Autor Thema: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.  (Gelesen 5651 mal)

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Offline Totto81

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Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« am: 12. August 2016, 12:10:42 »
So neu angemeldet, teile ich hier mit euch einen Brief den unser Amt so zugestellt bekommen hat.

Mensch (Name)
aus der Familie (Name)

hier würde jetzt die Adresse stehen.
bei weiteren Belästigungen immer angeben

Einschreiben/Rückschein

Stadt XYZ
D-U-N-S-Nummer
c/o XYZ Strasse

ZURÜCKWEISUNG
Herr XYZ

ich bekomme vin Ihnen bzw. Ihrer privaten Firma zunehmend Geschäftsangebote zugeschickt, die ich hiermit beantworte.

Ihre Papiere mit Ihrer Nummer [XYZ], habe ich als Vertragsangebot erkannt und weise es hiermit ausdrücklich zurück. Dies ist kein Widerspruch und kein Einspruch sondern eine Zurückweisung, somit bin auch kein Widerspruchsführer.

Ich stelle fest, dass ich weder mit Ihnen noch mit der Firma "Stadt XYZ" einen Vetrag habe und dieses Schreiben meinerseits als rein privat angesehen werden muss. Da ich von Ihnen nur die geschäftliche bzw. angeblich "behördliche" Adresse habe, nehme ich diese auch als Ihre private ladungsfähige Anschrift bis ich Ihre persönliche und private Adresse kenne.

Auch weise ich darauf hin das Sie zur Unterschrift verpflichtet sind um eine RECHTSKRAFT ihres Bettelbriefes zu erzeugen! Sie wollen sich Ihrer Verwantwortung entziehen da Sie ganz genau wissen, dass Sie Rechtsbruch begehen und selbst dafür haften müssen laut § 839 BGB!

§126
Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Die Frage, ob Schriftform vorgeschrieben ist, stellt sich nicht mehr, sobald man ein Schriftstück in Händen hält. Auch bezüglich eines Schriftstückes in elektronischer Form schreibt das BGB eine qualifizierte elektronische Signatur vor.

Wird den hier dargestellten gesetzlichen Vorschriften nicht genüge getan, hat man es mit einem Formmangel zu tun, der Nichtigkeit zur Folge hat, auch hier spricht das BGB eine deutliche Sprache.

§125 Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.
Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

Im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) findet man hierzu in §37 Abs.3 folgendes:

(2)Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde
erkennen lassen und die Unterschrift oder die Nmeswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
Durch den Abs.5 desselben Gesetzes entzieht sich dier Absender seiner persönlichen Verantwortung, hier gheißt es nämlich:

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit hilfe automaitscher Einrichtungen
erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Zur Inhaltsnagabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjengide für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der vom ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegeben Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Somit kollodiert Abs.5 des VwVfG mit dem BGB, das jedoch ranghöheres Recht darstellt! Ich erwarte also weitere Briefe mit den Unterschriften der Bettler bzw. des Firmenleiters und zwar mit Vor- und Familiennamen, in lelserlicher Form, ohne die Kennzeichnung "i.A. =  im Auftrag", da es sich sonst um  keine klagefähige Form handelt, sondern lediglich um einen Vertragsentwurf . Sehen Sie dazu BGH-Urteile V ZR 139/87 und VI ZB 81/05

Ich bestehe aber auf Schreiben in klagefähiger Form!

damit ich gegen Sie gegebenenfalls Ansprüche erheben kann nach §823 und §839 BGB, sobald die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land wiederhergestellt ist.

In der sogenannten "Bundesrepublik Deutschland" gibt es jedenfalls keine "Staatshaftung", denn das "Staatshaftungsgesetz" vom 26.6.1981 BGBI, Teil I S.554 wurde durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben (BverfG 61,149).

Auch sind sie keinesfalls ein/e Beamter/tin den dazu fehlt der BRiD die Staatlichkeit! Sie sind höchstens eine Bedienstete mit Beamtenstatus ohne verbeamtet zu sein!

Sie haben höchstens einen Dienstausweis, weiterhin gibt es in Ihren Hause nur Dienstanweisungen, Dienstzeugnisse, Dienstvorschriften sowie dienstfahrzeuge, aber keinen einziges AMTLICHES Schreiben oder sogar einen Amtsausweis, was was das bedeutet durfte selbst der dunkelsten Kerze am Kornleuchter klar sein, wie sieht es bei ihnen aus !!??

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.12.1953 (AZ: 1 BvR 147/52) gibt es in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland seit 8.5.1945 keine Beamtenverhältnisse mehr, lediglich Dienstverhältnisse mit Beamtenstatus, die den früheren staatsrechtlichen Beamtenverhätlnissen nachempfunden sind.

