Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 101955 mal)

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Na klar, das ist natürlich absolut plausibel, dass sich jemand, der denkt, es wäre ein Einbrecher am Werk, mit schusssicherer Weste und Gewehr ausstattet und einfach mal mehrere Schuss durch die Tür abgibt.
Da muss man ihn doch sofort freilassen dafür! Schließlich war er nur dabei, ein Verbrechen zu verhindern!
Immerhin ist 2011 ein Mitglied der "Hells Angels" mit einer ähnlichen Story "durchgekommen", nämlich in der Revisionsinstanz durch den Bundesgerichtshof (BGH), genauer: durch den Senat von VRiBGH Fischer, freigesprochen worden. Der dortige Angeklagte hatte im Márz 2010 bei einem SEK-Einsatz auf seinem im Landkreis Neuwied gelegenen Grundstück einen Polizeibeamten durch die geschlossene Haustür hindurch erschossen und sich hinterher darauf berufen, er habe geglaubt, er werde von den "Bandidos" überfallen.
Nur, dass dessen Story glaubhaft war, weil er iirc aus dem Schlaf geschreckt war und die Waffe aus dem Nachtschrank genommen hatte, anstatt sich erst anzukleiden und eine schusssichere Weste anzulegen. Im Vorfeld hatte es auch konkrete Todesdrohungen und, wenn ich mich richtig erinnere, auch schon einen Einbruchsversuch bei ihm gegeben. Die Gefährdungslage war also wesentlich eindeutiger und der damalige Angeklagte durfte nach (richtiger!) Auffassung des BGH mit einem Mordanschlag der Bandidos rechnen.

Zudem hat sich die Polizei nicht zu erkennen gegeben (wurde ja hier schon angesprochen) und ich bilde mir ein, dass es auf Seiten der Polizei noch einen weiteren Fehler im Ablauf des Zugriffs gab. Irgendwas mit fehlendem Werkzeug oder aber der Angeklagte hatte sie sogar noch gewarnt (woraufhin sie sich dann wiederum nicht zu erkennen gegeben haben, oder so). Ich bin nicht sicher, es ist lange her, dass ich die Entscheidung gelesen habe. Ich weiß aber, dass mich die Begründung überzeugt hat.

Randnotiz: Ja, der Fischer-Senat. In einem solchen Senat zählt die Stimme des Vorsitzenden aber auch nur soviel wie die seiner Beisitzer…

Wie gesagt, der Fall hier ist nur ähnlich und ich würde mal tippen (und hoffen), dass es hier nicht so ausgeht. Denn abgesehen davon halte das BGH-Urteil von 2011 aus mehreren Gründen für falsch.
Die einzige Ähnlichkeit des Falles sehe ich darin, dass jemand durch eine Tür auf Polizisten geschossen hat. Damit hat es sich dann aber auch. Kein Gericht der Welt, auch nicht der "Rebellensenat" von VRiBGH Fischer (ist der nicht im Ruhestand?) wird da eine Notwehrlage annehmen. Darauf, und ich möchte betonen wie selten das ist, würde ich mich sogar jetzt, im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens, festlegen.

Ich persönlich sehe das Merkmal der Heimtücke hier eindeutig gegeben (Schutzweste, "Versteck" hinter dem Mauervorsprung, Abwarten bis alle 4 Polizisten im Schussbereich waren, kein Warnanruf durch W.P.), ich hoffe das Gericht folgt dem und der Kerl fährt lebenslang ein.
Wie ich bereits am 19. Oktober 2016 zum Thema "Heimtücke" schrieb, sehe ich das Merkmal gerade nicht als erfüllt an. Kurzfassung: Weder waren die Polizisten arg-, noch waren sie wehrlos. Stattdessen waren sie professionelle Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos, die, Waffen im Anschlag, in das Haus eines schwer bewaffneten, als unzuverlässig eingestuften Menschen eingedrungen sind, nachdem sie sich selbst durch deutliche Signale des Überraschungsmoments entledigt hatten.

