Autor Thema: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?  (Gelesen 6929 mal)

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #15 am: 8. September 2016, 10:28:03 »

Das von Fitzek gestreute Gerücht, die BAFin und ihre Angestellten seien geistige Väter von Fitzeks Finanzjonglagen gewesen und quasi Anstifter, ist offenbar ebenso unausrottbar wie Elymus.


Ich weiß es nicht, da ich nicht dabei war; Kannst Du Dir sicher sein, dass all seine (Fitzek) Einlassungen bzgl. der BAFIN der Phantasie entspringen?
...
Den Kontakt zur BaFin hat es genau wie den Kontakt zum Finanzamt gegeben, welches ihm angeblich ermutigt habe einen Staat zu gründen.
Bei der nachträglichen Interpretation dieser Kommunikation jemanden zu vertrauen, der den Grundbesitz in Deutschland auf den Grund eines Sees verortet, wäre ich allerdings vorsichtig.
Die Erfahrung zeigt dass anscheinend alles, was jemals den Filter von Fitzes Gehirn passiert hat, dort ausgiebig passiert wurde und seine eigentliche Bedeutung nur noch schwer auszumachen ist. "Gedanke erschafft Realität".
« Letzte Änderung: 8. September 2016, 10:30:06 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #16 am: 8. September 2016, 10:55:15 »
Das von Fitzek gestreute Gerücht, die BAFin und ihre Angestellten seien geistige Väter von Fitzeks Finanzjonglagen gewesen und quasi Anstifter, ist offenbar ebenso unausrottbar wie Elymus.

Ich weiß es nicht, da ich nicht dabei war; Kannst Du Dir sicher sein, dass all seine (Fitzek) Einlassungen bzgl. der BAFIN der Phantasie entspringen?

Von "geistigen Vätern" und damit "quasi Anstifter" hat niemand - noch nicht einmal Fitzek selbst -, gesprochen, dies wäre auch völlig unsinnig. Wenn mich jemand befragt, was geht oder was nicht und ich (mit entsprechender Sachkunde ausgestattet) Auskunft erteile, werde ich weder Mittäter (geschweige Anstifter) noch geistiger Vater.

Als jemand, der gelegentlich im RL beruflich mit der BAFin zu tun hat, kann ich auch als in diesem Fall Außenstehender diese fitzeligen Einlassungen getrost als hanebüchenen Bockmist ohne jeglichen Realitätsbezug klassifizieren.

Die Eingangsfrage bezieht sich auf eine mögliche "Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher" und diese werden sich im Zweifel damit zu entschuldigen versuchen, dass diese sich auf die Einlassungen und/oder Darstellungen bzgl. stattgefundener Gespräche zwischen Fitzek einerseits und mit den Finanzbehörden und/oder der BAFIN andererseits verlassen haben (§ 17 ff StGB).

Nochmals >> Dies alles gilt aber nur bis zum Zeitpunkt der Verhaftung und es gilt insbesondere nicht, für alle sich dann weiter anschließenden strafbaren Handlungen (Steuerfreie Unternehmungen, Seminare u.a.).   
 

Offline KarlKlammer

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #17 am: 8. September 2016, 10:56:43 »
Auf der einen Seite der Wunsch, dass die Handlanger nicht ungeschoren davonkommen, auf der anderen Seite die Befürchtung, dass Fitzek Schuld abwälzt und seine eigene Strafe mildert.

Schwierig, schwierig...

Nenene. So funzt dat nich. Vielleicht in GB oder in den USA, aber nicht hier.Sowas wie eine "Verteilung der Schuld" gibts hier nicht. Allenfalls dann, wenn einer auspackt als Kronzeuge und die anderen schweigen. Schuld wird hier aber nicht verteilt

Strafmilderung gibt es hier aber schon. Würde (! Ich bezweifle, dass er es tut) Fitzek vollumfassend aussagen und dabei seine Jünger schwer belasten, könnte sich das auf mehreren Ebenen strafmildernd auswirken. Zum einen ist das umfassende Geständnis an sich strafmildernd zu berücksichtigen. Zweitens kann sich durch die Belastung der anderen ergeben (unterstellt, so eine Aussage wäre inhaltlich richtig), dass Fitzek auf Mithilfe anderer angewiesen war/dass er auf bestimmte Komplexe keinen vollumfassenden Einfluss hatte, was eine Tat, die eigentlich vollumfassend Fitzek zugeschrieben wurde, relativieren könnte.

