische Wahlmonarchie, die mithilfe friedlicher Sezession entstanden ist." Mir leuchtet nun überhaupt nicht ein wie man die Abschaffung von Parteien und Gewerkschaften sowie die Beschränkung des Wahlrechts samt der Vergabe aller hoheitlicher Rechte an eine elitäre Kaste mit einem totalitären Anführer als "freiheitlich" oder gar noch "basisdemokratisch" bezeichnen kann.
So wie ich auch unbeirrt daran festhalte, dass ein paar dahergelaufene Sandkasten-Revolutionäre zu keiner wie auch immer gearteten Sezession in der Lage sind. Aber Fitzek zitiert nun den Polizeipräsident von Berlin, der wohl seiner Meinung nach ähnlich wie Herren von der Bundesbank zur völkerrechtlichen Anerkennung erfundener Schrebergarten-Staaten berechtigt ist. Und mit diesen offenkundigen Belegen ist Fitzek eigentlich auch die Meinung des hohen Gerichts egal:
"Wir brauchen Ihre Anerkennung nicht. Es reicht, daß Sie Unsere Rechte respektieren. Dazu fordert Sie das völkerrechtsfreundliche Grundgesetz auf!"Und für den Fall, dass die grenzenlose Überlegenheit des obersten Kasper vom Staatsverein aus Wittenberg noch nicht aufgefallen sein sollte, fügt er an:
"Ich hoffe, Sie achten dieses Grundgesetz doch mindestens genau so sehr wie ich dies tue. Es ist auch noch nichts Besseres da, außer der weitaus besseren Verfassung des Königreiches Deutschland." What an epic fail...
Folgt noch die Konvention von Montevideo und der hanebüchene Vergleich mit dem Orden der Malteserritter. Samt Fitzeks trickreicher Argumentation in Sachen Staatsgewalt:
"Wenn Sie also behaupten sollten, daß wir an den Tagen der illegalen Überfälle keine eigene Staatsgewalt ausüben könnten, da wir ja faktisch an den Tagen mit Waffengewalt überwältigt und feindlich besetzt seien, dann ist das unerheblich. So lange ein Staat im Aufbau ist, muss die uneingeschränkte Souveränität nicht lückenlos ausgeübt werden." Die Fitzek-Doktrin: Scheitern ist Erfolg.
Plus noch der Einbringung von unzähligen weiteren Dokumenten, die alle absolut rein gar nichts mit dem Tatvorwurf der Untreue zu tun haben. Mission accomplished! Fitzek hat den Zeitplan des Gerichts torpediert. Zu mehr ist der Oberste Souverän, der Imperator Fiduziar, König Peter I von dem Königreich Deutschland nicht in der Lage.