Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103947 mal)

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Offline Tuska

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http://www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-georgensgmuend-prozess-zeugen-polizisten-100.html
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Zitat
Prozess gegen "Reichsbürger"
SEK-Beamter spricht von "einem Kugelhagel"

Am zweiten Tag des Prozesses gegen den "Reichsbürger" von Georgensgmünd sind Polizisten vernommen worden. Sie hatten im vergangenen Oktober das Wohnhaus des Angeklagten gestürmt - und sprechen von "einem Kugelhagel", der sie erwartete.

Landgericht Nürnberg-Fürth: Polizisten sagen im Reichsbürger-Prozess aus

Mindestens 24 Beamte seien beteiligt gewesen, als das Spezialeinsatzkommando (SEK) Nordbayern das Wohnhaus stürmte. Wie viele Polizisten es genau waren und andere Einzelheiten dürfen die Beamten aus einsatztaktischen Gründen nicht aussagen. Die Beamten seien am 19. Oktober gegen 6.00 Uhr in der Früh über den Keller, die Terrasse und die Haustür in das Gebäude vorgedrungen.
SEK-Beamter: "Es gab sofort Schüsse"

Ein Kollege, der direkt neben dem später angeschossenen und getöteten Beamten war, schilderte teilweise mit schwacher Stimme, was sich ereignet hatte. Demnach war das Team an der Haustüre sofort nach dem Betreten des Treppenhauses einem Kugelhagel ausgesetzt.

    "Es gab sofort Schüsse, es war eine Chaosphase."
     - SEK-Beamter beim Prozess gegen Wolfgang P.

Daniel E., der bei dem Einsatz getötete Polizeibeamte, sei getroffen worden.

    "Er wollte dann nach draußen, ich habe ihn gestützt und er ist später vor dem Haus zusammengebrochen."
     - SEK-Beamter beim Prozess gegen Wolfgang P.

"Ich bin getroffen", soll Daniel E., der damals 32-jährige SEK-Beamte, seinen Kollegen noch zugerufen haben.

Polizisten stützen die Anklage

Alle bisher vor Gericht aufgetretenen Polizeibeamten des SEK sagten aus, dass vor dem Haus ein Polizeiwagen stand, der das Blaulicht und Martinshorn angeschaltet hatte. Sie stützen damit die Anklage, in der die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Angeklagte gewusst haben muss, dass es sich um einen Polizeieinsatz gehandelt hat.
Interesse hat nachgelassen

Insgesamt wurden am zweiten Verhandlungstag sieben Zeugen gehört. Das Gericht wollte sich ein Bild machen, wie die Polizeibeamten den Einsatz erlebt hatten. Im Vergleich zum ersten Verhandlungstag war sowohl das Medien-, als auch das Zuschauerinteresse geringer. Viele Sitzplätze im Schwurgerichtssaal blieben leer. 

Angeklagter schweigt

Der Angeklagte Wolfgang P. hatte am ersten Prozesstag (29.08.17) von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und versuchten Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft ist zudem überzeugt, dass der 49-Jährige möglichst viele Polizisten verletzen oder töten wollte.

32-jähriger Polizist stirbt

Im Oktober 2016 hatten Polizisten des SEK das Wohnhaus des Angeklagten gestürmt, um seine Waffen zu beschlagnahmen. Wolfgang P. hatte eine schusssichere Weste getragen und sich schwer bewaffnet in seiner Wohnung verschanzt. Durch die teilverglaste Tür habe er dann elf Schüsse abgefeuert, so die Staatsanwaltschaft. Ein 32 Jahre alter Beamter war getroffen worden und einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Drei weitere Beamten waren beim Einsatz zum Teil schwer verletzt worden.
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http://www.n-tv.de/panorama/Reichsbuerger-schoss-ohne-Vorwarnung-article20009020.html
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SEK-Polizisten im Zeugenstand"Reichsbürger" schoss ohne Vorwarnung

Chaos, Splitter, umherfliegende Kugeln: Im Prozess gegen den "Reichsbürger" aus Mittelfranken schildern mehrere Beamte Details zum Ablauf des tödlichen Polizeieinsatzes in Georgensgmünd. Schon die ersten Schüsse waren demnach tödlich.

Beim Polizeieinsatz gegen den "Reichsbürger" aus Georgensgmünd wurden die Beamten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) laut Aussage eines Polizisten bereits von den ersten Schüssen getroffen. Die verletzten SEK-Beamten seien von der Zimmertür weggetaumelt, und andere Kollegen hätten das Feuer erwidert, schilderte der Polizist die Situation in dem Haus des Waffenbesitzers als einer von mehreren Zeugen vor dem Landgericht in Nürnberg.