Ich halte das aber für eine hypothetische Diskussion. Fitzek wird vor Gericht wie immer auftreten und behaupten, alles, was gemacht wurde, sei strafrechtlich nicht relevant gewesen. Der Umfang der Beteiligung Dritter wird ein Randaspekt bleiben. Bis er dann in zweiter Instanz merkt, dass die Gerichte seine Auffassungen nicht teilen, völlig panisch versucht, seine Verteidigungsstrategie anzupassen und damit grandios scheitert.
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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #18 am: 8. September 2016, 11:38:45 »
Das von Fitzek gestreute Gerücht, die BAFin und ihre Angestellten seien geistige Väter von Fitzeks Finanzjonglagen gewesen und quasi Anstifter, ist offenbar ebenso unausrottbar wie Elymus.

Ich weiß es nicht, da ich nicht dabei war; Kannst Du Dir sicher sein, dass all seine (Fitzek) Einlassungen bzgl. der BAFIN der Phantasie entspringen?

Von "geistigen Vätern" und damit "quasi Anstifter" hat niemand - noch nicht einmal Fitzek selbst -, gesprochen, dies wäre auch völlig unsinnig. Wenn mich jemand befragt, was geht oder was nicht und ich (mit entsprechender Sachkunde ausgestattet) Auskunft erteile, werde ich weder Mittäter (geschweige Anstifter) noch geistiger Vater.

Als jemand, der gelegentlich im RL beruflich mit der BAFin zu tun hat, kann ich auch als in diesem Fall Außenstehender diese fitzeligen Einlassungen getrost als hanebüchenen Bockmist ohne jeglichen Realitätsbezug klassifizieren.

Die Eingangsfrage bezieht sich auf eine mögliche "Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher" und diese werden sich im Zweifel damit zu entschuldigen versuchen, dass diese sich auf die Einlassungen und/oder Darstellungen bzgl. stattgefundener Gespräche zwischen Fitzek einerseits und mit den Finanzbehörden und/oder der BAFIN andererseits verlassen haben (§ 17 ff StGB).
...
In einer Welt, in der Finanzämter anerkannte Institutionen in Sachen Staatsrecht mit einer offiziellen Ermächtigung zur Beratung von Nachwuchs-Staatsgründern sind und eine BaFin ein ausgewiesener Unterstützungsverein für Schuhkarton-Banker, könnten sie damit durchkommen.
Allerdings bin ich kein Jurist und kann daher nicht beurteilen, wie "wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte" in diesem Fall ausgelegt wird.

Als Gründer einer Firma kann ich mich ausschließlich auf das substanzlose KRD-Geblubber in Sachen angeblicher Staatlichkeit und Steuerfreiheit verlassen. Die umfassenden Möglichkeiten, mich anderweitig und der Realität entsprechend zu informieren, auszublenden, kann mir vielleicht zu einem Doofen-Bonus bei der Strafbemessung verhelfen, nicht aber zur Straffreiheit?

Nachtrag
Die Pudel sind auch für mich, mit Ausnahmen, Täter und Opfer zugleich. Ein Dennis verkauft in seinem Shop wirkungslose Distanzbolzen zu Mondpreisen, nachdem er diese selber zu Mondpreisen eingekauft hat. Die Beurteilung, welcher Anteil jeweils überwiegt, ist schwierig und muss sorgsam getroffen werden. Grundsätzlich gehe ich davon aus, das ein erwachsender Mensch in der Lage und dazu verpflichtet ist seine Handlungen an den gesellschaftlichen Normen auszurichten. Gerade wenn es sich um nicht alltägliche Vorgänge wie eine "Staatsgründung", die "Gründung" einer Bank usw. handelt, erwarte ich von den Agierenden eine besondere Umsicht und Sorgfalt. Deren Fehlen kann mit Verblendung, Leichtgläubigkeit oder Verfangenheit in sektenähnlichen Strukturen erklärt, aber nicht vollständig entschuldigt werden.
« Letzte Änderung: 8. September 2016, 12:21:24 von Autsch ! »
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Offline KarlKlammer

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #19 am: 8. September 2016, 12:11:53 »

Die Eingangsfrage bezieht sich auf eine mögliche "Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher" und diese werden sich im Zweifel damit zu entschuldigen versuchen, dass diese sich auf die Einlassungen und/oder Darstellungen bzgl. stattgefundener Gespräche zwischen Fitzek einerseits und mit den Finanzbehörden und/oder der BAFIN andererseits verlassen haben (§ 17 ff StGB).
...

