Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103948 mal)

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Offline Pantotheus

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Als Plan schon einsaß, wurden ja bekanntlich mehrere seiner Waffen in einem Waldstück auf einer Mun-Kiste liegend aufgefunden.
Ach ja, Plans Waffen, die im Wald gefunden wurden ... Das war natürlich eine "false flag" Aktion der NWO, um Plan nachträglich eins auszuwischen ... #mussmanwissen  :liar:
Nein, im Ernst: Die Waffen kann Plan ja da im Wald nicht abgelegt haben, als er schon in Haft war. Also hat er diese entweder vorher dort abgelegt oder sie jemandem gegeben, der sie später dann - wohl aus Angst, selbst erwischt zu werden - dort "entsorgte". Eine seriöse und vor allem gesetzeskonforme Aufbewahrung sieht natürlich anders aus.
Aber im laufenden Verfahren dürften diese und andere damit zusammenhängende Punkte nur nebensächlich sein. Die falsche Aufbewahrung wäre ein Grund, ihm die Waffen zu entziehen. Strafrechtlich dürfte sie aber neben einer zu erwartenden Strafe wegen Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung usw. usf. nur unwesentlich oder gar nicht ins Gewicht fallen.
Es kann aber natürlich sein - das wird das Verfahren zeigen -, dass die Art der Lagerung der Waffen, vielleicht auch anderer "Vorkehrungen", eine gewisse Rolle spielen wird bei der Beurteilung von Plans Absichten. Wer mit einer Waffe neben oder gar im Bett schläft, hat doch wohl vor, diese auch zu gebrauchen, wenn eine der Situationen eintritt, auf die er sich vorbereitet hat.
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Offline Neuschwabenland

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Leider kann ich dir auf die Schnelle keine Quelle nennen, aber es gab nach den Waffenfund einen Artikel, nach dem die Waffen nicht von P. dort abgelegt worden sein können.
Der Platz des Auffindens war so offensichtlich, dass davon ausgegangen werden konnte, dass die Waffen erst in der Nacht vor der Entdeckung dort abgestellt wurden.

Zu diesem Zeitpunkt saß P. aber bereits in Haft.

Edit: Hab's gefunden: http://m.rp-online.de/panorama/deutschland/reichsbuerger-aus-georgensgmuend-unbekannter-legt-munition-und-waffen-im-wald-ab-aid-1.6356672
« Letzte Änderung: 1. September 2017, 19:32:39 von Neuschwabenland »
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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Offline Gutemine

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Die Waffen hatte wohl -das hat er in einem Video wenigstens mal erzählt- der Betreiber des Kanals "frankenfrei". Bei dem hatte Plan nicht nur Waffen "in Sicherheit" gebracht.

Der hatte aber ja selbst auch Dreck am Stecken und wurde dann verhaftet bzw. in den Knast gebracht. Seine Freundin hat dann bei einem (Reichsbürger)-Türken der von der Türkei aus irgendwelche Schneeballsysteme betreibt ganz laut mimimi geschrien. Seitdem kam von da aber nichts, absolut gar nichts mehr.

Ein gewisser "Sergej" war das:
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Online Reichsschlafschaf

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...
Es kann aber natürlich sein - das wird das Verfahren zeigen -, dass die Art der Lagerung der Waffen, vielleicht auch anderer "Vorkehrungen", eine gewisse Rolle spielen wird bei der Beurteilung von Plans Absichten. Wer mit einer Waffe neben oder gar im Bett schläft, hat doch wohl vor, diese auch zu gebrauchen, wenn eine der Situationen eintritt, auf die er sich vorbereitet hat.

Da kommt es auf die Würdigung der Gesamtumstände an, das ist klar

Leider kann ich dir auf die Schnelle keine Quelle nennen, aber es gab nach den Waffenfund einen Artikel, nach dem die Waffen nicht von P. dort abgelegt worden sein können....

Er kann sie eigentlich nur einem Unberechtigten überlassen haben. Was verboten ist.