Keine Ahnung, was die Staatsanwaltschaft sich dazu gedacht hat. Vielleicht frage ich sie mal… :facepalm:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Soeben die Verteidigerin Koller bei Focus.de. Wolfgang soll gedacht haben, dass es sich um dem "Ausbruch des Dritten Weltkriegs" handele ... Die Verteidigungsstrategie geht in Richtung "Er ist in Panik geraten und hat dann eine falsche Entscheidung getroffen."

Zitat

Landgericht Nürnberg
Dachte, dass 3. Weltkrieg ausbreche: Bizarrer Beginn in Reichsbürger-Mordprozess
 
Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Dienstag der Mordprozess gegen einen mutmaßlichen Anhänger der sogenannten Reichsbürger begonnen.

Dieser soll im vergangenen Oktober im fränkischen Georgensgmünd bei einer Waffenrazzia einen Polizisten eines Sondereinsatzkommandos erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49 Jahre alten Wolfgang P. Mord vor. Außerdem ist P. wegen dreifachen versuchten Mordes und zwei Fällen von gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er weitere Schüsse auf andere Polizisten abgegeben haben soll.

Absichtlich aus dem Hinterhalt gefeuert?

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schoss P. nach einem bereits mindestens zwei Monate vorher gefassten Mordplan auf die Polizisten. Er habe absichtlich aus dem Hinterhalt "Schüsse mit der Folge möglichst vieler tödlicher Verletzungen" abgeben wollen, um dadurch Polizisten in ihrer Eigenschaft als Amtsträger möglichst zu töten, heißt es in der Anklage. Anschließend habe er sich ergeben und auf einen angeblich vorgestellten Einbruch berufen wollen, um Notwehr vorzugaukeln.

P. äußerte sich weder zu den Tatvorwürfen noch auf wiederholte Nachfragen des Gerichts zu seinen Personalien. "Ich mache keine Angaben, weil ich nicht weiß, wie man mich hier nennt", sagte der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte. Er bestätigte, dass "die Person" anwesend sei, und bezeichnete sich selbst in der dritten Person als Wolfgang.

Doch kein Anhänger der Reichsbürger?

Am Rande des Prozesses bestritten P.s Verteidiger sowohl eine Tötungsabsicht als auch eine Zugehörigkeit ihres Mandanten zu den Reichsbürgern. P. sei mitnichten Anhänger der Reichsbürger, sagte Verteidigerin Susanne Koller. "Als solcher würde er sich nicht bezeichnen."

Die Schüsse seien gefallen, weil ihr Mandant bei einem "dilettantisch" ausgeführten Polizeieinsatz durch einen Angriff auf sein Haus von drei Seiten im Schlaf überrascht worden sei. Er habe nicht gewusst, dass es sich um Polizisten handle.

"Einen Mordtatbestand können wir beim besten Willen nicht erkennen", sagte Koller. Ohne die Beweisaufnahme vorweg zu nehmen, könne es am Ende allenfalls um eine fahrlässige Tötung gehen. Ihr Mandant bedaure den Tod des 32 Jahre alten Polizisten zutiefst.

Schoss, weil er Angst vor Drittem Weltkrieg habe

Ein psychiatrischer Gutachter berichtete, auch ihm gegenüber habe P. eine Tötungsabsicht bestritten. Er habe nach seinen Angaben gedacht, dass der Dritte Weltkrieg ausbreche und deshalb geschossen. Nach den islamistisch motitiverten Anschlägen von Würzburg und Ansbach habe er das Gefühl gehabt, die Gefahr komme näher. Seine etwa 30 Waffen habe er zur Selbstverteidigung gehabt. P. habe auch tausend Liter Diesel und Lebensmittel für etwaige Notlagen in seinem Haus gehortet.

Der Rechtsbeistand der Familie des erschossenen Polizisten, Monika Goller, nannte es "überhaupt nicht glaubwürdig", dass P. kein Reichsbürger sei. Auch die Behauptung, er habe den Polizeieinsatz als solchen nicht erkannt, sei eine Schutzbehauptung. Dies ergebe sich auch aus den Akten.