In einer Welt, in der Finanzämter anerkannte Institutionen in Sachen Staatsrecht mit einer offiziellen Ermächtigung zur Beratung von Nachwuchs-Staatsgründern sind und eine BaFin ein ausgewiesener Unterstützungsverein für Schuhkarton-Banker, könnten sie damit durchkommen.
Allerdings bin ich kein Jurist und kann daher nicht beurteilen, wie "wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte" in diesem Fall ausgelegt wird.

Als Gründer einer Firma kann ich mich ausschließlich auf das substanzlose KRD-Geblubber in Sachen angeblicher Staatlichkeit und Steuerfreiheit verlassen. Die umfassenden Möglichkeiten, mich anderweitig und der Realität entsprechend zu informieren, auszublenden, kann mir vielleicht zu einem Doofen-Bonus bei der Strafbemessung verhelfen, nicht aber zur Straffreiheit?

Der Verbotsirrtum ist in der freien Wildbahn eine absolute Seltenheit, weil die Hürden enorm hoch sind und er nur in seltenen Ausnahmekonstellationen überhaupt greift. Denkbar wäre er hier, wenn die BaFin tatsächlich die Auskunft erteilt hätte, dass ein bestimmtes Verhalten nicht erlaubnispflichtig sei und das "Königreich" sich genau an die beschiedene Konstellation gehalten hätte, ohne in irgendeiner Form abzuweichen. Auf irgendwelche Auskünfte von Fitzek kann aber natürlich niemand ohne weiteres vertrauen.

Der BGH hat dazu in der Vergangenheit ausgeführt:

Zitat von: BGH, Beschl. vom 18.03.1952, Az. GSSt 2/51
[...]
Aber nicht jeder Verbotsirrtum schließt den Vorwurf der Schuld aus. Mängel im Wissen sind bis zu einem gewissen Grad behebbar. Der Mensch ist, weil er auf freie, sittliche Selbstbestimmung angelegt ist, auch jederzeit in die verantwortliche Entscheidung gerufen, sich als Teilhaber der Rechtsgemeinschaft rechtmäßig zu verhalten und das Unrecht zu vermeiden. Dieser Pflicht genügt er nicht, wenn er nur das nicht tut, was ihm als Unrecht klar vor Augen steht. Vielmehr hat er bei allem, was er zu tun im Begriff steht, sich bewußt zu machen, ob es mit den Sätzen des rechtlichen Sollens in Einklang steht. Zweifel hat er durch Nachdenken oder Erkundigung zu beseitigen. Hierzu bedarf es der Anspannung des Gewissens, ihr Maß richtet sich nach den Umständen des Falles und nach dem Lebens- und Berufskreis des Einzelnen. Wenn er trotz der ihm danach zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Tuns nicht zu gewinnen vermochte, war der Irrtum unüberwindlich, die Tat für ihn nicht vermeidbar. In diesem Falle kann ein Schuldvorwurf gegen ihn nicht erhoben werden. Wenn dagegen bei gehöriger Anspannung des Gewissens der Täter das Unrechtmäßige seines Tuns hätte erkennen können, schließt der Verbotsirrtum die Schuld nicht aus. Je nach dem Maß, in dem es der Täter an der gehörigen Gewissensanspannung hat fehlen lassen, wird der Schuldvorwurf aber gemindert.
[...]

Der Betroffene muss also erst überlegen, ob seine Tat potentiell problematisch ist. Wenn er dabei hätte Probleme erkennen können, muss er weiter nachforschen. Gegebenenfalls kann oder muss er hierzu auch fachkundige Personen heranziehen. Zu solchen Personen sagt der BGH:

Zitat von: BGH, Urteil v. 02.11.2010, Az. 1 StR 580/09
[...]
Zwar wird diese [gemeint ist: die Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums] durch die Rechtsauskunft einer verlässlichen Person in der Regel ausgeschlossen. Verlässlich in diesem Sinne ist aber nur eine zuständige, sachkundige, unvoreingenommene Person, die mit der Erteilung der Auskunft kein Eigeninteresse verfolgt und die Gewähr für eine objektive, sorgfältige, pflichtgemäße und verantwortungsbewusste Auskunftserteilung bietet (BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 264).
[...]

