Liebe Pudel.
Die Begriffe "Kassenbuch", "Belege" und "Buchhaltung" mögen sich Euch nicht erschliessen.
Wie aber kann man etwas "entwenden", was gar nicht vorhanden war?
Da treffen halt Welten und Kulturen aufeinander... mal kurz in die Kristallkugel geschaut:
Sachverständiger: "Der Umfang der Geschäfte hat..."
Fitzek (laut): "Wir haben keine Geschäfte getätigt!"
Richter (genervt): "Herr Fitzek. Sie sind jetzt nicht dran."
Sachverständiger: "Bei dem Umfang der Geldbewegungen wäre in jedem Fall eine doppelte Buchführung erforderlich gewesen."
Staatsanwältin (sardonisch): "Aha!"
Fitzek: "Aber wir hatten doch eine doppelte Buchhaltung!"
Staatsanwältin: "Ach?"
Richter (interessiert): "Wie war das, Herr Fitzek?"
Fitzek (bestimmt): "Wir hatten eine doppelte Buchhaltung!"
Sachverständiger (irritiert): "Davon weiß ich nichts."
Richter: "Können sie das bitte genauer beschreiben, Herr Fitzek."
Fitzek: "Selbstverständlich. Gerne. Dabei ist es völlig offenkundig, dass wir eine doppelte Buchhaltung hatten: Eine bei der BaFin. Und eine zweite bei der Steuerfahndung. Da ist es doch denklogisch und nach den Schöpfungsgesetzen unbestreitbar, dass wir eine im Prinzip beispielsweise doppelte Buchführung hatten."
Jubel auf der einen Seite der Zuschauer; Gelächter von der anderen.Richter (um Fassung bemüht): "Ruhe bitte!"
Fitzek: "Wenn ich jetzt noch einmal auf meinen Antrag für einen Laptop..."
Richter (scharf): "Nein, Herr Fitzek!"
Richter (zum Sachverständigen): "Wenn Sie fortfahren könnten..."