Zwölf Verhandlungstage bis Mitte Oktober

Für den Prozess sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt. Seit den Schüssen von Georgensgmünd gibt es bundesweit ein schärferes Vorgehen gegen die Reichsbürgerbewegung, die die Bundesrepublik und ihre staatlichen Organe nicht anerkennt. Im Juni beschloss die Innenministerkonferenz, dass die zu diesem Zeitpunkt deutschlandweit auf 12.600 Reichsbürger bezifferte Szene entwaffnet werden soll.
   
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 15:21:48 von klingsor3 »
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Die Marschroute ist schon einmal klar: wenn das Notwehrkonstrukt zusammenfällt wird auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert.
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Soeben die Verteidigerin Koller bei Focus.de. Wolfgang soll gedacht haben, dass es sich um dem "Ausbruch des Dritten Weltkriegs" handele ... Die Verteidigungsstrategie geht in Richtung "Er ist in Panik geraten und hat dann eine falsche Entscheidung getroffen."

Die Marschroute ist schon einmal klar: wenn das Notwehrkonstrukt zusammenfällt wird auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert.

... und die dritte Säule der Koller-Strategie: Es wird versucht, der Polizei indirekt Mitschuld zu geben. Zwischen den Zeilen lese ich: "anstatt mäßigend und maßvoll, gehen sie mit kawums ran und provozieren einen zutiefst verunsicherten Menschen zu einer Verzweiflungs-Tat"
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 15:41:38 von klingsor3 »
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Ich finde es durchaus "interessant", dass der kriminelle Reichsdepp durch die Glastür, durch die er geschossen hat, das eingeschaltete Blaulicht nicht bemerkt haben will! Nach meiner Erfahrung ist das in der Dämmerung mehr als deutlich zu sehen! Mal davon abgesehen, dass er von "Einbrechern" überrascht worden sein wollte, die wohl wegen des heimlich über Nacht augebrochenen "3. Weltkriegs" seinen Diesel klauen wollten, und trotzdem noch Zeit hatte, sich zu bewaffnen und die Schutzweste anzuziehen.

Natürlich hätte man theoretisch auch abwarten können, bis man ihn außerhalb des Hauses erwischt, aber das "Geschrei" hätte ich nicht hören wollen, wenn er jemand anderes erschossen hätte und  dann bekannt geworden wäre, dass man ihn für unzuverlässig hielt und ihm deshalb die Waffen abnehmen wollte.
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 15:45:05 von Evil Dude »
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Angriff ist ja angeblich die beste Verteidigung. Vor Gericht haben sich angriffslustige Verteidigungen allerdings öfter nicht bewährt.

Die Sache mit der Tür ist im Augenblick wohl nicht zu lösen. Die oben verlinkte Rekonstruktionszeichnung ist sicher falsch, denn da befindet sich keinerlei Tür zwischen Plan und den Polizisten.
In der Tat war zunächst von einer "Zimmertür", der "Schlafzimmertür" o. ä. die Rede. Allerdings habe ich in den neueren Presseberichten immer nur "Wohnungstür" gelesen.
Wenn es sich bei dem Haus um eines handelt, das eine Einliegerwohnung oder überhaupt mehr als eine Wohnung enthält, dann wäre es durchaus denkbar, dass die "Zimmertür" zumindest einmal eine "Wohnungstür" gewesen ist. Technisch unterscheiden sich Wohnungstüren und Zimmertüren in ihrer Ausführung, nicht in ihrer Funktion. Wohnungstüren sind schwerer, meist auch dicker als Zimmertüren und sollten einem gewaltsamen Aufbrechen etwas mehr Widerstand entgegensetzen als Zimmertüren. Je nach dem weisen sie auch einen höheren Brandwiderstand auf.
Da über die Architektur des Hauses bisher nichts bekannt wurde - jedenfalls mir nicht, auch das Wiki enthält keine Pläne -, wird diese Frage wohl im Augenblick nicht zu beantworten sein, aber sicher wird der weitere Prozessverlauf dies klären.