Prinzipiell ist das Verleihen erlaubnispflichtiger Waffe gestattet. Die Leihfirst beträgt einen Monat und kann verlängert werden.

Der Entleiher muß also selbst eine WBK haben, was der Verleiher zu prüfen hat. Anhand der WBK und eines "amtlichen Lichtbildausweises" (ja, das stößt dann bei Reichis an Grenzen).

Man muß es nicht, aber es wird geraten, darüber einen Entleihschein auszufüllen, wie sie im Netz kursieren.

Nehmen wir an, der Entleiher wäre ein Berechtigter gewesen, also einer, der die Waffen guten Gewissens entliehen hat von einem, den er als Kamerad aus dem Schützenverein gut kennt:
Der hätte sehr wahrscheinlich bei der Behörde angerufen und gesagt: "Sie, ich hab die Waffen vom Wolfgang Plan, die sind bei mir im Schrank, Entleihschein hab ich auch, wir können gerne einen Abholtermin ausmachen, wenn Sie die haben wollen!"

Satt dessen liegen die auf einer Mun-Kiste im Wald herum!

Meine Interpretation: da wurde evtl eine Wehrsportgruppe unterstützt, weil da schon Herrschaften dabei sind, die waffenrechtlich unzuverlässig sind  und nicht "das Richtige" kriegen können ("Ein K98k gehört in jeden deutschen Haushalt!").

Ob das und wie im Prozeß ggf. eine Rolle spielt wird man sehen, die Notwehr wird dadurch nicht wahrscheinlicher.

Die Behörden ziehen daraus im Umgang mit bewaffneten Reichis aber hoffentlich die richtigen Konsequenzen.
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Ich bin echt gespannt auf den Adrian Ursache Prozess. Vielleicht hat Wolfgang P. ihm ja auch Waffen geliehen?! Die Vermutung kam ja schon auf und WP war zweifelsfrei in Reuden vor Ort. Auch die Videos, sowie die angeblichen Argumente der beiden ähneln sich stark. Ich erinner da nur an den Spruch: "Stehen Sie auf dem Boden des Grundgesetz in der gültigen Fassung....". Ursache erzählte in seinen Workshop/ Vortrag Videos, wie er diesen und andere Sprüche vor dem Spiegel übte um sein Selbstbewusstsein im Umgang mit Polizisten zu stärken. Kurz vor dem SEK Einsatz in Georgensgmünd schrie WP die Polizisten vor Ort mit genau dem gleichen Spruch vom Grundstück ähhh "Staatsgebiet". Beide waren ja der Meinung sie hätten einen eigenen Staat ausgerufen. Ich würde sogar vermuten, dass WP sich sicher gewünscht hätte das Modell "Bewaffneter Widerstand" hätte sich nach ihm und Ursache exponetiell in der Szene fortgesetzt.
 
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Ich bin echt gespannt auf den Adrian Ursache Prozess. Vielleicht hat Wolfgang P. ihm ja auch Waffen geliehen?! ...

Die wären dann aber aufgefunden und anhand der Seriennummern eindeutig identifiziert worden.

Das hätte man dann auch kommuniziert, denn nichts würde ein schärferes Vorgehen gegen die Szene besser rechtfertigen.

Deshalb glaube ich nicht so recht daran.
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Ich darf kurz über den ersten Prozesstag am Dienstag berichten. Ich war wegen einer anderen Sache vor Ort und kann demzufolge nur über die Rahmenbedingungen berichten. Ein relevanter Anteil der Parkplätze auf dem Justizgelände war durch Broadcast-Fahrzeuge der großen Sender belegt, auch sonst waren alle Parkplätze belegt (diese ist an einem August-Morgen eher unüblich). Die Verhandlung gegen W.P. fand in dem historisch bekannten und berühmtem Sitzungssaal 600 statt. Dieser befindet sich in einem Nebengebäude, ist aber normalerweise über das Hauptgebäude erreichbar. Zum aktuellen Prozess wurde extra ein Eingang am Nebengebäude eingerichtet, bewacht durch mit MPs bewaffnete Polizisten und Justizangestellte.
Vom Hauptgebäude war kein Übergang in das Nachbargebäude möglich.
Auch im Hauptgebäude fand sich eine über das normale Maß hinaus gehende Polizeipräsenz.
Vor dem Nebengebäude waren einige Personen auffällig, die man fraglich der Szene zuordnen könnte. Insgesamt habe ich aber keine Ausschreitungen beobachten müssen.