Zusammengefasst:
1. Hirn anstrengen und überlegen, ob die Handlung strafbar sein könnte (Das wird zumindest bei allen Handlungen so sein, die moralisch problematisch sind).
2. Wenn eine Strafbarkeit in irgendeiner Form realistisch ist: Weiter nachforschen. Zur Not einen echten (!) Experten kontaktieren: Etwa einen Fachanwalt auf dem entsprechenden Gebiet.

(Ich würde noch hinzufügen:
2.a) Rat des Experten auf Schlüssigkeit prüfen. Man kann sich nicht auf jeden Schwachsinn verlassen, den irgendjemand erzählt. Man wird aber wohl nicht verlangen können, dass der Rat des Experten auch inhaltlich überprüft wird.)

3. Handlung durchführen.

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Offline simplicius simplicissimus

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #20 am: 8. September 2016, 12:57:56 »
Paradebeispiel für den gefitzten Verbotsirrtum ist Peters letzter Prozess vor dem AG Dessau.
RA Rico wollte doch dem Gericht erzählen, dass er Peter dahin beraten habe, ohne gültige Fahrerlaubnis fahren zu dürfen.
Bei einem Verbotsirrtum müssten vernunftgegebene Zweifel durch die Information tatsächlich Sachkundiger nachvollziehbar ausgeräumt sein.
Darin liegt auch das Problem im KRD - Vernunft.
« Letzte Änderung: 8. September 2016, 13:20:27 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Flo

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #21 am: 8. September 2016, 13:10:40 »

(...)

Zusammengefasst:
1. Hirn anstrengen und überlegen, ob die Handlung strafbar sein könnte (Das wird zumindest bei allen Handlungen so sein, die moralisch problematisch sind).
2. Wenn eine Strafbarkeit in irgendeiner Form realistisch ist: Weiter nachforschen. Zur Not einen echten (!) Experten kontaktieren: Etwa einen Fachanwalt auf dem entsprechenden Gebiet.

(...)


Schon richtig, aber jetzt kommt diese sektenartige Struktur des "KRD" mit ins Spiel.

Die meisten hier Anwesenden werden sich an das Video erinnern, wo Fitzek kritische Nachfrager in einem Zimmer der Freiheit beraubt hat, was belegt, dass bei dem geringsten Widerstand, auch in Form bloßer Nachfrage der Betreffende a) aus der Gruppe entfernt und b) seine sozialen Kontakte in dieser Gruppierung verloren hätte.

Wenn ich mir solches

http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/unternehmensgruendung.html

aber anschaue, dann frage ich mich, aus welchem nachvollziehbaren Grunde die Behörden nicht reagieren.

 
 

Offline Mr. Devious

Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #22 am: 8. September 2016, 13:22:52 »
Ein prominentes Beispiel dafür, wie man ins Kittchen wandern kann, wenn man auf die falschen Experten hört:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/steuersuender-wesley-snipes-die-rechnung-bitte-1.215741
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #23 am: 8. September 2016, 13:23:53 »
Das ist dann keine Frage des Verbotsirrtums, sondern der Schuldfähigkeit. Hier wurde aber keine, die freie Willensbildung ausschließende Gehirnwäsche betrieben. Es war einfach nur Märchenstunde.

Die Behörden haben keine Grundlage zum Einschreiten, solange es nur bei der Märchenstunde bleibt. Erst wenn Steuern wirklich durch die Unternehmensgründer hinterzogen werden, kann eigeschritten werden. Bis sowas tatsächlich bemerkt wird, kann es Jahre dauern. Dies gilt erst recht, wenn es sich bei den Gründern um Kleinunternehmer handelt. Das war hier auch bereits mal Thema.
« Letzte Änderung: 8. September 2016, 13:30:32 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #24 am: 8. September 2016, 16:21:14 »
Schon richtig, aber jetzt kommt diese sektenartige Struktur des "KRD" mit ins Spiel.

Die meisten hier Anwesenden werden sich an das Video erinnern, wo Fitzek kritische Nachfrager in einem Zimmer der Freiheit beraubt hat, was belegt, dass bei dem geringsten Widerstand, auch in Form bloßer Nachfrage der Betreffende a) aus der Gruppe entfernt und b) seine sozialen Kontakte in dieser Gruppierung verloren hätte.
 