Von einer Glastür war m. W. nicht die Rede, sondern von einer Tür mit Glaseinsatz. Glaseinsätze kommen allerdings bei Haustüren, Wohnungstüren und Zimmertüren vor. Gerade bei Wohnungstüren waren sie zeitweise recht beliebt, auch bei Etagen-Abschlusstüren recht häufig. Auch Küchentüren enthalten öfter Glaseinsätze. Ohne genauere Informationen wird auch damit nichts anzufangen sein.
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Wie kann er denn überrascht worden sein, wenn er doch vorher durch andere Polizisten vor dem Einsatz gewarnt worden sein soll?  :scratch: :scratch:
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Bei dem Gebäude handelt es sich wohl um ein Zweifamilienhaus, da gibt es häufig Wohnungstüren mit Glaseinsatz zwischen Treppenhaus und Diele/Flur.
Im Video des BR
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3622.msg137645#msg137645
redet der Justizsprecher von einer teilverglasten Wohnungstür, "durch die man hinausschauen können soll" und davon, dass "der Angeklagte sah, dass sich ca. 4 Polizisten vor der Tür aufhalten" und dass er 11 Schüsse in sehr kurzer Zeit abgab.
Ich nehme an, dass das durchaus so zu deuten ist, dass sichergestellt ist, dass er (zumindest zum Teil) sehen konnte, was sich vor der Tür abspielt. Daher dürfte ihm auch das Blaulicht kaum verborgen geblieben sein. Aber im Lauf des Prozesses werden solche Infos sicher noch auftauchen.
Und die "Rekonstruktionszeichnung" beruht auf den Phantasien eines Mitarbeiters der BLÖD, da dürfte es sinnvoller sein, das hier für "bare Münze" zu nehmen:

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Genau genommen war er Auch kein "Reichsbürger" im Sinne von Lorenz, Bernd Neumann etc.. Sondern staatsverweigerer. Er hat sich nicht zum Deutschen Reich, dem "Bundesstaat Bayern" oder sowas bekannt, sondern seinen "eigenen" Staat gegründet.
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@Schattendiplomat RD, die keine RD sein wollen, passen allerdings genau in ihr eigenes Denkmuster. Nehmen wir z. B. die Debatte um Grundgesetz und Verfassung. Jedem vernünftigen Menschen ist klar, dass es darauf ankommt, was etwas ist, also welche Eigenschaften es hat, statt darauf, wie man etwas benennt. Ein Tisch ändert sein Aussehen und seine Funktion nicht dadurch, dass ich ihn statt als Tisch als "table" oder "mensa" bezeichne. Die Benennung ist unabhängig von der Sache an sich. Das gilt für RD hingegen nicht: Sie beharren darauf, dass jedes Ding seine genaue Bezeichnung haben müsse, und wenn diese Bezeichnung fehlt, dann ist es in ihren Augen auch nicht das betreffende Ding.

@Evil Dude Das war auch meine Vermutung. Nach den neusten Pressinformationen sieht es so aus, dass die Polizei zwar schon ins Haus gelangt war, aber sich vor der einen Wohnungstür befand. Über die Beschaffenheit des Glaseinsatzes wissen wir noch nichts. Oft ist es ja üblich, dass solche Gläser gewellt sind oder auf andere Weise einen gewissen Sichtschutz bieten. Blaulicht oder die Farbe von Uniformen hätte man allerdings auch dann sehen müssen.
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Manche würden sogar behaupten, dass das Ding nicht mehr existiert, sobald Du es mit einem "falschen" Begriff bezeichnest. Wenn Du also "mensa" sagst, löst sich das Holzdingens einfach in Luft auf ...
 
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Das bösartige Stück Holz vor mir will aber einfach nicht verschwinden, obwohl ich ihm schon drei Mal laut und deutlich gesagt habe, es sei kein Tisch, sondern ein Harrbarrwarr.
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-wolfgang-p-so-lief-der-prozessauftakt-in-nuernberg-a-1164929.html
Spoiler
Mordprozess gegen mutmaßlichen "Reichsbürger"
"Arsch oder Held"

Ein Polizist starb, zwei wurden verletzt. In Georgensgmünd lockte Wolfgang P. die Beamten in einen Hinterhalt - so sieht es die Staatsanwaltschaft. Doch vor Gericht zeigt sich: Der Fall ist wohl komplexer.

