Art. 20 (4) GG gibt niemandem das Recht, gewaltsam das System zu ändern, weil es ihm nicht passt. Er gewährt ein Recht der Abwehr von Versuchen, "diese Ordnung" abzuschaffen, also die nach dem GG.
Nun wollen die meisten Reichsfuzzis aber genau diese Ordnung abschaffen und durch eine neue bzw. alte ersetzen. Dafür gibt Art. 20 (4) aber nichts her.
Konsistenz ist da m.E. nicht zu erwarten. Für das radikale "patriotische" Lager ist der Anknüpfungspunkt das, was die Identitären "Großen Austausch" nennen, also der gute alte Volkstod, der von den "Eliten" gezielt betrieben wird: kulturmarxistischer Verrat am Volk. Um das irgendwie zusammenzubinden, werden in Deutschland die Nationalsozialisten als Linke umgewidmet und die gegenwärtige EU-/Regierungspolitik mit der Nazizeit parallelisiert, während man sich selbst in die Tradition des konservativen Widerstands gegen Hitler stellt (Stauffenberg, Weiße Rose, seit kurzem ist Niemöller sehr beliebt). Letzten Endes macht es trotzdem keinen Sinn, aber es ist ja auch nur eine argumentative Volte zur Herstellung von militanter Anschlussfähigkeit.
Bei den Reichis sehe ich den inhaltlichen Anschluss beim Stichwort "Rechtsbankrott", der hat ja einen ähnlichen Gehalt. Allzu direkt ist da auf der "theoretischen Ebene" wohl wirklich nicht viel zu erwarten, denn dazu müsste man ja erst mal das Grundgesetz überhaupt als Verfassung anerkennen - diesen offensichtlichen Zusammenbruch der eigenen Gründungsmythen kann sich wohl kaum einer in der Szene leisten. Andererseits hat im Zweifelsfall die eigene selbstgerechte Empörung immer Vorrang vor der argumentativen Stichhaltigkeit. Und in der Praxis ist sowieso nur eines wichtig: Das man sich berechtigt fühle, zur Waffe zu greifen. Wer das erst gerne will, den stören logische Probleme wenig - Primat des Wunsches.