Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 192469 mal)

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Wortmarke Polizei

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #780 am: 22. April 2017, 13:10:44 »
Ich möchte nur wissen, wie der Moni das Essen dort schmeckt?

Jetzt fallen ihr diese Aussagen auf den Kopf!







« Letzte Änderung: 22. April 2017, 14:09:01 von Wortmarke Polizei »
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #781 am: 22. April 2017, 13:17:38 »
Zitat
Ich möchte nur wissen, wie der Moni das Essen dort schmeckt?

Wo? In dem Hotel "Paradies" in der Straßganger Straße 380b oder im Hotel "Paradies" in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41?
 

Wortmarke Polizei

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #782 am: 22. April 2017, 14:18:09 »
Wo? In dem Hotel "Paradies" in der Straßganger Straße 380b oder im Hotel "Paradies" in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41?

Moni, wie schmekt derStaatssimulatinosfras im "Paradies" in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41?

Deutlicher gehts nicht!  :salut: :salut: :salut:
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #784 am: 22. April 2017, 22:51:14 »

Das tut einem Völkerrechtler und Österreicher im Herzen so weh, das kann man einfach nicht unkorrigiert stehen lassen.

Die Verrückten vom "Staat Oberösterreich" behaupten auf der im Zitat verlinkten Seite "Die Hager Landkriegsordnung (HLKO) sowie die Genfer Konvention sind immer noch aktiv."

Zum Beweis verlinken sie auf eine offenbar authentische Antwort der Präsidentschaftskanzlei auf eine Frage nach der Geltung der HLKO und der Genfer Konventionen, in welcher unter anderem zu lesen ist:

Zitat von: Österreichische
Präsidentschaftskanzlei
Auftragsgemäß bestätige ich den Eingang Ihres E-Mails vom 2. November d. J., mit dem Sie sich erkundigen, ob die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention in Österreich gelten.

Beide sind Bestandteile des humanitären Völkerrechtes und gelten in Österreich.

So weit, so richtig. Daraus schlussfolgern die Wahnsinnigen allerdings ebenso messerscharf wie falsch:

Zitat
Da die HLKO immer noch aktiv ist, sind wir somit alle Kriegsgefangene.

Punkt 1: Die HLKO gilt nur im Falle eines Krieges zwischen zwei oder mehreren der "vertragschließenden Mächte" (Art. 2 HLKO). Österreich befindet sich zur Zeit mit keinem anderen Staat der Welt im Krieg, daher gilt die HLKO zwar in Österreich, sie findet aber momentan keine Anwendung.

Punkt 2: Selbst wenn die HLKO in Österreich zur Zeit anwendbar wäre, so könnte dennoch nur "Kriegsgefangener" sein, wer durch den Feind gefangen genommen wurde (Erstes Kapitel, Art. 3 HLKO). So lange das nicht der Fall ist, seid ihr auch keine Kriegsgefangenen nach der HLKO.

Weiter geht es auf der Staatenbündler-Seite mit dem folgenden amüsanten Abschnitt:

Zitat
Schicken Sie sich selbst oder einem Freund/Bekannten einen Brief als Kriegsgefangenenpost und beweisen Sie sich selbst oder eben dem gewählten Empfänger, dass die Bundesrepublik Österreich definitiv noch immer seit Ende des 1. Weltkrieges 1918 besetzt ist - und somit seit damals niemals frei war und auch noch immer nicht frei ist!

Die "Bundesrepublik Österreich" kann schon deshalb nicht besetzt sein, weil es keine "Bundesrepublik Österreich" gibt. Der Staat in dem ihr lebt, heißt "Republik Österreich", ihr Genies.  :facepalm:

Zitat
Das System der Bundesrepublik Österreich reagiert natürlich auf unser Wirken und es könnte sein, dass die Zustellung der Kriegsgefangenpost irgendwann nicht mehr funktioniert.

Das "System Post" wird wirklich darauf reagieren, wenn zu viele Wahnsinnige versuchen, "Kriegsgefangenenpost" zu versenden, und damit kostenlos Leistungen nutzen wollen, welche von den zahlenden Kunden mitfinanziert werden müssen. Tatsächlich stellt die Post aus Kulanzgründen oftmals Poststücke zu, die (meist scheinbar versehentlich) nicht ausreichend freigemacht wurden, weil der Ärger des Kunden über das verlorene Poststück viel größer wäre, als der kleine Verdienstentgang für die Post, die ihr Entgelt nicht erhält. Solange Leute auch nur selten das frankieren eines Briefes vergessen, ist diese Kulanz ja auch eine gute Sache, immerhin könnte man selbst ja auch einmal in die Lage kommen, dass man versehentlich nicht ausreichend frankiert. Und dann freut man sich ja auch, wenn der Brief trotzdem ankommt.

Danke, liebe Staatenbund-Spinner, dass ihr mal wieder eine für die Allgemeinheit gute Sache, wie diese Kulanz der Post, durch eure dummen Aktionen gefährdet.