...Nur, wenn es irgendwen interessiert ...
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Offline theodoravontane

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Ein relevanter Anteil der Parkplätze auf dem Justizgelände war durch Broadcast-Fahrzeuge der großen Sender belegt […] ...Nur, wenn es irgendwen interessiert ...
Danke. Und ja, das interessiert mich schon.

Wo hätte man, wenn man denn die Medien verfolgt hätte, etwas darüber erfahren können? Bzw. wo kann man das nachträglich anschauen/anhören?
Ich hatte heute kaum Gelegenheit, ein Radio geschweige denn einen Fernseher einzuschalten, aber informieren würde ich mich schon gerne …
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Offline Knallfrosch

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Die ausführlichste Berichterstattung stammt wohl vom Bayerischen Rundfunk (siehe Website). Der BR war auch flächenmäßig auf dem Parkplatz am meisten präsent. Leider konnte ich nicht mit den Pressevertretern sprechen, weil ich selbst an einer anderen Verhandlung teilgenommen haben. Auch die Nürnberger Nachrichten (nn-online) haben ausführlich berichtet.
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Offline Mr. Devious

Prozessbericht vom 14. September (vormittags)

Heute habe ich einen freien Tag dazu genutzt, einem halben Prozesstag in Nürnberg beizuwohnen. Zwischen 9 Uhr und 11:15 Uhr wurden insgesamt fünf SEK-Beamte als Zeugen zum Geschehen in Georgensgmünd befragt. Die Förmlichkeiten vor jeder Zeugenvernehmung beschränkten sich jeweils neben der üblichen Belehrung  auf die Feststellung, dass der Zeuge der Beamte mit Nummer …  laut Liste des LKA und nicht mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist. Die Personalien der Beamten wurden also nicht festgestellt, jedenfalls nicht in der Verhandlung. Auch die konkrete dienstliche Funktion blieb jedenfalls beim ersten Zeugen unklar.

Der erste Zeuge war mit der Einsatzplanung befasst. Am 12. Oktober erhielt das SEK ein Amtshilfeersuchen der Polizeiinspektion Roth, um beim Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses die Lage zu sichern. Die Durchsuchung sollte der Beschlagnahme von P.s Waffen dienen, nachdem das Landratsamt P. vergeblich aufgefordert hatte, die Waffen abzugeben. Am 14. Oktober fand eine Einsatzbesprechung mit der Polizeiinspektion Roth und einem Vertreter des Landratsamtes statt. Die Einsatzkräfte des SEK wurden vom Zeugen unmittelbar vor dem Einsatz noch einmal detailliert eingewiesen. Insbesondere sollten die Einsatzkräfte die „bestmögliche Sicherheitsausstattung“ wählen. Der Zeuge gehörte nicht selbst zu den Kräften, die das Haus stürmten. Er gab von außen die Freigabe des Zugriffs. Während er seine Wahrnehmung des Einsatzes schilderte, kämpfte die Mutter (?) des Getöteten, die als Nebenklägerin auftritt, mit den Tränen.

Das Gericht hakte in zwei Punkten nach:
Auf welches Szenario war das SEK vorbereitet,  insbesondere warum „bestmögliche Sicherheitsausstattung“? In einer ersten (polizeilichen?) Vernehmung hatte der Zeuge ausgesagt, aufgrund der Waffen des Angeklagten sei die „bestmögliche Sicherheitsausstattung“ gewählt worden, bei der heutigen Einvernahme stellte er es allgemeiner als professionelle Sorgfalt dar.
Wie war der Polizeieinsatz als solcher erkennbar? Laut Zeuge war verabredet, unmittelbar nach seiner Zugriffsfreigabe das Martinshorn am Einsatzfahrzeug ertönen zu lassen und das Blaulicht einzuschalten. Dabei war sich der Zeuge über die Reihenfolge seiner akustischen Wahrnehmungen nicht sicher. (Hörte er nach der Freigabe zuerst das Glas der Terrassentür splittern und dann das Martinshorn oder umgekehrt?)

