Autor Thema: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?  (Gelesen 6933 mal)

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Offline Happy Hater

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KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« am: 7. September 2016, 12:19:21 »
Eine für mich sehr wesentliche Frage im Zusammenhang mit den vielen Straftaten die allem Anschein nach im Rahmen verschiedenen "Projekte" des KRD begangen wurden, ist jene nach der strafrechtlichen Verfolgung weiterer KRD-Akteure.

Egal ob im Rahmen von "NDK", "Kooperationskasse" oder "Königliche Reichsbank", nie hat der OS alleine gehandelt, sondern immer wurde er von mehreren Anhängern der Politsekte "KRD" unterstützt.

Daher stellt sich für mich die Frage, ob und in welchem Umfang für die Tatbeteiligung und Strafbarkeit der Handlungen von KRD-Anhängern Beweise bei den Behörden vorliegen und ob hier die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den OS höchstpersönlich, sondern auch gegen seine eventuellen Mittäter bzw. andere Teilnehmer an den Straftaten konsequent vorgeht.

Eventuell hat hier ja sogar das SSL noch Dokumentationen von Aussagen von KRD-Anhängern, welche beispielsweise auf ein bewusstes Mitwirken an den Taten trotz Hinweis auf die Strafbarkeit hindeuten.

Meiner Ansicht nach wäre es wichtig, dass nicht nur der OS, sondern auch andere mutmaßliche Straftäter im "System KRD" zur Verantwortung gezogen werden, allein schon aus generalpräventiven Gründen.

Wenn das SSL dazu vielleicht einen kleinen Beitrag leisten kann, umso besser. Generell soll dieser Thread aber dazu dienen, sich über das Thema "Strafrechtliche Verfolgung von KRD-Anhängern" auszutauschen, da ich wie gesagt finde, dass dies ein interessantes und wichtiges Thema ist.
 
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Offline Pantotheus

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #1 am: 7. September 2016, 19:03:18 »
Wer die verschiedenen Stränge zum KRD aufmerksam verfolgt hat, weiß, dass es entsprechende Überlegungen immer wieder gegeben hat. Da und dort schien auch die Vermutung durch, dass entsprechende Mitteilungen an Behörden gingen.
Zunächst ist es natürlich so, dass das Strafrecht verschiedene Formen der Tatbegehung kennt. Es gibt Täter, Haupttäter, Mittäter, Helfer, Anstifter usw. Weiter gibt es strafbare Handlungen, die durch Tun begangen werden, und solche, die in einem Nicht-Tätig-Werden bestehen, im so genannten Unterlassen.
Gerade bei komplexen Wirtschaftsdelikten ist die Lage natürlich oft einmal unübersichtlich und nicht von Anfang an auszumachen, wer Anstifter, Täter oder Haupttäter ist und wer nur in anderer Weise beteiligt war. Grundsätzlich ist bei jedem Beteiligten danach zu fragen, welchen Grad der Beteiligung und vor allem welche Schwere der Schuld er aufwies.
In entsprechend großen und unübersichtlichen Gebilden wie z. B. einem Komplex von Scheinfirmen zur Geldwäsche oder in einem "Strukturvertrieb" mit Pyramiden-Charakter stellt sich bei manchen Beteiligten die Frage, ob sie nun Mittäter, unwissende Rädchen in einem System, das sie weder beherrschten noch auch nur durchschauten, oder sogar Opfer waren. Nehmen wir eine Pizzeria, in der durchaus Essen gekocht, serviert und verkauft wird: Es mag dort Angestellte geben, die einfach nur ihren Job als Koch, Kellner usw. machen. Mit der Geldwäsche, die im Hinterzimmer bei der Abrechnung der Bareinnahmen getätigt wird, haben sie nichts zu tun und können davon oft gar nicht wissen. Die Hintermänner sind bei solchen Geschäften oft auch sehr diskret und treten auch den Angestellten gegenüber gar nicht in Erscheinung.
Anders sieht es hingegen beim Strohmann-Geschäftsführer aus: Wer ganz offiziell als Geschäftsführer tätig ist, trägt die Verantwortung - muss sie tragen. Die Einwendung, man sei ja nur pro forma Geschäftsführer gewesen, habe aber nichts gemacht und von nichts gewusst, sticht dann nicht. Auf ein solches Arrangement darf man sich gar nicht einlassen. Zumindest hätte man die Pflicht, wenn man das Geschäft nicht aktiv steuert, wenigstens zu überwachen und gegen Unregelmäßigkeiten einzuschreiten.