Diese Situation belegt ebenfalls:
1. Das es sich bei Fitze um eine Person handelt dessen Führungsanspruch nicht auf allgemeingültigem oder überlegendem Wissen, sondern (spätestens) im Konfliktfall auf Gewalt beruht.
2. Das es möglich ist, sich diesem Führungsanspruch und den damit verbundenen Weisungen zu entziehen.

Gerade in Deutschland gab und gibt es eine breite Diskussion über persönliche Verantwortung innerhalb totalitärer Strukturen, die auch am weltfremdesten Pudel nicht vorbeigegangen sein kann. Ich reite jetzt nicht weiter auf den beiden deutschen Diktaturen herum, von denen Fitze mit seinem KRDings in Sachen Bedeutung und Staatlichkeit mindestens soweit entfernt ist wie die Erde vom Mars. Es geht hier schlicht um einen ehemaligen Jeansverkäufer und Videoverleiher dem, ohne das dieser über nennenswerte Druckmittel verfügte, ein par Hanseln freiwillig ihr Vertrauen geschenkt haben und dessen Anweisungen sie gefolgt sind, vielleicht sogar Entscheidungen getroffen und selbstständig gehandelt haben.
Dabei hatten sie, dank Presse-, Meinungs-, Informations-; usw.- freiheit in unserem schönen Land, unendlich viele Möglichkeiten sich von der Sinnhaftigkeit der von Fitze gemachten Behauptungen zu überzeugen- oder diese als das zu erkennen was sie sind: Blödsinn.
« Letzte Änderung: 8. September 2016, 16:24:23 von Autsch ! »
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #25 am: 8. September 2016, 16:54:17 »
Zitat
Hierzu bedarf es der Anspannung des Gewissens
BGH, Beschl. vom 18.03.1952, Az. GSSt 2/51

Also keine Dehnübungen.

Überhaupt urkomisch, wie jemand, der die Rechtmäßigkeit, ja gar die Existenz einer Rechtsordnung ablehnt sich kurz darauf auf deren Konstrukte wie "Verbotsirrtum" beruft.
Spätestens da sollte man als Pudel erkennen, wie ernst  es der  Guru mit seinen Ansichten meint... #Kindergarten
« Letzte Änderung: 8. September 2016, 16:57:02 von Oberstes_souterrain »
 

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #26 am: 8. September 2016, 17:40:58 »
Die Behörden haben keine Grundlage zum Einschreiten, solange es nur bei der Märchenstunde bleibt. Erst wenn Steuern wirklich durch die Unternehmensgründer hinterzogen werden, kann eigeschritten werden. Bis sowas tatsächlich bemerkt wird, kann es Jahre dauern. Dies gilt erst recht, wenn es sich bei den Gründern um Kleinunternehmer handelt. Das war hier auch bereits mal Thema.

Das ist so nur bedingt richtig. Zum einen hat ein Unternehmer Erklärungspflichten und denen unabhängig vom Inhalt der Erklärung nachzukommen. Die Abgabe von Steuererklärungen wäre mit Zwangsgeldern, notfalls Ersatzzwangshaft durchzusetzen.

Darüber hinaus ist der Begriff "Kleinunternehmer" im fachlichen Sinne ein umsatzsteuerrechtlicher. Also für Leute, die weniger als 17.500 Umsatz exklusive dem Verkauf von Anlagevermögen erzielen. Ob sie daneben auch noch Einkommensteuer schulden, weil sich zu gewerblichen Einkünften noch Lohn, Aktiengewinne, Renten oder andere Einkünfte gesellen, die letztlich zum Überschreiten der Freibeträge führen, steht auf einem anderen Blatt.

Zu bedenken ist hier aber, daß sich Fitzeks Truppe soweit nachvollziehbar niemals und nirgendwo explizit nur an Leute gewandt hat, die dem Fiskus tatsächlich nichts schulden, sondern mit ihren Anstiftungen tatsächlich auch Steuerverkürzungen in Kauf nimmt.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #27 am: 10. September 2016, 20:31:22 »
Was zu trennen wäre, aber zugleich u.U. unabhängig voneinander für spektakuläre Schlagzeilen sorgen könnte (sofern es denn jeweils richtig angegangen wird  ::)), ist die strafrechtliche sowie die zivilrechtliche  Seite.