Die Verteidigung wies auf die Diskrepanz der Aussagen zum Grund der Sicherheitsausstattung hin  (zunächst speziell aufgrund der Waffen, heute allgemeine professionelle Sorgfalt). Hier machte der Zeuge auf mich persönlich keinen besonders souveränen Eindruck. Er verstehe die Frage nicht... Der Staatsanwalt versuchte ihm eine Brücke zu bauen: „Haben Sie mit Schüssen durch die geschlossene Tür gerechnet?“ Antwort Zeuge: „Wenn wir damit gerechnet hätten, hätten wir eine andere Taktik gewählt.“ Auch Nachfragen, wann er Kenntnis von Zahl und Art der Waffen des P. hatte, konnte der Zeuge nicht beantworten. Die Verteidigung thematisierte auch die Wahrnehmbarkeit des Martinshorns. An einem vorangegangenen Prozesstag hatte ein anderer Beamter ausgesagt, er habe das Martinshorn drei volle Sequenzen ertönen lassen. Laut Verteidiger Haizmann dauere eine Sequenz eine bis anderthalb Sekunden, insgesamt sei das Horn also nur 3 bis maximal 4,5 Sekunden zu hören gewesen. Die Vorsitzende Richterin möchte vom Verteidiger wissen, woher er die Länge der Sequenzen so genau kenne? Das habe er im Internet recherchiert... Welches Martinshorn beim Einsatz verwendet wurde und wie lange eine Sequenz ist, dürfte wohl noch Gegenstand der Beweisaufnahme werden. Zur Frage, wie gut das Blaulicht wahrgenommen werden konnte, liegt anscheinend ein Sachverständigengutachten des LKA zu den Lichtverhältnissen am Tattag vor, das aber heute noch nicht erörtert wurde.

Das war mit Abstand die längste Zeugenvernehmung, sie allein dauerte über eine Stunde. Im weiteren Verlauf der Verhandlung fielen die Vernehmungen immer kürzer aus.

Der zweite Zeuge war Führer des Trupps, der durch die Haustür eindrang, und dem auch der getötete Beamte angehörte. Nach seiner Aussage war die Haustür überraschend schnell aufgebrochen („Schneller, als wenn man sie aufschließen würde.“). Er sei als Vorletzter des Trupps ins Haus. Die Beamten, die zuerst das Haus betraten, hätten laut „Polizei“ gerufen, insbesondere die markante Stimme eines Kollegen habe er erkannt. Die Schüsse seien unvermittelt gefallen. Einzelheiten des Ablaufs, nachdem das Opfer getroffen worden war, möchte ich hier nicht wiedergeben. Nur soviel: Nach den Schüssen kam P. mit den Worten „Ich habe nichts in der Hand!“ zur Tür und öffnete sie. Er wurde zu Boden gebracht und ließ sich widerstandslos aus dem Haus tragen. Zur Reihenfolge seiner akustischen Wahrnehmungen sagte der Zeuge bestimmt: Zuerst Freigabe des Zugriffs, dann Martinshorn, dann erst splittern der Terrassentür.

Die Verteidigung wollte wissen, was P. anhatte. Antwort Zeuge: Unterhose. Schussweste, darunter möglicherweise Unterhemd. Barfuß. Die Verteidigung wollte weiter wissen, warum das Opfer trotz „bestmöglicher Sicherheitsausstattung“ keine „Schulterpads“ trug, die Schulter- und Achselbereich schützen. Antwort Zeuge: Die hätten ihn bei seiner Aufgabe behindert.