Dort muss sich der 49-jährige Wolfgang P., der als Anhänger der "Reichsbürger"-Bewegung gilt, seit Dienstag wegen Mordes und versuchten Mordes an Polizeibeamten verantworten. Laut Anklage schoss der Mann bei dem Routineeinsatz im Oktober 2016 elfmal auf die Beamten. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt.

Zunächst sei weiter geschossen worden, berichtete der SEK-Beamte, der bei dem Einsatz unmittelbar neben dem tödlich getroffenen Polizisten stand. Es habe "Splitterregen" und Dampf gegeben. Dann sei ein kurzer "Moment des Innehaltens" gefolgt, sagte der Zeuge. Wie viele Schüsse die Beamten abgaben, blieb zunächst unklar.

"Alle haben sich orientiert und geschaut, was los ist." Er habe seinen schwer verletzten Kollegen, der später gestorben ist, angesprochen und gefragt, wie es ihm gehe. Der Zeuge stockte bei seiner Schilderung mehrfach und musste tief durchatmen. Nach einer kurzen "Chaosphase" sei der Angeklagte aus der Wohnung gekommen, habe eine weiße Schutzweste und eine Unterhose oder kurze Hose getragen.
Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn

Wie viel Zeit zwischen dem letzten Schuss und dem Moment verging, als der "Reichsbürger" aus der Wohnung trat, konnte der Zeuge nicht sagen. Mit Kollegen habe er den Angeklagten abgeführt. Sein getroffener 32-jähriger Kollege, der später starb, sei die Treppe im Haus herunter getaumelt. Er habe ihn nach draußen begleitet, wo dieser zusammengebrochen sei.

Mit Schüssen durch die geschlossene Tür hätten sie nicht gerechnet, sagten mehrere SEK-Beamte im Zeugenstand. "Wir wussten zwar von Waffen, die Schüsse waren aber überraschend." Die Polizisten berichteten, während des Einsatzes habe vor dem Haus ein ziviler Einsatzbus mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn gestanden. Zudem hätten sich die Beamten mit Rufen wie "Achtung Polizei" zu erkennen gegeben.
Notwehr durch die geschlossene Tür?

Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Hobby-Jägers beschlagnahmt werden. Der Mann galt aufgrund verschiedener Vorkommnisse bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig. Vor Gericht gab er zunächst nur an, er sei der "freie Mann Wolfgang". Aus Sicht der Verteidigung wusste der Angeklagte nicht, dass es sich um einen Polizeieinsatz handelte. Er sei von einem Überfall ausgegangen und habe aus Notwehr gehandelt.

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Vor dem Einsatz der SEK-Beamten hatte sich der Angeklagte mehreren Kontrollen durch die zuständigen Behörden widersetzt und dabei auch Polizeibeamten den Zutritt zu seinem Grundstück in Georgensgmünd verweigert.
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http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Reichsbuerger-Georgensgmuend-DKmobil-Reichsbuerger-Prozess-Ploetzliche-Schuesse-durch-die-geschlossene-Tuer;art155371,3510241
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Nürnberg (DK) Tag zwei im Mordprozess gegen den mutmaßlichen „Reichsbürger“ Wolfgang P.: Gehört wurden die am Einsatz in Georgensgmünd (Kreis Roth) beteiligten Kollegen des erschossenen 32-jährigen Beamten

Natürlich stand er nicht auf. Wolfgang P., 49 Jahre alt, der „Reichsbürger“-Bewegung zugehörig, war der einzige im großen Sitzungssaal 600 des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth, der keine Mine verzog und sich auch keinen Millimeter von seinem Stuhl bewegte, als die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeiniger den Raum betrat. Offenkundiger kann man seine Verachtung für das System nicht ausdrücken – zumindest dann nicht, wenn man in Handschellen und Fußfesseln wegen Mordes auf einer Anklagebank sitzt.

Aber um Wolfgang P. ging es gestern nur am Rande. Seine Sicht der Dinge auf den Polizeieinsatz in seinem Haus stand bereits zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag im Mittelpunkt. Nun waren die Polizisten an der Reihe, die dabei waren, als ihr Kollege von einer Kugel tödlich verletzt wurde – abgefeuert von Wolfgang P. Dessen Verteidiger Susanne Koller und Michael Haizmann hatten vor dem Beginn der Verhandlung die Argumentation in die Richtung gelenkt, dass ihr Mandant von dem Einsatz auf dem von ihm selbst als „Regierungsbezirk Wolfgang“ titulierten Grundstück im Schlaf überrascht worden sei. Er habe sich bedroht gefühlt und sei deshalb in Panik geraten – fast so, als sei der Mann, der 30 Pistolen bei sich hortete, der stundenlang über Verschwörungstheorien recherchierte und der eine Fantasie-Flagge über seinem Haus gehisst hatte, das eigentliche Opfer dieser Aktion.