Beim KRD ist es natürlich so, dass die Fäden immer irgendwie zum OS laufen. Fatzke kann sich da nicht herausreden, zumal wenn er allein Verfügungsberechtigung über Konten hatte.
Aber da gibt es ja immer noch die Strohmann-Geschäftsführer, die noch nicht einmal versucht haben, irgendwie steuernd auf die Geschäfte einzuwirken. Weiter gibt es "Amtsleute im Staatsdienst" u. dgl., die stets gemacht haben, was Fatzke wollte, und die auch jetzt noch versuchen, in diesem Sinne weiter zu machen. Es gab diejenigen, die Verträge mit Kunden und Anlegern unterzeichneten und die "Produkte" des KRD und seiner verschiedenen Entitäten bewarben.
Alle diese Leute werden schwerlich ihren Teil der Verantwortung einfach leugnen oder auf Fatzke bzw. den innersten Kreis abschieben können.
Allerdings haben wir es hier schon mit einem Geflecht verschiedener sich überlagender Geschäfte und Konstrukte (m. W. ist ja nie eine Rechtsform gültig zustande gekommen) zu tun, sodass es wohl noch einige Zeit dauern dürfte, bis die juristische Abwicklung aller Geschäfte und Verfahren abgeschlossen sein wird - von den ziemlich sicher zu erwartenden Berufungen, Revisionen usw. ganz zu schweigen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Flo

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #2 am: 7. September 2016, 21:36:45 »

(...)

Beim KRD ist es natürlich so, dass die Fäden immer irgendwie zum OS laufen. Fatzke kann sich da nicht herausreden, zumal wenn er allein Verfügungsberechtigung über Konten hatte.
Aber da gibt es ja immer noch die Strohmann-Geschäftsführer, die noch nicht einmal versucht haben, irgendwie steuernd auf die Geschäfte einzuwirken. Weiter gibt es "Amtsleute im Staatsdienst" u. dgl., die stets gemacht haben, was Fatzke wollte, und die auch jetzt noch versuchen, in diesem Sinne weiter zu machen. Es gab diejenigen, die Verträge mit Kunden und Anlegern unterzeichneten und die "Produkte" des KRD und seiner verschiedenen Entitäten bewarben.
Alle diese Leute werden schwerlich ihren Teil der Verantwortung einfach leugnen oder auf Fatzke bzw. den innersten Kreis abschieben können.
Allerdings haben wir es hier schon mit einem Geflecht verschiedener sich überlagender Geschäfte und Konstrukte (m. W. ist ja nie eine Rechtsform gültig zustande gekommen) zu tun, sodass es wohl noch einige Zeit dauern dürfte, bis die juristische Abwicklung aller Geschäfte und Verfahren abgeschlossen sein wird - von den ziemlich sicher zu erwartenden Berufungen, Revisionen usw. ganz zu schweigen.

(...)


- Hervorhebung stammt von mir -

Genau hier liegt das eigentliche Problem. Wenn BAFIN Mitarbeiter (als oberste Behörde bzgl. Bankenaufsicht) über Wochen oder gar Monate mit Fitzek verhandelten (Bank- und/oder Versicherungsgeschäfte) und diese Mitarbeiter dann auch noch Ratschläge erteilten, wie man eine solche "Bank" am besten gestaltet, können die Jungs von Fitzek (guten Gewissens) behaupten, in Treu und Glauben auf Richtigkeit gehandelt zu haben.

Dies gilt zumindest bis zum Zeitpunkt der Verhaftung, denn spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte ihnen eigentlich klar sein müssen, dass im KRD etwas gewaltig zum Himmel stinkt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wäre sicherlich klug, wenn sie sich ausschließlich auf Fitzek konzentriert und den Jungs einen Weg zurück in die Gesellschaft ermöglicht; Nicht zu vergessen, dass man es in diesem "Königreich" mit einer Sekte zumindest aber einer vergleichbaren Struktur zu tun hat.
 

dtx

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #3 am: 7. September 2016, 22:13:12 »
Das von Fitzek gestreute Gerücht, die BAFin und ihre Angestellten seien geistige Väter von Fitzeks Finanzjonglagen gewesen und quasi Anstifter, ist offenbar ebenso unausrottbar wie Elymus.
 