Eine "Bundesrepublik Österreich" gibt es übrigens immer noch nicht, aber die Wiederholung dieses Fehlers zeigt, dass es kein "Verschreiber" war, sondern dass ihr wirklich nicht mal wisst, wie euer Heimatland heißt. Ihr seid wirklich selten dämlich.

 :facepalm:


 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #785 am: 23. April 2017, 01:42:57 »
.... und warum sprechen die 'Qualitätsmedien' von Bundesweiten Razzien?

Da müssen wohl staatenbundesweite Razzien gemeint gewesen sein!  ;D
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Wortmarke Polizei

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #786 am: 23. April 2017, 06:15:03 »
Ich versteh nicht, wieso keine Staatstrauer angeordnet wird, die Präservativ hat ja sonst jeden Scheiß angeordnet --- jetzt müsste ein Verbliebener die Sachen anordnen! Edi wäre das nix für Dich?

Das Mindeste wäre die Absage des heutigen Vienna City Marathon 2017 gewesen, aber nein!  :violent1: :violent1: :violent1:
 

Wortmarke Polizei

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #787 am: 23. April 2017, 08:50:25 »
Der hat auch seinen Kundenstamm verloren.

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #788 am: 23. April 2017, 10:59:05 »
Moni, wie schmeckt der Staatssimulatinosfraß im "Paradies" in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41?

Deutlicher gehts nicht! 

Wenn die Staatssimulation "Republik Österreich" so geizig ist, daß nicht einmal die bekanntermaßen miserabel entlohnten Gastronomiefachkräfte für sie arbeiten wollen, wirst Du wohl recht haben. Woanders legt man Wert auf eine vernünftige Verpflegung, anstatt eine Gefängnisrevolte zu provozieren. Zumal es sich bei U-Häftlingen ja um Menschen handeln sollte, die bis zur Rechtskraft ihres Urteils als unschuldig zu gelten haben.

...
Zum Beweis verlinken sie auf eine offenbar authentische Antwort der Präsidentschaftskanzlei auf eine Frage nach der Geltung der HLKO und der Genfer Konventionen, in welcher unter anderem zu lesen ist:

Zitat von: Österreichische
Präsidentschaftskanzlei
Auftragsgemäß bestätige ich den Eingang Ihres E-Mails vom 2. November d. J., mit dem Sie sich erkundigen, ob die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention in Österreich gelten.

Beide sind Bestandteile des humanitären Völkerrechtes und gelten in Österreich.

So weit, so richtig. Daraus schlussfolgern die Wahnsinnigen allerdings ebenso messerscharf wie falsch:

Zitat
Da die HLKO immer noch aktiv ist, sind wir somit alle Kriegsgefangene.

Punkt 1: Die HLKO gilt nur im Falle eines Krieges zwischen zwei oder mehreren der "vertragschließenden Mächte" (Art. 2 HLKO). Österreich befindet sich zur Zeit mit keinem anderen Staat der Welt im Krieg, daher gilt die HLKO zwar in Österreich, sie findet aber momentan keine Anwendung.

Das sehen die Dödel aber ganz anders. Sie würden der Republik Österreich schon gerne den Krieg erklären, wenn sie nur wüßten, wie man so etwas schreibt.

Punkt 2: Selbst wenn die HLKO in Österreich zur Zeit anwendbar wäre, so könnte dennoch nur "Kriegsgefangener" sein, wer durch den Feind gefangen genommen wurde (Erstes Kapitel, Art. 3 HLKO). So lange das nicht der Fall ist, seid ihr auch keine Kriegsgefangenen nach der HLKO.

Hm, weiß nicht. Gefangen fühlen sie sich schon dadurch, daß sie da sitzen und zu faul sind wegzulaufen. Aber Bahnfahrkarten sind nicht gerade billig, sie sind eh ständig klamm und wüßten auch nicht, wo sie hin sollten.

Weiter geht es auf der Staatenbündler-Seite mit dem folgenden amüsanten Abschnitt:

Zitat
Schicken Sie sich selbst oder einem Freund/Bekannten einen Brief als Kriegsgefangenenpost und beweisen Sie sich selbst oder eben dem gewählten Empfänger, dass die Bundesrepublik Österreich definitiv noch immer seit Ende des 1. Weltkrieges 1918 besetzt ist - und somit seit damals niemals frei war und auch noch immer nicht frei ist!

Die "Bundesrepublik Österreich" kann schon deshalb nicht besetzt sein, weil es keine "Bundesrepublik Österreich" gibt. Der Staat in dem ihr lebt, heißt "Republik Österreich", ihr Genies.  :facepalm:

Zitat
Das System der Bundesrepublik Österreich reagiert natürlich auf unser Wirken und es könnte sein, dass die Zustellung der Kriegsgefangenpost irgendwann nicht mehr funktioniert.

Das Problem ist eben - zumindest in Deutschland - daß Postler keine Zeit haben, um darüber nachzudenken. Wenn zu wenig aufgeklebt ist, geht der Brief zur Nachfrankatur zurück. Ansonsten braucht es offenbar eine Anweisung von oben, wer Kriegsgefangenenpost (die bspw. vom Roten Kreuz kommen kann) verschicken darf.