Der dritte Zeuge war der Fahrer des Einsatzfahrzeugs, das beim Haus geparkt war („Mit der Schnauze zum Nachbarn.“). Das Martinshorn wurde vom Beifahrer eingeschaltet, der wohl schon an einem anderen Tag als Zeuge befragt worden war. Nach Erinnerung des Fahrers wurde das Martinshorn ein, zwei Sekunden nach der Zugriffsfreigabe eingeschaltet für die Dauer von acht bis zehn Sekunden. Länger sei nicht üblich, sonst müsste man sich auch noch um eine aufgeschreckte Nachbarschaft kümmern. Das Blaulicht blieb jedoch die ganze Dauer des Zugriffs an. Leider konnte auch der Fahrer keine Auskunft dazu geben, wie lange eine Sequenz des Martinshorns dauert bzw. welches Modell von Horn verwendet wurde. Vorangegangene Zeugenaussagen konnte man wohl so interpretieren, dass das Einsatzfahrzeug erst nach Zugriffsfreigabe heranfuhr. Der Fahrer sagte jedoch sehr bestimmt aus, dass das Fahrzeug bei Freigabe in Position war und stand.

Die Zeugen vier und fünf waren bei dem Trupp, der durch den Wintergarten eindrang und den Keller sichern sollte. Beide waren daher abseits vom eigentlichen Geschehen. Zu den aus meiner laienhaften Sicht zentralen Fragen (Waren die Polizisten arglos? Wie konnte/musste P. vor der Schussabgabe das Geschehen einordnen?) konnten sie nichts beitragen.

Nachdem das Gericht gegen 11:15 Uhr eine Mittagspause bis 13:45 Uhr verkündete und die Zeugenaussagen im Lauf des Vormittags immer unergiebiger geworden waren, habe ich den Nachmittag lieber auf dem Altstadtfest verbracht. Bekomme ich trotzdem einen Außendienstorden?
« Letzte Änderung: 14. September 2017, 19:38:48 von Mr. Devious »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Tuska

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@Mr. Devious: Vielen Dank!

Die Presse:

nordbayern.de: Weitere Einsatzkräfte sagen aus
Spoiler
NÜRNBERG - Mit Aussagen weiterer Polizeibeamter ist der Prozess um die tödlichen Schüsse des "Reichsbürgers" aus Georgensgmünd fortgesetzt worden. Anders als zunächst geplant, sagte jedoch eine Beamtin nicht als Zeugin aus.

Die an Donnerstag verhinderte Polizebeamtin der Inspektion Roth soll nun bei einem der nächsten Termine vor dem Landgericht in Nürnberg zur Planung des Einsatzes im Oktober 2016 befragt werden. Laut Anklage schoss der 50 Jahre alte sogenannte Reichsbürger damals elfmal auf die Einsatzkräfte. Ein Beamter eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.

Am Mittwochmorgen eröffnete ein "Reichsbürger" in Georgensgmünd das Feuer auf mehrere Polizisten. Der Mann war legal im Besitz von Waffen, die das Landratsamt Roth wegen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit sicherstellen wollte. Als die Spezialeinheiten in das Haus am Weinberg eindrangen, begann der Mann sofort zu schießen. Zwei Beamte wurden verletzt, einer starb.

Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des "Reichsbürgers" beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

Die Bundesrepublik Deutschland, so wie wir sie kennen, ist kein souveräner Staat und existiert eigentlich überhaupt nicht - das ist die Sichtweise der Reichsbürger. Doch um was genau geht es eigentlich bei dieser Verschwörungstheorie?

Ein SEK-Beamter, der den Einsatz mit vorbereitet hatte, berichtete, dass ihm der "Reichsbürger" als unkooperativ und teilweise aggressiv bei früheren Kontakten mit Behördenvertretern beschrieben worden war. Ihm sei gesagt worden, dass der 50-Jährige das Haus so gut wie nie verlasse und nicht öffne, wenn man bei ihm klingele.