Offline Wittenberger

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #4 am: 7. September 2016, 23:00:10 »
Daher stellt sich für mich die Frage, ob und in welchem Umfang für die Tatbeteiligung und Strafbarkeit der Handlungen von KRD-Anhängern Beweise bei den Behörden vorliegen und ob hier die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den OS höchstpersönlich, sondern auch gegen seine eventuellen Mittäter bzw. andere Teilnehmer an den Straftaten konsequent vorgeht.

Wenn ich mir ansehe, mit welchem "Elan" die Staatanwaltschaften auch nur gegen Fitzek vorgehen und anklagen, dann bin ich zu Deiner Frage leider sehr pessimistisch.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #5 am: 7. September 2016, 23:08:14 »
Was zu trennen wäre, aber zugleich u.U. unabhängig voneinander für spektakuläre Schlagzeilen sorgen könnte (sofern es denn jeweils richtig angegangen wird  ::)), ist die strafrechtliche sowie die zivilrechtliche  Seite.

Wenn bei ersterer keine Sanktionierung durchsetzbar ist, können bei zweiterer Knaller herauskommen,  daß die Heide wackelt.

Mal gucken, was für Erkenntnisbrösel sich ansammeln und für wie verwertbar sie sich zeigen.
 

Offline Tuska

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #6 am: 7. September 2016, 23:17:29 »
Ich gestehe, dass ich einer der Ersten gewesen bin, die im Hinblick auf § 27 StGB vor SchadenVorfreude heftig gegrinst haben. Es liest sich so schön:

Zitat von: § 27 Abs. 1 StGB
Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Nach und nach ist mir das diabolische Grinsen aber leider vom Gesicht gewaschen worden (durch Pressemitteillungen, Berichte der MZ, Blick in Literatur & Rechtssprechung etc). Großes wird im Vordergrund trotzdem geschehen, da Sitzek mit Sicherheit den ein oder anderen ans Messer liefern wird (oder zumindest glaubt, die Schuld auf einen Anderen abwälzen zu können).

Ich hoffe immer noch auf eine Anklage wegen Beihilfe zur schweren Untreue in 27 Fällen, man wird ja noch träumen dürfen...
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #7 am: 8. September 2016, 00:25:51 »
können die Jungs von Fitzek (guten Gewissens) behaupten, in Treu und Glauben auf Richtigkeit gehandelt zu haben.

Absolut nicht.

Jeder Reisdepp ist für das, was er tut, selbst verantwortlich! Die Bafin hat entgegen Fitzeks Darstellung  seine Eskapaden auch keinesfalls unterstützt. Sie hat höchstens auf Fitzeks Fragen geantwortet, ob diese oder jene Änderung ausreichen würde, so lange man noch den Eindruck hatte, dass Fitzek etwas ändern will.

"Treu und Glauben auf Richtigkeit" ist von "Fitzeks Welt" so weit entfernt wie sein Wasserauto von einem Formel 1-Sieg.


Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Don

Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #8 am: 8. September 2016, 00:42:31 »
Fraglos dürfte sicher sein: Der zu groß geratene Zwerg war eindeutig Diktator "der oberste Souverän" und füllte diesen Posten auch so aus. Von daher ist klar, wer das organisiert hat und hauptverantwortlich ist.

Daneben aber: Wer hatte denn da sonst noch Entscheidungsbefugnis? So hierarchisch wie das organisiert war würde ich sagen: Nicht viele. Da mag es evtl. noch 4-5 Mitstreiter geben (Benjamin und Konsorten), aber selbst die haben weitgehend auf Weisung gehandelt. Ich glaube kaum, dass die -bis zur Verhaftung- wirklich eine Leitungsfunktion hatten. Das KRD ist absolutistisch angelegt und so funzt das auch. Profitiert hat Fatzke, organisiert auch. Keiner der Deppen wäre in der Lage gewesen, solche Summen zu generieren. Das sind alles Jünger.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #9 am: 8. September 2016, 00:47:56 »
Auf der einen Seite der Wunsch, dass die Handlanger nicht ungeschoren davonkommen, auf der anderen Seite die Befürchtung, dass Fitzek Schuld abwälzt und seine eigene Strafe mildert.

Schwierig, schwierig...
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Don

Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #10 am: 8. September 2016, 00:57:31 »
Auf der einen Seite der Wunsch, dass die Handlanger nicht ungeschoren davonkommen, auf der anderen Seite die Befürchtung, dass Fitzek Schuld abwälzt und seine eigene Strafe mildert.