Auszug:
Leitsatz Ziff.2

Alles Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

Leitsatz Ziff. 3 Artikel 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie später auch nicht wiedererlangt.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


So ich hoffe das ist hier in der richtigen Ecke und erheitert auch den ein oder anderen hier in diesem Forum. Das Antwortschreiben ging gestern raus war kurz und bündig "wir teilen ihre rechtsauffassung nicht,die Forderung bleibt weiterhin bestehen"

So long bis denn der Totto
 
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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #1 am: 12. August 2016, 12:21:32 »
Das Antwortschreiben ging gestern raus war kurz und bündig "wir teilen ihre rechtsauffassung nicht,die Forderung bleibt weiterhin bestehen"

Genauso muss das sein!
Oder es hat jemand in der Dienststelle wirklich VIEL Zeit und nimmt jeden einzelnen Satz genüsslich auseinander... Aber das verstehen diese Leute meist eh nicht, da ihre Aufmerksamkeitsspanne zwar so weit reicht, sich die angeblich zutreffenden Paragraphen aus diversen VT- und/oder Reichsbürger-Seiten zusammenzukopieren, aber nicht, Antworten richtig zu interpretieren, sofern die länger als zwei Zeilen sind.
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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #2 am: 12. August 2016, 12:23:22 »
Herrlich, und am Schluss ist Wieder das Gejammer gross wenn der Unrechtsstaat sich holt was ihm vermeintlich zusteht.....
 
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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #3 am: 12. August 2016, 12:28:57 »
@Totto81 :

Nachbemerkung:
Ihr könntet ja beim nächsten Mal auch das Originalschreiben mit rot angestrichenen Rechtschreibfehlern mit zurückschicken.
In diesem Fall geht es sogar noch halbwegs, aber zum Teil sind diese Geschriebsel ja fast unleserlich.
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Offline kairo

Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #4 am: 12. August 2016, 12:38:53 »
Das Antwortschreiben ging gestern raus war kurz und bündig "wir teilen ihre rechtsauffassung nicht,die Forderung bleibt weiterhin bestehen"

Gefällt mir. Kurz - klar - wahr, so muss es sein.
 

Offline hair mess

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #5 am: 12. August 2016, 12:55:10 »
Kenn ich zur Genüge. Dafür gibt es irgendwo im Netz ein Muster.
Vor 15 Jahren, vielleicht auch noch vor 10 hatte ich Mitleid mit solchen Leuten.
Ich schreibe denen manchmal dieses raus:
Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, sind Sie einer Internetfalschmeldung (Hoax) aufgesessen. Bitte informieren Sie sich. . .. . .. . .
Die Forderung bleibt bestehen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #6 am: 13. August 2016, 01:36:32 »
Das mit der dunkelsten Kerze könnte man versuchsweise als Beleidigung anzeigen. Je früher die Leute mit der Staatsanwaltschaft und Zwangsmitteln Bekanntschaft machen, desto besser für alle Beteiligten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #7 am: 13. August 2016, 08:48:57 »
Einmal Karma dafür, daß der Fredstarter sich die Mühe machte, das Geschwurbel hier einzustellen. Wenn das Reichi nicht nur Grütze in der Birne hätte und sich um seine Angelegenheiten kümmern würde, dann käme der Fred jetzt von @Finanzbeamter oder einem seiner Kollegen, weil es, soll die "Geschätsbeziehung" wirklich beeinträchtigt werden, gegen den Grundlagenbescheid (Steuermeßbescheid) des Finanzamtes vorgegangen wäre.
Wenn der einmal rechtskräftig ist, dann ist der Ofen aus und die Kohle bei der Stadt fällig. Denn die multipliziert nur noch den Meßbetrag mit ihrem Hebesatz. Da gibt es dann auch keine nachlaufenden Rechtsmittel mehr, so wie die Reichsfuzzis die von ihrem Sozialleistungsbezug kennen (Überprüfungsantrag, § 44 SGB X).

Sofern nicht vom Finanzamt mangels Buchführung grobschlächtig geschätzt wurde, sollte es sich hier nicht um eine völlig verarmte Sau handeln (nat. Person: Freibetrag 24.500 Gewinn). Im konkreten Fall könnte der Antwortbrief demnach noch etwas substantieller ausfallen:

http://www.juraforum.de/lexikon/gewerbeuntersagung-unzuverlaessigkeit

Zitat
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

In besonderen Fällen kann jedoch die Gewerbeerlaubnis wieder untersagt werden. Eine Gewerbeuntersagung findet immer dann statt, wenn der Gewerbetreibende über keine gewerbliche Zuverlässigkeit verfügt. Dazu müssen der Behörde gemäß § 35 GewO Tatsachen vorliegen, dass der Gewerbetreibende in Bezug auf sein Gewerbe als unzuverlässig gilt und somit die Allgemeinheit oder die Beschäftigten des Betriebes geschützt werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gewerbetreibende nicht gewillt oder in der Lage ist, seinen Betrieb ordnungsgemäß zu führen. In diesem Fall kann ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden, welches in der Folge zum ganz oder teilweisen Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann.

