Hi.
http://sommers-sonntag.de/?p=13727Das übliche Name/Familienname-Geschwurbel, Gesetzestext(ver)fälschen:
>>Art 7+10 EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und der NAME der Person unterliegt dem Recht des Staates…<<
ohne den Rest :
", dem die Person angehört.
(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen
1.
nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder
2.
nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Nach der Eheschließung abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Auswirkungen der Wahl auf den Namen eines Kindes ist § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden.
(3) Der Inhaber der Sorge kann gegenüber dem Standesamt bestimmen, daß ein Kind den Familiennamen erhalten soll
1.
nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1,
2.
nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
3.
nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.
Nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.
(4) (weggefallen)"
auch zu posten, dass übliche Name/NAME-Geschwurbel.
Auch sehr schön:
2. Beamte können keine Amtspersonen sein, wenn sie von Politikern bestellt/ ernannt werden, denn Beamte sind Diener der Gesamtheit der natürlichen Personen und nicht einer politischen Partei.
Wer mir eine Ernennungsurkunde, die durch CDU/CSU/SPD/GRÜNE/LINKE/Sonstwas ausgestellt wurde, zeigen kann, gewinnt ´nen Lolli.
Politische Parteien hingegen sind nicht rechtsfähige Vereine ohne Haftung und ihr einziges Ziel ist die Machtausdehnung. §37 PartG -> www.buzer.de/gesetz/1602/a22930.htm
Whow, was der §37 PartG nicht alles hergibt.
Noch sind Parteien 1918 rechtmäßig an die Macht gekommen, denn sie waren in der Verfassung nicht als gesetzgebende Institutionen aufgeführt.
Genausowenig wie heute, dafür ist der Bundestag zuständig.
Und 1918 ist die erste deutsche Demokratie (oder zumindest die gutgemeinten, leider 1933 schiefgelaufenen Anfänge davon) "an die Macht gekommen", das Kaiserreich hatte sich verdünnisiert. Sowas passiert halt.
Gefallen hat mir aber
wenn 2 heiratswillige natürliche Personen und auch die trauende Amtsperson gemäß deutschem Recht bestehen.
Oder so.
Greetz
Mad Dog