Wie nun die Beamten des Spezialeinsatzkommandos – sichtlich bewegt und teilweise um Fassung ringend – im Zeugenstand berichteten, waren Martinshorn und Blaulicht zwar nur kurz, aber gut zu hören und zu sehen, als das Haus um 6 Uhr morgens bei Dunkelheit von drei Seiten über den Keller, die Terrasse und die Eingangstür von etwa 25 Beamten gestürmt wurde. Mehrfach riefen sie laut „Achtung Polizei“, um sich zu erkennen zu geben. Das eine Team, das durchs Treppenhaus hoch zur verschlossenen Wohnungstür des mutmaßlichen „Reichsbürgers“ lief, geriet laut Anklageschrift direkt in den Hinterhalt des 49-Jährigen. Gerade wollte der später tödlich verwundete 32-jährige SEK-Beamte die Tür mit einem Werkzeug öffnen, als plötzlich die ersten Schüsse fielen. „Bum bum bum. Das war eine richtige Serie“, berichtete ein Beamter. Er habe gesehen, wie sein Kollege im „Dampf und Splitterregen“ von einer Kugel getroffen nach hinten getaumelt sei. „Dann hat auch mich etwas getroffen. Da habe ich sofort das Feuer erwidert.“ Er selbst schoss zehn Mal, Wolfgang P. elfmal. „Dass durch die geschlossene Tür gefeuert wird, damit habe ich nicht gerechnet“, sagte er. „Das war in dem Moment überraschend und eine absolute Ausnahmesituation.“

Schließlich kam Wolfgang P., nach einer „kurzen Chaosphase“ mit kurzer Hose oder Unterhose bekleidet – genau konnten sich die Beamten nicht erinnern – und mit weißer Schutzweste aus der Wohnung und ergab sich. Ein anderer SEK-Beamte half dem schwer verletzten 32-Jährigen die Treppe hinunter. Draußen dann brach er zusammen. In der darauffolgenden Nacht starb der junge Polizist.
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Die Aussagen der Polizisten machen die Sache mit der Tür also klar: Sie drangen durch die Haustür ein und standen vor der verschlossenen Wohnungstür im Obergeschoss, als Plan durch diese Tür schoss. Der getötete Beamte hatte gerade versucht, diese Tür zu öffnen.
Blaulicht und Martinshorn waren an, die Polizisten riefen mehrmals "Polizei".

@Rima882 Dass es Prepper-Verhalten war, glaube ich gern. Ich will auch keine finsteren Absichten unterstellen. Der Punkt ist nur der: Wenn jemand 1.000 Liter Dieselöl hortet, kann er damit selbst einen Brand auslösen oder sich am Ende selbst in die Luft sprengen. Es kommt einfach darauf an, wie der Vorrat gelagert wurde. Je nach dem hätte jederzeit ein ziemliches Unglück geschehen können.
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Offline kairo

Cetanimprover wie Nitroglycerin werden aufgrund der enormen Toxizität trotz besserer Eigenschaften nicht verwendet.

Möglicherweise ist das nicht der einzige Grund ...
 
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BR-Berichte zum Prozess

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Noch einmal: Schläfst du nie oder wie viele bist du?
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Noch einmal: Schläfst du nie oder wie viele bist du?

@echt?

Meinst Du mich? Also ich schlafe regelmäßig und täglich...und...ich habe weder eine Zwillings-, noch sonstige Geschwister. Wenn man so will, bin ich ganz alleine...und, @Leela Sunkiller kann Dir bestätigen wie doof es manchmal ist, wenn man mich erreichen will. Einfach weil ich eben auch noch RL habe...zwischendrin oder so.  ;D

Zu gestern gibt es auch noch einen schönen Bericht. Das Vorhaben, dass die Nachbarn aussagen, dass sie die Polizei auch für Einbrecher hielten, scheint wohl nicht ganz Verteidigerwunschgemäß zu klappen.  ;D

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"Reichsbürger"-Prozess: Verteidiger kritisiert Polizei scharf

Verteidigerin hält Einsatz des SEK für "unnötig und dilettantisch durchgeführt" - vor 15 Minuten

NÜRNBERG - Im Prozess gegen den sogenannten Reichsbürger aus Georgensgmünd stand am Donnerstag vor dem Nürnberger Schwurgericht erneut der Polizeieinsatz mit tödlichem Ausgang im Mittelpunkt. Details zur Taktik behielten die Zeugen zum Ärger der Verteidiger aber für sich.