Folgende Unzuverlässigkeitsmerkmale können zu einem Gewerbeuntersagungsverfahren führen:

1. steuerliche Unzuverlässigkeit:  sehr spät verzögert abgegebene Steuererklärungen / Steuerzahlungen, die zu Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt führen.

2. strafrechtliche Unzuverlässigkeit: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Gewerbetreibenden
    Nichtbeachtung der Sozialversicherungspflicht: Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt
   
3. wirtschaftliche Unzuverlässigkeit: eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) geleistet oder Insolvenz des Gewerbes, mangelnder wirtschaftlicher Leistungswille

4. berufliche Unzuverlässigkeit: fachliche Mängel, mangelndes berufliches Verantwortungsbewusstsein

Die "Tatsache" hat das Reichi nicht mal nur zur Niederschrift erklärt, sondern schriftlich zur Akte gegeben, Untersagungsgründe sind früher oder später auch da - Steuerschulden, mangelnder wirtschaftlicher Leistungswille, denn die Kohle dürfte da sein, mangelndes berufliches Verantwortungsbewußtsein - ein Reichsbürger ist schließlich immer eine "Gefährdung der Allgemeinheit" ...
Ist die Gewerbeuntersagung einmal durch und macht er trotzdem weiter, könnte man vom Finanzamt auch mal überprüfen lassen, welcher seiner Kunden jetzt unberechtigt Vorsteuerabzugsbeträge geltend macht.
 
 

Offline hair mess

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #8 am: 14. August 2016, 08:25:27 »
Zitat
Ist die Gewerbeuntersagung einmal durch und macht er trotzdem weiter, könnte man vom Finanzamt auch mal überprüfen lassen, welcher seiner Kunden jetzt unberechtigt Vorsteuerabzugsbeträge geltend macht.
Das Problem liegt tiefer.
Das muss sich dieser auch erst gefallen lassen.
Unternehmer ist auch einer, der Umsätze ohne Anmeldung oder gar illegal ausführt.
Allerdings wird der reichsdeppische Unternehmer in der Regel keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis stellen.
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dtx

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #9 am: 14. August 2016, 11:27:34 »
Unternehmer ist auch einer, der Umsätze ohne Anmeldung oder gar illegal ausführt.

Stimmt. Auch die Gewinne aus Straftaten werden besteuert. Das ist das Ergebnis aus der moralischen Abwägung der Frage, ob der Staat durch Steuereinnahmen von Straftaten profitieren oder die durch Steuerfreiheit befördern und belohnen sollte. Schließlich sind viele Verbrecher nur mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zu greifen.

Allerdings wird der reichsdeppische Unternehmer in der Regel keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis stellen.

In der Mehrzahl der Kreditorenbuchhaltungen werden steuerlich weniger beschlagene, entsprechend preiswerte Arbeitskräfte eingesetzt, denen man einfach nur beibringt, Rechnungen ohne Steuerausweis nicht zu akzeptieren. Daß das rechtswidrig ist, kollidiert mit den Grundsätzen der Vertragsfreiheit, wonach man nicht mit jedem Geschäfte machen muß. Wer also an solche Geschäftspartner liefern will, weist USt aus, auch wenn er das nicht müßte. Sobald denen der Vorsteuerabzug platzt und ihnen ihre Geschäfte im Nachhinein ins Minus rutschen, endet ganz zwangsläufig die Geschäftsbeziehung.
Das ist also nur solange egal, wie man sich auf die Privatleute fokussiert, die ob der dadurch erzielbaren Rabatte ohnehin keine Rechnungen haben wollen.

Wer Gewerbesteuer zu zahlen hat, brachte nicht die Quadratur des Kreises fertig, aus 17.500 Euro Umsatz mehr als 24.500 Euro Gewinn zu erzielen. Die Energie reichsquerulatorischen Verhaltens wird doch meistens nur dort aufgebracht, wo es den Leuten ans Eingemachte geht. Eine Stadtkasse wird damit sicher häufig genug konfrontiert, aber kaum im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.
« Letzte Änderung: 14. August 2016, 11:37:18 von dtx »
 

Offline Steuerbeamter

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #10 am: 15. August 2016, 07:15:40 »
@dtx

Keine Ahnung, aus welchem Bundesland Du kommst, aber die Dauer eines Gewerbeuntersagungsverfahrens bemisst man im Regelfall in Monaten; gegen Reichis eher in Jahren.