Ist das eine Fantasieuniform? Wolfgang P. trägt einen graubraunen Anzug und ein T-Shirt in jenem Gelbton, der die Hemden bayerischer Polizisten ziert. Mit durchgedrücktem Rücken und leicht nach oben gerichtetem Feldherrenblick schreitet der Angeklagte durch einen Seiteneingang in den Schwurgerichtssaal 600.

Ein bühnenreifer Auftritt soll es wohl werden - aber Wolfgang P. rechnet nicht mit den Tücken dieser Bühne. Nach zwei Schritten übersieht der 49-Jährige eine Stufe, als er gerade in die Kameras blickt. Fast fällt er, fängt sich erst im letzten Augenblick.

Die missglückte Inszenierung zeigt, wie nervös der mutmaßliche "Reichsbürger" an diesem ersten Verhandlungstag des Mordprozesses offenbar ist. In zwölf Sitzungen will die 5. Strafkammer des Nürnberger Landgerichts herausfinden, was genau am 19. Oktober vergangenen Jahres im fränkischen Georgensgmünd geschah - jenem Tag, an dem P. einen 32-jährigen Polizisten erschoss und zwei weitere verletzte.

Die Anklageschrift, die Staatsanwalt Matthias Held verliest, zeichnet das Bild eines militanten Antiautoritären und kaltblütigen Mörders. P. hatte sich demzufolge seit Längerem darauf vorbereitet, dass das Landratsamt ihm seine Waffensammlung abnehmen würde. Im Sommer 2016 entschied er demnach, bei einem Polizeieinsatz auf die Beamten zu schießen - "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen".

Von einem befreundeten Polizisten soll P. erfahren haben, dass das SEK Nordbayern am 19. Oktober um Punkt 6 Uhr den von ihm proklamierten "Regierungsbezirk Wolfgang" stürmen würde. Mit Schutzweste und geladener Pistole lauerte er laut Ermittlern an jenem Morgen an einem Mauereck hinter der Wohnungstür den Beamten auf - und schoss erst, als insgesamt vier Polizisten vor der Tür standen. Elfmal drückte P. mit einer Waffe des Kalibers neun Millimeter ab.

"Komplett konstruiert"

Der Angeklagte will sich vor Gericht zunächst nicht äußern, seine Verteidiger kritisieren die Version der Ermittler jedoch scharf. "Die Anklageschrift ist komplett konstruiert", sagt Rechtsanwältin Susanne Koller kurz vor Prozessbeginn. P. sei kein "Reichsbürger" und habe sich in seiner Wohnung nicht verschanzt oder gar einen Hinterhalt vorbereitet - sondern im Bett gelegen, als er vom Polizeieinsatz überrumpelt worden sei. "Einen Mordtatbestand können wir beim besten Willen nicht erkennen."

Aus der Sicht ihres Mandanten seien Unbekannte von drei Seiten gleichzeitig in sein Haus gestürmt, unter lautem Geschrei und Getöse. Der Polizeieinsatz, so Koller, sei unnötig, dilettantisch und schlichtweg falsch gewesen. Ihre Version klingt so, als wäre P. eher Opfer als Täter. Kann die Wahrheit in so einem Fall irgendwo in der Mitte liegen? Für die Mutter des getöteten Polizisten, die als Nebenklägerin P. gegenüber sitzt, wäre das wohl kaum zu ertragen.

Wie mühselig die Wahrheitsfindung wird, zeigt sich schon nach wenigen Minuten. "Ihre Personalien brauche ich", sagt die Vorsitzende Richterin Barbara Zeininger. "Ich kann bestätigen, die Person ist anwesend", sagt P. zweimal. Zeininger fingert einen abgelaufenen Personalausweis des Angeklagten aus den Akten, "auf dem Lichtbild sind Sie zu erkennen". P. erwidert: "Ich bin der freie Mann Wolfgang und nicht diese Person." Zeininger verzieht keine Miene, dann sagt der Angeklagte: "Ich mache keine Angaben, weil ich nicht weiß, wie man mich hier nennt."

