Intermezzo - Die Anklageschrift
Vor der Fortsetzung noch vier Erläuterungen und eine Korrektur (geht im Forum nicht mehr):
- „Zelt“ meint wertfrei und umgangssprachlich: wenig schmückende Bluse (im Gegensatz zum schicken Outfit von Jo)
- Der Zigarettenkonsum wurde nach dem Bäckereiaufenthalt hochrechnend abgeschätzt
- Wiedergabe nach eigener Mitschrift. Allerdings ohne Gewähr, da Bernie vor dem Gerichtsgebäude rumtutete
- Leider muss ich den Bericht in Teilen ausliefern, da ich ihn heimlich während der Arbeitszeit schreibe
- Jo hat tatsächlich zur Berufsausübung noch gesagt: Ich bin der Treuhänder meiner Person
Eigentlich käme es jetzt zur Beweisaufnahme, aber Jo schiebt erst mal einen „Antrag auf Klageabweisung“ in den Saal. Leider muss ihn der Staatsanwalt darauf hinweisen, dass das Hauptverfahren bereits eröffnet wurde und dieser Antrag ohnehin nicht den gerichtlichen Anforderungen genüge.
Dies zieht sich wie ein roter Faden durch die Verhandlung. Zwei Youtube-Jura-Professoren werfen mit Paragrafen um sich, deren Inhalt sie leider nicht verstanden haben. Auf anwaltliche Beratung haben sie ja verzichtet und so müssen Richter und Staatsanwalt als geduldige Nachhilfelehrer aushelfen.
Aber Jo ist nicht zu bremsen. Eben noch, wie alle Reichis im Raum, brav aufgesprungen als der Richter eintrat, nun aber renitent. In der Klageschrift „die doch den Abschluss aller Ermittlungen bedeutet“ (war ihm sehr wichtig und wurde diverse Male aus dem Phrasenschwein geschüttelt) würde als Tatort „Wittmund und andere Orte“ benannt. Sie seien aber nie in Wittmund gewesen – worauf Angela: murmel, murmel ganz lange her. Besser vor Gericht gemeinsame Statements vorher absprechen, das kann sonst ganz schnell ins Auge gehen! Der Staatsanwalt versuchte zu erklären, dass das Jugendamt nun mal in Wittmund säße und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Damit war Tatort Wittmund. Eigentlich ganz einfach, auch für Nicht-Juristen, die ohnehin sagen würden: Was solls? Jo hat das aber bis zum Ende der Verhandlung nicht gepeilt und kam mehrfach darauf zurück.
Aber Jo hatte schon den nächsten Torpedo im Rohr, leider ebenfalls ein Rohrkrepierer. Der Wohnort der Zeugen sei in der Anklageschrift nicht benannt worden. Der gute Staatsanwalt schaute extra noch mal nach. Die Anklageschrift hat ja Oberstaatsanwältin Huefner verfasst – zu ihr später mehr. Er erklärte Jo dann väterlich, dass bei Polizisten kein Wohnort, sondern der Behördensitz angegeben wird. Ein flüchtiger Blick aufs Publikum zeigte auch gleich warum.
Nun richtert Richter M. los: Beschlossen und verkündet und sogar protokolliert. Jos Antrag wird abgelehnt – alle weiteren auch, was ihn schwer empörte. Aus der Tatsache, dass es am Ende gefühlt ca. 10 : 0 ausging, schloss er auf die Voreingenommenheit des Gerichtes, anstatt mal über die Qualität seiner Anträge nachzudenken. Nach Richter M. erfüllt die Antragsschrift alle formellen und inhaltlichen Anforderungen.
Angela nahm zu diesem Zeitraum demonstrativ die erste Tablette ein – besser ist das!
Lesen Sie weiter – vierter Teil dieses Reißers in Kürze.