Klar ist meist auch, dass der Reichi nicht nur bei der Stadt aufschlägt, sondern im Regelfall auch beim Finanzamt und dort seit Jahren dafür bekannt ist, keine Steuererklärungen abzugeben. Das die Schätzungen im dritten oder vierten Jahr auch in den GewSt-lichen Bereich gehen, ist leider üblich.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #11 am: 15. August 2016, 08:42:59 »
Schließlich sind viele Verbrecher nur mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zu greifen.

Berühmtestes Beispiel: Al Capone.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

dtx

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #12 am: 15. August 2016, 09:28:55 »
Keine Ahnung, aus welchem Bundesland Du kommst,  ...

Genau genommen aus mehreren. Aber mit Gewerbeuntersagungsverfahren hatte ich nur in den Landkreisen Hanau und Offenbach a. M. zu tun.

... aber die Dauer eines Gewerbeuntersagungsverfahrens bemisst man im Regelfall in Monaten; gegen Reichis eher in Jahren.

Bei jeder Frist kommt es erstmal darauf an, sie ins Laufen zu bringen. Man kann auch einen Vorgang, dessen Bearbeitung zehn Minuten dauert, ein paar Jahre liegen lassen.

Klar ist meist auch, dass der Reichi nicht nur bei der Stadt aufschlägt, sondern im Regelfall auch beim Finanzamt und dort seit Jahren dafür bekannt ist, keine Steuererklärungen abzugeben.

Dann kann das Finanzamt das Untersagungsverfahren nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO im Wege der Amtshilfe beim Gewerbeamt der Kommune ins Rollen bringen lassen.
In den mir bekannten Fällen lagen die Steuerschulden im unteren fünfstelligen Bereich. Das sollte man bei einem Gewerbebetrieb, von dem eine Familie gut leben konnte, innerhalb von drei bis vier Jahren zusammengeschätzt bekommen. Um das Verfahren solange hinzuziehen, brauchte der Stpfl. ohnehin eine gewisse Kreativität, weil die Banken es sich damals nicht lange angeschaut haben, daß Kontenpfändungen des Finanzamts einfach stehen gelassen wurden. Die haben dann den Kontokorrent gestrichen und auch mal die Geschäftsbeziehung beendet.

Das die Schätzungen im dritten oder vierten Jahr auch in den GewSt-lichen Bereich gehen, ist leider üblich.

Es gibt genug Fälle, da Stpfl. die Schätzung hinnnehmen, die festgesetzten Steuern und Zuschläge klaglos zahlen, weil sie die Abgabe einer korrekten Steuererklärung erheblich teurer zu stehen käme. Deshalb ist es sachgerecht, beim nächsten Mal höher zu schätzen.
 

Offline Fiora

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #13 am: 15. August 2016, 11:31:03 »
Das Antwortschreiben ging gestern raus war kurz und bündig "wir teilen ihre rechtsauffassung nicht,die Forderung bleibt weiterhin bestehen"

Genauso muss das sein!
Oder es hat jemand in der Dienststelle wirklich VIEL Zeit und nimmt jeden einzelnen Satz genüsslich auseinander... Aber das verstehen diese Leute meist eh nicht, da ihre Aufmerksamkeitsspanne zwar so weit reicht, sich die angeblich zutreffenden Paragraphen aus diversen VT- und/oder Reichsbürger-Seiten zusammenzukopieren, aber nicht, Antworten richtig zu interpretieren, sofern die länger als zwei Zeilen sind.

Vielleicht könnte man die Antwort auch so formulieren, wie es gerne Korrektoren in juristischen Klausuren tun:"So nicht vertretbar! Gutachtenstil beachten! Das war hier nicht gefragt!" Oder mein persönlicher Favorit:"Ihre Meinung ist unvertretbar!".

Den Satz "Wir teilen Ihre Rechtsauffassung nicht" könnte der Reichsdepp auch so verstehen, dass evtl Widerspruchsbehörde und Gerichte eine andere Auffassung haben könnten.

Wenn man ihm aber direkt schreibt, dass er völlig planlos ist, gibt er vielleicht eher Ruhe.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Antwortschreiben Gewerbesteuer Bescheid.
« Antwort #14 am: 15. August 2016, 11:33:49 »
"Ihre Rechtsauffassung ist offensichtlich abwegig. Daher erübrigt sich jedes nähere Eingehen auf diese."
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )