Die Glaubensgemeinschaft GEW betrachtet den Körper somit als Stiftung des Schöpfers und nicht als Schenkung. Deshalb ist der uns zur Verfügung gestellte Köper ausschließlich Treugut, das wir nach Treu und Glauben behandeln und verwalten müssen. Dies gebietet das Treuhandrecht.
Somit sind die Männer und Weiber der GEW nur Treuhandverwalter des vom Schöpfer zur Verfügung gestellten Körpers und nicht die Eigentümer.
Den Gedanken finde ich sehr gut. Darf ich also davon ausgehen, dass niemand bei den Reichsfuzzis raucht, Alkohol im Übermaß trinkt, riskant Auto fährt, sich durch Wutanfälle oder Hass schädigt, riskante Sportarten betreibt oder seinen Körper anderswie entgegen der Treuepflicht verwendet?
Eine Vollstreckung gegen den Treuhandverwalter darf nicht auf treuhänderisches verwaltetes Gut erweitert werden, was bedeutet, daß jede Vollstreckung, die sich gegen den Körper eines Mannes oder Weibes, welches Mitglied der GEW ist, ungültig ist, da diese sich gegen treuhänderisch verwaltetes Eigentum einer übergeordneten Drittpartei (Gott, der keinen Namen hat (=stiftender Schöpfer)) richten würde.
Jeder substanzielle Durchgriff auf den Körper (z. B. Haftbefehl) würde eine Pfändung/Vollstreckung der Schöpfung darstellen; ist also ein blasphemischer Akt gegen 'Gott' selbst und ist eine Gotteslästerung, die zu unterbleibeen hat, denn Gott ist kein Schuldner, den es zu vollstrecken gilt.
Schon gut, der Gerichtsvollzieher will ja in der Regel gar nicht deinen Körper haben, sondern deine Wertsachen. Der Körper eines Reichsfuzzis wird wohl nicht als wirtschaftlich verwertbar angesehen.
Die dauernde Berufung auf Gott muss man wohl als blasphemisch ansehen, wenn man ansieht, wie die Leute mit Gerichtsvollziehern, Polizisten, sonstigen Beamten und Richtern umgehen ("Ihr sollt sogar eure Feinde lieben").