Wenn bei ersterer keine Sanktionierung durchsetzbar ist, können bei zweiterer Knaller herauskommen,  daß die Heide wackelt.

Mal gucken, was für Erkenntnisbrösel sich ansammeln und für wie verwertbar sie sich zeigen.
Ich bezweifle, dass zivilrechtlich nennenswert etwas laufen wird.
Die ohnehin finanziell ruinierten Opfer wären zunächst noch mit dem Prozessrisiko bzw. den Kostenvorschüssen belastet; bei den Streitwerten, die in Rede stehen, keine geringen Summen. Dazu kommt, dass sie auch auf den Kosten sitzen bleiben werden, wenn bei den Beklagten, d.h. dem König und seiner Kumpanei, nichts zu holen ist. Den Sachverhalt mit Augenmerk auf dem Stichwort "Prozesskostenhilfe" zu untersuchen, könnte hier interessant sein. Ansonsten lohnt in Ansehung des wahrscheinlichen Schuldspruchs möglicherweise eher das Adhäsionsverfahren, um wenigstens den Titel zu erhalten…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #28 am: 11. September 2016, 08:08:59 »

Das ist so nur bedingt richtig. Zum einen hat ein Unternehmer Erklärungspflichten und denen unabhängig vom Inhalt der Erklärung nachzukommen. Die Abgabe von Steuererklärungen wäre mit Zwangsgeldern, notfalls Ersatzzwangshaft durchzusetzen.


Dies gilt nur für "Max Mustermann aus Hintertupfingen" und nicht für einen souveränen Staat "KRD".  ::)
 

Offline KarlKlammer

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #29 am: 12. September 2016, 09:35:34 »
Was zu trennen wäre, aber zugleich u.U. unabhängig voneinander für spektakuläre Schlagzeilen sorgen könnte (sofern es denn jeweils richtig angegangen wird  ::)), ist die strafrechtliche sowie die zivilrechtliche  Seite.

Wenn bei ersterer keine Sanktionierung durchsetzbar ist, können bei zweiterer Knaller herauskommen,  daß die Heide wackelt.

Mal gucken, was für Erkenntnisbrösel sich ansammeln und für wie verwertbar sie sich zeigen.
Ich bezweifle, dass zivilrechtlich nennenswert etwas laufen wird.
Die ohnehin finanziell ruinierten Opfer wären zunächst noch mit dem Prozessrisiko bzw. den Kostenvorschüssen belastet; bei den Streitwerten, die in Rede stehen, keine geringen Summen. Dazu kommt, dass sie auch auf den Kosten sitzen bleiben werden, wenn bei den Beklagten, d.h. dem König und seiner Kumpanei, nichts zu holen ist. Den Sachverhalt mit Augenmerk auf dem Stichwort "Prozesskostenhilfe" zu untersuchen, könnte hier interessant sein. Ansonsten lohnt in Ansehung des wahrscheinlichen Schuldspruchs möglicherweise eher das Adhäsionsverfahren, um wenigstens den Titel zu erhalten…

Ein Großteil der Opfer wird sich selber nicht als Opfer sehen und weder klagen noch ein Adhäsionsverfahren anstrengen, weil sie an die Märchen von Fitzek glauben: Alles gemeinwohlorientiert eingesetzt, selbstverständlich keinen Cent verschoben, sondern alles nur vor der bösen BRD "gerettet" und an einen sicheren Ort geschafft und wenn es Zahlungsengpässe gibt, dann nur, weil Fitzek und das KRD von der BRD politisch verfolgt werden und zerstört werden sollen.

Anhänger der Reichsbürgerbewegung weisen ähnlich wie Sektenanhänger oder Verschwörungstheoretiker einen erstaunlich hohen Grad an Realitätsverweigerung auf. Argumente führen häufig ebenso wenig weiter wie die Hoffnung, dass diese Menschen das Hirn einschalten und fünf Minuten über die vorliegenden Fakten nachdenken.

Man kann nur hoffen, dass sie spätestens dann wieder in der Realität aufschlagen, wenn Fitzek tatsächlich strafrechtlich für sein Verhalten belangt wird, das "Königreich" mit sämtlichen Immobilien aufgelöst ist und ihnen (wie vor dem KRD auch) ein Ankerpunkt in dieser Szene fehlt.
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