Lange unterschätzt

Das seltsame Gebaren wirft ein Schlaglicht auf die sogenannten Reichsbürger, zu denen auch P. gehören soll. Der Fall hatte die lange unterschätzte Szene, die kaum als einheitliche Bewegung bezeichnet werden kann, im Herbst schlagartig zum Politikum gemacht. Seit November beobachtet der Verfassungsschutz die "Reichsbürger", einem Beschluss der Innenministerkonferenz zufolge sollen sie alle entwaffnet werden.
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Wie sieht Wolfgang P. die Welt? Der Angeklagte sei vor allem ein von Ängsten geprägter Mann, sagt der Psychiater Michael Wörthmüller, der ihn in mehreren Gesprächen begutachtet hat. Im Internet habe P. sich über vermeintliche Gefahren informiert, etwa über die "Chemtrail"-Verschwörung.

Zudem sympathisiert der Hobbyjäger offenbar mit den Ideen sogenannter Prepper: Er hortete nach eigenen Angaben tausend Liter Diesel, haufenweise Lebensmittel, mehr als 30 Schusswaffen. Gegen Polizisten jedenfalls hatte P. laut Wörthmüller nichts, im Gegenteil: "Die sorgen ja dafür, dass die öffentliche Ordnung nicht zusammenbricht."

P. hatte laut Wörthmüller eine "allgemeine Sorge vor Kriminalität und Übergriffen durch Institutionen". Nach den islamistischen Anschlägen von Ochsenfurt und Ansbach sei zudem das Gefühl gewachsen, die Bedrohung nähere sich seinem Wohnort. "Kriminalität ist ein Thema, das ihn seit Langem beschäftigt."

Zwei Ehen gingen in die Brüche

Erklärungsansätze für das über Jahre gestiegene Gefühl der Verunsicherung finden sich auch in seiner Biografie: Seine Mutter tötete sich angeblich, als er sieben Monate alt war - und soll vergeblich versucht haben, auch ihren Sohn zu vergiften. Am Gymnasium scheiterte P., die Ausbildung zum Bürogerätemechaniker brach er ab und erwog einen Wechsel zur Polizei. Stattdessen machte sich P., Vater eines Sohnes, als Vermögensberater selbstständig, beschäftigte nach eigenen Angaben zwischenzeitlich rund 30 Mitarbeiter in mehreren Büros.

Aus den Fugen geriet sein Leben spätestens am 27. März 2001. Bei einem schweren Verkehrsunfall zog er sich eine Gehirnerschütterung sowie eine Verletzung des Stammhirns zu, es folgten mehrere Operationen, zehn Jahre Berufsunfähigkeit, schließlich Geldprobleme. Über die Jahre gingen zwei Ehen und mehrere Beziehungen in die Brüche.

Unklar ist bislang, welche Rolle ein anderer mutmaßlicher "Reichsbürger" in seinem Leben spielt: P. hatte wohl Kontakt zu dem wegen versuchten Mordes angeklagten Adrian U., bevor dieser bei einer Schießerei mit Polizisten im August 2016 in seinem Haus in Sachsen-Anhalt schwer verletzt wurde. Nach eigenen Angaben hatte P. große Angst, dass ihm Ähnliches widerfahren könnte, sagt Wörthmüller.

P. habe ihm auch gesagt, so der Psychiater, dass er seine Waffen ordnungsgemäß habe abgeben wollen. In Georgensgmünd betrieb P., der sich immer nur Wolfgang nennen ließ, zudem eine Kampfsportschule, gab Selbstverteidigungskurse für Schüler, wollte angeblich nur eines: Frieden.

"Eine Granate, ein Lichtkegel"

Wie passt all das zu dem Gewaltausbruch des 19. Oktober? "Er kann sich nicht erklären, wie er so in Panik geraten ist", sagt Wörthmüller - und zählt im Stakkato Wortfetzen auf, mit denen P. seine Wahrnehmung der damaligen Polizeiaktion beschrieben habe: "Detonationen wie im Krieg", "eine Granate, ein Lichtkegel". Diese Eindrücke bewegten P. demnach dazu, die Pistole unter seinem Kopfkissen zu entladen und durch die Glastür zu schießen - er habe sich, so erläuterte P. es dem Gutachter, auch um die Sicherheit seiner beiden Mitbewohner gesorgt.

Wolfgang P. habe sich an jenem Morgen entscheiden müssen, ob er "Arsch oder Held" sein wolle - so habe der Angeklagte es selbst gesagt. "Und wofür hat er sich entschieden?", fragt Richterin Barbara Zeininger. "Er findet das nicht gut", sagt Wörthmüller, "dass er einen Polizisten getötet hat".
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"Reichsbürger" von Georgensgmünd: "Ich bin der freie Mann Wolfgang"
Prozess in Nürnberg "Reichsbürger" Wolfgang P. vor Gericht


Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Mordprozess gegen einen mutmaßlichen Anhänger der sogenannten Reichsbürger begonnen.
Wolfgang P. soll im vergangenen Oktober im fränkischen Georgensgmünd bei einer Waffenrazzia einen Polizisten eines Sondereinsatzkommandos erschossen haben.
Die Verteidiger des 49-Jährigen bestreiten sowohl eine Tötungsabsicht als auch eine Zugehörigkeit ihres Mandanten zu den Reichsbürgern.

"Ich bin der freie Mann Wolfgang": Mehr sagt der angeklagte Wolfgang P. zu Beginn des Mordprozesses vor dem Landgericht Nürnberg nicht. Er sei anwesend und jeder wisse, wer er sei. Tatsächlich ist der 49-Jährige seit dem 19. Oktober 2016 bundesweit bekannt - als sogenannter Reichsbürger, der einen Polizisten bei einem Routineeinsatz im mittelfränkischen Georgensgmünd erschossen haben soll. Bei dem Einsatz wurden zwei weitere Beamte des Spezialeinsatzkommandos verletzt, einer erlitt einen Durchschuss am Unterarm, einer wurde durch einen Splitter im Gesicht getroffen. Die Anklage lautet auf Mord, dreifachen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung.

Die Beamten sollten die Waffen des Hobbyjägers beschlagnahmen, weil er bei den Behörden als nicht länger zuverlässig galt. Bereits im Frühjahr zuvor war das Landratsamt auf Wolfgang P. aufmerksam geworden, nachdem ein Vollstreckungsversuch der Zoll- und Steuerbehörde bei ihm keinen Erfolg hatte. Im Sommer verweigerte der Besitzer von etwa 30 Waffen dann mehrmals der Polizei und Waffenkontrolleuren den Zutritt zu seinem Grundstück. Dann kam der vermeintliche Routineeinsatz.

Wie P. diesen erlebt hat, schildert der psychiatrische Sachverständige Michael Wörthmüller, der an diesem Dienstag als erster Zeuge vor dem Landgericht aussagt und damit beauftragt ist, ein Gutachten über den Angeklagten zu erstellen. Bereits kurz nach dem Vorfall hat er mit P. darüber gesprochen. Um sechs Uhr morgens hätten sich die Beamten Zugang auf das Grundstück verschafft, P. habe Lärm gehört "wie von Granaten" und die lauten Schreie einer Frau im Haus - es sei ein "Höllenspektakel wie im Krieg gewesen". Der 49-Jährige sei dadurch in seiner Wohnung im ersten Stock geweckt worden und habe sich gefragt, ob der Dritte Weltkrieg ausgebrochen sei. "Das waren Sekunden zwischen ♥♥♥ und Held", zitiert er den Angeklagten. Was das bedeuten soll, will eine beisitzende Richterin wissen, aber genau kann das auch der Psychiater nicht sagen, nur soviel: Im Nachhinein habe P. die Einsicht gehabt, dass er wohl die falsche Entscheidung getroffen habe.
Reichsbürger Der merkwürdige "Reichsbürger" P.
Der merkwürdige "Reichsbürger" P.
Er stritt sich mit Behörden, schaltete Anzeigen gegen das Grundgesetz und besaß mehr als 30 Waffen. In seinem Heimatort gilt der Mann als Außenseiter, mehr nicht. Bis er gezielt auf Polizisten schießt. Von Andreas Glas und Olaf Przybilla mehr ...

