Am 25.05.2018 werden die Grundrechte in Deutschland eingeschränkt. Und da hat Holger Ditzel nachgedacht und ihm ist aufgefallen, dass der Versailler Vertrag am 28.06.2018 abläuft, weil da sind 99 Jahre rum und im Handelsrecht sind keine Verträge bekannt, die länger laufen, also muss man davon ausgehen, dass er ausläuft. Und deshalb geht er davon aus, dass man in Deutschland Notstandgesetze eingerichtet hat. Und spanisch kommt ihm auch vor, dass wir keine Regierung haben. Conrad weist auf die GroKo hin, Ditzel meint jedoch, die habe sich nicht etabliert und überhaupt sei das nur eine Hypothese von ihm.
Ditzel verweist auf den Art. 146 GG, wir müssen erst Frieden schließen. Eine Petition hat er gestartet, dass die Deutschen Frieden schließen wollen.
Vernichtungspläne nach dem 2. Weltkrieg gelangen in die Umsetzung,
- die Sterilisierung der Deutschen, die Klärwerke schaffen die Rückstände der Antibabypille nicht mehr.
- Schweinepest, man will die Wildschweine ausrotten, die im Krisenfall eine Nahrungsquelle wären.
- Die Einwanderer und Conrad wirft ein, dass Israel seine afrikanischen Flüchtlinge speziell nach Deutschland schicken will.
- die renommierten Seite deagle.com prognostiziert, dass 2024 nur noch 31 Mio. Menschen in Deutschland leben werden.
Wenn der Versailer Vertrag ausläuft, wird unsere Verfassung gemäß Art. 23 GG aufgelöst. Drei Lösungsansätze was dann passiert
- Wir gehen in Europa auf.
- Es kommt der Endsieg (daran glaubt Ditzel selbst nicht)
- Wir können den Frieden schließen
- Es gibt eine Revolution
Nun lenkt Conrad das Gespräch auf die wichtige deutsche Staatsangehörigkeit.
Ditzel meint, nur wenn ich die nationale Staatsangehörigkeit besitze, kann die EU-Angehörigkeit hinzukommen, es gibt ein aktives und ein passives Europarecht.
Man darf niemanden Reichsbürger nennen, das ist strafbar gemäß Art. 18 AEUV, ** Beschwerderecht bei der EU.
Die europäische Menschenrechtskonvention, Protokoll Nr. 4, Art. 1 ***, niemand darf wegen Geldschulden ins Gefängnis.
Das EU-Recht steht über dem nationalen Recht.
Conrad, der Beifang, fragt, ob es wohl Schwierigkeiten geben könnte, wenn man die Petition anklickt.
Und Ditzel wirbt eifrig für seine Seite und sein Buch, das man sich dort runterladen kann.
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http://www.aeuv.de/zweiter-teil/art-18.htmlUnbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. ***
https://www.menschenrechtskonvention.eu/protokoll-nr-4-emrk-9266/Artikel 1 — Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden[↑]
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.