Ein weiser Mann hat mal gesagt: An ihren Worten sollt ihr sie erkennen.
Es geht doch nichts über klare, wohl überlegte Aussagen...
Statut der NDGK
Statut der NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK)
Artikel 1 – Name, Rechtsform
1Die NeuDeutsche Gesundheitskasse ist als Unterstützungskasse die einzige gesetzliche Gesundheitskasse des Staates oder der staatsähnlichen Organisation "NeuDeutschland".
Welcher Staat? Welche staatsähnliche Organisation? Das hat mit dem "Königreich Deutschland" also gar nichts zu tun.
2Sie untersteht dem NeuDeutschen Gesundheitsministerium oder seiner ähnlichen Organisationsstruktur.
Oder Quarktaschen? Oder irgendetwas Ähnlichem halt?
Artikel 2 – Aufgaben
(2) 1Die NeuDeutsche Gesundheitskasse ist als staatliche Institution oder staatsähnlicher Zweckbetrieb verpflichtet, zur Finanzierung des öffentlichen Lebens von NeuDeutschland und zur Erhöhung des Allgemeinwohls sämtliche Überschüsse in den NeuDeutschen (Staats-) Haushalt einzustellen.
Staatsähnlicher Zweckbetrieb? Was ist denn das?
(3) 1Zur Feststellung von eventuellen Fehlhandlungen eines Leistungserbringers bestellt die NDGK im Verdachtsfalle einen NeuDeutschen fähigen Gutachter.
Wie jetzt, "NeuDeutsch" oder fähig? Außerdem sind hier die eventuell staatsähnlichen Fehlhandlungen vergessen worden.
(2) 1Die Einrichtungen des NeuDeutschen Gesundheitswesens sind Zweckbetriebe der Stiftung NeuDeutschland und/oder (Neu-)Deutsches Staatseigentum.
Und/oder staatsähnelnde, vielleicht Neue ggf. Deutsche gesund staatlich zum Zweck Stiften gegangene Institutionen, Einrichtungen, Eigentum oder Zweckwesen und/oder ähnliche Orgelnisationsstrukturen oder so.
(1) 1Mitgliedsbeiträge können gegenwärtig in Euro und ENGEL gezahlt werden.
(2) 1Im Falle der Fundamentierung NeuDeutschlands als Staat kann auch die Neue Deutsche Mark als gesetzliches Zahlungsmittel NeuDeutschlands genutzt werden.
(3) 1Im Falle der Fermentierung NeuDeutschlands als Staat kann auch der TEUFEL als gesetzlich staatsähnliches Nahrungsmittel NeuDeutschlands genutzt aber nicht verzehrt werden.
(1) Ordentliche Vollmitglieder/Bürger von NeuDeutschland sind verpflichtet Mitglied der NeuDeutschen Gesundheitskasse zu sein.
(2) Unordentliche Halbteilglieder sowie Vogelfreie und Sonnenstaatslandanbeter sind von der kostenpflichtigen Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Artikel 8 – Rechtsanspruch
(1) 1Alle Mitglieder/Bürger von NeuDeutschland haben einen (bedingten) Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem NeuDeutschen Schiedsgericht oder einem NeuDeutschen Einzelrichter. 2Damit können alle Streitigkeiten zwischen NeuDeutschland, seinen Institutionen und den Mitgliedern/Bürgern von NeuDeutschland, sowie zwischen den Mitgliedern/Bürgern untereinander im Sinne des § 194 BGB vor einem NeuDeutschen Einzelrichter oder einem NeuDeutschen Schiedsgericht verhandelt werden.
Das muss doch NeuBGB heißen! Und "staatsähnlich rechtliches oder NeuDeutsches Gehör".
(3) 1Das Vorstandsmitglied darf jedoch anderweitge selbstständige Tätigkeiten ausüben, bei der durch eigene Leistung generierte zusätzliche Einnahmen statthaft sind. 2Näheres regelt ein NeuDeutsches Gesetz.
Nur gut, dass es kein NeuDeutsches Gesetz gibt.
3Amtsträger oder Mitarbeiter NeuDeutscher Zweckbetriebe/Staatsbetriebe sind beitragsfreie Mitglieder.
Ach, wie praktisch. Und eine NeuDeutsche Frittenbude (oder war es ein Pfannkuchenladen?) gibt es sogar. Mit staatlichem aber leider nicht stattlichem Angebot.
Artikel 11 – Pfandrecht
(1) Das Mitglied räumt der NDGK im Sinne des Antrages oder der Zusatzvereinbarung ein unbestimmtes erstrangiges Pfandrecht auf alle Werte des Mitglieds/Bürgers von NeuDeutschland ein.
Im Sinne des Antrages? Ein unbestimmtes Recht? Aber auf alle Werte?
(2) 1Im Falle von Uneinbringlichkeit des Beitrages verpflichtet sich das Mitglied/der Bürger von NeuDeutschland gemeinnützige Tätigkeiten im Werte der Höhe des ausstehenden Beitrages zu leisten. 2NeuDeutschland kann dem Mitglied/Bürger von NeuDeutschland eine sinnvolle angemessene Tätigkeit zur Begleichung der Beitragsrückstände zuweisen.
Boah, geil ey! Arbeitsdienst! Die dürfen dann für Peter Autobahnen bauen.
Artikel 12 – Finanzierung und Rücklagen
Die NeuDeutsche Gesundheitskasse finanziert sich und bildet Rücklagen aus:
hilfsweise aus den Einlagen der Kooperationskasse, solange NeuDeutschland sich noch nicht als Staat neu fundamentiert hat
hilfsweise aus den Einlagen der NeuDeutschen Staatsbank im Falle der Fundamentierung des (Neu-) Deutschen Staates
zusätzlich hilfsweise aus den Erträgen der Neudeutschen Zweckbetriebe/Staatsbetriebe.
außerdem zusätzlich hilfsweise wird zusammengekratzt was sich so findet, notfalls auch Staatsfundamente, Staatsfermente, Staatsexkremente und sonstiger staatsähnlicher Kompost.
Artikel 13 – Schlußbestimmungen
1Die NDGK kann dieses Statut jederzeit ergänzen und/oder erweitern.
Der sogenannte Ellabätsch-Paragraph.
4Ergänzend gelten weitere NeuDeutsche Gesetze und Bestimmungen und/oder ethische Grundsätze.
Es gelten auch der NeuDeutsche Mondkalender, Natur-, Erd- und Sonnensystemrecht sowie jeder weitere wirre Einfall, der im Luftraum zwischen Peters Ohren versehentlich eine Synapse treffen könnte.