Schwierig, schwierig...

Nenene. So funzt dat nich. Vielleicht in GB oder in den USA, aber nicht hier.Sowas wie eine "Verteilung der Schuld" gibts hier nicht. Allenfalls dann, wenn einer auspackt als Kronzeuge und die anderen schweigen. Schuld wird hier aber nicht verteilt
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #11 am: 8. September 2016, 01:06:44 »
So einige Versuche hat Fitzek vor Gericht ja schon gestartet, Michaela als prominentes Beispiel. Auch bei der Anhörung zuletzt stellte er Jaschke als seinen "Chef"buchhalter vor.  Es geht Fitzek immer darum, die Schuld auf andere zu schieben. Wenn diese denn auch Verantwortung getragen haben, kommen da natürlich auch die passenden Anklagen zu. Hoffentlich. Wenn da jemand Lust drauf hat. Wir Bedenken bitte den Schauplatz und gehen bedächtig weiter...

Ich meinte in meinem vorigen Post nicht, wie das rechtlich gewürdigt wird, sondern mit "Wunsch / Befürchtung" versucht, meine ganz persönliche Gefühlsebene auszudrücken :)
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Offline Flo

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #12 am: 8. September 2016, 08:01:22 »

Das von Fitzek gestreute Gerücht, die BAFin und ihre Angestellten seien geistige Väter von Fitzeks Finanzjonglagen gewesen und quasi Anstifter, ist offenbar ebenso unausrottbar wie Elymus.


Ich weiß es nicht, da ich nicht dabei war; Kannst Du Dir sicher sein, dass all seine (Fitzek) Einlassungen bzgl. der BAFIN der Phantasie entspringen?

Von "geistigen Vätern" und damit "quasi Anstifter" hat niemand - noch nicht einmal Fitzek selbst -, gesprochen, dies wäre auch völlig unsinnig. Wenn mich jemand befragt, was geht oder was nicht und ich (mit entsprechender Sachkunde ausgestattet) Auskunft erteile, werde ich weder Mittäter (geschweige Anstifter) noch geistiger Vater. 
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #13 am: 8. September 2016, 10:08:53 »
Das von Fitzek gestreute Gerücht, die BAFin und ihre Angestellten seien geistige Väter von Fitzeks Finanzjonglagen gewesen und quasi Anstifter, ist offenbar ebenso unausrottbar wie Elymus.

Ich weiß es nicht, da ich nicht dabei war; Kannst Du Dir sicher sein, dass all seine (Fitzek) Einlassungen bzgl. der BAFIN der Phantasie entspringen?

Von "geistigen Vätern" und damit "quasi Anstifter" hat niemand - noch nicht einmal Fitzek selbst -, gesprochen, dies wäre auch völlig unsinnig. Wenn mich jemand befragt, was geht oder was nicht und ich (mit entsprechender Sachkunde ausgestattet) Auskunft erteile, werde ich weder Mittäter (geschweige Anstifter) noch geistiger Vater.

Als jemand, der gelegentlich im RL beruflich mit der BAFin zu tun hat, kann ich auch als in diesem Fall Außenstehender diese fitzeligen Einlassungen getrost als hanebüchenen Bockmist ohne jeglichen Realitätsbezug klassifizieren.
 
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dtx

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Re: KRD - Strafrechtliche Verfolgung weiterer Verantwortlicher?
« Antwort #14 am: 8. September 2016, 10:21:03 »
Jeder Beamte, der noch halbwegs bei Trost und nicht auf eine unehrenhafte Entlassung scharf ist, wird sich von unbefugter Rechtsberatung fernhalten. Zumindest, seitdem da (bspw. in RLP) öffentlichkeitswirksam die Reißleine gezogen wurde. Die Grenze zwischen Darstellung der Rechtslage, ohne die bspw. die Aus- und Weiterbildung von Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellten nicht möglich wäre, und fallbezogenen Handlungsanweisungen ist keinesfalls so fließend, wie mancher glaubt.

Und selbst eine "verbindliche Auskunft" der Finanzverwaltung steht stets unter dem Vorbehalt, daß der Stpfl. den Sachverhalt auch exakt so verwirklicht, wie er ihn der Verwaltung geschildert hat. Damit fallen dann die Bauernschlauen regelmäßig auf die Nase.