"Dafür habe ich keine Aussagegenehmigung." Dieser Satz ist an den vergangenen beiden Verhandlungstagen bestimmt ein Dutzend Mal gefallen. Zu oft, wenn es nach Verteidiger Michael Haizmann geht: "Die Polizei entscheidet hier, was wir erfahren und was nicht. Das ist doch eine rechtsstaatliche Sahelzone", entrüstete sich der Rechtsanwalt aus Regensburg. Für ihn und seine Nürnberger Kollegin Susanne Koller, die den 49 Jahre alten Wolfgang P. in dem Verfahren verteidigen, sind Informationen zur Taktik und Ausrüstung der Einsatzkräfte wichtig. Diese sollten am 19. Oktober 2016 Waffen im Haus des Angeklagten sicherstellen.

Vor allem Rechtsanwältin Koller machte bereits vor Prozessbeginn gegenüber Medienvertretern deutlich, dass sie den Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) für "unnötig und dilettantisch durchgeführt" hält. Minimale Recherche hätte gereicht, um zu wissen, dass Wolfgang P. regelmäßig das Haus verließ, etwa um Selbstverteidigungskurse in seiner Kampfsport-Schule zu geben. "Man hätte ihn jederzeit unbewaffnet und im Jogginganzug in seinem Studio abpassen können", so die Verteidigerin am ersten Prozesstag.

Laut Anklage schoss Wolfgang P. aus einem Hinterhalt auf die Polizisten, die sein Haus stürmen wollten. Ein Beamter starb, weitere wurden verletzt. P. ist unter anderem wegen Mordes angeklagt. Während die beiden Strafverteidiger gestern über das zurückhaltende Aussageverhalten der Polizisten klagten, kritisierte Nebenklagevertreterin Monika Goller am Rande des Prozesses die Verteidigungstaktik von Koller und Haizmann: Den Einsatz so hinzustellen sei ein Schlag ins Gesicht von Opfern und Angehörigen. Die Verteidiger würden vermitteln, die Beamten seien selber schuld am tragischen Ausgang der Razzia, so die Rechtsanwältin. Sie vertritt die Eltern des getöteten Polizisten.

Aber auch den Angeklagten, der normalerweise bei Erscheinen des Gerichts demonstrativ nicht aufsteht, hielt es gestern nicht auf seinem Stuhl: Als ein SEK-Beamter berichtete, dass Wolfgang P. bei seiner Festnahme passiven Widerstand leistete, erhob sich der 49-Jährige und sagte laut: "Der Mann Wolfgang stellt den Antrag, dass der Zeuge vereidigt wird." Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.

Auch zwei zivile Zeugen sagten am Donnerstag aus: die Nachbarn von Wolfgang P. Die Eheleute hatten mitbekommen, dass Einsatzkräfte in das Haus des Angeklagten eindrangen und "Polizei, Polizei" riefen. Auch die Schüsse nahmen sie deutlich wahr. Sie konnten sich jedoch nicht mehr erinnern, ob vor dem Haus ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn stand.

Der Prozess wird am 14. September fortgesetzt. Unter anderem sollen weitere Polizeibeamte befragt werden. 
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http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/reichsburger-prozess-verteidiger-kritisiert-polizei-scharf-1.6571079

Zitat
Auch zwei zivile Zeugen sagten am Donnerstag aus: die Nachbarn von Wolfgang P. Die Eheleute hatten mitbekommen, dass Einsatzkräfte in das Haus des Angeklagten eindrangen und "Polizei, Polizei" riefen. Auch die Schüsse nahmen sie deutlich wahr. Sie konnten sich jedoch nicht mehr erinnern, ob vor dem Haus ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn stand.

« Letzte Änderung: 1. September 2017, 08:27:48 von Gutemine »
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Igor Strawinski

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Zitat von: SSL
Auch wenn jeder Angeklagte das Recht auf bestmögliche Verteidigung hat: Wie sich hier die Anwälte zu Komplizen des Täters machen ist ziemlich widerlich.

Was ist daran widerlich???? Das ist sein Job!

 
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@Igor Strawinski:

Die Facebookseite des SSL sollte man nicht so ernst nehmen und eher unter der Rubrik Satire einordnen. (Zumindest mache ich das so, weil ich mir zum Teil nicht vorstellen kann, dass mancher Blödsinn, der dort veröffentlicht wird, ernst gemeint sein kann.)
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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Würde mir da auch etwas mehr Objektivität auf der SSL-Facebookseite wünschen. Darauf weisen ja auch die Kommentatoren hin. Einem Anwalt Komplizenschaft zu unterstellen und das mit der pflichtgemäßen Ausübung seines Jobs zu begründen ist schon ein starkes Stück.

Ich weiß, ein Mordprozess ist emotional aufwühlend. Aber das grenzt schon arg an Überheblichkeit, tbh.



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Neben den mehr als 30 Waffen hat Plan sicher auch Munition besessen, schließlich hat er ja auch geschossen, was ohne Munition nicht geht. Wie und wo die Munition gelagert wurde, weiß ich auch nicht.
...

Wenn ich als Neu-user mich da mal vordrängeln darf:

Wo, ist eigentlich egal. Auf jeden Fall nicht gesetzeskonform.

Den Aufbewahrungsvorschriften gemäß hat das Verwahren von Mun mindestens in einem Metallschrank mit Schwenkriegelschloß zu erfolgen.

Als Plan schon einsaß, wurden ja bekanntlich mehrere seiner Waffen in einem Waldstück auf einer Mun-Kiste liegend aufgefunden.

Erlaubnispflichtige Waffen dürfen zwar in der Wohnung herumliegen solange man wach ist, weil man aber während dem Schlaf keine Kontrolle darüber hat, gehören die Waffen dann in den Schrank.

Von Plan weiß man nun aber, daß er schlafend im Bett mit der Waffe lag. Also klarer Verstoß gegen die Aufbewahrungsrichtlinien (einem Jäger im Sauerland, der einen Einbrecher überraschte und ihn erschoß, wurde zwar letztes Jahr Notwehr zugestanden, er aber zu 9 Monaten auf Bewährung verknackt, weil er den Revolver - wie man das halt im "Tatort" so sieht - neben seinem Bett liegen hatte während er schlief).

Schöner als Plan konnte man die Richtigkeit der Vermutung der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit durch die zuständige Behörde gar nicht demonstrieren! Genau deshalb sollten ihm ja die Waffen genommen werden.

Der Gutachter äußerte, Plan habe die Waffen gehabt, "um sich gegen Institutionen zu wehren" oder so ähnlich => Klarer Verstoß gegen das Bedürfnisprinzp des WaffG, da man erlaubnispflichtige Schußwaffen haben darf 1. um damit Sport zu betreiben 2. um zu jagen 3. um zu sammeln 4. um technische Sammlungen anzulegen
Aber nicht, "um sich gegen Institutionen zu wehren".

Bei den Preppern/ Libertären/ anderen Verstrahlten wird gerne der Art. GG 20/4 als Grund für "Notwehr" angeführt und die Berechtigung "sich zu bewaffnen" (das kommt wohl von den OPPTlern der USA), was aber ein völliger Irrweg ist.
Genügend Aufrufe, sich unter dem Deckmantel des Sportschützentums "zu bewaffnen" gab es ja. Da ist es seit Georgensgmünd erstaunlich ruhig geworden in der Hinsicht ...

Ob die Verteidigung das sieht und wie sie da rauskommen will, ist mir ein Rätsel.

Natürlich darf sie jeden Quatsch behaupten (auch im direkten Auftrag des Mandanten), aber ob sie ihm damit hilft?
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Igor Strawinski

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Natürlich darf sie jeden Quatsch behaupten (auch im direkten Auftrag des Mandanten), aber ob sie ihm damit hilft?

Ich erwarte mir von meinem Anwalt, dass er meine Darstellung der Ereignisse  (ob diese nun der Wahrheit entsprechen oder auch nicht ist egal) so gut er kann unterstützt. Ob dies zu meinem Vorteil ist hat er mit mir zu besprechen, aber wenn ich stur darauf beharre, hat er das zu Tun.

Ihn deswegen eine Komplizenschaft zu unterstellen ist hirnrissig!
 
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... Ob dies zu meinem Vorteil ist hat er mit mir zu besprechen, aber wenn ich stur darauf beharre, hat er das zu Tun.

...

Nichts anderes sage ich.

Von Komplizenschaft habe ich auch nie gesprochen!
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Igor Strawinski

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Nichts anderes sage ich.

Von Komplizenschaft habe ich auch nie gesprochen!

Dich hab ich auch nicht gemeint sondern den Autor des Beitrags auf der SSL Startseite


Zitat von: SSL
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Dich hab ich auch nicht gemeint ....


Ok, alles klar!   :D
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