Wörthmüller, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie in Erlangen, berichtet über P.s "nicht unkomplizierte Lebensgeschichte" und gibt wieder, was ihm dieser erzählt hat. Der Angeklagte habe nichts gegen die Polizei, schließlich kümmere die sich um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Polizeibeamten habe er nie etwas antun wollen. All seine Waffen habe er nur zur Selbstverteidigung besessen, vor allem die Anschläge in Ansbach und Würzburg im vergangenen Jahr hätten ihn verunsichert und er habe sich vor Übergriffen durch Institutionen gefürchtet. Als Reichsbürger sehe P. sich aber nicht, wie seine Verteidigerin Susanne Koller im Prozess betont.

Seit dem Vorfall in Georgensgmünd sind die sogenannten Reichsbürger in den Fokus er Behörden gerückt. Deutschlandweit geht der Bundesverfassungsschutz von etwa 12 600 Anhängern aus - bei mehreren hundert handle es sich um Rechtsextremisten. In Bayern wird mit mindestens 3000 sogenannten Reichsbürgern gerechnet. Diese erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

Im Verhalten von Wolfgang P. finden sich Parallelen, die auch auf diese Beschreibungen zutreffen. Neben den 30 Waffen habe der Angeklagte auch etwa 1000 Liter Diesel für Notlagen in seinem Haus aufbewahrt, um für Notfälle gerüstet zu sein. Einen Gerichtsvollzieher, der ausstehende Kfz-Steuer eintreiben wollte, fertigte er rüde ab. Doch er selbst bezeichnet sich als friedfertigen Menschen. Bis zum 19. Oktober 2016. Als er frühmorgens die Lichter von Taschenlampen durchs Milchglas der Tür gesehen habe, sei er in Panik geraten, habe zur Waffe gegriffen und geschossen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das völlig anders: Mindestens zwei Monate vorher habe Wolfgang P. bereits den Plan gefasst, bei dem Einsatz möglichst viele Polizisten zu verletzen oder zu töten. Dafür habe er sich in seiner Wohnung hinter einem Mauereck verschanzt - mit Schussmöglichkeit auf seine Wohnungstür. Er habe dabei eine Schutzweste getragen - die geladene Waffe schussbereit. Er habe abgewartet, bis er möglichst viele Beamte habe treffen können - und dann durch die teilverglaste Tür elfmal gefeuert.

Während der Staatsanwalt seine Version der Tat beschreibt, sitzt im Gerichtssaal eine Frau und weint. Es ist die Mutter des 32 Jahre alten getöteten Polizisten. Für die Familie sei an jenem Tag eine Welt zusammengebrochen, sagt Monika Goller, Rechtsbeistand der Hinterbliebenen. "Schwer zu ertragen" sei es, wie der von sich selbst nur in dritter Person als "Wolfgang" sprechende Angeklagte sich im Gerichtssaal aufführe.

In dem vor Prozessbeginn noch eindeutig erscheinenden Fall könnte es allerdings spannend werden. Die Frage ist, ob das Gericht am Ende noch der Staatsanwaltschaft folgt und P. als Mörder sieht oder womöglich doch der Verteidigung, die die Schüsse auf das Sondereinsatzkommando als Notwehr bewertet wissen will. Für den Prozess sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt, P.s Verteidiger zweifeln schon jetzt daran, dass die Zeit ausreichen wird.
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(inkl. kurzem Videobericht)
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 18:31:04 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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"Die Anklageschrift ist komplett konstruiert", sagt Rechtsanwältin Susanne Koller kurz vor Prozessbeginn. P. sei kein "Reichsbürger" und [...]

Zitat
Wie mühselig die Wahrheitsfindung wird, zeigt sich schon nach wenigen Minuten. "Ihre Personalien brauche ich", sagt die Vorsitzende Richterin Barbara Zeininger. "Ich kann bestätigen, die Person ist anwesend", sagt P. zweimal. Zeininger fingert einen abgelaufenen Personalausweis des Angeklagten aus den Akten, "auf dem Lichtbild sind Sie zu erkennen". P. erwidert: "Ich bin der freie Mann Wolfgang und nicht diese Person."

LEL.

Die Anwältin verhält sich aber auch sehr amateurhaft. Die eigene Position so zu untergraben, indem man offensichtliche Fakten leugnet, wie die Tatsache, dass ihr Mandant nun mal ein Reichsbürger ist? Damit macht man andere eigene Behauptungen automatisch unglaubwürdiger.