Der Verteidiger fragte nach, warum in einer Aussage des Beamten bei der Polizei nachträglich Passagen geschwärzt worden waren. Der Staatsanwalt sagte, dies sei mit ihm abgesprochen worden, weil die Beamten über bestimmte taktische Dinge nicht aussagen dürften.
[close]

br.de: Prozess gegen "Reichsbürger" - Weitere SEK-Beamte befragt
Spoiler
Ein Beamter, der mit der Vorbereitung des Einsatzes betraut war, sagte aus, das SEK sei unter anderem dazu gezogen worden, da der Angeklagte Behördeninformationen zufolge das Haus kaum verließ und sich Behördenvertretern gegenüber zuvor unkooperativ und aggressiv gezeigt habe. Auch habe man im Vorfeld nicht ausschließen können, dass zum Zeitpunkt des Zugriffs auch andere Personen in dem Haus sein könnten. Deswegen habe man beim Eindringen das Überraschungsmoment nutzen wollen.
Details hinterfragt

Mit Schüssen durch die Wohnungstür habe man nicht gerechnet. Die Verteidigung hinterfragte auch heute Details des Zugriffs, etwa wann genau und wie lange das Martinshorn einschaltet und was zu welchem Zeitpunkt im Haus zu hören war.
Kritik am Einsatz

Die Anwälte des Angeklagten Wolfgang P. hatten den Polizeieinsatz schon im Vorfeld als schlecht geplant kritisiert und argumentiert, ihr Mandant sei von einem Überfall ausgegangen. Um die Darstellung der SEK-Beamten zu widerlegen, stellte Rechtsanwältin Susanne Koller am heutigen vierten Prozesstag zahlreiche Beweisanträge:
16 zusätzliche Zeugen

So sollen unter anderem weitere Nachbarn von Wolfgang P. gehört werden, die Koller zufolge kein Martinshorn während des Einsatzes gehört haben wollen. Andere Zeugen der Verteidigung sollen belegen, dass der Angeklagte regelmäßig das Haus verließ, um Selbstverteidigungskurse zu geben, Gewalt aber stets ablehnte. Insgesamt beantragte die Verteidigung, 16 zusätzliche Zeugen zu hören.
Kein Wort vom Angeklagten

Der Angeklagte selbst hielt während der Verhandlung immer wieder Rücksprache mit seinen Anwälten – selbst zu Wort gemeldet hat er sich jedoch nicht. Die ursprünglich für heute angekündigte Befragung einer Beamtin der Polizeiinspektion Roth, die den Einsatz geplant hatte, fand nicht statt. Sie soll voraussichtlich im Oktober gehört werden.
Mord und versuchter Mord

Das Verfahren gegen Wolfgang P. wird am kommenden Dienstag , den 19. September fortgesetzt. Der inzwischen 50-Jährige muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.
[close]
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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@ Mr. Devious: Vielen Dank für diesen Bericht!

Der ist doch erheblich ausführlicher als alles, was man heute sonst so lesen konnte.

Die Sache mit Martinshorn und Blaulicht ist natürlich äußerst wichtig. Man konnte bereits letztes Jahr in einigen Medien von Zeugenaussagen lesen, die das Einschalten kurz vor dem Zugriff bestätigen. Sicher hatte man bei der Planung das Desaster von Koblenz im Kopf, ähnliches wollte man sicher nicht absichtlich riskieren.

Leider kann man den Einsatzleiter nicht mehr befragen, der hat am 23. Januar Suizid begangen.
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Offline Noldor

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Prozessbericht vom 14. September (vormittags)
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Fauler Sack!
 

Offline Mr. Devious

Prozessbericht vom 14. September (vormittags)
Nachdem das Gericht gegen 11:15 Uhr eine Mittagspause bis 13:45 Uhr verkündete und die Zeugenaussagen im Lauf des Vormittags immer unergiebiger geworden waren, habe ich den Nachmittag lieber auf dem Altstadtfest verbracht. Bekomme ich trotzdem einen Außendienstorden?

Fauler Sack!

Stimmt!  ;D
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Aber nicht so faul wie all die anderen, die gar nicht erst nicht hingegangen sind!  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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