... muss Österreich auch "Bundesrepublik Österreich" heißen"?


Heißt sie ja auch nicht, jedenfalls ist das nicht ihr offizieller Name, aber ich werde doch als Politikwissenschaftler eine Republik, die nach eigenem Bekunden ein Bundesstaat ist, als 'Bundesrepublik' bezeichnen dürfen, oder nicht?

Du enttäuscht uns ein bißchen.


 

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #789 am: 23. April 2017, 12:22:31 »
Die Herrschaftsträume gehen weiter.  :facepalm: :facepalm:
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #790 am: 23. April 2017, 17:43:25 »
Abgesehen von der Begrifflichkeit "Bundesstaat" oder "Bundesrepublik", möchte ich doch kurz auf den Erguss des Herrn Janez Sok (da fällt mir irgendwie unweigerlich Yanez de Gomera ein ...) eingehen:

Zitat
Laut Kirchenrecht "wird der Mensch mit der Taufe zur Person" siehe Canon 96 im canonischen Kirchenrecht.
Erstens müsste man vielleicht einmal angeben, welches Kirchenrecht man meint, denn es gibt ganz unterschiedliche Kirchen und damit auch verschiedene Kirchenrechte. "Canonisches" Kirchenrecht ist zweitens ein unnötiger Pleonasmus, denn kanonisches Recht (man darf im Deutschen durchaus der ursprünglichen griechischen Schreibweise mit K huldigen und braucht nicht das lateinische C zu verwenden) ist notwendigerweise Kirchenrecht.
Gut, lesen wir nun Kanon 96 des Codex Iuris Canonici von 1983:
Zitat
Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.
Aha, da ist also davon die Rede, dass jemand, der in der römisch-katholischen Kirche getauft wird, durch die Taufe Mitglied der römisch-katholischen Kirche wird. Lässt man sich bspw. baptistisch taufen, wird man Mitglied der Baptistischen Kirche; lässt man sich hingegen etwa orthodox taufen, wird man eben auch Mitglied einer der orthodoxen Kirchen. Von einer Bedeutung der Taufe im staatlichen Bereich ist da nicht die Rede, davon abgesehen, dass es keine staatliche Taufe gibt.
Wir können nun auch den lateinischen Text, aus dem der deutsche nur übersetzt ist, ansehen:
Zitat
Baptismo homo Ecclesiae Christi incorporatur et in eadem constituitur persona, cum officiis et iuribus quae christianis, attenta quidem eorum condicione, sunt propria, quatenus in ecclesiastica sunt communione et nisi obstet lata legitime sanctio.
Das könnte ich nun auch etwas enger am lateinischen Wortlaut so übersetzen:
Zitat
Durch die Taufe wird ein Mensch in die Kirche Christi eingegliedert und wird in eben dieser <Kirche> als Person anerkannt mit dem Pflichten und Rechten, die Christen - unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Stellung - eigen sind, so weit sie <d. h. die Christen> in der kirchlichen Gemeinschaft stehen und falls nicht eine ihnen rechtmäßig auferlegte Sanktion <diesen Pflichten und Rechten> entgegen steht.
Übersetze ich auf diese Weise etwas näher am lateinischen Wortlaut (und mit den in eckige Klammern gesetzten Verdeutlichungen), wird offensichtlich, dass dieser Kanon nichts, aber auch gar nichts mit der staatlichen Registrierung von Geburten, mit Geburtsscheinen u. dgl. zu tun hat, ja den Staat nicht im Geringsten berührt. Vielmehr wird hier nur geregelt, wer als Mitglied der römisch-katholischen Kirche gilt. Vollends steht da nirgends das vorgebliche Zitat, dass "der Mensch mit der Taufe zur Person" werde.

Fazit: Ein weiteres Beispiel einer klaren Zitatenfälschung und einer, hm, sagen wir mal: "kreativen" Auslegung rechtlicher Texte. 
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Wortmarke Polizei

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #791 am: 23. April 2017, 18:22:52 »
Nicht nur Staats- sondern auch Realitätsverweigerer:


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Ein Südtiroler unter den Staatsverweigerern

https://www.stol.it/Artikel/Politik-im-Ueberblick/Politik/Ein-Suedtiroler-unter-den-Staatsverweigerern
« Letzte Änderung: 23. April 2017, 18:57:08 von Wortmarke Polizei »
 

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #792 am: 23. April 2017, 19:42:23 »
Der Kommentar von dem "Nob Fracasso Voixx", der kein Österreicher zu sein scheint und seltsamerweise auch den Putin nicht mag, ist aber noch interessanter als des Überbachers Nebelkerze.
 

Wortmarke Polizei

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #793 am: 24. April 2017, 07:12:14 »
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #794 am: 24. April 2017, 08:08:09 »
Unsere geliebte Präservativ wird zum TV Star! Termine vormerken!

 
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