Neben den mehr als 30 Waffen hat Plan sicher auch Munition besessen, schließlich hat er ja auch geschossen, was ohne Munition nicht geht. Wie und wo die Munition gelagert wurde, weiß ich auch nicht.
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Wenn ich als Neu-user mich da mal vordrängeln darf:
Wo, ist eigentlich egal. Auf jeden Fall nicht gesetzeskonform.
Den Aufbewahrungsvorschriften gemäß hat das Verwahren von Mun mindestens in einem Metallschrank mit Schwenkriegelschloß zu erfolgen.
Als Plan schon einsaß, wurden ja bekanntlich mehrere seiner Waffen in einem Waldstück auf einer Mun-Kiste liegend aufgefunden.
Erlaubnispflichtige Waffen dürfen zwar in der Wohnung herumliegen solange man wach ist, weil man aber während dem Schlaf keine Kontrolle darüber hat, gehören die Waffen dann in den Schrank.
Von Plan weiß man nun aber, daß er schlafend im Bett mit der Waffe lag. Also klarer Verstoß gegen die Aufbewahrungsrichtlinien (einem Jäger im Sauerland, der einen Einbrecher überraschte und ihn erschoß, wurde zwar letztes Jahr Notwehr zugestanden, er aber zu 9 Monaten auf Bewährung verknackt, weil er den Revolver - wie man das halt im "Tatort" so sieht - neben seinem Bett liegen hatte während er schlief).
Schöner als Plan konnte man die Richtigkeit der Vermutung der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit durch die zuständige Behörde gar nicht demonstrieren! Genau deshalb sollten ihm ja die Waffen genommen werden.
Der Gutachter äußerte, Plan habe die Waffen gehabt, "um sich gegen Institutionen zu wehren" oder so ähnlich => Klarer Verstoß gegen das Bedürfnisprinzp des WaffG, da man erlaubnispflichtige Schußwaffen haben darf 1. um damit Sport zu betreiben 2. um zu jagen 3. um zu sammeln 4. um technische Sammlungen anzulegen
Aber nicht, "um sich gegen Institutionen zu wehren".
Bei den Preppern/ Libertären/ anderen Verstrahlten wird gerne der Art. GG 20/4 als Grund für "Notwehr" angeführt und die Berechtigung "sich zu bewaffnen" (das kommt wohl von den OPPTlern der USA), was aber ein völliger Irrweg ist.
Genügend Aufrufe, sich unter dem Deckmantel des Sportschützentums "zu bewaffnen" gab es ja. Da ist es seit Georgensgmünd erstaunlich ruhig geworden in der Hinsicht ...
Ob die Verteidigung das sieht und wie sie da rauskommen will, ist mir ein Rätsel.
Natürlich darf sie jeden Quatsch behaupten (auch im direkten Auftrag des Mandanten), aber ob sie ihm damit hilft?